Zum Abschluss möchte ich der Staatskanzlei meinen Dank sagen; denn trotz aller medialen Verlautbarungen haben wir am Ende im Ergebnis, aber auch zwischendurch konstruktiv und zielführend zusammengearbeitet. - Vielen Dank.
Es gibt mehrere Nachfragen, zunächst vom Abgeordneten Herrn Gallert und dann vom Abgeordneten Herrn Bergmann.
Herr Innenminister, natürlich weiß ich, dass es nie um die Schließung aller Revierkommissariate ging, sondern um die Schließung von 16. Aber auch bei denen darf es nicht um eine Schließung gehen. Die Aussage, dass Revierkommissariate geschlossen werden sollen, stammt nicht von uns, sondern von woanders. Das ist aber nicht der Grund für meine Wortmeldung.
Der Grund meiner Wortmeldung ist folgender: Sie selbst haben bis vor 14 Tagen noch eine Kabinettsvorlage vertreten, in der stand, dass Sie in Sachsen-Anhalt dauerhaft mindestens 6 000 Polizeivollzugsbeamte brauchen. Meine Frage lautet: Ab wann haben Sie über diese Erkenntnis verfügt? Inwiefern passt diese Erkenntnis auch mit Ihrer Zustimmung zum Personalentwicklungskonzept des Kollegen Bullerjahn und der gesamten Landesregierung zusammen, in dem bereits von einer relativ schnellen und deutlichen Unterschreitung dieser Grenze von 6 000 die Rede gewesen ist?
Es kommt nicht relativ schnell zu einer deutlichen Unterschreitung. Ich habe Ihnen die Zahlen genannt. Wir haben im Augenblick eine Differenz, die in Teilen durch die freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu füllen sein wird. Wir werden auch gemeinsam mit der Gewerkschaft und dem Personalrat darüber diskutieren - ich habe das eben gesagt -, wie man Aufgaben weiter optimieren kann.
Aber ich finde es letztlich nicht schlecht, wenn man einmal von 5 000 ausgegangen ist und irgendwann bei 5 600 oder 5 800 landet. Das ist auch eine Veränderung; das ist so.
Herr Minister Stahlknecht, ich habe einige Fragen. Sie haben von Polizeianwärtern gesprochen, also von dem Nachwuchs. Ich möchte gern wissen: Wie viel von dem Nachwuchs ist in den letzten Jahren in der Altmark angekommen?
Ich habe in den letzten Wochen viele Beamte kennengelernt. Ich glaube, mehr als 40 % von ihnen haben mir gesagt haben, dass sie in den nächsten drei Jahren in den Ruhestand treten werden. Ich glaube zu erkennen, dass wir personell stark unterbesetzt sind. Ich gebe Herrn Gallert dahingehend Recht, dass es dabei keine Rolle spielt, ob wir über Kornkreise oder über Revierstationen reden.
Wenn Sie mit Ihrem Konzept, das Sie mit den Gewerkschaften verhandelt haben, durchgekommen wären, dann hätten wir auch die Revierstationen belassen können; das wäre kein Problem gewesen.
Zur Historie: Wir haben vor vielen Jahren schon einmal Beamte direkt in die Verwaltungsgemeinschaften gesetzt. Wir haben dafür bestimmte Polizeistationen schließen müssen. Nachdem wir das getan hatten, haben wir erkannt, dass das der falsche Weg ist. Wir haben dann die jetzige Struktur aufgebaut, um nun etwas Ähnliches zu machen, nämlich wieder einige wenige Beamte zurück in die Verbandsgemeinden, in die Verwaltungsgemeinschaften zu setzen. Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist.
Sie haben von einem Ergebnis gesprochen, das sich sehen lassen könne. Ich muss Ihnen deutlich sagen: Ich würde es gern einmal kennenlernen. Denn das, was ich bisher kenne, auch aus der Kabinettsvorlage, kann noch nicht das Ergebnis dessen sein, über das wir reden. Wir wissen eigentlich noch nicht viel. Wir kennen nur Ihre Schließungspläne, von denen ich glaube, dass die meisten Leute im Land sie nicht mittragen würden, wenn wir darüber abstimmen würden.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie überhaupt Fragen gestellt haben. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Ihre Meinung war oder möglicherweise die Meinung Ihrer gesamten Fraktion. Zu der Frage eines Personalentwicklungskonzeptes will ich nicht mehr sagen.
Die Frage, die Sie mir gestellt haben, wie viel von den Anwärtern in der Altmark ankommen sind, kann ich Ihnen nicht beantworten. Das ist letztlich eine Frage, wie die ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen im Rahmen des Dienstplanes und der Verteilung in welchen Bereichen im Land eingesetzt werden. Das entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich weiß nicht, wo die Absolventen aus Aschersleben - ich sehe den einen oder anderen irgendwo im Land wieder - derzeit ihren Dienst tun. Damit würden Sie mich und jeden anderen Minister, der in diesem Amt wäre, überfordern.
Wenn Sie sagen, Sie kennen die Struktur nicht, dann weiß ich auch nicht, was wir noch machen sollen, damit Sie sie irgendwann einmal kennen. Das wird seit Wochen diskutiert. Es hat sich daran nichts geändert. Insofern kann ich Ihnen irgendwann auch nicht mehr helfen.
Herr Minister, ich war bei mehreren Gesprächen dabei und habe genau zugehört, was das Thema Personal betrifft. In den Gesprächen, an denen ich teilgenommen habe, haben Sie gesagt, dass es notwendig sei, die besondere Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte von 60 auf 62 Jahre anzuheben, und zwar gesetzlich. Das werde eine Ihrer Forderungen sein, um die gewünschte Anzahl der Polizistinnen und Polizisten zu erreichen, die Sie vorgetragen haben.
Wir haben das auch im Koalitionsvertrag so vereinbart. Aber Sie haben es in dieser Debatte nicht noch einmal erwähnt. Deshalb möchte ich von Ihnen wissen, ob das noch Ihre Auffassung ist.
Ich habe das erwähnt, was wir im Augenblick besprochen haben - ich komme gleich zu Ihrer Frage -, dass wir mit Herrn Bullerjahn zusätzlich eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit besprochen und vereinbart haben. Es ist weiterhin vorgesehen - das ist mit dem Kollegen Jens Bullerjahn besprochen -, dass unter seiner Federführung ein Gesetzentwurf eingebracht werden wird, der die Verlängerung der Lebensarbeitszeit um zwei Jahre vorsieht. Das werden wir unterstützen.
Es ist eine kleine Koalitionsdebatte; das gebe ich zu. Aber ich habe die Nase voll davon, dass das schon von der Wortwahl her an das Finanzministerium rübergeschoben wird:
Das wird unter der Federführung des Finanzministers gemacht und wir werden das mitmachen. - Nein, Herr Minister, ich möchte von Ihnen eine andere Antwort haben. Ich möchte wissen, ob Sie
- Nein, hat er nicht, Herr Schröder. Es ist das alte Spiel, dass alle Themen in den letzten Wochen immer in das Finanzministerium rübergeschoben werden. Da die Debatte heute im Landtag stattfindet, möchte ich die Antwort vom Innenminister haben. Er hätte es auch von sich aus machen können.
Ich möchte keinen Streit. Wenn wir das vereinbart haben, dann halte ich das für notwendig. Ich habe diesen Bereich in meiner Rede überhaupt nicht erwähnt.
Ich habe das vorgetragen, was wir im Augenblick besprochen haben. Selbstverständlich sind der Kollege Bullerjahn und ich oder ich und der Kollege Bullerjahn, je nachdem wie Sie es drehen wollen, uns darin einig - das haben wir auch verabredet -, dass diese Erhöhung der Lebensarbeitszeit kommt. Das ist auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben, soweit ich weiß.
Das hatte ich gesagt; das steht im Koalitionsvertrag. Aber der zuständige Minister kann sich nicht einen schlanken Fuß machen und sagen, der Finanzminister sei dafür zuständig. Das will ich noch einmal ganz deutlich sagen. In unseren Gesprächen ist ganz klar von Ihnen gesagt worden, dass das die Voraussetzung dafür ist, die geforderte Personalzahl überhaupt zu erreichen.
Sie hätten auch verhindern können, dass ich das nachfrage, wenn Sie alle Punkte, die wir besprochen hatten, einfach von sich aus angesprochen hätten und auch gesagt hätten, dass das auch aus Ihrer Sicht notwendig ist. Damit will es meinerseits an dieser Stelle bewenden lassen.
Frau Kollegin Budde, ich habe Ihnen deutlich gesagt, dass ich und der Kollege Bullerjahn uns in dieser Sache einig sind und dass wir das mittragen werden. Es tut mir furchtbar leid, aber ich bringe
dazu nicht die Kabinettsvorlage ein. Mehr habe ich nicht gesagt. Das ist eine technische Antwort gewesen, nichts anderes.
Herr Präsident, nach diesen grundsätzlichen Aussagen ist es natürlich schwer, meine Frage zu stellen, wobei ich immer davon ausgegangen bin, dass das Beamtenrecht im Bereich des Finanzministeriums angesiedelt ist.
Das muss ich einmal so sagen. Denn wir als Finanzausschuss müssen es letztlich ausbaden. Meine Frage ist aber eine andere: Sie haben sehr mystisch beschrieben, was mit den Revieren und Kommissariaten passiert, dass da noch welche drinsitzen. Nun habe ich gehört, dass sie da drinsitzen müssen, damit das BLSA weiterhin seine Miete bekommt. Es handelt sich im Bereich der Polizei um 13,6 Millionen €, die als Mietzahlungen an das BLSA vorgesehen worden sind. Stimmt das, Herr Minister?
Nein. Wir werden Räumlichkeiten brauchen. Wir werden andere Räumlichkeiten brauchen, die - ich sage es einmal so - darauf zugeschnitten sind, dass dort weniger Kolleginnen und Kollegen drin sitzen werden. Die Verhandlungen mit dem BLSA - es gibt auch Rechtsverpflichtungen, die einzuhalten sind - laufen. Das läuft konstruktiv und gut.
Ich habe noch zwei Wortmeldungen zu Fragen. Die Fragesteller sind der Abgeordnete Herr Hövelmann und der Abgeordneten Herr Steppuhn.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, ich habe eine Frage, die sich auf Ihre Darstellung zur freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit bezieht. Nach meinen Erfahrungen und auch nach den Gesprächen, die ich mit Vertretern von Polizeigewerkschaften und auch mit Kolleginnen und Kollegen in der Polizei geführt habe, war das Thema Verlängerung der Lebensarbeitszeit unter dem Label „freiwillig“ immer ein Thema für Führungspersonal. Es war fast nie - sicherlich wird es wenige Ausnahmen geben - ein Thema für den von uns so oft zitierten Streifenpolizisten.
Für mich ergibt sich deshalb die Frage: Sind Sie tatsächlich der Auffassung, dass wir es durch diesen Weg erreichen werden, dass wir Streifenpolizistinnen und Streifenpolizisten über das 60. Lebensjahr hinaus im Dienst haben werden? Oder besteht nicht eher die Gefahr, dass wir bei einem freiwilligen Weg das Ergebnis bekommen, dass wir auf den Führungspositionen, obwohl wir sagen, wir müssten eigentlich den Schwerpunkt etwas mehr in den Reviereinzeldienst und in den Streifendienst legen, Kolleginnen und Kollegen haben werden, die länger arbeiten, aber gerade in den Bereichen, in denen wir es brauchen, nicht?
Ja, das ist eine gute Frage. Herzlichen Dank. Wir werden eine Regelung finden. Diese stimmen wir im Augenblick ab. Wir werden sagen, dass wir es nur bis zu einer gewissen Besoldungsgruppe zulassen wollen, dass freiwillig länger gearbeitet wird. Wir wollen genau den Bereichen, auf die Sie hingewiesen haben, dann eben nicht die Möglichkeit einräumen. Das sind die Überlegungen, die wir haben. Man könnte sagen, dass die Regelung ab der Besoldungsgruppe A 14 nicht mehr gilt. Dadurch würde das von Ihnen angesprochene Problem ausgeschlossen werden.
Hinsichtlich der Frage, wie viele der Kolleginnen und Kollegen, auf die Sie hingewiesen haben, freiwillig länger arbeiten werden, bewegen wir uns im spekulativen Bereich. Da gebe ich Ihnen auch Recht. Das muss man jetzt in Ruhe abwarten.
Herr Innenminister, ich bin mit der Antwort, die Sie unserer Fraktionsvorsitzenden Frau Budde auf die Frage zur Erhöhung der Altersgrenze gegeben haben, nicht zufrieden. Wenn ich Frau Budde richtig verstanden habe, dann hat sie gefragt, ob Sie als Innenminister es politisch für notwendig halten,