Protocol of the Session on June 19, 2014

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Erben! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Herrn Minister Thomas Webel beantworte ich die Frage wie folgt:

Die Möglichkeit, dass Fahrzeuge seit der im Jahr 2005 für den Schwerverkehr eingeführten Maut auf Autobahnen dieser ausweichen und lieber gebührenfreie Bundesstraßen benutzen, kann nicht ausgeschlossen werden. Handlungsbedarf entsteht dann, wenn die Verkehrsbelastung auf den Ausweichstrecken so hoch wird, dass das unzumutbare Lärm- und Staubbelastungen für die Anwohner nach sich zieht oder die Leichtigkeit des Verkehrsflusses beeinträchtigt wird.

Um die Entwicklung der Verkehre, insbesondere der Schwerverkehre auf der B 2 und der B 91 im Raum Zeitz beurteilen zu können, wurden die durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungen bis in das Jahr 2005 zurückverfolgt. - Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen die Zahlen vorlesen.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass auf der B 91 zwischen Zeitz und Weißenfels von 2005 bis 2013 eine Zunahme des Gesamtverkehrs von 10 078 Kraftfahrzeugen auf 11 033 Kfz zu verzeichnen ist. Dagegen verringerten sich in diesem Zeitraum die Werte des Schwerverkehrs von 1 577 auf 1 335 Fahrzeuge.

Auf der B 2 zwischen Droßdorf und Zeitz ist ebenfalls seit 2005 eine Zunahme des Gesamtverkehrs festzustellen. So waren es im Jahr 2005 nur 6 239 Kfz. Seit 2010 schwankt die Kfz-Belastung zwischen 7 500 und rund 7 900. Der Schwerverkehrsanteil verdoppelte sich im Zeitraum von 2005 bis 2010 von 534 Fahrzeugen auf 1 157 Fahrzeuge und stieg dann bis auf 1 436 im Jahr 2013 an.

Insgesamt wird festgestellt, dass sich der Schwerverkehrsanteil auf beiden Bundesstraßen auf ca. 1 400 Fahrzeuge pro Tag eingependelt hat. Dieser Wert ist im Vergleich zur durchschnittlichen Verkehrsstärke auf den Bundesstraßen in SachsenAnhalt von ca. 900 Lkw pro Tag etwas höher, ist aber für einen gut ausgebauten Verkehrsweg durchaus vertretbar. Von Mautausweichverkehren kann nur gesprochen werden, wenn eine wesentliche Erhöhung des Schwerverkehrs auf beiden Bundesstraßen, nämlich der B 2 und der B 91, erkennbar wäre.

Insgesamt lässt die Entwicklung des Schwerverkehrs keine Anzeichen wesentlicher Verkehrsverlagerungen infolge eines Mautausweichverkehrs erkennen. Die Zunahme von Schwerverkehr auf bestimmten Straßenabschnitten kann grundsätzlich auch in wirtschaftlichen Änderungen in der Region begründet sein. Ebenso führt der Bau neuer Verkehrswege - zum Beispiel der A 38 oder der Ortsumgehung Zeitz - oder der Ausbau vorhandener Straßen natürlich zu Verkehrsverlagerungen.

Mit Ihrer zweiten Frage erkundigen Sie sich nach der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit von verkehrsbehördlichen Anordnungen zur Vermeidung von Mautausweichverkehren. Wie ich bereits zum

Verkehrsaufkommen auf der B 2 und der B 91 bei Zeitz ausgeführt habe, liefern hier die Verkehrsbelegungen keine Hinweise auf Mautfluchtverkehre. Daher wird eine verkehrsbehördliche Anordnung analog der an der B 71 als nicht zweckmäßig angesehen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Frage 5 stellt jetzt die Kollegin Frau Dr. Klein. Sie betrifft den Ersatzneubau der Wipperbrücke in Sandersleben. Herr Minister Stahlknecht wird wieder für Herrn Minister Webel antworten. Bitte, Frau Dr. Klein.

Danke, Herr Präsident. - Die Landesstraße L 152 ist seit dem 1. Januar 2011 zur Kreisstraße herabgestuft. Das Land hat allerdings noch die Schäden des Hangrutsches beseitigt. Außerdem ist der Ersatzneubau der Wipperbrücke Aufgabe des Landes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie weit sind die Planungen für den Ersatzneu

bau der Wipperbrücke?

2. Ist mit dem Ersatzneubau der Wipperbrücke

erneut eine vollständige Sperrung der Kreisstraße geplant?

Danke schön. - Bitte, Herr Minister Stahlknecht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dr. Klein, wie Sie zutreffend festgestellt haben, wurde die ehemalige L 152 in Sandersleben einschließlich der Wipperbrücke bereits zur Kreisstraße herabgestuft.

Gleichwohl hat sich das Land bereit erklärt, im Sinne einer ausstehenden Erhaltung noch zu seinen Lasten einen Ersatzneubau der Brücke durchzuführen. Das Vorhaben befindet sich in der Vorplanung, das heißt, es werden derzeit verschiedene bauliche Varianten untersucht. Die Frage, ob eine Vollsperrung erforderlich ist, kann im Moment noch nicht beantwortet werden. Die Prüfung einer innerörtlichen Umleitung oder einer Umfahrung ist Bestandteil des weiteren Planungsprozesses.

Vielen Dank. - Sie haben eine Nachfrage? Bitte, Frau Dr. Klein.

Danke, Herr Präsident. - Herr Minister, wenn sich das Vorhaben jetzt in der Vorplanung befindet, frage ich Sie: Mit welchem Zeitraum ist zu rechnen, wann sind die Planungen beendet und wann kann gebaut werden? - Falls Sie das beantworten können.

Das ist sicherlich eine spannende Frage, die ich zugegebenermaßen - weil ich den geschätzten Kollegen Webel vertrete - nicht beantworten kann. Wir werden Ihnen das nachliefern.

Vielen Dank.

Dann kommen wir jetzt zur letzten Frage, der Frage 6. Die wird der Kollege Lange zum Thema Lehramtsausbildung stellen. Es wird Herr Minister Möllring antworten. Bitte schön, Herr Lange.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Vernehmen nach werden Beratungen zur Zusammenarbeit und Koordinierung der Lehramtsstudienangebote zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geführt, die offenbar auch die Konzentration bzw. Verlagerung von Studienangeboten zum Gegenstand haben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

Welcher Beratungsstand bzw. welche Ergebnisse wurden bei diesen Verhandlungen bisher erzielt?

Bitte schön, Herr Minister Möllring.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Moment führen die Universitäten Halle, Leipzig und Jena und die zuständigen Landesministerien auf Fachebene Gespräche über mögliche Kooperationen. Ergebnisse liegen bisher noch nicht vor.

Hintergrund dieser Gespräche ist unter anderem die Ihnen bekannte Empfehlung des Wissenschaftsrates, die strukturelle Vernetzung der Universitäten von Halle, Leipzig und Jena zu vertiefen und dabei im Bereich der Lehrerbildung in Halle durch Verringerung der angebotenen Fächerkombinationen zu einer Komplexitätsreduzierung

zu gelangen. Sobald es Ergebnisse gibt und diese vorliegen, würden wir Sie entsprechend unterrichten.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir haben damit die Fragestunde und den Tagesordnungspunkt 6 abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen

Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2216

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 6/3143

Die erste Beratung fand in der 48. Sitzung des Landtages am 11. Juli 2013 statt. Berichterstatter ist Herr Dr. Brachmann. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der erwähnte Gesetzentwurf wurde erstmals am 11. Juli 2013 im Hohen Hause behandelt und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen überwiesen.

Ziel des Gesetzes ist eine verbindliche Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in seiner Sitzung am 18. Juli 2013 mit diesem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, ihn gemeinsam mit dem Kommunalrechtsrechtsreformgesetz, das wir in der letzten Sitzung verabschiedet haben, im Ausschuss zu behandeln. Demzufolge war er auch Gegenstand der Anhörung, die am 14. Oktober 2013 durchgeführt wurde.

Was den Werdegang der Beratungen zum Kommunalverfassungsgesetz und damit, wie gesagt, im Huckepackverfahren zu diesem Gesetzentwurf anbelangt, verweise ich auf meine Berichterstattung zum Gesetz zur Reform der Kommunalverfassung.

Der Innenausschuss hat am 9. und 10. März 2014 den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch einmal behandelt und eine Beschlussempfehlung erarbeitet.

Die regierungstragenden Fraktionen vertraten die Auffassung, dass sich die durch den Gesetzent

wurf angestrebten Änderungen in Artikel 1 und 2 durch die bereits mit dem Kommunalverfassungsgesetz nunmehr beschlossenen Änderungen erübrigt haben. Artikel 3 und 4 des Gesetzentwurfes lehnten die Koalitionsfraktionen ab, weil sie keine Notwendigkeit für die unter Artikel 4 vorgesehene Errichtung einer ombudsschaftlichen Beratungs- und Schlichtungsstelle sehen und die Gefahr bestehen könnte, in der Beratungslandschaft Doppel- bzw. Mehrfachstrukturen zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund sollte den mitberatenden Ausschüssen die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfohlen werden. Das geschah dann auch. Dieser Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf abzulehnen, schlossen sich der mitberatende Ausschuss für Finanzen in der Sitzung am 12. März 2014 und der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der Sitzung am 24. April 2014 an.

Daran anschließend hat sich der Ausschuss für Inneres und Sport nochmals mit dem Gesetzentwurf befasst und legt Ihnen heute abschließend die Beschlussempfehlung vor, die auf eine Ablehnung des Gesetzentwurfes zielt. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Stahlknecht. Bitte schön, Herr Minister.

Ich verzichte.

Der Herr Minister verzichtet. - Die Fünfminutendebatte wird eröffnet durch die Fraktion DIE LINKE. Frau Hohmann, bitte schön. Sie haben das Wort.