Protocol of the Session on November 24, 2017

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Wenn ich mir die Debatte heute hier anschaue, dann bleibt mir in der Tat nichts anderes übrig, als festzustellen, dass es eine Allianz der Abwehr gibt. Die besteht aus AfD und CDU sowie dem Justizministerium. Das sollte nicht nur mich sorgenvoll stimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte zu zwei Aspekten etwas sagen. Zum einen zu der Frage der Aktenvorlage und zum anderen zu dem Vorwurf, wir würden in unzulässiger Weise in die Unabhängigkeit der Justiz eingreifen wollen.

Meine Damen und Herren! Damit wir es alle richtig verstehen: Die Koalitionsfraktionen beantragen die zuvor von den Koalitionsfraktionen abgelehnte Akteneinsicht, weil wir sie jetzt noch einmal beantragt haben, mit einer geringfügigen Änderung, die sich in der Tat von selbst versteht und die auch in Hoheit des Ministeriums nicht zu entscheiden ist. Immer dann, wenn schutzwürdige Interessen Dritter betroffen sind, muss das Ministerium dafür sorgen, dass diese gewahrt werden. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Insofern ist der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen schon eine Peinlichkeit an sich, von der ich eigentlich dachte, sie hätte nicht getoppt werden können. Frau Ministerin hat es heute geschafft, das zu toppen und dieser Peinlichkeit noch eins draufzusetzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn ich Ihre Worte und die Worte der Ministerin ernst nehme und auch wenn Sie das tun, liebe Koalitionsfraktionen, dann kann ich, unabhängig von der Vorgeschichte, feststellen: Heute gibt es hier im Saal ein Interesse, für die Akteneinsicht durch den Rechtsausschuss zu sorgen. Wir haben unterschiedliche Rechtsauffassungen; der Präsident hat darauf hingewiesen. Wir können

hier nicht zu einer verfassungsrechtlichen Klärung kommen.

Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, ich schlage Ihnen Folgendes vor: Wenn Sie die Worte Ihrer Justizministerin ernst nehmen, dann sorgen Sie doch dafür, dass es heute eine Sondersitzung des Rechtsausschusses gibt. § 84 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages bietet eine Handhabe dafür. Dann können wir dieses Problem umgehen und können heute für Klarheit sorgen. Dann steht auch jeder im Wort. Meine Fraktion wird sich dem sicherlich nicht verschließen.

Nun zu dem zweiten Vorwurf, der Unabhängigkeit der Justiz. Wolfgang Bosbach äußerte 2015 öffentlich Kritik an Urteilen gegen den 1. FC Köln. Er bezeichnete sie als nicht verhältnismäßig und zu hart und schlug sogar eine bessere Sprache vor.

Im August 2017 übte der Bundesinnenminister de Maizière Kritik am Bundesverfassungsgericht. Er sagte, es sei nicht Aufgabe der Richter, ständig dem Gesetzgeber in den Arm zu fallen.

Der Innenminister dieses Landes wünscht sich regelmäßig bestimmte Strafen für bestimmte Straftaten.

Kritik an Urteilen und Erwartungshaltungen an die Justiz sind nichts Ungewöhnliches, und sie sind auch nicht Unlegitimes. Das passiert regelmäßig. Es ist augenfällig, dass je nach Sujet der Wert der Unabhängigkeit der Justiz doch sehr unterschiedlich gehandhabt wird, insbesondere in den Reihen der CDU.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir reden hier nicht über einen Eingriff in die Justiz, wir reden über unvollständige Informationen und massive Widersprüche zwischen den Auskünften, die uns im Ausschuss gegeben worden, und denen, die sich aus den Akten ergeben, die andere eben auch haben.

Im Fall eines Menschen, der zu seinem Schutz in Gewahrsam genommen wurde und in polizeilicher Obhut starb, reden wir über die Notwendigkeit von Aufklärung. Daran ist nichts illegitim. Dadurch verletzen wir nicht die Gewaltenteilung.

Lassen Sie diese Scheingefechte! Lassen Sie diese ignoranten Abwehrkämpfe und werden Sie endlich Ihrer Verantwortung gerecht!

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. - Herr Poggenburg hat als Fraktionsvorsitzender jetzt doch noch einmal um das Wort gebeten. Das können Sie jetzt ergreifen.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Abgeordnete! Der traurige Fall Oury Jalloh - das sehen wir, glaube ich, alle gleich - entwickelt sich zu einer unendlichen Geschichte, die durch die linke Seite ständig neu genährt wird.

Ich bleibe dabei, dass mit dem wirklich traurigen Ableben eines Menschen Politik und Propaganda gemacht wird. Ich muss ganz ehrlich sagen: Man könnte es etwas ehrlicher nehmen, was Sie machen, liebe rot-grüne Vertreter, wenn Sie in allen anderen Justizfällen, in denen es gegebenenfalls auch einmal die Wahrnehmung von Unregelmäßigkeiten gibt, ganz genauso in die Bresche springen würden. Aber nein, Sie machen es bei einem Fall eines damals seit Jahren abgelehnten Asylbewerbers.

Glauben Sie mir, das erweckt ganz klar den Eindruck: Sie wollen den Fall nur nutzen, um ganz billig linke Propaganda zu machen. Dabei bleiben wir.

(Beifall bei der AfD)

Nun wollen Sie sich wieder neue Informationen besorgen, die Sie dann wieder verdreht und bruchstückhaft in die Welt hinausgeben wollen, wie wir es mutmaßen. Sie möchten unser Rechtssystem beschmutzen und Ihre Angriffe wahrscheinlich jahrelang weiter fortführen. Dem entziehen wir uns einfach und sagen Nein.

Ich bin sogar der Meinung, Sie möchten über die Hintertür dann den Landtag, das Plenum zu einer Art Geschworenengericht machen.

Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Sie sind bemüht darum, das Plenum zu einer Art Volkstribunal zu machen für Ihren Fall. Das hatten wir hier in Deutschland schon. Dem erteilen wir eine ganz, ganz klare Absage. Ihr Versuch wird scheitern. - Danke.

(Lebhafter Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Demzufolge können wir in das Abstimmungsverfahren einsteigen.

Es liegt in der Drs. 7/2102 der Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema „Mögliche Wende im Todesfall des Asylbewerbers Oury Jalloh bedarf juristischer und parlamentarischer Klärung“ vor. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion.

Wir kommen nunmehr zu dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/2135. Wer stimmt diesem Alternativantrag zu? - Das sind die

Koalitionsfraktionen, ein fraktionsloser Abgeordneter und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Damit ist dieser Alternativantrag mehrheitlich angenommen worden, und wir können den Tagesordnungspunkt 19 beenden.

Wir steigen nunmehr ein in den

Tagesordnungspunkt 20

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 18. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 7/2106

Gemäß § 45 GO.LT findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode eine Fragestunde statt.

Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 7/2106 zwölf Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.

Ich rufe die

Frage 1 Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei - ehemalige DDR - Berücksichtigung von Bekleidungs- und Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt

auf. Fragestellerin ist die Abg. Henriette Quade. Bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Das Landessozialgericht des Landes Sachsen-Anhalt (1. Senat) hat am 27. April 2017 entschieden (AZ: L 1 RS 3/15), dass das an die Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei der DDR gezahlte Verpflegungs- und Bekleidungsgeld festzustellendes Arbeitsentgelt ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der

oben genannten Entscheidung des Landessozialgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt für die Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der ehemaligen DDR?

2. In welchem zeitlichen Rahmen wird durch die

Sonderversorgungsstelle eine Neuberechnung der Sonderversorgung (Rente) erfolgen?

(Unruhe)

Bevor der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht antwortet, möchte ich bitten, uns

daran zu erinnern, dass wir den Lärmpegel senken wollten. Das gilt übrigens auch für die Fragestunde. - Ich möchte jetzt nicht anfangen, die Leute einzeln zu erwähnen. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Ich möchte die Frage von Frau Quade beantworten.

Zu der Frage 1 kann ich ausführen, dass das Ministerium für Inneres und Sport bereits mit Erlass vom 30. Oktober 2016 festgelegt hat, dass das den Angehörigen der Deutschen Volkspolizei gezahlte Verpflegungs- und Bekleidungsgeld ab sofort bei der Feststellung des Arbeitsentgelts nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz zu berücksichtigen ist.