Protocol of the Session on July 8, 2011

Was den Vorwurf der mehrjährigen Bindung betrifft, sage ich Ihnen, Herr Gallert: Niemand hat vor, die mittelfristige Finanzplanung zum Gesetz zu erheben. - Ich glaube, der Satz war nicht im Duktus des Mauerbaus gemeint. Aber das war schon der leichte Unterton in Ihrem Interview: Haushaltseckwerte langfristig fortgeschrieben, festgemacht für die Häuser - das würde bedeuten, dass sich das Parlament gesetzlich binden müsse. Das werden wir nicht tun; das können wir auch gar nicht tun.

Noch ein paar Worte zum Haushaltsaufstellungsverfahren an sich und den damit verbundenen Begleitdiskussionen. Das Haushaltsaufstellungsverfahren ist zunächst einmal - ich sage es noch einmal - Sache der Landesregierung. Die Aufgabe ist dabei ganz klar: Wir haben eine bestimmte Summe X, die den Haushalt darstellt und die auf verschiedene Ressorts und verschiedene Titel verteilt werden kann. Diese Summe wird dann auch auf die Ministerien verteilt, zunächst in einer groben Summe. Das ist der jetzt vorliegende Beschluss des Kabinetts. Anders als in den vergangenen Jahren soll es aber bei der Summe X bleiben und keine Neuverschuldung geben.

Mit dem neuen Top-down-Verfahren war jedoch eine sehr frühzeitige öffentliche Diskussion um Inhalte der Eckwerte verbunden. So früh haben wir im Parlament und auch in der Öffentlichkeit noch nie darüber diskutiert. Ob das daran liegt, dass das Geld knapper wird, oder daran, dass das Verfah

ren neu war, oder ob es am Verfahren selbst liegt, das weiß ich nicht. Aber im Ergebnis und in der Summe ist festzustellen: Die öffentliche Diskussion hat wesentlich früher eingesetzt und damit auch ein Stück weit mehr Transparenz in die Diskussion in der Öffentlichkeit gebracht.

Ob das für eine Landesregierung in jedem Falle gut ist, ist eine ganz andere Frage. Denn ich glaube, dass diese öffentlichen Diskussionen, die wir geführt haben, besser zunächst hinter verschlossenen Türen geführt worden wären, sodass wir als Parlament erst nach der Einbringung in den Landtag beteiligt worden wären.

Die anderen Punkte, die ich mir aufgeschrieben habe, spare ich mir, weil sehr viel davon schon gesagt worden ist.

Herr Erdmenger, gestatten Sie mir zum Schluss eine nicht ganz ernst gemeinte Bemerkung. Die Sparbüchse vor der Wahl kann nicht funktionieren. Die mit den Fünfjahresplänen - so lange ist das konstituiert - waren andere. Wir haben nur Doppelhaushalte. Die Einrichtung von Sparbüchsen bis zur Wahl würde mit diesem Verfahren nicht funktionieren.

Ich freue mich auf die Einbringung und auf entspannte und gute Diskussionen in den Ausschüssen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Frau Budde, es gibt noch zwei Nachfragen von Frau Dr. Klein und Herrn Gallert.

Danke, Frau Präsidentin. - Frau Budde, mit dem Sparen und dem Bändchendurchschneiden haben wir in den letzten Wochen so unsere Erfahrungen gemacht.

Das habe ich auch nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, die Sparbüchse über fünf Jahre funktioniert nicht.

Ich habe eine ganz konkrete Frage. Sie sind ja auch Landesvorsitzende Ihrer Partei und haben den Koalitionsvertrag unterschrieben. Im Koalitionsvertrag heißt es unter Punkt 1.1:

„Zwischen den Koalitionspartnern besteht ferner Konsens, dass … die Budgetierung komplett ausgedehnt … wird.“

Sie haben sich jetzt ausdrücklich gegen die Budgetierung ausgesprochen. Heißt das, dass wir auch in den kommenden Jahren diese Diskussion, obwohl das im Koalitionsvertrag von Ihnen so un

terschrieben wurde, nicht noch einmal führen müssen?

Finanzpolitiker haben ja immer ganz eigene Vorstellungen. Ich kann Ihnen natürlich nicht garantieren, dass diese Diskussion nie wieder geführt werden wird. Aber ich glaube, dass wir, wenn diese Diskussion jetzt am Anfang einmal sehr deutlich und ausführlich geführt wird und das Parlament sagt, was es will, am Ende des Aufstellungsverfahrens und der Beratung im Parlament dieses Doppelhaushaltes wissen, was mit dieser Formulierung im Koalitionsvertrag gemeint war.

Das ist aber nicht sehr klar.

Herr Gallert.

Eine Bemerkung. Frau Budde, wissen Sie, wer der Erste gewesen ist, der überlegt hat, dass das Parlament nur noch einen Fünfjahreshaushalt verabschiedet? - Das war der Kollege Bismarck. Der hatte mit dem Parlament sowieso nicht viel am Hut und hat gesagt, es reicht, wenn die einmal in fünf Jahren kommen, dann hat es sich erledigt.

Er hatte dann aber eine andere Motivation.

Die Motivation war eine ähnliche.

Möglichst wenig Beteiligung.

Genau. - Ich frage Sie zu demselben Sachverhalt, zu dem ich den Kollegen Schröder gefragt habe: Sie waren damals ebenfalls Zeuge der Umswitchung von Hochwassermitteln in Höhe von 40 Millionen € vor allem in Dorferneuerungsmittel, was das Bändchen-Durchschneiden unmittelbar vor der Wahl möglich gemacht hat.

Der Kollege Schröder hat richtigerweise gesagt: Das haben wir als Parlament der Landesregierung erlaubt. - Das ist so. Wir haben es ihr erlaubt. Es kommt ein besonderer Aspekt hinzu: Dabei ging es um EU-Mittel, die man für alles Mögliche einsetzen kann, von dem wir nachher meist keine Ahnung mehr haben.

Zu meiner Frage. Sie haben ausdrücklich gesagt, dass Sie dies auch nicht richtig fanden. Heißt das in der Konsequenz nicht eigentlich, dass wir in der

Vergangenheit bei der Flexibilisierung der Haushaltsdurchführung schon zu weit gegangen sind, wenn so etwas möglich war?

Wir haben zumindest Fehler gemacht, da das Parlament etwas anderes wollte und nachher ein etwas flexibler Umgang damit möglich war, was zumindest meine Politiker für die ländlichen Räume - Landwirtschaft, Hochwasserschutz - so auch nicht wollten. Wenn wir die Haushaltspläne verabschieden, müssen wir eben aufpassen, dass so etwas nicht möglich ist.

Das wird im Übrigen ohnehin nicht mehr so einfach möglich sein; denn wenn wir - es gab und gibt Anträge zur Neuaufstellung der Strukturfonds - mit Blick auf die europäischen Strukturfonds mit immer weniger finanziellen Mitteln werden kalkulieren müssen, dann werden wir uns als Parlament auch das Recht herausnehmen müssen, bei dem Thema, wofür die Mittel verwendet werden, mitzureden.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD, und von Herrn Schröder, CDU)

Danke sehr, Frau Budde. - Damit ist die Debatte beendet und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 1 c.

Ich werde für den nächsten Tagesordnungspunkt § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung anwenden, da der Präsident und der Vizepräsident nicht anwesend sind und ich zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen werde. Nach dieser Vorschrift übernimmt der Alterspräsident nun den Vorsitz.

(Alterspräsident Herr Steinecke nimmt im Präsidium Platz - Beifall im ganzen Hause)

Vielen Dank, meine Damen und Herren. Nehmen wir also den Alten.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2011/2012 (LBVAnpG 2011/2012)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/137

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/200

Einbringer ist der Herr Finanzminister. Herr Bullerjahn, Sie haben das Wort.

Herr Alterspräsident! Meine Damen und Herren!

(Heiterkeit)

Macht mich nicht älter, als ich bin.

Sie sind wahrscheinlich einer der Jüngsten. - Gestatten Sie mir einen Satz zu dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt. Wissen Sie, wer der große Gewinner ist, wenn es keine Haushaltssperre, keine Bewirtschaftungsbeschränkung mehr geben wird? - Das ist das Parlament. Ich denke, das werden Sie noch schätzen lernen, wenn es in Zukunft so sein wird.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Zurück zum Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz. Wir haben die Diskussion bereits im Ausschuss geführt. Sie haben den Gesetzentwurf vor sich liegen. Wir haben auch das mit der TdL am 10. März 2011 erzielte Tarifergebnis besprochen.

Was ist beschlossen worden? - Eine lineare Erhöhung der Entgelte um 1,5 % rückwirkend zum 1. April 2011. In gleichem Umfang erhöhen sich die Anwärtergrundbeträge. Eine weitere lineare Anpassung um 1,9 % ist zum 1. Januar 2012 vorgesehen. Anschließend erhöhen sich die Grundgehaltssätze um 17 € und die Anwärtergrundbeträge um 6 €.

Der Gesetzentwurf sieht ferner für die Tarifbeschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 360 € sowie für die Anwärterinnen und Anwärter eine Einmalzahlung in Höhe von 120 € vor. Ich denke, das ist mittlerweile allgemein bekannt.

Die meisten Länder, die Mitglieder in der TdL sind, übernehmen diesen Tarifabschluss auch für die Beamtinnen und Beamten. Nur im Saarland und in Bayern wird es keine lineare Erhöhung geben. Andere Länder, insbesondere Berlin und Hessen, die nicht Mitglieder der TdL sind, überlegen, eigene Wege zu gehen. Aber die Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen schlägt den Parlamenten vor, den Tarifabschluss im Verhältnis 1 : 1 zu übernehmen.

Die Übertragung des Tarifergebnisses verursacht für den Landeshaushalt im Jahr 2011 Kosten in Höhe von 17 Millionen € und im Jahr 2012 Kosten in Höhe von 33 Millionen €. Vor diesem Hintergrund kann ich so manchen Zwischenruf von vorhin nicht verstehen, der darauf abzielte, dass angeblich wegen einer roten oder einen schwarzen Null - was das auch immer heißt - Politik nicht möglich ist. Die Landesregierung hat sich mit den Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, dass wir das übernehmen.

Ich denke, es ist nicht sinnvoll, hierbei einen Unterschied zwischen den Angestellten und den Beamten zu machen. Das haben wir auch beim letzten Mal gemacht: Wir haben die Anpassung zeitgleich und inhaltsgleich vorgenommen.