Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Das eher spröde Thema der Kommunalabgaben wird in der Öffentlichkeit immer wieder intensiv, engagiert und auch emotional diskutiert. Das ist kein Wunder, denn es geht sowohl für die Einzelnen als auch für die Kommunen um viel Geld.
Dass wir uns heute mit dem Problem der Kommunalabgaben beschäftigen müssen, ist Ergebnis eines jahrelangen, wenn nicht sogar jahrzehntelangen Missstandes und ist nicht gerade ein Ruhmesblatt für die politische Landschaft in SachsenAnhalt. Auch wenn es bisher keine zeitlichen Begrenzungen für die Erhebung von Abgaben zum Vorteilsausgleich gab, wäre es im Sinne der Menschen gewesen, diese Abgaben zeitnah und rechtssicher zu erheben. Dies kann sicherlich jeder nachvollziehen. Aus unterschiedlichen Gründen ist dies in Teilen unseres Landes nicht erfolgt.
Erfreulicherweise hat unsere demokratische Gesellschaft angesichts solcher Probleme eine ihrer Stärken gezeigt, nämlich die Überprüfbarkeit der Entscheidungen von Politik und Verwaltung durch Gerichte - ein hohes Gut.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. März 2013 eine auch für die Menschen in unserem Land wichtige Entscheidung getroffen, indem es die zeitlich unbegrenzte Inanspruchnahme der Beitragsschuldner für verfassungswidrig erklärt hat und somit die Politik zum Handeln zwang.
Die Landesregierung hat sich mit einer Änderung der Landesgesetze leider sehr viel Zeit gelassen. Seit der Verkündung des Beschlusses sind inzwischen 18 Monate vergangen. Es ist unsere ge
meinsame Aufgabe, diesen Beschluss mit einer entsprechenden Landesgesetzgebung schnellstmöglich umsetzen.
Der nun von der Landesregierung vorgelegte Entwurf ist dafür eine gute Grundlage, auch wenn wir im Laufe der Beratungen bei dem einen oder anderen Punkt sicherlich unterschiedlicher Meinung sein werden.
Die jetzt vorgesehene Frist von zehn Jahren, in der nach der Entstehung des Vorteils auch die Abrechnung erfolgt sein muss, erscheint mir tatsächlich eine sinnvolle Lösung und entspricht auch der bündnisgrünen Positionierung im Vorfeld der Vorlage des Gesetzentwurfs. Eine längere Frist lässt meines Erachtens die Menschen zu lange im Unklaren darüber, wann sie mit Forderungen in welcher Höhe zu rechnen haben.
Die von Teilen der Öffentlichkeit geforderte deutlich kürzere Frist - Haus und Grund hat eine vierjährige Verjährungsfrist ins Spiel gebracht - erscheint mir zu knapp. Die Bauvorhaben und ihre Abrechnungen können ausgesprochen komplex sein. Es ist ein Gebot des Strebens nach Gerechtigkeit, den Kommunen eine ausreichende Zeit zu geben, die Abrechnungen vorzunehmen, damit der Vorteilsausgleich gleichmäßig, gesetzeskonform und möglichst vollständig erfolgen kann.
Das Ende der Übergangsregelung zur Sicherung von Altfällen ist im Gesetzentwurf für den 31. Dezember 2015 vorgesehen. Ich meine, dies ist zu lang. Ich weiß, dass es Forderungen gab, die Frist sogar noch deutlich auszuweiten. Die Kommunen hatten zum Teil über Jahrzehnte die Gelegenheit, die Vorraussetzungen zur ordnungsgemäßen Abrechnung zu schaffen. Seit anderthalb Jahren ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bekannt. Eine längere Ungewissheit ist den Menschen nicht mehr zuzumuten. Wer bisher seine Altfälle nicht in den Griff bekommen hat, trägt dafür auch die Verantwortung.
Ich befürchte, dass es innerhalb der vorgesehenen Nachfrist geradezu zu einem Run darauf kommt, die Altfälle nun noch mit heißer Nadel irgendwie ins Ziel zu bekommen und dabei so mancher rechtlich fragwürdige und auch umstrittene Vorgang entsteht. Diese Verfahren sollten wir uns sparen.
Abgesehen davon gilt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bereits jetzt und auch für die Nachfrist, sodass immer wieder und in jedem Einzelfall die Frage zu stellen ist, ob der Fall tatsächlich verfassungskonform ist oder ob die Geltendmachung nicht hätte unterbleiben müssen. - Insofern plädiere ich für die kurze Frist.
ven Gebührengestaltung für Großverbraucher bzw. -einleiter bei Wasser und Abwasser, wie es in § 5 Abs. 3a vorgeschlagen wird. Hierbei ist zu beachten, dass für die einzelnen Verbraucher dadurch keine Mehrbelastungen entstehen und nicht kleine Verbraucher große Verbraucher quersubventionieren dürfen. Auch negative ökologische Auswirkungen müssen vermieden werden. Wir werden die Chancen, die es durchaus gibt, und Risiken dieser Regelung in den Ausschüssen diskutieren. Insofern bitte ich um Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse. - Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Meister. - Für die CDUFraktion spricht jetzt der Herr Abgeordneter Wunschinski. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 war ein Paukenschlag. Das Bundesverfassungsgericht hat den Landesgesetzgebern ins Hausaufgabenheft geschrieben, dass eine zeitlich unbegrenzte Inanspruchnahme eines Beitragsschuldners nach Erlangung des Vorteils nicht möglich sein darf.
Nach Prüfung unserer landesrechtlichen Regelungen und durch die erfolgte Befassung des Innenausschusses steht fest, dass die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze auch bei der Rechtsetzung in unserem Bundesland zu beachten sind.
So ist durch unser Kommunalabgabengesetz für den leitungsgebundenen Bereich festgeschrieben, dass die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit Inkrafttreten der Satzung. Diese muss nicht bereits zum Zeitpunkt der Vorteilslage in Kraft sein. Vielmehr besteht die Möglichkeit, dass erst lange nach dem Entstehen der Vorteilslage eine wirksame Satzung erlassen wird, die die Grundlage für die Erhebung von Beiträgen bildet.
Der Landesgesetzgeber hat nunmehr gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu regeln, dass der Vorteilsausgleich nicht unbegrenzt nach der technischen Herstellung erfolgen kann. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht hierzu eine zehnjährige Verjährungshöchstfrist vor, nach deren Ablauf Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht mehr festgesetzt werden dürfen.
Diese zehnjährige Frist ist richtig; denn sie eröffnet allen Beitragsschuldnern nunmehr Klarheit darüber, wann sie mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen haben. An dieser Stelle sei an
gemerkt, dass in anderen Bundesländern zulasten der Beitragsschuldner deutlich längere Verjährungshöchstfristen vorgesehen werden.
Neben dieser materiellen Ausschlussfrist beinhaltet der Gesetzentwurf zur Sicherung der Einnahmen aus Altfällen eine Übergangsregelung, nach der noch bis Ende nächsten Jahres entsprechende Beiträge erhoben werden können. Meine Fraktion erachtet diesen Regelungsvorschlag der Landesregierung als einen guten Kompromiss, der auch die drohenden Einnahmeausfälle bei den kommunalen Aufgabenträgern nicht aus den Augen verliert. Unserer Auffassung nach muss eine rechtlich vertretbare Möglichkeit der Einnahmenbeschaffung durch die kommunalen Aufgabenträger für die sogenannten Altfälle berücksichtigt werden, um insbesondere einen Gebührenanstieg für die Bürger oder eine Geltendmachung über das FAG zu verhindern.
Im leitungsgebundenen Bereich besteht derzeit noch ein offenes Beitragsvolumen von ca. 100 Millionen €, das nicht allein die Aufgabenträger zu vertreten haben. Wir dürfen nicht vergessen, dass eine wirksame und rechtssichere Beitragserhebung im leitungsgebundenen Bereich erst seit dem Jahr 2002 möglich ist. Beim sogenannten Herstellungsbeitrag 2 ist eine rechtssichere und obligatorische Erhebung erst ab 2009 möglich.
Lassen Sie mich bitte noch auf eine weitere große Zielrichtung des Gesetzentwurfs der Landesregierung eingehen. Der Gesetzentwurf des Ministeriums für Inneres und Sport sieht gemäß den Regelungswünschen der kommunalen Spitzen die erweiterte Möglichkeit für eine degressive Gebührenbemessung im Bereich der Abwasserentsorgung sowie die erstmalige Einführung der entsprechenden Möglichkeiten für den Bereich der Trinkwasserversorgung vor.
Die derzeit geltenden Regelungen haben bezüglich der degressiven Gestaltung der Gebühren zur Folge, dass gewerbliche Wasserverbraucher und Abwassererzeuger weitgehend die zentralen Ver- und Entsorgungssysteme meiden. Um positive Auswirkungen für alle Nutzer der öffentlichen Einrichtungen zu erzielen, sind Anpassungen erforderlich.
Mit der Neufassung der Vorschrift soll den kommunalen Aufgabenträgern im Rahmen der geltenden kommunalabgabenrechtlichen Grundsätze ein praktikabler Handlungsspielraum eingeräumt werden, um wettbewerbsfähige Wasser- und Abwassergebühren für Unternehmen zu ermöglichen.
Der pauschale Vorwurf, dass die Einführung der degressiven Gebührenbemessung zwingend zu einer Verteuerung der Verbraucherpreise für den kleinen Leiter führt, ist nicht richtig. Die degressive Gebührenbemessung kann insbesondere dann mit positiven Effekten verbunden sein, wenn es zu
einer Steigerung der gesamten Verbrauchsmenge kommt, wie etwa bei der Neuansiedlung von Gewerbe. Bei konstanten Vorhaltekosten der öffentlichen Einrichtungen können zusätzliche Leitungsmengen der Großverbraucher bei der degressiven Gebührenbemessung zu einem Kostenvorteil für alle Nutzer führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte den Vorsitzenden des Innenausschusses um ein gestrafftes Beratungsverfahren, selbstverständlich unter Beachtung der hierfür gebotenen Gründlichkeit der Befassung. Ziel muss es sein, dass dieser Gesetzentwurf im November dieses Jahres in zweiter Beratung behandelt werden kann.
Abschließend bitte ich um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Inneres. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, darf ich auf der Gästetribüne ganz herzlich Damen und Herren des Seniorenbeirates der Stadt Weißenfels begrüßen. Herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren! Ich habe bei den Überweisungswünschen Verschiedenes gehört. Ich denke, wir sollten zunächst darüber abstimmen, in welche Ausschüsse der Gesetzentwurf überwiesen werden soll, und dann darüber, welcher Ausschuss über den Gesetzentwurf federführend beraten soll.
Zunächst lasse ich über die Überweisung in den Innenausschuss abstimmen. Wer ist dafür, dass der Gesetzentwurf in den Innenausschuss überwiesen wird? - Das ist das ganze Haus. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist in den Innenausschuss überwiesen worden.
Wer ist dafür, dass der Gesetzentwurf in den Finanzausschuss überwiesen wird? - Das ist das ganze Haus. Das ist auch richtig so, weil es ja um Finanzielles geht.
Wer ist dafür, dass der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen wird? - Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Teile der CDU-Fraktion und kleine Teile der LINKEN, Einzelteile.
Wer ist dagegen? - Das ist niemand. Stimmenthaltungen? - Das sind große Einzelteile von CDU und LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf auch an den
Wer ist dafür, dass der Antrag in den Ausschuss für Umwelt überwiesen wird? - Das sind große Teile der LINKEN. - Das ist das ganze Haus. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Umwelt überwiesen worden.
Damit ist der Antrag in die Ausschüsse für Inneres, für Finanzen, für Recht und Verfassung und in den Ausschuss für Umwelt überwiesen worden.
Ich hatte den Eindruck, dass klar ist, bei welchem Ausschuss die Federführung liegt. Deshalb frage ich jetzt, wer ist - -
Herr Präsident, wir hatten die Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr vorgeschlagen, weil hierbei das Planungsrecht mit betroffen ist. Wir hatten weiterhin eine Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt, weil auch Unternehmen dieses Bereiches von Regelungen des KAG betroffen sind.
Während Herr Grünert gesprochen hat, habe ich die optische Abstimmung gesehen. Deshalb frage ich schlicht und einfach: Wer ist dafür, dass der Antrag in dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beraten wird? - Das ist die Antragstellerin, DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Dann wurde noch der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten genannt. Wer ist dafür? - DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt worden. Es bleibt dabei: Der Antrag wird in die Ausschüsse für Inneres, für Finanzen, für Recht, Verfassung und Gleichstellung und für Umwelt überwiesen.
Jetzt stimmen wir über die Federführung ab. Wer ist dafür, dass der Ausschuss für Inneres die Federführung übernimmt? - Das ist das ganze Haus.