Protocol of the Session on June 21, 2017

Danke. Machen wir eine Kurzintervention daraus. - Erstens denke ich, Sie meinten nicht unsere Fraktionsseite, sondern unsere Landesseite. Auf unserer Fraktionsseite habe ich gerade nichts gefunden.

Aber ich möchte Ihnen Ihre Frage beantworten, und zwar haben wir zu unseren Beiträgen durchschnittlich mehr als 100 Kommentare, da ist es eben schwierig, wirklich alle zu durchschauen und eben auch zu löschen.

(Zuruf von Mario Lehmann, AfD)

Ich selbst bin auch Moderator und lösche einige Beiträge und Kommentare. Bei den GRÜNEN ist das sicherlich einfacher; sie haben bei den letzten zehn Beiträgen einen Kommentar gehabt. Da ist die Reichweite dann auch deutlich geringer.

(Heiterkeit bei der AfD)

Entscheidend ist aber auch: Sie machen den Vorwurf, dass das Parolen von Rechtsextremen sind. Sie müssen sich aber auch fragen - - Ich denke mal, wenn auf ein NPD-Plakat im Wahlkampf ein Hakenkreuz geschmiert wird, dann sind das nicht unbedingt Rechtsextreme gewesen. Gehen Sie mal davon aus, dass auch viele Linksextreme bei uns auf der Seite irgendeinen Kommentar schreiben. Sie haben das ja dann gleich genutzt, es ausgedruckt.

Wir teilen dieses Gedankengut nicht,

(Birke Bull-Bischoff, DIE LINKE: Gar nicht!)

und Sie sehen das auch in unseren Beiträgen, dass wir so etwas eben nicht teilen.

Herr Striegel, bitte.

Herr Schmidt, zunächst einmal: An einen Teil des Zitates, das ich gebracht habe, hätte man auch dranschreiben können: André Poggenburg. Denn im AfD-Chat hat er diese Worte selbst so geäußert. - Erster Punkt.

Zweiter Punkt. Ich rede ausdrücklich über die Seite der Landtagsfraktion der AfD. Im Beitrag vom 9. Mai und im Beitrag vom 11. Mai können Sie das entsprechend nachlesen.

Wenn Sie dort Administrator sind - ich höre das mit Interesse, und ich hoffe, die Staatsanwaltschaft hört es auch mit Interesse -, dann sind Sie

rechtlich möglicherweise zur Verantwortung zu ziehen. Denn wenn Straftaten auf Ihren Seiten geduldet werden, indem Sie das nicht herunternehmen, dann machen Sie sich damit potenziell einer Rechtsverletzung mitschuldig und können dafür auch tatsächlich in Verantwortung genommen werden.

Deswegen sollten Sie spätestens jetzt als Administrator Ihren Pflichten tatsächlich nachkommen und die Beiträge herunternehmen. Es könnte nämlich ansonsten passieren, dass Sie zur Verantwortung zu ziehen wären. Ihre Administratorenrechte haben Sie ja gerade zugegeben.

Letzter Punkt. Zur Frage der Lesefähigkeit bei der AfD-Landtagsfraktion: Es war mir möglich, diese Beiträge durchzulesen, dann sollte es Ihnen doch auch möglich sein. Bitte gehen Sie noch einen Schritt weiter und löschen Sie all das, was strafrechtlich relevant ist. Ich denke, das wäre zum Besten von uns allen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Zuruf von André Poggenburg, AfD)

Herr Kurze, Sie haben jetzt das Recht, Ihre Frage zu stellen.

Sehr geehrter Kollege Striegel, wenn ich mich richtig erinnere, waren Sie schon einmal zugegen im Medienausschuss, wo wir uns mit dem Thema Jugendmedienschutz beschäftigt haben und uns ganz konkret auch Inhalte im Netz angesehen haben, die sehr stark strafrechtlich relevant waren und die auch gefährdend, nicht nur für die Jugend, waren.

Nun kenne ich das Gesetz im Entwurf, über das wir uns hier heute unterhalten, nicht bis zum letzten Paragrafen. Aber wir haben nun von den Debattenrednern gehört, in welche Richtung es zielt.

Ich persönlich würde mir wünschen, dass das Gesetz, wenn es in ein Beratungsverfahren ins Parlament kommt, dahin gehend erweitert wird, dass man die Inhalte, die wir uns im Medienausschuss angesehen haben - das waren Inhalte vom IS, die sich konkret an junge Menschen gewandt haben, um sie zu radikalisieren; wir reden hier auch über Prävention und darüber, dass man sich nicht nur an diese Inhalte, sondern auch an Inhalte aus dem großen Bereich der Kinderpornografie wendet -, genauso schnell löscht, wie es jetzt in dem Gesetz mit diesen Hasskommentaren vorgesehen ist.

Jetzt interessiert mich Ihre Meinung dazu. Würden Sie das mit unterstützen, dass man das dahingehend erweitert, dass man IS-radikale Videos, die wir uns im Ausschuss angesehen haben - das

war ja widerwärtig -, und kinderpornografische Inhalte genauso schnell löscht, wie es hier in dem Gesetz mit Hasskommentaren vorgesehen ist?

(Beifall bei der CDU)

Herr Striegel, bitte.

Herr Kollege Kurze, bei aller Kritik, die ich am NetzDG habe und von dem ich auch glaube, dass es derzeit noch nicht entscheidungsreif ist, weil es noch fachliche Mängel aufweist, ist mir ein Mangel jedenfalls nicht bewusst: Ich habe im NetzDG nicht Bestimmungen gelesen, die sich ausschließlich auf Hasskommentare aus einer bestimmten Richtung oder Radikalisierung aus einer bestimmten Richtung beziehen: Vielmehr ging es um Gesetzesverstöße im Allgemeinen, also allgemeines Strafrecht. Insofern meine ich, dass jedenfalls für den Teil „Islamistische Radikalisierungsposts“ heute schon das NetzDG einschlägig wäre, auch wenn ich es, wie gesagt, fachlich noch für verbesserungswürdig halte.

Beim Thema Kinderpornografie reden wir über etwas anderes; denn da sind Straftatbestände ohne Zweifel vom ersten Augenblick an verwirklicht. Da reden wir auch nicht darüber, dass das Zeug bei Facebook steht, sondern in internen Chatgruppen und Ähnlichem. Insofern haben wir da eine andere rechtliche Lage.

Dass es die Notwendigkeit gibt, dagegen vorzugehen, darüber sind wir absolut einig, daran besteht überhaupt kein Zweifel. Aber ich glaube, die rechtliche Lage ist da ein bisschen differenzierter, als Sie hier gerade in Ihrem Redebeitrag andeuten konnten.

Herr Kurze, eine Nachfrage.

Sie wissen ja, wie schwer es ist, dann auch diese Inhalte abzuschalten. Das ist rechtlich sehr schwierig. Da würde ich mir manchmal mehr Schnelligkeit wünschen, dass man nicht nur die strafrechtliche Relevanz in den eben gerade besprochenen beiden Themen erkennt, sondern dass wir auch schneller abschalten; das ist sehr, sehr schwer.

Herr Kollege, noch einmal: Es ist ganz sicher nicht leicht, da zu Abschaltungen zu kommen. Aber wenn Sie sich gerade im Bereich der Kinderpornografie die strafrechtlichen Ermittlungen der letzten Jahre anschauen, zum Beispiel auch der

jenigen, die vom Cybercrime-Competence-Center unseres LKA geführt wurden, dann war immer Ziel und ist immer Ziel, erstens an die Nutzer, aber zweitens auch an diejenigen heranzukommen, die das Material bereitstellen, das heißt, auf ihren Servern lagern.

Ich habe die Durchsuchungsmaßnahmen, die in den letzten Jahren so stattgefunden haben, immer auch verstanden als Versuche, an die ServerStrukturen heranzukommen, um diese Dinge entsprechend runterzubekommen und aus dem Netz raus zu bekommen. Ich halte das für den richtigen Weg.

Wer Kinderpornografie anderen zugänglich

macht, der muss hart bestraft werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Striegel, es gibt eine weitere Nachfrage oder eine Kurzintervention von Herrn Poggenburg.

(Zuruf)

- Sie haben sich jetzt geeinigt?

(Zuruf)

- Als Vorsitzender. Dann bitte.

Danke, Frau Präsidentin. - Herr Striegel, Sie haben hier jetzt ausgeführt, was auf der AfD-Seite alles für Kommentare stehen würden; das war sehr erhellend, sehr interessant. Aber Sie sollten sich dann vielleicht mehr mit Ihrer Seite beschäftigen; denn die Kommentare auf Ihrer Seite sind doch um einiges härter und einiges schlimmer.

Wenn ich hier mal zitiere - ich mache es in der Kurzfassung; das Ende ist dann nochmal ganz ausschlaggebend -: „Muhahahaha“, schreibt Steffen Schröder auf Ihrer Seite. Und der AfD-Spinner aus Hessen meinte vor zwei Tagen noch mit dem Anwalt und Co. drohen zu müssen, wenn ich die unhaltbaren Unterstellungen nicht unterlasse. Na ja, dann soll er kommen. Büttner, die Drecksau - - Es war ein Post über mich. Am Ende steht dann - ich kürze es jetzt ab -: 7,62 mm Kopf oder Bauch?

Können Sie mir vielleicht erklären, was das heißen soll und warum Sie das vor allen Dingen auch nicht gleich gelöscht haben und erst weiter hinten, bei späteren Kommentaren dann ein Hinweis von jemandem kam:

(Beifall bei der AfD)

Hallo, Herr Striegel, bitte den Kommentar von demjenigen löschen. Die Etikette gilt doch für beide Seiten, oder etwa nicht?

(Zuruf von den GRÜNEN)

Müssen Sie denn da erst die Hinweise von einem anderen User auf Facebook bekommen, um solche Hasskommentare, die zur Gewalt aufrufen, zum Kopf- oder zum Bauchschuss mit einem Gewehr oder einer Pistole, zu löschen? Und wie kommen Sie eigentlich dazu, sich hier hinzustellen und solche Töne zu spucken, obwohl auf Ihrer Seite hundertmal schlimmere Sachen passieren? Das hätte ich gern erklärt bekommen. - Danke.

(Beifall bei der AfD)

Herr Striegel, bitte.

Wenn Sie so freundlich wären, Herr Büttner, mir das Datum des entsprechenden Beitrags mitzuteilen, kann ich zumindest gucken, ob der Beitrag noch online ist. Ich meine, dass ein solcher Beitrag bei mir gelöscht werden würde. Ich kann nicht ausschließen, ich bin nicht 24 Stunden im - -