Wir wollen daher, dass die Regierung eine Reihe von Maßnahmen einleitet, um den deutschen Staat, das deutsche Volk und die deutsche Kultur vor den Einflüssen des grundgesetzwidrigen Islam zu schützen.
Wir fordern zum Beispiel, dass das Land ein zentrales Moscheenregister einrichtet. Bestehende und künftig zu errichtende Moscheen müssen eine sogenannte Betriebserlaubnis erlangen. Die Trägervereine müssen regelmäßig überprüft werden; denn es kann einfach nicht sein, dass niemand so richtig weiß, was dort hinter verschlossenen Türen eigentlich geschieht.
Wir fordern, dass die Regierung besonders darauf achtet, auch in Zukunft keine Neubauten von Moscheen zu genehmigen, sofern sie mit der Errichtung eines Minarettes verbunden sind; denn anders als Kirchtürme sind Minarette in erster Linie Herrschaftssymbole und damit besonderer Ausdruck des politischen Islam.
Wir fordern im öffentlichen Raum ein Verbot von islamischen Schleiern, die das Gesicht bedecken. Im öffentlichen Dienst gehen wir sogar noch einen Schritt weiter. Dort sollen Schleier generell nichts verloren haben. Wir möchten an dieser Stelle eine Regelung ähnlich der Regelung, die in Österreich bereits umgesetzt worden ist.
Wir fordern die sofortige Einstellung sämtlicher Bestrebungen, einen bekenntnisorientierten Islamunterricht an Schulen des Landes einzuführen. Wir stellen uns dabei explizit nicht gegen einen vergleichenden Religions- oder Ethikunterricht, der sich mit den verschiedenen Weltreligionen, insbesondere mit dem Islam, auf kritische Weise auseinandersetzt.
Schlussendlich möchte ich im Namen der AfD klarstellen: Selbstverständlich bekennen wir uns zu Artikel 4 unseres Grundgesetzes und der dort verbrieften Glaubens- und Religionsfreiheit. Allerdings ist auch klar, selbst ein grundrechtlich garantierter Anspruch darf keinem anderen Grundrecht widersprechen. Ergo gelten selbstverständlich auch für den grundgesetzlich garantierten Anspruch auf Glaubens- und Religionsfreiheit Grenzen. Die Religionsfreiheit ist eben nicht grenzenlos, auch wenn uns das Multikulti-Fanatiker immer wieder gern einreden möchten.
Für mich persönlich ist beim Islam und dessen terroristischen Auswüchsen eine Grenze allerdings schon viel eher überschritten, nämlich die Grenze des guten Geschmacks. Daher wiederhole ich: Der Islam gehört nicht zu Deutschland. - Vielen Dank.
Herr Poggenburg, Sie haben noch einmal in bemerkenswerter Weise klargemacht, wie weit sie außerhalb des Grundgesetzes, unserer Verfassung stehen.
Aber das ist gar nicht mein Thema. Nachdem Sie sich jetzt als Lordsiegelbewahrer für die Rechte der Schwulen und Lesben hervorgetan haben, möchte ich Ihnen eine Frage stellen. Ein Vertreter einer großen Glaubensgemeinschaft hat unlängst gesagt, die Beerdigung einer Person, die ihre Homosexualität offen auslebe, würde andere zu Sünden und zu sündigem Verhalten verführen. Zudem könne die eigene Lehre verwirrt und geschwächt werden.
Meine Frage an Sie ist: Wie gehen Sie mit der Institution, die ihr Wort durch solche Äußerungen verkünden lässt, um? Wie lautet Ihre Antwort auf solche Ansagen?
Ich kenne diese Institution nicht. Ich kenne die Ausführungen und den Kontext nicht. Daher werde ich mich an dieser Stelle auch nicht dazu positionieren. - Vielen Dank.
Dann will ich Ihnen helfen; vielleicht hilft Ihnen das bei der Positionierung. Es war ein katholischer Bischof. Ich halte diese Äußerung für absolut indiskutabel, aber deswegen käme ich nie auf die Idee, die katholische Kirche aus dem öffentlichen Raum zu verbannen.
Dann antworte ich jetzt. Mit dieser Aussage der katholischen Kirche, die auch von der AfD für viele Dinge kritisiert wird, wird aber keine öffentliche Unterdrückung eines Geschlechtes vorgenommen. Damit wird keine öffentliche grundgesetzwidrige Unterdrückung der Frauen vorgenommen, und das ist das Problem beim Islam - eines vieler Probleme übrigens. - Danke.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir fahren in der Debatte fort. Es ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Tullner. Herr Minister Tullner, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst, bevor ich zum Redebeitrag der Landesregierung komme, die Kollegin Budde kurz anzusprechen. Sie hat heute gesagt, dass sie dieses Hohe Haus nach 27 Jahren mit ambivalenten Gefühlen verlässt.
Ich wollte ihr sagen, dass ich das für meine Person und als Abgeordneter mit einem gewissen Bedauern sehe. Ich wünsche Ihnen in Berlin alles Gute, vor allen Dingen für den Kampf um die Interessen des ländlichen Raumes. Die Kollegin Budde hat vor allen Dingen den südlichen Teil Sachsen-Anhalts federführend im Blick. Dafür alles Gute und viel Freude in Berlin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Poggenburg, ich muss Sie gleich enttäuschen. Die Landesregierung bewertet die Dinge, die in Ihrem Antrag formuliert sind - nur darauf werde ich mich konzentrieren -, so, dass wir Ihren Forderungen oder Ihren Anregungen nicht nachkommen können.
Ich möchte begründen, weshalb ich zu dieser deutlichen Positionierung komme, indem ich die einzelnen Punkte durchgehe, die Sie in Ihrem Antrag konkret vorschlagen.
Der erste Punkt ist ein zentrales Moscheenregister. Die Einrichtung eines Moscheenregisters in Sachsen-Anhalt ist aus unserer Sicht weder sinn
Gegenstand der Beobachtung des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalts sind extremistische Bestrebungen bzw. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind. Insofern steht nicht die muslimische Glaubens- und Religionsgemeinschaft in ihrer Gesamtheit im Fokus der nachrichtendienstlichen Bearbeitung des besagten Verfassungsschutzes, sondern ausschließlich die Beobachtung islamistischer oder islamistisch-terroristischer Bestrebungen und Aktivitäten.
Bereits jetzt, meine Damen und Herren und lieber Herr Poggenburg, existiert eine Datenbank im Verfassungsschutzverbund, in der verfassungsschutzrelevante Informationen und Erkenntnisse zu Moscheen zentral gespeichert werden.
Auch hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit eines solchen Registers in Sachsen-Anhalt bestehen erhebliche Zweifel. Es drängt sich zum Beispiel die Frage auf, wie die entsprechenden Daten ermittelt und unter welchen Voraussetzungen Moscheen gespeichert werden sollen; denn, meine Damen und Herren, für den Begriff Moschee gibt es keine eindeutige bzw. einheitliche Definition.
Nach der islamischen Lehre ist jeder Ort des gemeinschaftlichen Betens als Moschee im religiösen Sinne zu betrachten. Das heißt, Moscheen können auch von Privatpersonen in Wohn- und Geschäftsräumen betrieben werden. Zu unterscheiden ist lediglich die sogenannte Freitagsmoschee als Hauptmoschee einer muslimischen Gemeinde, in der das Freitagsgebet in großer Gemeinschaft begangen wird.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass prinzipiell jede Örtlichkeit als Moschee dienen kann. Eine umfassende und trennscharfe Datenerhebung für ein zentrales Moscheenregister in Sachsen-Anhalt erscheint daher nahezu unmöglich.
Darüber hinaus würde die Beschränkung eines derartigen Registers auf die muslimische Glaubensgemeinschaft zu einem Konflikt mit den Grundrechten der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit sowie dem Diskriminierungsverbot führen und die muslimische Glaubensgemeinschaft unter Generalverdacht stellen.
Zweitens der Neubau von Moschee mit Minaretten. An dieser Stelle kann ich nur ausführen, dass jedes Gebäude baurechtlichen Vorschriften unterliegt.
Rechtskreis erheblichen Diskussionsbedarf hervorgerufen hat. Ich will an der Stelle nur darauf hinweisen - - Ich habe mich mit meinem Kollegen Innenminister, der zu diesem Thema sehr viel profunder redet, ausgetauscht. Aus irgendwelchen Gründen bin ich als für Religion zuständiger Minister zu der Ehre gekommen, zu Ihnen zu sprechen.
Die Landesregierung stellt Überlegungen an und führt Gespräche darüber, wie man dies in gesetzlichen Regelungen darstellen kann. Das hat die Presse bereits erfahren. Ich denke, der Bund hat, was die beamtenrechtlichen Dinge einer Vollverschleierung angeht, schon wegweisende Beschlüsse gefasst, die auch bei uns mit Blick auf die anstehende Neufassung des Landesbeamtengesetzes demnächst Wirkung entfalten werden. Ich würde den Debatten, die demnächst dieses Hohe Haus erreichen können, an der Stelle nicht vorgreifen wollen.
Viertens der Islamunterricht. Ich verweise darauf, dass die Koalitionspartner in ihrem Koalitionsvertrag eine Formulierung gefunden haben, die lautet:
„Die Koalitionspartner stimmen darin überein, dass sie ein dem konfessionellen Religionsunterricht vergleichbares Unterrichtsangebot für muslimische Schülerinnen und Schüler im Land Sachsen-Anhalt einführen wollen. Die Voraussetzungen sind zu prüfen.“
Der fünfte Punkt ist das Verbot von Islamsprachen als Schulfächern. Ich frage mich, warum sollte eine demokratische Gesellschaft Sprachen allgemein