Protocol of the Session on November 24, 2016

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/481

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/595

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/634

(Erste Beratung in der 11. Sitzung des Landtages am 27.10.2016)

Berichterstatter ist Herr Siegmund. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drs. 7/481 wurde in der 11. Sitzung des Landtages am 27. Oktober 2016 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Mit der dritten Änderung des Kinderförderungsgesetzes sollen nur auch die Berechnungsgrundlagen als Basis herangezogen werden, die für die Finanzzuweisung an die Kreise und kreisfreien Städte bei der vorangegangenen Änderung des KiFöG mit dem Ausgleich der Tarifsteigerungen geregelt wurden, die aber bisher noch nicht herangezogen werden konnten.

Um das Vorhaben der Landesregierung umzusetzen, 21 Millionen € an Landeszuwendungen im Rahmen des KiFöG für das Jahr 2016 zur Verfügung zu stellen, soll mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nun der Differenzbetrag von 1,9 Millionen €, der mit dem im September 2016 verabschiedeten Gesetzesentwurf noch nicht ausgezahlt werden konnte, freigegeben werden.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich erstmals in der 5. Sitzung am 28. Oktober 2016 mit dem Gesetzentwurf befasst, um eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Dem Ausschuss lag dazu eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit rechtsförmlichen Empfehlungen vor. Diese wurde vom Ausschuss übereinstimmend zur Beratungsgrundlage erhoben.

Des Weiteren lag ihm ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, mit dem der Stichtag für die Berechnung der weiteren Zuschüsse des Landes vom 1. März 2015 auf den 1. März 2016 geändert werden sollte. Dieser Änderungsantrag wurde bei 3 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mit 9 : 3 : 0 Stimmen in der vom GBD in der Synopse vorgelegten Fassung angenommen und als vorläufige Beschlussempfehlung dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen zugeleitet.

Der Ausschuss für Finanzen hat in der 6. Sitzung am 9. November 2016 seine Beratung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Im Rahmen der intensiv geführten Diskussion wurden Diskrepanzen zwischen den vom Statistischen Landesamt und den vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration erhobenen Zahlen der in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in SachsenAnhalt betreuten Kinder auf der Landkreisebene festgestellt.

Im Ergebnis seiner Beratung hat sich der Ausschuss für Finanzen der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 2 : 3 Stimmen angeschlossen. Jedoch empfahl er dem federführenden Ausschuss, vor der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag diese Diskrepanzen aufzuklären. Zudem bat der Ausschuss für Finanzen das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, im Vorfeld der Abschlussberatung im federführenden Ausschuss entsprechende Unterlagen und Datenmaterial zur Verfügung zu stellen.

Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 6. Sitzung am 16. November 2016 statt. Hierzu lag dem Ausschuss neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen eine weitere Synopse des GBD vor. Diese basierte auf der Grundlage der vorläufigen Beschlussempfehlung und enthielt eine weitere rechtsförmliche Empfehlung - die Transferierung der Anlage in das Stammgesetz -, die in der ersten Synopse des GBD noch nicht enthalten war. Diese Empfehlung wurde vom Ausschuss übernommen.

Des Weiteren ist dem federführenden Ausschuss ein Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zugegangen, in dem die im Finanzausschuss aufgeworfenen Fragen, insbesondere zu den Diskrepanzen zwischen den Zahlen des Statistischen Landesamtes und den Zahlen des Ministeriums, beantwortet wurden.

Der Ausschuss stellte fest, dass die Diskrepanzen aufgeklärt worden seien. Er beschloss sodann mit 9 : 0 : 3 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes der Koalition in der Drs. 7/481 in der Fassung der Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung der vom GBD am 16. November 2016 unterbreiteten Empfehlung zu verabschieden. Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/595 vor.

Das Hohe Haus muss nun entscheiden, ob es dieser Beschlussempfehlung folgen möchte. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)

Herzlichen Dank, Herr Siegmund. - Wir steigen nunmehr in die Debatte ein. Die Landesregierung hat, wie es bei mir vermerkt ist, einen Verzicht auf einen Debattenbeitrag angekündigt. - Frau Ministerin nickt. Dazu sehe ich eine Wortmeldung von Frau Heiß. Bitte.

Ich bin etwas verwirrt darüber, dass die Landesregierung bei diesem wichtigen Thema nicht

spricht. Gibt es denn die Möglichkeit, der Ministerin eine Frage zu stellen? Ich hätte noch ein, zwei Fragen, die ich gern gestellt hätte.

Frau Heiß, das ist in der Geschäftsordnung nicht extra geregelt. Aber es gibt natürlich die Regelung in Artikel 53 Abs. 2 Satz 1 unserer Landesverfassung. Da wir diese alle auswendig kennen, muss ich sie nicht vortragen. Die Regelung sieht vor, dass die Landesregierung im Landtag jederzeit verpflichtet ist, Fragen von Abgeordneten zu beantworten. Die Landesverfassung wiegt an dieser Stelle schwerer als die Fehlstelle in der Geschäftsordnung. Daher erteile ich Ihnen das Wort zu einer Frage an die Ministerin.

Wow! Danke!

Bitte.

(Marco Tullner, CDU: Das war abgespro- chen! - Heiterkeit)

Kurzfassung: Durch diese Gesetzesänderung werden zehn Landkreise finanziell benachteiligt. Das Ministerium hat uns trotz der Aufforderung im Finanzausschuss nicht die konkreten Kinderzahlen zur Berechnung mitgeteilt. Daher frage ich Sie, Frau Grimm-Benne: Wie sollen wir über einen Gesetzentwurf abstimmen, wenn wir nicht einmal die Chance haben, nachzuvollziehen, welche Auswirkungen dieses Gesetz überhaupt hat?

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Frau Abg. Heiß, nach meinem Kenntnisstand haben Sie die Zahlen. Der Änderungsantrag Ihrer Fraktion, den Frau Hohmann einbringt, belegt das. Denn wenn Sie die Kinderzahlen nicht genau hätten berechnen können, dann hätten Sie nicht ausführen können, welche Landkreise benachteiligt sind.

(Zustimmung bei der SPD und von Sebas- tian Striegel, GRÜNE)

Es gibt offensichtlich eine Nachfrage. - Frau Heiß.

Frau Grimm-Benne, mir ging es darum, dass Sie in dem Schreiben nicht auf unsere Frage geantwortet haben. Wir haben gefordert, dass Sie uns die konkreten Zahlen mitteilen, und zwar rechtzeitig vor der Sitzung des Sozialausschusses. Das ist nicht passiert. In dem Schreiben ist keine einzige Zahl zu den Kindern erwähnt worden, mitnichten in einer Tabelle. Wir mussten uns die Zahlen hinterher mühsam zusammensuchen. Sie haben nicht konkret auf die Fragen im Finanzausschuss geantwortet.

(Unruhe)

Frau Ministerin, ich will auch gleich sagen, dass es noch eine weitere Anfrage von Herrn Knöchel gibt. - Bitte.

Nach meinem Kenntnisstand ist die Frage, die insbesondere bezüglich der Datenbasis des Landesrechnungshofs gestellt worden ist, in dem Schreiben eindeutig beantwortet worden,

(Kristin Heiß, DIE LINKE, schüttelt den Kopf)

und zwar auf der Grundlage eines Telefonats zwischen dem Referatsleiter meines Hauses und der zuständigen Arbeitsebene des Landesrechnungshofs. Das ist ausführlich in dem Schreiben dargestellt worden.

Herr Knöchel, bitte.

Frau Grimm-Benne, Sie haben diese Fragen jetzt auf der Grundlage der genannten Bestimmung in der Landesverfassung beantwortet. Die Frage, die im Finanzausschuss gestellt worden ist und zu der eine Antwort von Ihrem Haus zugesichert wurde, betraf die Vorlage der Zahlen. Sicherlich können wir nichts dafür, wenn die CDU, die SPD und die GRÜNEN nicht rechnen können. Aber dann muss uns zumindest Ihr Ministerium die Zahlen geben, damit wir den Gesetzentwurf der drei Fraktionen bewerten können.

Herr Knöchel, dann werte ich das jetzt einmal als - -

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Kurzinterven- tion!)

- Nein, eine Kurzintervention kann es auf eine Rede, die nicht gehalten wird, nicht geben. Das

war daher eine Wortmeldung als Fraktionsvorsitzender. - Ich gehe davon aus, dass Frau GrimmBenne als Ministerin nicht noch einmal antworten möchte. Zumindest sehe ich kein Anzeichen dafür. - Gut.

(Zustimmung von Jens Kolze, CDU)

Wir treten jetzt in die Debatte der Fraktionen ein. Ich erinnere daran: Wir haben uns im Ältestenrat auf eine Dreiminutendebatte verständigt.

Nunmehr hat Herr Krull für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr, Herr Krull.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der Einbringung in der vorangegangenen Landtagssitzung beraten wir heute abschließend über das dritte Änderungsgesetz zum Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Im Rahmen der Beratungen in den Ausschüssen, insbesondere im Finanzausschuss - das wurde schon erläutert -, gab es verschiedene Nachfragen. Dazu gab es ein Schreiben des Ministeriums. Im federführenden Ausschuss hielt dieses Schreiben offensichtlich so stand, dass auch die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE für den Gesetzentwurf gestimmt haben.

Es bleibt festzustellen, dass die im Gesetz angelegte Behebung der Unzulänglichkeiten - einige sprechen von Fehlern - vom Grundsatz her gelingt. Es bleibt aber eine Tatsache, dass sich die Frage stellt, welche Datenbasis bei der Berechnung zum Tragen kommt und welche Möglichkeiten sich auch in finanzieller Hinsicht aufgrund der Zeitschiene ergeben. Dies kann man sicherlich unterschiedlich bewerten. Es bleibt aber dabei, dass 1,9 Millionen € zusätzlich an die Landkreise ausgezahlt werden und wir damit im Budget von 21 Millionen € bleiben, das hier politisch vereinbart worden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns wohl darin einig, dass uns die große Aufgabe der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes erst noch bevorsteht. Nachdem jetzt endlich eine entsprechende Umfrage bei den Einrichtungen bzw. bei den Trägern gestartet wurde, sind wir angehalten, die Ergebnisse dieser Studie erst einmal vom Grundsatz her abzuwarten und sie als Fundament für unsere weitere Beratung zu nutzen.

Für uns als CDU-Landtagsfraktion stehen dabei unter anderem die Verbesserung der FachkraftKind-Relation, aber auch die Möglichkeiten der Kostendämpfung für alle Beteiligten, also auch für die Eltern, sowie der Umfang des Rechtsanspruchs auf dem Prüfstand. Hierzu stehen wir

sowohl innerhalb des Landtages bzw. seiner Ausschüsse, aber vor allem mit der breiten Öffentlichkeit in einer sehr intensiven Diskussion bzw. steht uns diese bevor. Dafür müssen wir uns genügend Zeit nehmen.