Sie können entscheiden: Geben wir das Geld Beratern, stecken wir es in teure Studien und Gutachten, die die wenigsten von uns jemals zu Gesicht bekommen und die mitunter gar nichts bringen? Oder blockieren wir Geld für Unterstützungsdarlehen für rückkehrwillige Familien, das dann aber keiner haben will? Oder investieren wir es in die jungen Menschen im Land, in diejenigen, die hier bleiben möchten, wenn sie denn eine Chance bekommen, hier eine Zukunft zu haben?
Wenn schon in den vergangenen Jahren das Geld viel zu spät kam, was passiert denn dann nächstes Jahr, wenn der Haushalsplan vielleicht erst im März beschlossen ist? Bekommen die Verbände dann erst 2018 ihr Geld?
Dazu kommt, dass das Landesjugendamt in der vergangenen Woche Faxe an die Verbände verschickt hat, in denen diese aufgefordert werden, die von ihnen eingereichten Wirtschaftspläne für 2017 und 2018 um mehrere Tausend Euro zu kürzen.
Frau Grimm-Benne, ich ahne, dass das nicht Ihre Idee war, sondern dass Sie nur versuchen, mit der globalen Minderausgabe umzugehen, die Ihnen das Finanzministerium auferlegt hat. Gern möchten wir deshalb mit Ihnen und auch mit Herrn Schröder ins Gespräch kommen und haben deshalb einen Selbstbefassungsantrag für die am 9. November stattfindende Sitzung des Finanzausschusses gestellt. Dann möchten wir gern mit Ihnen reden; denn so, wie es ist, kann es definitiv nicht weitergehen.
Dieser Antrag enthält keine utopischen Forderungen. Er ist kein Aufruf zur Revolution. Er ist einfach nur eine Forderung an das Ministerium und an das Landesverwaltungsamt, ihre Arbeit zu tun, das zu tun, wofür sie da sind: Bescheide pünktlich
auszureichen. Ich sehe also gar keinen Grund, warum eine Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen sollte.
Ich freue mich daher auf die kommende Debatte. Ich freue mich auf Ihre Argumente, auf Relativierungen, auf Zitate aus dem Koalitionsvertrag.
Ich sehe keine weiteren Fragen. Ich danke der Abg. Heiß für ihren Vortrag. - Ich bitte Ministerin Frau Grimm-Benne für die Landesregierung an das Mikrofon. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Die Landesregierung nimmt Jugendarbeit ernst. Im Durchschnitt werden jedes Jahr 2,6 Millionen € für die Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen, Jugendbildungsreferentinnen und -referenten, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendbildungsstätten und die internationale Jugendarbeit ausgereicht.
Darüber hinaus stellt das Land jährlich mehr als 7 Millionen € den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes für Jugendarbeit zur Verfügung. - So weit zum Haushalt.
Ja, Sie haben recht mit Punkt 1 Ihres Antrages. Ich trage seit einem halben Jahr Verantwortung im Arbeits-, Sozial- und Integrationsministerium und damit auch für den Bereich Jugend. Von den beim Landesverwaltungsamt bzw. beim Ministerium eingegangenen 138 Anträgen sind noch 14 Anträge in der Bearbeitung. Das entspricht einem Anteil von mehr als 10 %. Zwei dieser Anträge werden in den nächsten Tagen genehmigt.
Man kann das alles relativieren, wofür die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt sind. Sie wissen es selber genau - denn Sie haben lange Zeit genau in diesem Bereich gearbeitet -, wie schwierig es ist, in diesem Bereich Personal einzusetzen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden verpflichtet, hinsichtlich der EU-Förderung Verwendungsnachweisprüfungen durchzuführen. Denn dabei steht viel auf dem Spiel und das Land müsste eventuell erhebliche Mittel zurückzahlen.
Das soll es aber nicht relativieren. Wir bemühen uns, in Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt alle ausstehenden Anträge falls möglich, unverzüglich zu bedienen und die notwenigen ausstehenden Zuwendungen zu leisten.
Auf einen weiteren Punkt kann man als Ministerin reagieren. Wenn die Bescheidung der Anträge im Landesverwaltungsamt zu lange dauert, muss auf das Personal geschaut werden. In dem zuständigen Referat 601 im Landesverwaltungsamt sind derzeit neun Sachbearbeiterinnen ausschließlich für den Bereich Jugendförderung eingesetzt. Eine weitere Sozialpädagogin ist hinzugekommen, um im Bereich der Projektförderung zu helfen und zu unterstützen, damit die Antragsbearbeitung unproblematisch vorwärtsgeht.
Das Landesverwaltungsamt hat die EU-Projekte in einer Abteilung zusammengefasst, damit Synergieeffekte entstehen können und damit die Bearbeitung schneller vonstattengehen kann. Die in diesem Bereich tätigen vier Personen sind in dem Bereich des Referats 601 verblieben, damit auch dort entsprechend gearbeitet werden kann.
In der „Mitteldeutschen Zeitung“ war heute ein Artikel zu lesen, der zu vielen Aktionen der Parlamentarier führt. Ich hoffe sehr - das haben wir auch in einem Kabinettsbeschluss dargestellt -, dass bei den institutionell geförderten Vereinen und bei denen, bei denen wir vertraglich gebunden sind, mit Abschlagszahlungen eine Finanzierung sichergestellt werden kann, dass wir aber auch hinsichtlich der Projektförderung eine Finanzierung sicherstellen können, beispielsweise durch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn für eine Übergangszeit.
Frau Ministerin, nach der Beschreibung des Istzustandes hätte ich von Ihnen gern eine Antwort darauf, wie den Jugendverbänden, die eine Projektförderung eventuell im November erhalten, tatsächlich noch im Haushaltjahr 2016 die Gelegenheit gegeben ist, für ihre Projekte Geld auszugeben, sofern sie die Projekte noch nicht begonnen haben.
Sie haben in diesem Bereich sicherlich schon mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn gearbeitet; denn ansonsten kann ihnen die Förderung nicht
mehr per Zuwendung ausgereicht werden. Sie werden sicherlich nicht mehr auf Projekte warten; denn im November wäre die Projektzeit bereits abgelaufen.
Ich hatte auch das eingeräumt; es haben alle erhebliche Vorleistungen erbracht. Wir müssen gucken, dass wir das über Zuwendungsbescheide so hinbekommen, dass die Mittel auch ausgereicht werden für Projekte, die laufen bzw. die schon gelaufen sind.
Es gibt keine weiteren Fragen. Dann danke ich der Ministerin für ihren Vortrag. - Wir fahren fort in der Debatte. Für jede Fraktion ist eine Redezeit von drei Minuten vorgesehen. Ich bitte den Herrn Abg. Krull von der CDU-Fraktion an das Mikrofon. Herr Krull, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Jugendarbeit ernst nehmen - Zuwendungen pünktlich ausreichen“. Ja, das ist ein wichtiges Thema.
Dass die Jugendarbeit zumindest von großen Teilen des Hohen Hauses ernst genommen wird, hat nicht zuletzt die intensiv und leidenschaftlich geführte Debatte zum Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Jugendbeteiligung im September an gleicher Stelle gezeigt.
Die Mittel, die seitens des Landes in diesen Bereich investiert werden, wurden ebenfalls von der Ministerin beziffert. Es ist richtig, dass die freien Träger in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Planungssicherheit brauchen und bei genehmigungsfähigen Anträgen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes und nach der erteilten Genehmigung und der Erstellung des Bescheides auch zeitnah Mittel ausgereicht bekommen sollten.
Natürlich ist es mehr als misslich für die betroffenen Träger, über längere Zeiträume im Unklaren zu sein, ob und in welcher Höhe sie gefördert werden. Nicht alle Träger sind in der Lage, eine Zwischenfinanzierung insbesondere für ihr Personal sicherzustellen. Hierfür werden vor Ort meist
pragmatische Lösungen zur Fortführung der Arbeit gefunden. Dafür großen Respekt. Die aktuell geschilderte Problemlage ist deshalb schnellstmöglich zu beseitigen bzw. abzustellen.
Frau Ministerin ist in ihrer Rede bereits auf die Gründe eingegangen, die aus ihrer Sicht an der Verzögerung der Antragsbescheidung schuld sind. Es bleibt aber zu klären, ob es vielleicht weitere Gründe bzw. Hintergründe gibt, die an der Verzögerung bei der Bearbeitung der Anträge, der Erteilung der Bewilligungen oder der Auszahlung der entsprechenden Fördermittel schuld sind.
Denkbar wäre ein zu kompliziertes Antragsverfahren, wobei ich den Trägern dafür keinerlei Schuldzuweisung machen möchte. Vielleicht ist das Verfahren zu kompliziert gestaltet worden. Ebenso kann es denkbar sein, dass es aufgrund fehlender technischer und personeller Ressourcen zu einer Verzögerung kommt. Auf die Personalsituation und die Mängel hierbei ist die Ministerin bereits eingegangen.
Vielleicht gibt es aber auch Gründe, die uns an dieser Stelle spontan gar nicht in den Sinn kommen. Deshalb ist es richtig, diesen Antrag in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu überweisen, um ergänzende und/oder weitergehende Informationen zu erhalten. Dazu gehört natürlich nicht nur das Aufzeigen und die Beseitigung der bisherigen Problemlagen, sondern auch das Aufzeigen klarer Perspektiven, wie wir einen solchen Missstand zukünftig verhindern können.
Eine regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration ist in diesem Hinblick jedenfalls wünschenswert. Denkbar ist dabei, nicht nur Informationen seitens der Landesregierung zu bekommen, sondern auch ein Meinungsbild der betroffenen Träger einzuholen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Bestehen noch Fragen? - Dann danke ich dem Abg. Herrn Krull für seine Ausführungen. Ich bitte nun den Abg. Herrn Schmidt von der AfD-Fraktion an das Mikrofon. Herr Schmidt, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Hohes Haus! Mir bleibt nicht viel zu sagen; denn der Sachverhalt ist eigentlich klar. Wenn es rechtlich einwandfrei ist und es den Trägern der Jugendhilfe zusteht, dann sollten Mittel auch zeitnah ausgezahlt werden. Das nimmt den Finanzierungsdruck, ermöglicht Planungssicherheit und
Allerdings besteht in der Sache noch Gesprächsbedarf, auch wenn dies die Angelegenheit noch etwas verzögert. Der Antrag ist leider zu allgemein gehalten und gibt keine Auskunft darüber, welche Kinder- und Jugendhilfeträger von der Problematik betroffen sind. So ist auch für uns Abgeordnete nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen etwaige Zuwendungsbescheide ausstehen.
Wir von der AfD wünschen uns von den LINKEN, dass sie ihre Anträge in Zukunft ausreichend begründen, sodass dringende Problemfälle auch zeitnah gelöst werden können.
Wir beantragen die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration. - Danke.
Bestehen noch Fragen an Herrn Schmidt? - Wenn nicht, dann führen wir die Debatte fort. Ich bitte jetzt die Abg. Frau Lüddemann von den GRÜNEN an das Pult. Frau Lüddemann, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Es ist ein wenig leidig, dass wir dieses Thema jetzt wieder aufrufen müssen. Das meine ich so, wie ich es sage.