Protocol of the Session on November 24, 2016

sowohl innerhalb des Landtages bzw. seiner Ausschüsse, aber vor allem mit der breiten Öffentlichkeit in einer sehr intensiven Diskussion bzw. steht uns diese bevor. Dafür müssen wir uns genügend Zeit nehmen.

Ich denke, es wird auch in diesem Fall deutlich, dass Zeit manchmal ein sehr wertvolles Gut sein kann. Dabei werden wir nicht alle Wünsche der verschiedenen Seiten erfüllen können.

Mit Blick auf den Änderungsantrag der LINKEN, der bereits im Finanzausschuss inhaltsgleich gestellt und abgelehnt worden ist, ist die Berechnung nachvollziehbar. Ein entsprechender Beschluss würde aber einen Kostenaufwuchs von 560 000 € gegenüber den, wie gesagt, mehrheitlich gewollten zusätzlichen Mitteln in Höhe von 21 Millionen € für das Kinderförderungsgesetz im Land in diesem Jahr zur Folge haben. Hierbei gilt der Grundsatz: Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Darum geht es nicht!)

Daher werden wir diesen Änderungsantrag ablehnen. Sollte dies dazu führen, dass Sie dem ursprünglichen Gesetzentwurf dann auch nicht zustimmen können, würden Sie den Landkreisen in unserem Land 1,9 Millionen € wegnehmen, die diese durchaus brauchen und auch bekommen sollen.

Ich bitte Sie, verehrte Mitglieder des Hauses, um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, wie er vom Sozialausschuss vorgelegt worden ist, und zwar in dem vollen Bewusstsein, dass es sich hierbei nur um einen weiteren Zwischenschritt handeln kann und dass die große Arbeit der Novellierung noch vor uns liegt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, von André Poggenburg, AfD, und von Cor- nelia Lüddemann, GRÜNE)

Herr Krull, wahrscheinlich wäre es besser, Sie würden gleich hier vorn bleiben. Oder Sie sagen, Sie wollen sowieso keine Fragen beantworten. Aber davon gehe ich nicht aus. - Als Erstes habe ich eine Wortmeldung von Frau Zoschke. Bitte sehr.

Herr Krull, Sie sprachen das Abstimmungsverhalten der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss an. Ich möchte gern von Ihnen wissen, ob sich mein Erinnerungsvermögen eventuell als falsch erweist. Ich meine mich erinnern zu können, dass die Kollegin Hohmann mehrmals hintereinander gesagt

hat: Wir stimmen dem zu, vorbehaltlich der Tatsache, dass die Zahlen stimmen. Ist meine Erinnerung zutreffend?

Herr Krull, bitte.

Das ist völlig richtig, das erfolgte unter der Voraussetzung, dass die Zahlen stimmen. Aber auch damals im Ausschuss war bekannt, dass es vier Landkreise gibt, bei denen wir das Geld zurückfordern können, und dass die Landkreise aufgrund dieser Tatsache nicht den vollen Anspruch haben. Aber ich muss auch als Magdeburger sagen: 700 000 € in der Tasche zu haben, ist mir immer noch lieber, als 900 000 € auf dem Papier stehen zu haben.

(Zustimmung von Rüdiger Erben, SPD)

Frau Hohmann.

Herr Krull, ich habe vorhin schon kurz mit Ihnen gesprochen und habe gesagt, dass ich am Wochenende sehr intensiv gerechnet habe. Wenn Sie jetzt darstellen, dass die 21 Millionen €, die das Land bereitgestellt hatte, noch nicht voll ausgeschöpft waren, weil davon 1,9 Millionen € noch offen waren, dann muss ich Sie eines Besseren belehren.

Die Berechnung auf der Grundlage der Statistik für die Kinderzahlen im Jahr 2015 ergibt nämlich, dass wir für die Tarifsteigerungen Mittel in Höhe von 24 113 530,73 € verausgabt haben. Das ist die Zahl, die wir anhand der Kinderzahlen im Jahr 2015 nur für die Tarifsteigerungen errechnet haben. Jetzt sagen Sie mir, dass 1,9 Millionen € von den 21 Millionen € gefehlt haben. Also, irgendetwas passt hier nicht.

(Zustimmung von Swen Knöchel, DIE LIN- KE)

Entweder haben Sie ganz andere Zahlen oder wir reden aneinander vorbei. Vielleicht könnten Sie diesbezüglich kurz Aufklärung herbeiführen.

Ich kenne Ihre Berechnung nicht. Wir können uns gern nachher noch einmal dazu austauschen und unsere Grundlagen vergleichen. Ich möchte jetzt nicht aufgrund einer Berechnung, die ich nicht kenne, eine fachliche Aussage treffen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD - Zuruf von Swen Knöchel, DIE LINKE)

Danke. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. - Damit können wir in der Debatte fortfahren. Frau Hohmann hat für die Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion hat, wie Frau Zoschke bereits erwähnte, im Sozialausschuss der vorliegenden Beschlussempfehlung zugestimmt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Berechnungsgrundlagen den Tatsachen entsprechen und verlässlich sind.

Nach der Sichtung der Zahlen des Statistischen Landesamtes und eigenen Berechnungen hat meine Fraktion nun doch einen Änderungsantrag zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Natürlich sind wir genauso wie die Koalition daran interessiert, den Landkreisen so schnell wie möglich die Mittel für die Kita-Finanzierung bereitzustellen. Doch im Gegensatz zur Koalition möchten wir keine neuen Ungerechtigkeiten bei den Auszahlungen zulassen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Was meine ich damit? - Wir haben im September 2016 beschlossen, dass für die Landeszuweisungen an die Kommunen die Zahlungen auf der Basis der Statistik für das Jahr 2015 vorgenommen werden sollen. Schon damals war klar, dass es aufgrund sich verändernder Kinderzahlen zwischen 2014 und 2015 zu Unter- bzw. Überzahlungen kommen wird. Damit niemand schlechtergestellt wird, gibt es den vorliegenden Gesetzentwurf, der diesem Ziel aber nicht gerecht wird.

Die vier Landkreise, die im Jahr 2015 weniger Kinder betreut haben als im Jahr 2014, erhielten mehr Geld, weil bis September 2016 gesetzlich noch die Statistik für das Jahr 2014 galt. Daher genießen sie Vertrauensschutz. Das finden wir gut und richtig.

Diese zu viel ausgezahlte Summe in Höhe von ca. 560 000 € soll nun nicht zurückgefordert werden; dies wäre auch mit dem KiFöG nicht in Einklang zu bringen. Da jedoch, so unsere Vermutung, die Gesamtausgaben bei 1,9 Millionen € gedeckelt werden mussten, entsteht für alle anderen Landkreise ein Problem. Deren Auszahlungsbeträge werden gekürzt und entsprechen nicht den zugrunde gelegten Kinderzahlen aus dem Jahr 2015. Damit kommt es nicht zu einer vollständigen Kostendeckung.

Vor diesem Hintergrund könnte man etwa überspitzt fragen: Heißt das etwa, dass ein Kind in Magdeburg weniger wert ist als ein Kind im Harzkreis?

(Beifall bei der LINKEN)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte kurz darstellen, was der Gesetzentwurf für einige Regionen bedeutet. Die Stadt Magdeburg, erst kürzlich in den Medien als die Region bezeichnet, in der die Kinderarmut im Land am größten ist, wird, wenn wir das Gesetz heute so verabschieden, 202 492,22 € weniger erhalten. Anhand der Kinderzahlen müsste Magdeburg 902 193,84 € bekommen. Im Gesetzentwurf - Sie habe es gesehen - stehen aber nur 699 701,62 €.

Für die Stadt Halle sind es 98 600 € weniger usw.

Frau Hohmann, kommen Sie zum Ende.

Ja, das mache ich. - Sie brauchen eigentlich nur die Tabellen nebeneinanderzulegen, dann sehen Sie das.

Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu und schaffen Sie einen gerechten Kostenausgleich für die Landkreise und kreisfreien Städte in SachsenAnhalt! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine Anfragen. - Als Nächste spricht für die Fraktion GRÜNE die Abg. Frau Lüddemann. - Sie verzichtet. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Steppuhn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist gut, dass wir das Kinderförderungsgesetz heute zu einem Ende bringen und das tun, was wir gesagt haben, nämlich die Kommunen entlasten, aber gleichzeitig auch für eine Entlastung bei den Elternbeiträgen sorgen.

Natürlich können wir auch immer wieder über das Kinderförderungsgesetz sprechen. Wir werden das im nächsten Jahr im Zuge der Novellierung noch einmal in Gänze tun. Aber, meine Damen und Herren von der LINKEN, ich finde es immer sehr schade, wenn wir hier etwas sehr Gutes tun und Sie dann versuchen, es in der Öffentlichkeit mit Kleinigkeiten zu zerreden.

(Zuruf von Swen Knöchel, DIE LINKE)

Wir haben eine gute Kinderbetreuung im Land. Wir setzen sehr viel Geld ein. Wir haben eine hohe Qualität. Wir haben eine Ganztagsbetreuung. Ich denke, man muss einmal deutlich sagen, dass das etwas Positives ist. Von daher, glaube ich, bringt es uns nicht weiter, diese Debatte zu führen.

Ich möchte noch etwas zu dem Änderungsantrag sagen. Natürlich ist das richtig, Frau Hohmann. Wir sagen ja nicht, dass Sie falsch gerechnet haben. Aber so, wie Sie gerechnet haben, entspricht es nicht der Logik, die wir mit der Beschlussfassung des Gesetzes gewollt haben. Von daher ist es immer auch eine Frage, ob das, was man will, dann auch der Logik folgt.

Wenn wir also das tun, was Sie heute wollen, nämlich 500 000 € mehr für die Kinderbetreuung, dann würden wir dieser Logik nicht mehr entsprechen, sondern wir würden etwas Zusätzliches tun. Das kann man natürlich tun, ich denke aber, dass dieser Gesetzentwurf ausgereift ist. Wir haben die notwendigen Anpassungen vorgenommen, was richtig und wichtig war.

Ich möchte aber auch sagen - vielleicht hilft es ja in der Zukunft, wenn wir über Novellierung, über Rechenwege sprechen -, dass das manchmal auf der Grundlage einer komplizierten Zahlenmaterie nicht so einfach ist.

Natürlich kann man Zahlen auch unterschiedlich lesen. Deshalb würde ich bei der Novellierung im nächsten Jahr sehr viel Wert darauf legen, dass wir immer dann, wenn wir über Geld reden, möglichst am Anfang, aber auch in der weiteren Begleitung, alle Beteiligten einbeziehen. Ich halte es für wichtig, dass wir das Ministerium rechnen lassen. Aber wir können es uns nicht erlauben, dass der Landesrechnungshof dann vielleicht noch eine eigene Meinung hat und dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst es vielleicht noch ein bisschen anders sieht. Vielleicht bekommt man im Rahmen der Novellierung im nächsten Jahr alles ein bisschen zusammengebunden.

Heute sollten wir das tun, was wir vorgehabt haben, nämlich für eine Entlastung bei der Kinderbetreuung insgesamt, die von den Kommunen gewährleistet wird, sorgen. Das war von Anfang an das Ziel unseres Gesetzentwurfs. Das tun wir heute. Unsere Kinderbetreuung ist gut und sie soll es auch bleiben. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Herr Steppuhn, es gibt eine Frage oder eine Intervention. - Frau Heiß, Sie haben das Wort.

Eine Intervention. - Herr Steppuhn, ich möchte nur klarstellen, dass 100 000 € für Halle und 200 000 € für Magdeburg keine Kleinigkeit sind, wie Sie es dargestellt haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Nach Ihrer Logik bekommen jetzt zehn Landkreise nur 77 % des Geldes, das Sie versprochen ha