Hinzu kommen andere Probleme mit der Wahrheit. Das Landesverwaltungsamt teilte nach dem OlafBericht trotz konkreter Nachfrage des Olaf nicht mit, dass Herr Zimmermann dort gearbeitet hat. Das Olaf fragt danach, doch das wird nicht mitgeteilt. Man fragt sich: Wieso?
Das Olaf sagt dann in dem Bericht: Unterdrückung der Wahrheit. Das ist ein Vorwurf. Darauf beziehen sie sich und leiten das ab. Das ist total bitter, wenn es sich eine Landesregierung gefallen lassen muss, dass ihr eine europäische Behörde schreibt: Unterdrückung der Wahrheit. Das kann doch nicht sein! Und das wird hier weggelächelt.
(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Minister Herr Webel: Jetzt wollen Sie mir schon das Lächeln verbieten, oder was?)
- Nein, nein, Herr Webel, Sie dürfen lächeln. Das ist kein Problem. Daran soll es nicht scheitern. - Das ist ein Vorwurf, den sich eine Landesregierung nicht machen lassen sollte.
Der heutige Bauminister hätte als Landrat des Bördekreises damals auch klärend eingreifen können, nicht politisch, um seine schützende Hand auf das Projekt zu legen oder so, sondern aufklärerisch, indem er dem Rechnungsprüfungsamt den Rücken gestärkt und die Konsequenzen aus dem Prüfbericht gezogen hätte. Was ist denn der Sinn
Um die peinliche Sache wasserdicht zu machen, verkündet dann der Sprecher in der „Volksstimme“ am 8. November 2014 - das entnehme ich auch nur der Presse -:
„Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde hat mit Schreiben vom 17. August 2012 zum Ausdruck gebracht, dass kein Anlass besteht, die Prüfung des Landesverwaltungsamtes anzuzweifeln.“
Angesichts der konkret dargelegten Situation - ich habe Ihnen das Beispiel mit den Fliesen genannt - kann man sich das nur schwer vorstellen. Wie kommen sie aus dieser Nummer heraus? Ich wäre wirklich interessiert zu erfahren, wenn ich diese Akten betrachte, ob da in irgendeiner Form ein Ausweg zu erkennen ist. Interessanterweise wurde uns auch dieses Schreiben bisher nicht zugänglich gemacht. Es wäre logisch gewesen, aber vielleicht steht es in den Akten.
Angenommen, es ist alles in Ordnung - warum setzt man sich mit den Vorwürfen nicht konkret auseinander?
Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen man aus diesen - so sage ich es - skandalösen Vorgängen ziehen muss.
Zuerst gilt es, die weiteren Sachverhalte aufzuklären. Die Landesregierung muss den Abgeordneten die Unterlagen zur Verfügung stellen. Das hat sie getan - sagt sie. Insbesondere die in der Presse dargestellten Vorwürfe um die ominösen Schreiben des Rechnungsprüfungsamts des Bördekreises, mit denen Prüfergebnisse relativiert werden, sind dabei von Interesse.
Sollte sich herausstellen, dass gegenüber dem Landtag nicht die Wahrheit gesagt wurde - dafür spricht, meine ich, einiges -, dass vertuscht wird oder ganz bewusst in Umgehung des Rechnungsprüfungsamts des Bördekreises Gefälligkeitsbriefe geschrieben worden sind,
Vielen Dank, Herr Kollege Meister. Kollege Gallert hätte Sie gern etwas gefragt. - Bitte, Herr Fraktionsvorsitzender.
noch einmal dargelegt haben. Sie hatten wirklich die Zeit, sie so auszusprechen, dass wir sie alle verstehen können. Ich war zeitweise überfordert von Ihrem Sprechtempo. Sie hatten so viel Zeit; Sie hätten das hier wirklich in Ruhe darlegen können. Ich befürchte, einige, die es unbedingt hätten hören sollen, haben das eine oder andere nicht gehört. - Danke.
Also, es ist nicht so, dass Sie Ihre Zeit nicht überzogen hätten. Sie haben nur das Geschenk der Landesregierung nicht genutzt. - Jetzt kann der Kollege Geisthardt dieses Geschenk nutzen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde das freundliche Angebot natürlich nicht annehmen; denn ich glaube, die bisherige Diskussion war aufschlussreich genug. Sie war spannend, sie war emotional. Ob sie alles erhellt hat, das lasse ich einmal offen.
Ich denke, ohne dass wir die genaue Aktenlage kennen - die wenigsten von uns werden diese genaue Aktenlage vor sich haben -, reden wir noch ein bisschen wie der Blinde von der Farbe. Wenn einige Dinge aufgeklärt sein werden, dann wird, denke ich, auch ein Farbenblinder erkennen, wo es Schwierigkeiten gegeben hat, wo es Probleme gegeben hat. Dann wird es auch die entsprechenden verantwortlichen Dinge geben.
Lassen Sie mich einige Aspekte in Kürze aufgreifen. Sie haben das Thema Fördermittelvergabe wiederholt aufgegriffen, und zwar nach einer Aktuellen Debatte im November 2013 - übrigens im gleichen Monat, in dem auch der CDU-Landesparteitag stattgefunden hat -, nach der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Kollegen Thiel im September 2014 und nun heute, zwei Tage vor dem Landesparteitag der CDU, ein drittes Mal. Dazu fällt mir das Motto des Hosenbandordens ein.
(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Das haben wir gar nicht nötig, solche Beziehungen herzu- stellen! Das Thema spricht für sich!)
- Ja, reiner Zufall. Das gab es, glaube ich, auch schon einmal in der DDR in der „Volksstimme“ oder im „Freien Wort“.
Auch der Titel Ihres Antrags für die Aktuelle Debatte ist etwas janusköpfig: auf der einen Seite Aufklärung, was gut und richtig ist, auf der anderen Seite die Forderung nach personellen Konsequenzen. Ich glaube, das ist etwas, das sich nicht ganz miteinander vereinbaren lässt. Das Thema Unschuldsvermutung ist schon mehrmals angesprochen worden.
Wenn Sie Erkenntnisse haben, dann teilen Sie diese hier mit oder präsentieren Sie sie den zuständigen Stellen. Solange noch nichts entschieden oder richtig aufgeklärt worden ist, sollte man sich mit der Forderung nach personellen Konsequenzen zurückhalten.
Meine Damen und Herren! Es gibt die Diskussion, die wir hier im Landtag am 15. November 2013 geführt haben, und der Minister hat auf die parlamentarische Anfrage des Kollegen Thiel hin, den ich im Übrigen außerordentlich schätze - das muss ich an dieser Stelle auch einmal sagen -, über die Ergebnisse der Verwendungsnachweisprüfung berichtet.
Er hat Ihnen auch angeboten, Einsicht in die Unterlage zu nehmen. Herr Kollege Thiel hat gesagt, er werde das Angebot sehr gern annehmen. Das ist gut, das ist richtig. Es ist aber monatelang nichts passiert.
Der Landtag hat sich mit dem Thema noch einmal befasst, und zwar am 19. September 2014. Alle wissen das. Damals hat Herr Kollege Thiel wieder gefragt, ob es Auskunft über den Umgang mit den Ergebnissen des Olaf-Berichts gebe. Daraufhin ist ein zweites Angebot gekommen; die Landesregierung hat gesagt: Wir können den Bericht nicht weitergeben, aber das Einsichtsrecht ist unberührt, und wer das gern sehen möchte, der kann es tun. - Das ist also am 19. September 2014 gewesen.
Am 2. Oktober 2014 hat der Wirtschaftsausschuss getagt. Im Themenblock des Wirtschaftsausschusses stand nichts - vom Thema Jahn-Halle, Wolmirstedt, Olaf-Bericht keine Spur. Auch im Fachausschuss für Landesentwicklung und Verkehr gab es noch keinen Antrag auf Selbstbefassung oder Ähnliches.
Also, ich vermisse ein klein wenig Bemühungen Ihrerseits, wenn es Ihnen wirklich darum geht, dass hier ganz schnell aufgeklärt werden soll und aufgeklärt werden muss. Offensichtlich hat erst ein Bericht in der „Volksstimme“ am 18. Oktober 2014 dazu geführt, dass am 21. Oktober 2014 dieses Auskunftsverlangen gestellt worden ist.
All das ist für mich nicht ganz schlüssig. Ich habe am Anfang meiner Rede das Motto des Hosenbandordens zitiert. Ich sage es noch einmal: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Unbestritten ist - das ist ganz wichtig -: Das, was in dem Olaf-Bericht steht - zumindest soweit ich es aus der Presse kenne -, ist wirklich, wie Herr Kollege Schröder gesagt hat, starker Tobak. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten, dann ist klar, dass es so nicht weitergehen kann und dass es dann auch Konsequenzen geben muss. Das Problem ist nur: Es gibt offensichtlich sehr unterschiedliche Bewertungen zu diesem Olaf-Bericht. Und solange nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen - ich sage es noch einmal -, sollte man sich mit Vorverurteilungen oder ähnlichen Dingen etwas zurückhalten.
Das Landesverwaltungsamt hat die Unterlagen geprüft, ist dabei, sie zu prüfen. Das Ministerium prüft sie. Ich denke, wir werden in einer sehr kurzen Zeit erfahren, was an den Vorwürfen dran ist.
Ich möchte die Richtlinie nicht noch einmal zitieren. Der Kollege Schröder hat das schon getan. Das Problem ist: Die ordnungsgemäße Verwendung von Fördermitteln muss überprüft werden. Das ist auch geschehen. Das Landesverwaltungsamt hat das getan und im Ergebnis der Prüfung klargestellt, dass auch die EU-Prüfstelle diese Prüfungen nicht moniert hat, sondern gesagt hat, dass das Prüfergebnis nicht anzuzweifeln ist.
Ich muss jetzt wirklich einmal sagen: Dem Landesverwaltungsamt kann man es natürlich nicht zur Last legen, wenn die Aktenlage bei der Stadt Wolmirstedt und bei dem Verein nicht vollständig ist. Wenn es dort Probleme gegeben hat, Aufbewahrungsfristen und Ähnliches nicht eingehalten worden sind, dann gibt es natürlich weitere Sanktionen. Dann hat der Letztempfänger natürlich die anfallenden Mehrkosten und die nicht förderfähigen Ausgaben auszugleichen. Das ist die Diskussion, die gegenwärtig in Wolmirstedt geführt wird. Ich denke, die Stadt Wolmirstedt ist in der Pflicht zu handeln.
Der Bürgermeister ist leider verstorben; ihn können wir nicht mehr fragen. Der Stadtrat, der gegenwärtig amtiert, ist aber im Wesentlichen der Gleiche wie zu den Zeiten, in denen im Stadtrat über die Jahn-Halle abgestimmt wurde. Ich denke, dort wird sich zeigen, dass diese ganzen Dinge vernünftig gelaufen sind.
Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass sich der Landesrechnungshof dieser Sache angenommen hat. Dann haben wir noch ein unabhängiges Prüfgremium.