Protocol of the Session on November 13, 2014

Was die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Handelnde vor Ort betrifft, warten wir bitte

auch erst das Ergebnis ab. Wir als Landtagsfraktion der CDU sehen der Aufklärung des Sachverhalts ohne jegliche Sorge entgegen.

Ich würde mich dem Wunsch von Frau Kollegin Schindler anschließen, dass wir bitte nicht eine dritte oder vierte Aktuelle Debatte zu diesem Thema führen, sondern darüber im Fachausschuss oder bei anderer Gelegenheit diskutieren, wenn wir belastbare Dinge vorliegen haben.

Lassen Sie mich mit einem Wort von Willy Brandt schließen: Man muss nicht an einer Debatte teilnehmen, um zu wissen, dass es politische, wirtschaftliche und überflüssige Debatten gibt. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Kollege Geisthardt. Es gibt zwei Fragen an Sie. - Sie sind gewillt, sie zu beantworten. Die erste Frage stellt Herr Dr. Thiel. Bitte schön.

Es ist keine Frage, sondern eine Klarstellung, lieber Herr Kollege Geisthardt. Das, was mich am 19. September geärgert hat, war die Antwort des Ministers auf die Frage nach den Konsequenzen aus diesem Bericht. Es ist in keinster Weise erwähnt worden, wie brisant dieser Bericht ist. Nichts. Es wurde nur darauf verwiesen: Wir müssen erst einmal abwarten. - Ja, Sie müssen abwarten; aber wir mussten sozusagen auch abwarten, bis wir an dieser Stelle Klarheit hatten. Ich halte es für unverschämt, dass Sie das noch einmal als Beispiel dafür vorbringen, dass wir wertvolle Zeit hätten verstreichen lassen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Lieber Kollege Thiel, ich verstehe das schon. Ihr Innenverhältnis zum Minister ist aber nicht unbedingt Thema meiner Rede gewesen.

Jetzt ist Herr Kollege Weihrich an der Reihe.

Herr Kollege Geisthardt, Sie haben uns, der Opposition insgesamt, indirekt ein fehlendes Interesse an der Aufklärung vorgeworfen. Abgesehen davon, dass ich das entschieden zurückweise, möchte ich Sie fragen, wie Sie vor diesem Hintergrund die Äußerungen des Ministers bewerten, der sich im Grunde genommen zum Kern der Debatte, nämlich dem Olaf-Bericht, mitnichten in irgendeiner Weise geäußert hat.

(Herr Schröder, CDU: Doch!)

Das ist die erste Frage.

Dann haben Sie auch noch gesagt, man könne dem Landesverwaltungsamt nicht vorwerfen, dass die Stadt Wolmirstedt keine vollständigen Belege vorgelegt habe. Dann frage ich Sie: Wie kann das Landesverwaltungsamt zu einer Beurteilung der Fördermittelvergabe kommen,

(Zustimmung von Herrn Hoffmann, DIE LINKE)

wenn ihm unvollständige Unterlagen vorgelegen haben?

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Zum Schluss noch eine Anmerkung: Eine dritte Debatte halte ich für unbedingt erforderlich; denn es ist doch klar, dass diese Debatte heute noch keinerlei Aufklärung über diesen ganzen Vorgang gebracht hat.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Kollege Weihrich, ich gestehe Ihnen zu, dass es, wenn der Minister 45 Minuten redet, sicherlich etwas problematisch ist, alle Einzelheiten im Blick zu behalten. Ich glaube aber, er hat sich zu der Frage Olaf eineindeutig geäußert,

(Frau Schindler, SPD: Zu Presseartikeln!)

und er hat auch gesagt, dass die Unterlagen, die dem Olaf-Bericht eigentlich gefehlt haben, erst seit ein paar Tagen vorliegen. Wir sollten uns diese Unterlagen in Ruhe anschauen. Dann werden wir zu Erkenntnissen kommen, die wahrscheinlich über die hinausgehen, die wir gegenwärtig haben.

(Herr Weihrich, GRÜNE: Das war das Einzi- ge, obwohl seit August schon ein Bericht des Landesverwaltungsamtes dazu vorliegt!)

- Nach der Aussage des Ministers hat das Ministerium die Anlagen erst vor einigen Tagen bekommen. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich habe dazu keinen anderen Kenntnisstand.

Zu den Unterlagen von der Stadt Wolmirstedt. In dem Redebeitrag des Ministers ist, denke ich, deutlich geworden, dass nachgearbeitet worden ist und dass auch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises wohl zu der Überzeugung gekommen ist, dass die Unterlagen dann vollständig eingereicht worden sind oder im Wesentlichen vollständig - wenn ich mich richtig an den Wortlaut der Rede des Ministers erinnere.

Im Übrigen gab es eine Rückforderung in Höhe von ca. 60 000 € an die Fördermittelempfänger, weil man festgestellt hatte, dass eine bestimmte Sache nicht ordnungsgemäß gelaufen ist. Das

kann man kaum unter der Rubrik verbuchen, dass das Landesverwaltungsamt nicht ordentlich prüfen oder seine Aufgaben als Rückforderungsbehörde im Bedarfsfalle nicht ordentlich erfüllen würde.

Lassen Sie uns die Unterlagen zunächst in Ruhe anschauen und prüfen, was dort wirklich abgelaufen ist, und lassen Sie uns dann mit entsprechender Sachkenntnis weiterdiskutieren.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Geisthardt. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erlaube mir, am Ende dieser Aktuellen Debatte § 46 Abs. 5 und 6 unserer Geschäftsordnung vorzulesen:

„In der Aktuellen Debatte beträgt die Redezeit je Fraktion zehn Minuten je Thema. In der Aussprache erhält als erster Redner der Antragsteller das Wort. Die Landesregierung erhält zehn Minuten Redezeit. § 62 Abs. 3 gilt entsprechend.“

In § 62 wird die zusätzliche Redezeit geregelt, wenn die Landesregierung überzieht. Der letzte Satz in Absatz 5 lautet:

„Erklärungen oder Reden dürfen nicht verlesen werden.“

Absatz 6 lautet:

„Beschlüsse zur Sache werden in der Aktuellen Debatte nicht gefasst.“

Deshalb haben wir die Aktuelle Debatte hiermit beendet. Wir treten jetzt in eine Mittagspause bis 14.15 Uhr ein. Ich darf alle daran erinnern, dass der nächste Tagesordnungspunkt auf verfassungsändernde Beschlüsse abzielt. - Guten Appetit!

Unterbrechung: 13.16 Uhr.

Wiederbeginn: 14.16 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle mir zur Verfügung stehenden Uhren - es sind ihrer vier - zeigen, dass es nach 14.15 Uhr ist.

Deshalb rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Dritte Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform 2014

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/3430

Beschlussempfehlung Ältestenrat - Drs. 6/3497

Beschlussempfehlung Ältestenrat - Drs. 6/3587

Die erste Beratung fand in der 73. Sitzung des Landtages am 18. September 2014 und die zweite Beratung in der 75. Sitzung des Landtages am 16. Oktober 2014 statt. Der Berichterstatter steht bereits, gleich auch am Pult. Herr Kollege Borgwardt, bevor ich Ihnen das Worte erteile, möchte ich gern noch Damen und Herren des Vereins Volkssolidarität Detershagen bei Burg begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Borgwardt, Berichterstatter des Ältestenrates:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine geschätzten Geschäftsführerkollegen, wenn ich richtig gerechnet habe, bilden 70 Abgeordnete zwei Drittel des Plenums. Ich hoffe, dass sich der Saal noch etwas füllt. Das betrifft auch meine Fraktion. - Diese Vorrede sei mir gestattet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum zweiten Mal in diesem Gesetzgebungsverfahren - der Präsident hat darauf hingewiesen - liegt eine Beschlussempfehlung des Ältestenrats vor, die ich Ihnen gern unterbreiten möchte.