Die Antwort wäre eine Wiederholung dessen, was ich bereits dargelegt habe. Selbstverständlich geht es nicht darum, hier eine Art Nebenregierung aufzumachen.
Es geht darum, Einblick in das Verfahren zu bekommen, um alle offenen Fragen zu klären - mehr nicht.
(Beifall bei den GRÜNEN - Robert Farle, AfD: Das ist Sache des Gerichts! Sie wollen die Justiz unter Druck setzen! Das geht nicht!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in der letzten Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung Anfang November 2017 einen mehr als dreistündigen Bericht des Generalstaatsanwaltes und der Leitenden Oberstaatsanwältin aus Halle zu den Ermittlungen im Fall Oury Jalloh angehört.
Resultat dieser im Übrigen öffentlichen Sitzung war, dass ein Anfangsverdacht für eine Drittbeteiligung hinsichtlich des Todes von Oury Jalloh sowohl durch die Generalstaatsanwaltschaft als auch durch die Staatsanwaltschaft Halle nicht begründet werden konnte.
Auch die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe hat die Voraussetzungen für die Aufnahme von Mordermittlungen durch sie als nicht gegeben angesehen. Wir alle sind uns einig, dass Derartiges nie wieder vorkommen darf und für die Zukunft entsprechend Vorsorge getroffen werden muss. Insbesondere für in Gewahrsam genommene Personen trägt der Staat eine Schutzpflicht.
Der Landtag beschäftigt sich mittlerweile seit der vierten Wahlperiode mit diesem Vorfall. Sowohl im Innenausschuss als auch im Rechtsausschuss und erst recht im Plenum haben wir uns mit dem Tod Oury Jallohs eingehend auseinandersetzt. Für die Fraktion der CDU ist der Fall Oury Jalloh politisch abgeschlossen,
da keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Juristisch ist das Verfahren noch nicht beendet, da die Familie Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegt hat und ihr bei abschlägiger Entscheidung der Beschwerde auch noch das Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht offensteht.
Wir werden den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen. Gleichwohl sprechen wir uns dafür aus, den Mitgliedern des Rechtsausschusses Akteneinsicht in der Geheimschutzstelle zu gewähren. Wir mahnen jedoch ausdrücklich an, dass die Akteneinsicht nur unter strengster datenschutzrechtlicher Geheimhaltung erfolgen darf. Eine Hetzjagd auf Polizeibeamte oder auf an den Ermittlungen beteiligte Personen darf es nicht geben, meine Damen und Herren.
Dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen stimmen wir zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für das Wort. - Sehr geehrter Herr Kolze, Sie haben geschildert, dass sich der Rechtsausschuss und auch das Parlament intensiv und langwierig mit der Sachlage Oury Jalloh befasst haben.
Stimmen Sie mir darin zu, dass dieses Parlament durch LINKE und GRÜNE sowohl in der Vergangenheit als auch zum Ende dieses Jahres erheblich missbraucht wurde, um die Stadt Dessau zu dem wiederkehrenden Termin des Todes von Oury Jalloh mit Dreck und Demonstrationen zu überziehen und im Januar die Polizei, die Stadt Dessau und die Justiz wieder mit Dreck zu überziehen und dass das Parlament auch jetzt wieder dafür missbraucht wird, um das Ganze vorzubereiten?
Sehr geehrter Herr Kollege Lehmann, ich spreche es als Demokrat niemandem in diesem Hohen Haus ab, Anträge zu stellen, auch wenn ich denen politisch nicht folgen kann. Das ist das Demokratieprinzip und das leben wir in diesem Hohen Haus. Und das ist gut so.
durch derartige Berichterstattungen in Mitleidenschaft gezogen wird, kann ich nicht sagen. Es ist natürlich nicht schön, wenn eine Stadt ständig mit Negativereignissen in Verbindung gebracht wird.
Nichtsdestotrotz bleibt es unsere Aufgabe in diesem Hohen Haus, all das, was politisch und verfassungsrechtlich möglich ist, zur Aufklärung bestimmter Vorgänge beizutragen. Alles andere zu diesem Fall haben wir in unendlichen Debatten, glaube ich, abschließend und in Gänze vorgetragen. Dazu verweise ich auch auf meine heutigen Ausführungen. - Danke.
Herr Kolze, es ist eine Nachfrage sozusagen von einem Parlamentarier an den anderen. Es geht tatsächlich um das Verfahren; das ist mir vorhin ein bisschen auf den Magen geschlagen.
„Die Landesregierung hat, wenn es mindestens ein Viertel der Ausschussmitglieder verlangt, zum Gegenstand einer Ausschusssitzung Auskünfte zu erteilen, Akten vorzulegen …“
Das heißt, die Landesregierung gewichtet das Auskunftsrecht. Es bedarf also nicht einmal eines Beschlusses dieses Ausschusses. Der Antrag von drei Ausschussmitgliedern ist höher zu werten als ein Beschluss dieses Hauses.
Finden Sie nicht auch, dass es eine ziemlich skandalöse Rechtsauffassung der Landesregierung ist, auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses die Akten nicht herausrücken zu wollen?
Werter Kollege Grube, auch in diesem Fall kann ich mich eigentlich nur das wiederholen, was ich eben schon gesagt habe. Es ist völlig normal und legitim, dass bei unterschiedlichen Auffassungen, insbesondere Rechtsauffassungen, auch die Auslegung einer Norm durchaus unterschiedlich sein kann. Es wird an uns sein, herauszufinden, womöglich unter Hinzuziehung des GBD,
Aber ich kann Ihnen eines sagen: Wenn die CDUFraktion mit den Koalitionspartnern etwas bespricht und sagt, wir machen das so, dann werden wir es auch tun, unabhängig davon, ob wir es hier beschließen oder im Ausschuss.
Gut, danke. - Dann sind wir hiermit durch. Zum Abschluss der Debatte hat Frau Quade noch einmal das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Wenn ich mir die Debatte heute hier anschaue, dann bleibt mir in der Tat nichts anderes übrig, als festzustellen, dass es eine Allianz der Abwehr gibt. Die besteht aus AfD und CDU sowie dem Justizministerium. Das sollte nicht nur mich sorgenvoll stimmen.