Protocol of the Session on September 18, 2015

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Kollege Harms. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion steht für eine enge Kooperation zwischen den Hochschulen und Unternehmen in unserem Land und eine enge Kooperation über die Landesgrenzen hinaus.

Bei diesem Thema Kooperationsvereinbarung war es uns wichtig, dass ein Weg gefunden wird, der die Autonomie der Hochschulen stärkt, und ein Weg gefunden wird, der die Wirtschaft in unserem Land stärkt; denn wir wollen, dass diese Kooperationen ausgebaut werden und eine weitere Erfolgslinie bilden.

Dieser Weg wurde gefunden. Dafür sei dem Minister gedankt. Gedankt sei auch Ihnen, Frau Professorin Dalbert, dafür, dass Sie den Impuls dafür gegeben haben. Ich bitte darum, dass wir diese Angelegenheit und dieses Thema heute als erledigt erklären können. Ich würde es begrüßen, wenn wir es beizeiten wieder aufrufen, weil es ein wichtiges Thema ist. - Danke sehr.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Harms. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Herr Lange. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident! - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass es eine freiwillige Selbstverpflichtung seitens der Hoch

schulen gibt. Das ist auf jeden Fall ein Erfolg in diesem Prozess.

Ich möchte noch einmal betonen, dass die Freiheit von Forschung und Lehre ein hohes und schützenswertes Gut ist. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist Grundlage für erfolgreiche Entwicklung in der Forschung und sie ist Grundlage für eine unabhängige Lehre.

DIE LINKE hält außerdem an dem Grundsatz fest, dass Ergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln erzielt wurden, dann entsprechend öffentlich bleiben. Das spricht noch einmal das Publikationsrecht und das Publikationsgebot an. Hier muss auf jedem Fall ein Weg gefunden werden, dass die Ergebnisse auch publiziert werden.

Deswegen gilt es, bei der Kooperation zwischen Hochschulen und Wirtschaft immer ganz genau abzuwägen, wie diese Grundsätze eingehalten werden können. Es ist notwendig, dass diese Kooperationen auch die notwendige Transparenz haben.

Es liegt in der staatlichen Verantwortung, dass die Hochschulen nicht weiter in eine zunehmende Drittmittelabhängigkeit getrieben werden. Die Kürzungen, die die Hochschulen zu erleiden haben, fördern leider diesen Trend.

(Zustimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Ich rede hier nicht von freiwilliger Kooperation, sondern ich rede davon, dass sie durch Drittmittelabhängigkeit zum Teil auch erzwungen wird.

Vielmehr ist es umgekehrt notwendig, den Anteil der institutionellen Förderung für Forschung und Lehre wieder zu erhöhen, damit man eben die Abhängigkeit entsprechend verringert.

(Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE)

Wie gesagt, wir sind dafür, dass es Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft gibt. Das bringt auch unser Land voran, auf jedem Fall, aber sie muss freiwillig erfolgen und sie darf nicht dazu führen, dass die Freiheit von Forschung und Lehre aufgegeben wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Lange. - Der Kollege Wanzek beschließt die Debatte für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Kollegin Pähle hat ja schon in der Debatte am 10. Juli 2013 den Antrag der GRÜNEN begrüßt, aber auf einige Probleme des Ursprungsantrags aus der Sicht der SPD hingewiesen. Zum

einen geht es darum, dass die Prämissen für die Vertragsverhandlungen auch vom Landtag festgelegt und nicht in die Autonomie der Hochschulen gelegt werden sollten. Zum anderen geht es um die Forderung des Antrags auf eine Einsichtnahme in die Verträge durch Mitglieder des Ausschusses.

Daraufhin hatten die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag gestellt, der die Forderung auf ein notwendiges Maß zurückführen sollte. Die Hochschulen sollten gemeinsam eine Selbstverpflichtung für die Verhandlung von Kooperationsverträgen und die Einführung eines regelmäßigen Berichtswesens erarbeiten, das Aufwand und Nutzen im Gleichgewicht hält.

Das Ergebnis liegt uns vor. Es ist eine abgestimmte Selbstverpflichtung der Hochschulen, die demnächst unterschrieben wird, die genügend Transparenz schafft und die Autonomie der Hochschulen gegenüber der Wirtschaft, aber auch der Politik wahrt. Daher stimme ich Ihnen zu, Frau Kollegin Dalbert, es ist ein guter Tag für die Wissenschaft und die Wirtschaft in unserem Land. Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/4354. Ich frage: Wer stimmt zu? Das würde bedeuten, dass der Antrag damit erledigt ist. Ich bitte um das Handzeichen derjenigen, die zustimmen. - Das sind Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 17 abgearbeitet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:

Zweite Beratung

Runderlass über Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock überarbeiten, Recht auf kommunale Selbstverwaltung sichern

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3403

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 6/4347

Die erste Beratung fand in der 74. Sitzung des Landtages am 19. September 2014 statt. Berichterstatter ist Herr Knöchel. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir freuen uns durchaus gemeinsam, heute auf der Tribüne links von mir eine ungarische Delegation unter der Leitung des Vizepräsidenten der unga

rischen Nationalversammlung begrüßen zu dürfen. Wir begrüßen Sie ganz herzlich in Sachsen-Anhalt als einem Teil Deutschlands und Europas. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Jetzt haben Sie das Wort, Herr Berichterstatter.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Beratung über den Antrag mit der Überschrift „Runderlass über die Zuweisung aus dem Ausgleichsstock überarbeiten, Recht auf kommunale Selbstverwaltung sichern“ hat die Ausschüsse dieses Hohen Hauses längere Zeit beschäftigt. Aus diesem Grunde ist der Bericht etwas länger geraten. Ich verweise dennoch, auch in den Ausführungen zur Sache, auf meinen Zwischenbericht, den ich hier in Mai gehalten habe, so dass ich mich auf den Verfahrensablauf beschränke.

Ihnen liegt in der Drs. 6/4347 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum oben genannten Antrag der Fraktion DIE LINKE vor. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde vom Landtag in der 74. Sitzung am 19. September 2014 beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, den in Rede stehenden Erlass im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden bis zum 1. Dezember 2014 zu bearbeiten und in den Ausschüssen für Finanzen sowie für Inneres und Sport vorzustellen. Die antragstellende Fraktion DIE LINKE sah mit dem Erlass einen massiven Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und kritisierte, dass der Erlasse ohne Erörterung und Rücksprache mit den kommunalen Spitzenverbänden verfasst wurde.

Der federführende Ausschuss für Finanzen hat den Antrag erstmals in der 73. Sitzung am 5. November 2014 zur Beratung aufgerufen. Seitens der Fraktion der SPD wurde gebeten, die Behandlung des Antrages zurückzustellen.

Dem ist der Ausschuss gefolgt mit der Absicht, den Antrag in der Sitzung am 19. November zu beraten. Der Ausschuss für Finanzen vereinbarte außerdem auf Vorschlag des Vorsitzenden, eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände in schriftlicher Form durchzuführen.

Mit Schreiben vom 11. November 2014 wurden die kommunalen Spitzenverbände um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. In der 77. Sitzung des federführenden Ausschusses für Finanzen am 20. November 2014 fand eine erste inhaltliche Beratung zum genannten Antrag statt mit dem Ergebnis, dass eine vorläufige Beschlussempfehlung

erarbeitet wurde. Mit sieben Für- und fünf Gegenstimmen und ohne Enthaltung empfahl der Ausschuss für Finanzen dem mitberatenden Ausschuss, den Antrag abzulehnen.

Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 54. Sitzung am 27. November 2014 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Die mit übergebene Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände, in der rechtliche Bedenken gegenüber dem Runderlass vorgebracht wurden, wurde in die Beratung einbezogen. Das Ministerium der Finanzen erläuterte die im Runderlass geplanten Änderungen.

Im Ergebnis der Beratungen folgte der Ausschuss für Inneres und Sport einer Anregung der Fraktion der SPD, das Ministerium der Finanzen zu bitten, den überarbeiteten Runderlass vor seiner Veröffentlichung mit den kommunalen Spitzenverbänden abzustimmen und ihre Stellungnahme dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben. Sobald diese Abstimmung erfolgt ist, wollte sich der Ausschuss erneut mit diesem Thema befassen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hatte die nächste Beratung über den Antrag für die Tagesordnung der 59. Sitzung am 12. März 2015 vorgesehen. Hier wurde dieser Punkt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE jedoch wieder von der Tagesordnung genommen, da zur nächsten Sitzung am 9. April 2015 die kommunalen Spitzenverbände eingeladen werden sollten, um zu den im Erlassentwurf vorgenommenen Änderungen Stellung zu nehmen.

In einem Schreiben des Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres und Sport vom 14. April 2015 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der mitberatende Ausschuss die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung verschoben hat, weil noch nicht alle Fragen geklärt werden konnten. Der federführende Ausschuss wurde gebeten, sich erst dann wieder mit dem Antrag zu befassen, wenn ihm die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Sport vorliegt.

Die nächste Beratung des Ausschusses für Inneres und Sport über den Antrag und über die vorläufige Beschlussempfehlung wurde am 18. Juni 2015 durchgeführt. In dieser 63. Sitzung wurde die Beschlussempfehlung erarbeitet. Diese empfahl, den Antrag für erledigt zu erklären.

In der 87. Sitzung am 8. Juli 2015 hat der Ausschuss für Finanzen den Antrag erneut beraten. Die Koalitionsfraktionen stellten den Antrag, der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Sport zu folgen und den Antrag für erledigt zu erklären. Dem widersprach die antragstellende Fraktion DIE LINKE. Die Beschlussempfehlung, den Antrag für erledigt

zu erklären, wurde mit 6 : 4 : 0 Stimmen beschlossen.

In der 88. Sitzung beriet der Finanzausschuss erneut. Dieses Mal wurde gemäß der Geschäftsordnung in der Sache abgestimmt. Der Antrag wurde mit 7 : 5 : 0 Stimmen abgelehnt. Ihnen liegt in der Drs. 6/4347 die Beschlussempfehlung vor.

Namens des Finanzausschusses bitte ich um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.