Protocol of the Session on June 22, 2017

Eine weitere Frage meinerseits lautete: Wie hoch ist der Anteil der UMA in Sachsen-Anhalt, die bis dato einen Asylantrag gestellt haben? - Die Antwort: Der Landesregierung liegen hierzu keine hinreichenden Daten vor. Im Übrigen wird auf die vorherige Frage verwiesen - zu der bekanntlich auch keine aussagekräftigen Daten vorlagen.

Werte Landesregierung, schlimmer geht's nimmer.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Kollegen! Lassen Sie uns endlich damit beginnen, die Probleme der jugendlichen Mehrheitsbevölkerung zu beheben, wie es die AfD seit Anbeginn betreibt, und aufhören, einem verwässerten links-rot-grünen Weltbild hinterherzulaufen und hinterher zu bereinigen. Lassen Sie uns bei diesem Problemfeld von den Schweden lernen und bei minderjährigen unbegleiteten sogenannten Flüchtlingen ohne nachweisliche Dokumente medizinische Alterskontrollen durchführen. Der Steuerzahler wird es uns und Ihnen danken.

(Zustimmung bei der AfD)

Dieser Negativantrag der LINKEN ist somit von der AfD-Fraktion abzulehnen.

Ich schließe mit den Worten von Johann Wolfgang Goethe: Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Angesichts der momentan wieder aufkommenden Reiselust ins Heimatland von sogenannten Flüchtlingen sollte dies ein Leichtes sein. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Es gibt keine Fragen. Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Striegel. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! DIE LINKE fordert in der Überschrift ihres Antrages: Keine Zweiklassenjugendhilfe für junge Geflüchtete! Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gesetzesbegründung zu dem neuen § 78f im SGB VIII - Zitat -:

„Neben einer bedarfsgerechten Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer junger Menschen muss dabei insbesondere die Gleichbehandlung junger deutscher und ausländischer Kinder, Jugendlicher und junger Volljähriger sichergestellt werden.“

Sie sieht also durchaus die Gefahr der Ungleichbehandlung, die mit der Eröffnung der Möglichkeit von Landesrahmenverträgen geschaffen wird, wendet sich aber, zumindest in der Begründung, dagegen. Dem Bundesrat geht das nicht weit genug, und er fordert in seiner Stellungnahme, den zitierten Satz als eigenständigen Absatz direkt in den § 78f aufzunehmen.

Aktuell stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung dieser Forderung des Bundesrates zu.

Man sieht, die Forderung der LINKEN hat große Schnittmengen mit der Feststellung der Bundes

regierung und der Stellungnahme des Bundesrates. Es wäre auch ein Unding, die Gesetzesnovelle zum Kinder- und Jugendhilfegesetz, die ursprünglich vom Gedanken der Inklusion geprägt war, letztlich zu einem Moment der Ausgrenzung und Exklusion zu machen. Daher ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Gleichbehandlung ausländischer und einheimischer Kinder und Jugendlicher explizit gewahrt werden soll.

Man kann sich jetzt natürlich fragen, wie es zum Beispiel das DJI in seiner Stellungnahme macht, warum überhaupt die Regelungen in § 78f Abs. 2 geschaffen werden sollen, wenn eine Ungleichbehandlung abgelehnt wird. Eine wirkliche Antwort will mir dazu, ehrlich gesagt, bisher nicht einfallen. Daher erscheint mir eine Überweisung des Antrags zweifach sinnvoll.

Zum einen ist es natürlich fragwürdig, was die aktuelle Gegenäußerung der Bundesregierung wert ist, wenn wir im Herbst eine neue haben werden. Das Verfahren ist somit wahrscheinlich noch lange nicht abgeschlossen. Hier auch als Parlament am Ball bleiben zu können, scheint mir geboten. So können wir als Parlament auf dem Laufenden sein und nötige Aktivitäten auch auf der Bundesebene jeweils aktuell eruieren.

Zum anderen hege ich große Zweifel, ob das Ziel der Gleichbehandlung automatisch Landesrahmenverträge zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer disqualifiziert. Die Annahme der LINKEN ist dabei ja, dass Landesrahmenverträge automatisch zur Einschränkung der Leistungsansprüche führen. Aber das kommt aus unserer Perspektive letztlich auf deren Ausgestaltung an.

Man kann sie prinzipiell sicherlich als Steuerungsinstrument zur Kostendämpfung verwenden, genauso gut können Sie aber auch zur Spezifizierung von Angeboten dienen. Der Minister hat dazu ausgeführt. So wird auch in der Gesetzesbegründung zu § 78f die Notwendigkeit formuliert.

Entsprechend ist zu diskutieren - das sollten dann wir im Ausschuss tun -, ob wir als Landtag es befürworten, die Möglichkeit eines Landesrahmenvertrages zu nutzen - dies ist schließlich als Kannregelung vorgesehen - und, wenn ja, ob wir in der Landesregierung Leitplanken für einen Landesrahmenvertrag damit auf den Weg geben wollen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt keine Fragen. Dann bitte ich Herrn Steppuhn für die SPD nach vorn. Herr Steppuhn, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum AfD-Redebeitrag sage ich jetzt nichts. Aber, Herr Kirchner, Sie waren da nicht ganz auf der Höhe der Zeit; denn das, was Sie zum Teil vorgetragen haben, ist schon gar nicht mehr der Gegenstand der Beratungen auch in Berlin.

Eigentlich muss man auch nicht mehr allzu viel sagen, weil der Herr Minister Willingmann stellvertretend für die Sozialministerin den Sachstand hier vorgetragen hat. Ich will aber noch einmal deutlich machen - - Deshalb müsste man, verehrte Kollegin Hohmann, diesen Antrag hier eigentlich sehr deutlich ablehnen, weil dieser Antrag unterstellt und suggeriert, dass wir zukünftig in den Ländern junge geflüchtete Menschen ungleich behandeln wollen im Vergleich zu jungen Menschen, die hier leben. Das ist einfach sachlich falsch. Das wird unterstellt.

Dies ist aber nicht Gegenstand der Diskussion im Deutschen Bundestag und auch nicht im Bundesrat, sondern es geht einfach darum, auch mit Rahmenvereinbarungen, die man mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe in den Landkreisen abschließt, dass das man da bedarfsgerechter und vor Ort zielgerichteter agieren kann. Das heißt nicht, dass dort Abstriche gemacht werden sollen. Und es gibt, glaube ich, keine Veranlassung, dass wir bei der Jugendhilfe soziale Ungerechtigkeiten und Integrationshindernisse zulassen wollen. Von daher ist es einfach auch sachlich falsch und ein Stück weit eine Diskussion, die überflüssig ist.

Wir werden diesen Antrag dennoch nicht ablehnen, weil wir ganz gern im Ausschuss noch einmal darüber reden und das noch einmal ein bisschen geraderücken wollen.

Ich will an der Stelle noch erwähnen, dass es eigentlich keine zeitliche Notwendigkeit gibt, sich mit diesem Antrag im Moment näher zu befassen, weil mein Sachstand zumindest ist - Kollegin Hohmann, wir haben uns auch ausgetauscht -, dass es, was die Änderungen des SGB VIII in der Gesamtheit angeht, auch die Fragen, die dort zwischen dem Bundesrat, den Ländern und dem Bundestag zu klären sind, aller Voraussicht nach nicht dazu kommt, dass noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages ein Ergebnis erzielt wird.

Von daher können wir uns, glaube ich, in Richtung Zukunft noch einmal ganz in Ruhe mit der Sachlage beschäftigen. Wir tun uns den Gefallen und werden diesen Antrag in den Ausschuss überweisen und im Sozialausschuss, was ich hiermit auch beantrage, die Diskussion weiterführen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt keine Fragen. Dann spricht noch einmal Frau Abg. Hohmann für die Fraktion DIE LINKE. Frau Hohmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verstehe nicht, wie man jetzt so argumentiert, wir haben ja Zeit, und es ist doch alles gut. Am Montag war die Anhörung im Familienministerium, und alle, die dort anzuhören waren, haben sich genau auf diesen Punkt konzentriert und haben genau das, was ich vorgebracht habe, mit bekräftigt; deshalb habe ich aus zwei Stellungnahmen zitiert.

Das Problem ist nur, dass im Bundesrat genau dieser Gleichbehandlungspassus nicht hineingekommen ist; das ist dort abgelehnt worden. Jetzt wurde noch einmal versucht, das klarzustellen. Das ist also auch eine Geschichte.

Ich weiß nicht, inwieweit sich der Bundestag mit diesen Änderungen, die aus der Anhörung gekommen sind, beschäftigt und die noch einfügt.

Fakt ist - da haben Sie recht, Herr Steppuhn -: In einer Pressemeldung der CDU-Bundestagsfraktion lehnt die das Ganze komplett ab. Das sei ein schlecht gemachtes Gesetz usw. Wir sagen, es sind ganz gute Dinge darin, aber wie es gemacht worden ist, wie dieser ganze Prozess gelaufen ist - auch Herr Krull sagte es -, was hier im Landesjugendhilfeausschuss verlangt worden ist, das ist schon eine Geschichte.

Allerdings möchte ich trotzdem noch einmal sagen: Da verstehe ich auch nicht - gut, Herr Prof. Willingmann ist nicht Frau Grimm-Benne, sonst hätte ich jetzt noch einmal etwas nachfragen können -, dass da keine Probleme gesehen werden, dass alles im Fluss ist und alles zufriedenstellend ist. Das stimmt natürlich mit den Dingen, die am Montag im Ausschuss gelaufen sind, nicht überein. Wenn es wirklich so wäre, dann wundert es mich, dass 60 verschiedene Änderungsanträge eingebracht worden sind und dass sich auch die Organisationen, die vor Ort waren, mächtig dagegengestemmt haben. Insofern bleibe ich bei dieser Aussage.

Wir wünschen eine Direktabstimmung, weil am 7. Juli 2017 im Bundesrat entschieden wird. Im Bundesrat ist das Land Sachsen-Anhalt vertreten. Ich wäre froh, wenn wir unsere Landesregierung mit einer vernünftigen Meinung ausstatten, damit sie dort in unserem Sinne abstimmen kann. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Fraktionsvorsitzender Borgwardt, Sie haben das Wort.

Frau Hohmann, ich will den Versuch unternehmen, zu erklären, wie das ist. Die Fraktion der SPD und wir hätten abgelehnt. Es ist mir klar, dass Sie den Umstand nutzen, dass in Berlin jetzt eine Konstellation ist, die mit der in SachsenAnhalt nicht ganz identisch ist; das ist doch klar.

Da Abstimmungen im Bundesrat innerhalb des Kabinetts abgesprochen werden, wird sicherlich die Fraktion, die jetzt hier auf Überweisung plädiert hat, also nicht mit abgelehnt hätte, demzufolge das im Kabinett deutlich machen.

Das heißt, Ihre Befürchtungen kann ich Ihnen da nehmen. Es gibt nur Einstimmigkeit. Wenn das so ist, werden sich unsere Koalitionspartner so verständigen, dass Sie diese Befürchtung nicht haben müssen. Deswegen überweisen wir jetzt.

Es ist unterstrichen worden, was Herr Steppuhn gesagt und bestätigt hat: Wir überweisen diesen Antrag in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration. Dann stimmen wir darüber ab. Wer für die Überweisung dieses Antrages ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Dann kann ich feststellen, dass die Überweisung des Antrages in den genannten Ausschuss bestätigt worden ist. Damit ist der Tagesordnungspunkt 36 erledigt.

Wir kommen somit zum

Tagesordnungspunkt 37

Beratung

Theater, Oper und Orchester in Halle Zukunft geben!

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1447

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/1569

Einbringer ist der Abg. Herr Gebhardt. Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.