Rechtmäßigkeit und Plausibilität zu prüfen. Damit erübrigt sich der zweite Teil Ihrer Frage, weil er in der ersten bereits beantwortet ist. - Vielen Dank.
Die Frage 3 stellt die Kollegin Frau Abgeordnete Lüddemann. Es geht um die Neuberufung des Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Es wird der Sozialminister antworten. Bitte, Frau Kollegin.
Durch Medienberichte der „Mitteldeutschen Zeitung“ sowie durch Schreiben von Minister Bischoff ist bekannt geworden, dass Herr Adrian Maerevoet für die neue Amtsperiode als Landesbeauftragter nicht wieder berufen werden soll.
schlüsse des Landesbehindertenbeirats berücksichtigt, in denen ausdrücklich formuliert wird - ich zitiere -:
„Der Behindertenbeirat … erklärt hiermit gegenüber der Landesregierung nochmals ausdrücklich, dass die Zusammenarbeit mit dem Landesbehindertenbeauftragten, Herrn Adrian Maerevoet, in seinen beiden Amtsperioden sehr vertrauensvoll und konstruktiv war und ist. Insbesondere sein Sachverstand und sein Engagement werden sehr geschätzt. Daher empfiehlt der Landesbehindertenbeirat der Landesregierung,
Herrn Maerevoet für die nächste Amtsperiode als hauptamtlichen Landesbehindertenbeauftragten wieder zu berufen. Der Landesbehindertenbeirat erwartet von der Landesregierung für die Kandidatur, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin über eine nachgewiesene behindertenpolitische Kompetenz verfügt.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich die Anfrage der Abgeordneten Frau Lüddemann beantworte, will ich feststellen, dass ich das bereits im Ausschuss in einer nichtöffentlichen Sitzung getan habe und alle Mitglieder des Ausschusses Gelegen
heit gehabt hätten, anschließend mit Herrn Maerevoet zu reden. Davon ist nicht Gebrauch gemacht worden.
Da es jetzt im öffentlichen Bereich passiert, beantworte ich die Frage der Abgeordneten Frau Lüddemann für die Landesregierung wie folgt:
Das Verfahren zur Berufung des oder der Landesbehindertenbeauftragten ist in Abschnitt 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes unseres Landes geregelt. Nach § 20 des Gesetzes - vom Landtag beschlossen - beruft die Landesregierung den Beauftragten auf Vorschlag des für Behindertenpolitik zuständigen Ministeriums und im Benehmen mit dem Landesbehindertenbeirat für die Dauer von fünf Jahren.
Ausdrückliche Regelungen zu den fachlichen Anforderungen an die Person des oder der Landesbehindertenbeauftragten enthält unser Behindertengleichstellungsgesetz nicht. Aus dem Zusammenhang der gesetzlichen Regelung ergibt sich aber, dass der oder die Beauftragte fachlich geeignet sein muss, die in den §§ 21 bis 23 des Behindertengleichstellungsgesetzes geregelten Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen.
Im Übrigen werde ich nach den geführten Diskussionen - ich war ja auch im Behindertenbeirat und im Ausschuss - und angesichts der Beschlüsse, die der Landesbehindertenbeirat gefasst hat, jetzt diese Stelle kurzfristig öffentlich ausschreiben. Damit wird eine größtmögliche Transparenz und Rechtssicherheit bei der Besetzung des Amtes gewährleistet und es werden - ich sage es hier noch dazu - einige Unterstellungen hoffentlich dann auch entkräftet.
Zur zweiten Frage. Bei der Ausschreibung werde ich die in den Beschlüssen des Behindertenbeirats genannten fachlichen Anforderungen an die Person einer oder eines Landesbehindertenbeauftragten berücksichtigen, soweit das rechtlich möglich ist. Der jetzige Landesbehindertenbeauftragte, Herr Adrian Maerevoet, wird wie alle geeigneten Bewerber die Gelegenheit haben, sich im Rahmen der Ausschreibung zu bewerben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe Verständnis dafür, dass Herr Maerevoet die Arbeit als Landesbehindertenbeauftragter fortführen will. Ich sage hier noch einmal ausdrücklich und zum wiederholten Male - und auch laut -: Ich schätze die Arbeit von Herrn Maerevoet sehr und ausdrücklich, und es gibt keine Kritik und keine Auseinandersetzungen mit ihm - weder in den letzten Jahren noch im Augenblick, um das einmal ausdrücklich festzuhalten, weil das immer so mitschwingt.
bereich meines Ressorts sehen. Er wird dort - das werden auch alle wissen - dringend für die Erledigung von verantwortlichen Tätigkeiten gebraucht. Das Personalentwicklungskonzept kennen viele von Ihnen. Wir haben nicht so viele Fachleute, die sich in dem Bereich gut auskennen. Er gehört dazu, weil er von Anfang an in der Behindertenarbeit tätig war - zumindest bevor er dieses Amt vor zehn Jahren angenommen hat, wovon der Landesbehindertenbeirat im Übrigen damals nicht so begeistert war. Er hat zumindest in Fragen der Eingliederungshilfe, der Leistungstypen und Leistungsvereinbarungen und vieler anderer Dinge schon vorher gearbeitet, und ich brauche sein Fachwissen dringend.
Das betrifft auch zukünftige konzeptionelle Aufgaben, gerade im Bereich der Inklusion, wo wir vieles, wie zum Beispiel die gemeinsame Beschulung mit dem MK, auf den Weg bringen und unterstützen wollen, auch die Verankerung des Inklusionsgedankens im Bereich der Eingliederungshilfe und der Weiterentwicklung der Teilhabe der Menschen mit Behinderungen.
Wir brauchen dringend mehr Möglichkeiten, damit Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt oder in sozial orientierten Erwerbsbetrieben tätig sein können. Bei uns sind zu viele in den Werkstätten; bundesweit sind wir da an der Spitze. Da besteht dringender Handlungsbedarf, auch bei vielen anderen Weiterentwicklungen und Modellen, die auch hier im Landtag beredet worden sind.
Nachdem ich mich entschlossen habe, Herrn Maerevoet ins Ministerium zurückzuholen, habe ich mit verschiedenen Menschen - auch aus dem Behindertenbeirat - Gespräche geführt, wer diese Aufgabe übernehmen könnte. Die gehörten alle entweder keiner oder anderen Parteien an. Frau Mogdans war diejenige, die bereit war, nachdem die anderen abgesagt haben. Da ich jetzt eine Ausschreibung mache, haben alle die gleiche Chance, sich zu den Bedingungen zu bewerben.
Vielen Dank, Herr Minister. Herr Minister, es gibt zwei weitere Fragestellerinnen, zunächst Frau Zoschke, dann Frau von Angern.
Herr Minister, ich würde gern von Ihnen erfahren, ob Sie mir Recht darin geben, dass nicht durch die Frage der Kollegin Lüddemann das Problem in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, sondern dass die öffentliche Diskussion über die Stelle des Behindertenbeauftragten eine andere Ursache hat.
Herr Minister, nachdem der Beirat an dem bewussten Sonnabend getagt hatte, stand am Montag in der Presse, dass es eine Abberufung geben wird und wer die zukünftige Behindertenbeauftragte sein soll. Das hat mit der Fragestellung von Kollegin Lüddemann nichts zu tun. In Ihren Ausführungen schwang ein wenig der Vorwurf mit, dass durch die Frage das Problem jetzt öffentlich diskutiert wird. Das würde ich gern auch für den Ausschuss von uns weisen wollen.
Dann sage ich auch ganz deutlich, weil ich für Transparenz bin: Ich habe das im Landtagsausschuss angesprochen. Dazu gab es gleichzeitig auch einen Selbstbefassungsantrag. Ich hatte das vorher angemeldet. Ich bin für Transparenz. Die Vertraulichkeit wurde hergestellt, um die Personen zu schützen, nicht weil ich das verlangt habe. Das muss man der Fairness halber sagen.
Ich bin in diesem Bereich wirklich für totale Offenheit. In der Sitzung des Landesbehindertenbeirates, an der ich nicht teilnehmen konnte, wurde der Beschluss gefasst - das ist natürlich rechtmäßig -, dass der Behindertenbeirat der Meinung ist, Herr Maerevoet solle das weiterführen. Da war ich, weil ich ja Gespräche geführt habe - auch mit Mitgliedern des Behindertenbeirates -, zumindest in der Pflicht, an die Öffentlichkeit zu gehen und diejenige, die ich zu diesem Zeitpunkt kannte, zu benennen. Das ist richtig. Das war jedenfalls der Hintergrund.
Sie sprachen davon, dass es eine öffentliche Ausschreibung geben wird. Können Sie sagen, woher die Haushaltsstelle und das Geld für die Besetzung kommen? Ist es im momentanen Haushalt vorgesehen, oder planen Sie, das in den Haushaltsplan 2015 einzustellen?
Bei der jetzigen Stelle ist die Rückkehrmöglichkeit für den Stelleninhaber in mein Ressort immer gegeben. Ich halte es für richtig und hoffe, auch
im Sinne des Landtages zu handeln, wenn diese Ausschreibung für alle zugänglich ist, nicht nur für Personen, die in der Landesverwaltung tätig sind. Deshalb ist die Ausschreibung für alle öffentlich. Wir werden die Stelle in unserem Haus schaffen.
Frage 4 stellt der Kollege Erben zum Mautausweichverkehr im Burgenlandkreis. Der Herr Innenminister wird in Vertretung des Verkehrsministers antworten. Bitte schön, Kollege Erben.
straße B 2 im Abschnitt Gera - Zeitz und der Bundesstraße B 91 zwischen Zeitz und Weißenfels sowie meine eigene Inaugenscheinnahme lassen den Schluss zu, dass mautpflichtige Lkw aus dem Raum Gera, die den Raum Weißenfels erreichen wollen oder von dort auf den Bundesautobahnen A 9 in Richtung Norden oder A 38 in Richtung Göttingen weiterfahren, nicht die mautpflichtigen Bundesautobahnen A 4 und A 9 nutzen, sondern auf die nicht mautpflichtigen Bundesstraßen B 2 und B 91 ausweichen. Das Lkw-Aufkommen und dessen Herkunft lässt die Vermutung zu, dass vergleichbare Effekte auch in der Gegenrichtung zu verzeichnen sind.
Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung zu sogenannten Mautausweichverkehren auf den Bundesstraßen B 91 und B 2 zwischen Weißenfels und Gera?
behördlichen Anordnung die Sperrung der B 71 für den Durchgangsverkehr mit mehr als 12 t zulässigem Gesamtgewicht in den Landkreisen Börde und im Altmarkkreis Salzwedel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Erben! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Herrn Minister Thomas Webel beantworte ich die Frage wie folgt: