Zu der Frage 1 kann ich ausführen, dass das Ministerium für Inneres und Sport bereits mit Erlass vom 30. Oktober 2016 festgelegt hat, dass das den Angehörigen der Deutschen Volkspolizei gezahlte Verpflegungs- und Bekleidungsgeld ab sofort bei der Feststellung des Arbeitsentgelts nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz zu berücksichtigen ist.
Die Rechtsprechung des Landesozialgerichts vom 27. April 2017 wird somit zukünftig bei der Anwendung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes beachtet.
Zu Frage 2. Ein zeitlicher Rahmen für die Vornahme der Neuberechnung kann nicht genannt werden. Die Bearbeitungsdauer ist von den Umständen des Einzelfalls und insbesondere vom Berechnungsaufwand abhängig.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass bereits eine große Anzahl von Überprüfungsanträgen vorliegt, nämlich 3 871, und täglich weitere bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord eingehen, die für deren Bearbeitung zuständig ist.
Es laufen derzeit Bemühungen, den zuständigen Bereich der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord personell zu verstärken, um die Abarbeitung der bereits vorliegenden Anträge zu beschleunigen.
Bei einem so komplexen Thema ist es mit kurzen Nachfragen schwierig. - Soweit ich weiß, rechnet das Ministerium mit bis zu 12 000 Betroffenen. 3 800 haben bis jetzt Anträge gestellt, wenn ich es richtig mitbekommen habe.
Herr Minister, sehen Sie Möglichkeiten, dass bei der Priorisierung der Abarbeitung auch das Kriterium eine Rolle spielt, wie alt die Betroffenen sind? - Es ist ja durchaus ein Riesenunterschied, ob wir über einen 80-jährigen Antragsteller reden, der eine Änderung haben will, oder über den 62Jährigen, der eine entsprechende Berücksichtigung haben möchte.
Ich verstehe Ihre Frage so: Sollte das bereits nicht der Fall sein, wäre es eine Bitte von Ihnen, es so zu machen. Die habe ich verstanden und werde sie mitnehmen.
Ich möchte nur daran erinnern, dass wir auch noch Petitionen am Laufen haben, die sich genau mit diesem Thema beschäftigen. Deshalb wäre es auch wichtig, dass diejenigen, die schon seit Jahren darauf warten und den Antrag gestellt haben, berücksichtigt werden.
Ich hoffe und wünsche mir, dass Ihre Aussage von heute, dass das Personal verstärkt wird, damit die Anträge rechtzeitig abgearbeitet werden können, auch umgesetzt wird.
Danke, Herr Innenminister. - Ich will noch einmal sagen: Wir haben die Möglichkeit, zwei Fragen zu stellen. Wir haben nicht die Möglichkeit für irgendwelche Zwischeninterventionen. Es sollte also zumindest der Versuch unternommen werden, so etwas in eine Frage zu kleiden, Frau Hohmann.
So ist es, Herr Präsident. - Die Körperbehindertenschule Dessau befindet sich in kommunaler Trägerschaft der Stadt Dessau-Roßlau. Absehbar
werden im Jahr 2018 sieben Lehrerinnen in Rente gehen. Räumlich befindet sich die Schule in einer DDR-Kindereinrichtung, im Wesentlichen noch im Originalzustand aus dem Jahr 1970.
lichkeit, die Körperbehindertenschule in Dessau-Roßlau ebenfalls in Landesträgerschaft zu übernehmen, wie die Schulen in Halle (Saale) und Tangerhütte?
Okay. Alles klar. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage der Abg. Frau Lüddemann im Namen der Landesregierung wie folgt.
Ihre Fragen, sehr geehrte Frau Lüddemann, gehen zum Teil über den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung hinaus.
Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erklärt in § 64 Abs. 1, dass Schulträger für das Schulangebot und die Schulanlagen in erforderlichem Umfang und in der entsprechend notwendigen Ausstattung zuständig sind.
In § 64 Abs. 3 des Schulgesetzes wird festgehalten, dass die Schulträgerschaft zum eigenen Wirkungskreis gehören.
Die oberste Schulbehörde kann laut Absatz 4 Empfehlungen geben. Das heißt, das Ministerium für Bildung ist beratend tätig, hat jedoch keine Fach- und Dienstaufsicht für den Wirkungskreis der Schulträger.
Der Schulträger der benannten Förderschule ist die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau. Sie hat offensichtlich einen Schulstandort gewählt, der für das erforderliche Beschulungsangebot als geeignet bewertet wurde. Der Schulträger hat diesen Schulstandort 2002 im Außengelände barrierefrei umgebaut und zugleich eine Sport- und Therapiehalle angebaut, um die erforderliche Schulausstattung zu sichern. Das Schulgebäude wurde als angemessen zugänglich bewertet. Die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten für Baumaßnahmen der Schule ist nicht bekannt.
Der Presse konnte ich in dieser Woche entnehmen, dass sich der Schulträger mit der baulichen Situation befasst und einen Neubau erwägt. Für 2018 stehen wohl 90 000 € für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Sehr geehrte Frau Lüddemann, Sie geben an, dass sieben Lehrkräfte im Schuljahresverlauf in den Ruhestand eintreten werden. Die Lehrkräfte, die regulär das Ruhestandsalter erreichen, sind beim Landesschulamt im Blick. Dies reagiert mit entsprechenden Ausschreibungen oder anderen personalrechtlichen Maßnahmen, um den Unterricht weiterhin abzusichern. Aktuell ist eine Lehrkräftestelle für die Schule ausgeschrieben.
Lehrkräfte, die vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen, zeigen dies dem Landesschulamt an. Das Amt ist dann ebenso bestrebt, mit personellem Ausgleich die Unterrichtsversorgung zu gewährleisten oder gegebenenfalls eine Ausschreibung zu veranlassen.
Die Förderschule für Körperbehinderte in Dessau wird traditionell in kommunaler Trägerschaft geführt. Sie nimmt vorrangig Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen der kreisfreien Stadt Dessau auf. Darüber hinaus vereinbaren bei Bedarf umliegende Kreise mit dem Schulträger die Aufnahme einzelner Schülerinnen und Schüler gemäß § 66 des Schulgesetzes.
Die beiden Schulstandorte für diese Schülerschaft in Landesträgerschaft - im Norden in Tangerhütte, also im ehemaligen Bezirk Magdeburg, und im Süden in der Stadt Halle (Saale) - nehmen überregional Schülerinnen und Schüler auf und stehen insbesondere Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die in Wohnortnähe kein anderes Angebot erhalten können und die gegebenenfalls aufgrund der Entfernung eine Unterbringung im Schülerwohnheim benötigen.
Alle weiteren Diskussionen zur Trägerschaft von Schulen obliegen unter anderem diesem Hohen Hause und müssten dann gegebenenfalls hier besprochen werden. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Tullner, Sie haben gerade gesagt, sieben Lehrkräfte dort würden in Zukunft in den Ruhestand gehen und eine Stelle sei ausgeschrieben. Ich frage jetzt: Wie ist denn Ihrer Meinung nach der Markt für Lehrkräfte an Förderschulen? Ist der Markt groß genug, dass er den zukünftigen Bedarf decken kann?
Herr Loth, das ist eine Frage, die man dann konkret beantworten muss, wenn es Ausschreibungen gibt. Aber generell kann man sagen: Wir alle wissen, dass wir im Moment in Zeiten des Lehrermangels unterwegs sind, in denen alle Länder um gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer ringen.
Der Bereich der Förderschulen gehört zu den Bereichen, die in diesem Kontext prominent vertreten sind. Die Wahrscheinlichkeit, Kolleginnen und Kollegen für Grundschulen und Gymnasien zu finden, ist etwas höher als im Sekundarschulbereich und im Förderschulbereich. Diese Probleme bleiben. Trotzdem gelingt es uns, auch hier Einstellungen vorzunehmen. Ob wir hier Lehrkräfte bekommen, werden wir sehen. Die Ausschreibungen sind gerade erst abgeschlossen worden.
Okay. - Bevor wir zu der nächsten Frage kommen, begrüßen wir ganz herzlich Damen der Fraueninitiative aus Sangerhausen. Herzlich willkommen bei uns!
Kürzlich hat die EU-Kommission Leitlinien für den Schutz des Bodenmarktes vorgelegt. Einerseits soll der Bodenmarkt vor Spekulativkäufen und Konzentrationen geschützt werden, andererseits werden aber auch die Grenzen des EU-Rechts für staatliche Eingriffe aufgezeigt.