Diesen Eindruck zu erwecken ist falsch. Insofern möchte ich das noch einmal ausdrücklich korrigieren, dass auf keinerlei öffentlichen Veranstaltungen - mit oder ohne Abgeordnete - quasi willkürlich irgendwelche Entscheidungen verändert oder in Bekanntgaben zugunsten oder zulasten von irgendjemandem korrigiert wurden. Es wurde in einer öffentlichen Veranstaltung dargestellt, was
man vorhat, genau das, was im Internet für die Beamten nachlesbar ist, genau das, was auch in der Zeitung vorher schon gestanden hat, und nichts an Verschwörungstheorien und besonderer Kumpanei zwischen Exekutive und Legislative.
Herr Gürth, Sie haben mir eine Frage gestellt, und die will ich Ihnen wie folgt beantworten. Ich habe natürlich sehr aufmerksam beobachtet, was in der Presse zu diesem Vorgang gestanden hat.
Da stelle ich fest, dass die entsprechenden Vertreter der Exekutive, die von den Journalisten dazu befragt worden sind, gelogen haben, weil sie es offensichtlich schon alle schon wussten. In der Zeitung stand explizit, dass sie eine solche Entscheidung nicht kennen, darüber auch noch nicht diskutiert hatten.
Oder die Journalisten, die das aufgeschrieben haben, haben gelogen. Falls das der Fall sein sollte, dann ist das so. Dann kann ich nur sagen: In Ordnung, dann müsste man das klären. - Aus den entsprechenden Zeitungsartikeln ging das, was ich dargestellt habe, eindeutig hervor.
Dann kann man natürlich immer sagen, Herr Gürth: Na, das ist natürlich nie in dieser internen Runde miteinander vereinbart worden. Das ist natürlich nie in einem Gespräch mit dem Minister über uns vereinbart worden. Hier kann man das sagen. In der Öffentlichkeit vor Ort kann man aber genau den gegenteiligen Eindruck erwecken. Das ist genau das Problem, über das ich hier geredet habe. - Danke.
Sehr verehrter Herr Kollege, nun kann man sich über Einzelheiten aufregen, insbesondere in einem Kommunalwahljahr. Dafür habe ich vollstes Verständnis. Es wäre auch unmenschlich, wenn man das einfach nur kalt beobachten würde.
Aber man müsste genau das, was Sie hier zum Thema Polizeistrukturreform ansprechen und was andere Kollegen zum Thema Schulnetzplanung angesprochen haben, nicht an irgendwelchen Verschwörungstheorien, Behauptungen oder Zeitungsartikeln festmachen, sondern an einer ganz klaren, nüchternen und objektiven Prüfung, ob, wenn eine Struktur beschlossen worden ist, diese Struktur für alle gleichermaßen gilt, oder ob es tatsächlich irgendwo ungerechtfertigte, von festgelegten Grundsätzen abweichende, nicht erklärliche Sonderbehandlungen Einzelner gibt.
Da kann ich bei der Polizeistrukturreform, mit der ich mich ein bisschen befasst habe, weil die Offiziersschule der Polizei der DDR immer bei mir war und die Fachhochschule der Polizei jetzt bei mir ist, mit großer Gewissheit sagen, dass ich keine ungerechtfertigten Abweichungen vom Strukturreformkonzept erkenne.
Mir ist Gleiches auch bei der Schulnetzplanung nicht bekannt. Mir ist nicht bekannt, dass irgendwo willkürlich der Augenfarbe eines Abgeordneten wegen Ausnahmen von der Regel gemacht werden, die nicht gerechtfertigt sind, weil sie anderswo unter gleichen Umständen auch nicht genehmigt worden wären. Wenn das der Fall wäre, dann müsste das zu Recht kritisiert werden. Kennen Sie solche Fälle?
Herr Gürth, Sie haben mir eine Frage gestellt. Auch diese will ich beantworten. Wir hatten vorhin eine schöne Debatte, als es um Wippra ging. Da ist der Kultusminister auch gefragt worden: Na ja, gibt es denn für diese Ausnahmekriterien und Abweichungskriterien vielleicht definitive, unverrückbare und nicht interpretierbare Festlegungen, die ganz klar nachher am Ende das Ergebnis haben, hier wird genehmigt und hier wird nicht genehmigt?
Seine Antwort war erhellend. Er sagte, nein, die wird es nicht geben. Man muss immer jeweils vor Ort mit Augenmaß gucken, wie die Situation im Einzelnen ist, die Bedingungen gegeneinander abwägen.
Dann hat man einen erheblichen Spielraum, um diese Sache entweder in die eine Richtung oder in die andere Richtung zu entscheiden. Das ist natürlich auch eine Geschichte, die sich im Leben so abspielt. Wir haben nie eine zu 100 % identische Situation. Sondern wir haben immer einen speziellen Einzelfall, über den man so oder so entscheiden kann.
Das wird bei der Polizeireform so sein. Das wird auch bei der Schulentwicklungsplanung so sein, wo wir nur sagen, die Einzelfälle werden natürlich ganz maßgeblich durch falsche politische Vorgaben abgehandelt.
Deswegen sagen wir Ihnen mit aller Deutlichkeit noch einmal: Natürlich wissen wir, dass es diesen Entscheidungsspielraum gibt. Natürlich wissen wir, dass manche versuchen, vor Ort den Eindruck zu erwecken, dass sie den Entscheidungsspielraum zu ihren Gunsten erweitern können, weil sie ganz besonders gute Verbindungen ins Ministerium haben.
Herr Gürth, wenn Sie jetzt sagen, das könnte nie und nimmer vorkommen - - Wissen Sie, wir haben viele politische Einzelentscheidungen, zum Beispiel im Kontext mit der Gemeindegebietsreform, gehabt. Die können Sie im Nachhinein auch nicht mehr rational erklären. Die haben wir jetzt zum Teil vor dem Landesverfassungsgericht. Deswegen sage ich, ich habe hier über Erfahrungen gesprochen, die wir in den letzten Jahren gerade in solchen Fällen gemacht haben. - Danke.
Die Kollegin Budde wird jetzt als Fraktionsvorsitzende sprechen. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Herrn Gallert für den Erfahrungsbericht. Dafür ist der Landtag zuständig.
Ich und jeder Abgeordnete hier, egal welcher Fraktion er angehört, erwarten natürlich von einem Kultusminister, dass er mit Augenmaß handelt.
Genau das ist das, was er auch tun soll, wenn es darum geht, die Schulentwicklungsplanung mit den Kriterien zu bewerten, die vor Ort da sind. Wenn er das nicht tun würde, Herr Gallert, dann würden Sie ihm das hier aber dramatisch vorhalten und sagen, da fehlt ja jegliches Augenmaß, um die Vor-OrtSituation angemessen zu berücksichtigen und zu bewerten.
Also tut er genau das Richtige. Egal ob darin 60 oder 50 Schüler für dünn besiedelte Gebiete und 80 oder 75 Schüler für dichter besiedelte Gebiete stehen, es wird immer eine Abwägung an bestimmten Orten und Schulschulstandorten geben, immer.
tus vorgestellt, als ob das etwas Unanständiges wäre. Das stört mich daran. Genau das stört mich daran.
Natürlich haben wir Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, die auch Kreistagsabgeordnete sind. Genau die haben Sie hier angesprochen. Natürlich haben die auch Ihre Verantwortung vor Ort wahrgenommen und haben über die Schulen und über die Abwägung mit dem Kultusminister gesprochen. Das ist ihnen doch unbenommen, jedem einzelnen Mitglied des Landtages und auch anderen Menschen im Land.
Wenn sie dann eine Antwort bekommen, die für sie positiv ist, was ist daran ehrenrührig, die auch im entsprechenden Gremium, dem Kreistag oder anderswo, kundzutun und zu sagen, lass uns den Antrag stellen? Es sieht so aus, als ob die Abwägung, die der Kultusminister treffen kann, dazu führen wird, dass wir das, was wir hier wollen, auch genehmigt bekommen. Das ist doch richtig. Das ist normales parlamentarisches Geschäft
auf allen Ebenen, egal ob im Stadtrat, im Kreistag oder im Landtag. Machen Sie es doch! Beschimpfen Sie nicht die, die es machen.
Wenn Sie von der Trennung von Exekutive und Legislative reden, dann muss man sagen, dass die Schulentwicklungsplanung eine exekutive Angelegenheit ist.
- Ja. Deshalb hat sich der Minister vorhin versprochen, als er gesagt hat, es ist eine Beschlusslage oder es wurde im Ausschuss beschlossen. Aber da gehen Sie auch sofort rein, anstatt zu sagen, da haben Sie sich vertan. Natürlich weiß er, dass das keine Beschlusslage ist, sondern dass darüber im Ausschuss diskutiert worden ist.
Wenn ich als Fraktionsvorsitzende angeschrieben und gefragt werde, warum haben Sie das denn beschlossen oder warum lassen Sie das an sich vorbeigehen, dann kriegen die Leute, die mich anschreiben, von mir die Antwort: Erstens beschließen wir das nicht im Ausschuss. Aber zweitens haben wir Kenntnis davon und als Regierungsfraktion unterstützen wir diesen Beschluss oder diese Festlegung der Landesregierung, also des Kultusministeriums. Aber wir erwarten - genau das passiert jetzt -, weil das Land sehr differenziert ist, eben eine Abwägung besonderer Situationen vor Ort.
oder, wenn nicht, Schulwege, die zu beachten sind, und Landesgrenzen, die zu beachten sind. Genau diese Abwägungen können auch die Kreistagsmitglieder vor Ort anstellen, indem sie zum Beispiel die Schuleinzugsbereiche verändern, was viele getan haben,
und damit Schulen in der entsprechenden Größe der Schulentwicklungsplanung hinbekommen haben, ohne dass Schließungen oder Zusammenlegungen notwendig waren.
Aber es wird immer Einzelfälle geben, bei denen man trotzdem noch einmal hingucken muss. Deshalb sage ich, es ist richtig, wenn man mit diesen Problemstellungen, die es vor Ort gibt, egal ob man hier im Landtag als Abgeordneter und nicht im Kreistag sitzt oder hier als Abgeordneter und im Kreistag sitzt, an das Ministerium herangeht und sie vorträgt, abwägt und begründet. Wenn man zu einer Entscheidung kommt, dann darf man das auch sagen, weil das möglicherweise auch Spannungen vor Ort löst.