Meine Damen und Herren! Seit Jahrzehnten beschäftige ich mich mit der Bauvorlageberechtigung; das habe ich bereits erwähnt. Nie gab es hierbei für die kleinen Betriebe des Bauhauptgewerbes und ihre Organisation Unterstützung durch die Spitzenvertreter der Handwerkskammern. Nun ja. Diese Vorlage entspricht keiner Handwerksförderpolitik. Sie führt weder zu mehr und besseren Aufträgen für die Baubetriebe noch zu besserer Bauqualität oder gar zu einem erweiterten Verbraucherschutz.
Im Gegenteil: Sie wird Planern, Architekten und Ingenieuren Auftrags- und Verdienstausfälle bescheren und sie wird damit die Auswirkungen des gestiegenen Preiswettbewerbes infolge der Nichtanwendbarkeit der HOAI aufgrund der EuGHEntscheidung verschärfen. Das ist keine Wirtschaftsförderung; das ist die Sternstunde der Marktradikalen auf Kosten von Bauqualität und Erwerbseinkommen.
Noch etwas: Dieses nun geplante Feigenblatt der Fortbildungspflicht der künftig Vorlageberechtigten, die nicht einmal prüfpflichtig sein sollen, werden Architekten und Ingenieure wie eine schallende Ohrfeige, gar als Missachtung ihrer Arbeit empfinden müssen.
Drittens. Bauen mit Holz ist etwas sehr Schönes; das habe ich seit jeher so gesehen. Ich fragte die Landesregierung unter anderem im Sommer 2018 danach. Die Antwort von Minister Webel in der Drs. 7/3229 war zurückhaltend. Er meinte, die Entscheidung über Baustoff und Bauweise träfen Bauherr und Planer - richtig -;
es bedürfe keiner Fördermittel oder speziellen Förderprogramme und schon gar nicht eines Hinweises in der Landesbauordnung, da sie baustoffneutrale Regelungen enthalte. Diese Antwort, die Sie gegeben haben, Herr Minister, war ja nicht falsch. Denn die Landesbauordnung regelt zum Beispiel in den § 26 ff. oder in § 85a mit Verweis auf technische Baubestimmungen das Notwendige. Ab Gebäudeklasse 4, also für Gebäude mit einer Höhe oberhalb von 7 m, enthält die künftige Musterholzbaurichtlinie Mindestanfor
derungen. Das könnte das richtige Ziel sein: Mehrgeschossiger Wohnungsbau aus Holz anstelle hölzerner Einfamilienhäuser, die die Landschaft zersiedeln.
Insofern sind die geplanten Ergänzungen zu den §§ 14 und 27 eher als Beitrag zum Koalitionsfrieden zu lesen, wenn sie auch der Musterbauordnung entsprechen. Denn seit Anfang des Jahres 2019 liegt das Klima- und Energiekonzept der Landesregierung aus dem Hause von Frau Dalbert vor, das in der erwähnten Maßnahme 5.2 - Seite 437 - die Anpassung der Landesbauordnung als Umsetzungsinstrument vorsieht. Nur werden mit den jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen weder der Holzabsatz gefördert noch der Holzbau, gleich welcher Bauweise und Gebäudeklassen, angekurbelt. Die dürftige Begründung schreit förmlich nach einem Fachgespräch und der Mitberatung im Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten.
Viertens. Regelungen zur Barrierefreiheit müssen zweifellos deutlich verbessert werden. Die Berichte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weisen hierzu noch immer eine nicht hinzunehmende Unverbindlichkeit und vor allem Lücken auf.
Leider werden auch mit diesem Gesetzentwurf nur wenige Einrichtungen erfasst und dazu auch noch mit Bedingungen eingegrenzt. Schlimmer noch: Dieser unsägliche bisherige § 49 Abs. 3 bleibt unverändert. Damit ist faktisch alles unverbindlich - ein Armutszeugnis. Das ist doch genau der Webfehler.
Barrierefreiheit gibt es nur, wenn wirklich kein unverhältnismäßiger Mehraufwand besteht. Das ist das Gegenteil von Barrierefreiheit, die zu gewährleisten ist. Darum beantrage ich hierzu eine Mitberatung im Ausschuss für Soziales.
Fünftens. Die Aufnahme der Typgenehmigung folgt der aktuellen Musterbauordnung, ist sinnvoll. Serielles Bauen bietet Vorteile, auch wenn heutige Anbieter nichts mehr von den industriellen Vorfertigungen aus DDR-Zeiten hören wollen.
Zusammenfassend: Dieser Gesetzentwurf enthält Gutes, Schlechtes und vor allem Unausgegorenes. Er ist fachlich schlecht gemacht.
Dinge, die inhaltlich unvereinbarer nicht sein können, werden zu einer gemeinsamen Endabstimmung verknüpft. Fair ist das nicht, aber jede Frak
Anmerken möchte ich noch, dass in dem Redebeitrag von Minister Webel auffallend war, über welche Inhalte dieses Änderungspaket er nicht gesprochen hat. Das Schweigen zur kleinen Bauvorlageberechtigung war geradezu dröhnend. - Herr Minister, ich kann Sie verstehen.
Darum beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration. Die federführende Beratung soll im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr erfolgen.
Aber, liebe Koalitionäre: Dieser knappe Begründungstext, dieses Nichtauseinandersetzen mit den Diskussionen, die wir geführt haben, diese Nichtdarstellung, weshalb Sie sich nur für eine Seite entschieden haben und weshalb das alles tragbar ist, das alles ist sehr dürftig. Sie glauben doch nicht, dass wir das jetzt einfach mal so schnell durch den LEV bringen. Mit uns nicht! - Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Henke, es gibt mehrere Fragen. - Herr Lieschke spricht als Erster. Herr Lieschke, Sie haben das Wort.
Zum einen staune ich, dass Sie sich hier zum Cheflobbyisten der Architekten machen. Darüber bin ich sehr erstaunt.
Zum anderen steht DIE LINKE sonst eher für Gleichberechtigung, Gleichstellung und was auch immer in diese Richtung läuft. Deswegen verstehe ich nicht ganz, wieso Sie den Architekten eher zutrauen, die Bauvorlageberechtigung zu erhalten, wenn doch die Meister die gleiche Ausbildung haben, also genau das Gleiche lernen. Sie machen jetzt Unterschiede und sagen, dass ein Bereich das machen darf und ein anderer nicht. Benachteiligen Sie - als Lobbyist, sage ich einmal - in dem Moment nicht die Meister, wenn Sie sagen, nur die Architekten dürften das machen? - Ich finde das sehr ungerecht. Wie sehen Sie das?
Im Gegensatz zu Ihnen erinnere ich mich daran, was in diesem Saal schon gesagt wurde. Diese Frage haben Sie mir inhaltlich schon einmal gestellt. Ich erwidere das, was ich hier auch schon einmal gesagt habe: Sie geben eine Leistung in Planungsauftrag, in Ausführungsauftrag, die fachfremde Leistung in Ausführung und die Bauabnahme. Der Planer, der Ausführende, der fachfremd Ausführende, kontrolliert sich immer selbst. Das ist weder im Sinne des Verbraucherschutzes, noch ist das kundenfreundlich. Ich habe erwartet - vielleicht haben Sie mir genau zugehört -, dass Sie sich mit den Argumenten auseinandersetzen. Hier wird nur gesagt: Das ist toll, das machen wir jetzt so!
- Sie haben es gehört: Gerade als LINKER setze ich mich sehr für auskömmliche Einkommen und für Gerechtigkeit ein.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Henke, zunächst einmal muss ich Ihnen wirklich danken für Ihre vorzügliche Superrede. Mein Fraktionsvorsitzender hat es treffend gesagt: Eigentlich müssten wir Ihre Rede hochladen, weil sie ein Loblied auf die AfD war und gezeigt hat, was wir hier alles schaffen und dass uns die vernünftigen Abgeordneten in diesem Parlament folgen und unseren Vorschlägen nachkommen.
Die Einzigen, die uns nicht folgen, sind natürlich Sie, DIE LINKE, weil Sie immer nur meckern, weil Sie keinen einzigen Vorschlag und keinen Änderungsantrag eingebracht haben. Nichts! Wir haben genauso an den Debatten und Anhörungen teilgenommen wie Sie. Sie unterstellen uns, dass wir - - Die Mehrheit in diesem Parlament hat anscheinend nicht verstanden, was dabei gesprochen worden ist. Nur Sie haben das verstanden.
Jetzt meine Frage: Warum bringen Sie keinen Änderungsantrag ein und unterbreiten eigene Vorschläge? Warum stellen Sie sich hier nur hin und meckern herum? - Das würde mich mal interessieren.
Die Positionierung meiner Fraktion zu Ihren Änderungswünschen zu § 64 habe ich klargemacht. Denen stimmen wir einfach nicht zu. Bei der letzten großen Novelle der Landesbauordnung in der vergangenen Legislaturperiode ist der Antrag meiner Fraktion leider abgewiesen worden, den § 49 Abs. 3 in der geltenden Fassung zu streichen, nämlich die finanzielle Mehrbelastung als Kriterium für die Gewährleistung von Barrierefreiheit heranzuziehen. Wir machen unsere Vorschläge. Die Beratungen in den Ausschüssen werden spannend; das sehe ich schon.
Sie sagten vorhin selbst: Durch die Nichtanwendung der HOAI könnten die Planungskosten für kleine Gebäude, Gebäudeklassen 1 und 2, sinken. Ich stelle Ihnen an dieser Stelle die Frage: Was ist Ihnen als LINKEM denn lieber: wenn eine kinderreiche Familie für ihr Einfamilienhaus von geringeren Planungskosten profitiert oder wenn Architekten und Ingenieure durch die Anwendung der HOAI und die Festschreibung gewisser Preise sowie aufgrund ihrer generell höheren Planungskosten von höheren Honoraren profitieren?
Ich will Ihnen nur noch kurz sagen: Auch Architekten als Planer müssen für die Gewerke, die sie üblicherweise nicht selbst erbringen, zum Beispiel manche Bauphysikanwendungen wie Brandschutz und Statik,