Ich möchte auf ein gutes Beispiel hinweisen. Bei uns im Landkreis Wittenberg hat der Landrat einen sogenannten runden Tisch zum Thema Demografie für alle Bürgermeister eingerichtet. Dabei geht es darum, nicht schematisch vorzugehen, sondern die vielfältigen regionalen Gegebenheiten zu beachten und im Einzelfall zu entscheiden. Das heißt aber natürlich auch: Der Bürgermeister schaut über seinen Tellerrand hinaus und lässt die Kinder nicht auf Umwegen an anderen Grundschulen vorbei in seinen Stadtteil fahren. Das sind Einzelbeispiele, die zukünftig auch für andere Regionen genutzt werden können.
Wie sich die Bevölkerungsdichte mittel- und langfristig entwickeln wird, ob es wirklich Tiroler Verhältnisse werden, das müssen wir uns anschauen und dann über Schulmodelle nachdenken und Schulmodelle entwickeln, die anders laufen. Für die nächsten Jahre bin ich jedoch für die Beibehaltung leistungsfähiger Grundschulen, deren Größe es erlaubt, ein breites pädagogisches Angebot vorzuhalten.
Wir sind dazu angehalten, diese Schulentwicklungsplanungsverordnung kritisch zu begleiten - keine Frage -, aber wir dürfen nicht nachträglich und nach einer weitgehend abgeschlossenen Entwicklung alles wieder infrage stellen.
Mir und meiner Fraktion geht es darum, kommunalen Entscheidungsträgern die Generierung von und den Umgang mit Gestaltungsoptionen zur Standortsicherung im kommunalen Bildungsmanagement zu ermöglichen. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass uns das Thema der kommunalen Bildungslandschaft zukünftig noch mehr beschäftigen wird. - Vielen Dank.
Frau Kollegin Reinecke, Sie haben ganz am Anfang Ihrer Rede sehr energisch auch für Ihre Fraktionsvorsitzende die Kritik zurückgewiesen, die es hier gegeben hat. Es geht mitnichten darum, dass sich Abgeordnete nicht um ihre Schulen kümmern sollten bzw. könnten.
Frau Reinecke, stimmen Sie mir zu, dass es doch ein etwas sonderbarer Vorgang ist, dass es schon jetzt - der Minister hat auf die Zeitpläne hingewiesen -, bevor die Schulentwicklungspläne der jeweiligen Landkreise und Planungsträger genehmigt sind, verbindliche Aussagen von Abgeordneten der SPD zu einzelnen Standorten gibt? Das ist doch der Punkt, um den es vorhin ging.
(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN - Frau Schindler, SPD: Das hat doch mit der Schulentwicklungsplanung zu tun, diese Ausnahme! Die hat mit der Verord- nung grundsätzlich zu tun! Eingangsklasse!)
Zweite Frage: Noch einmal zur Qualität und Schulgröße: Wir haben vorhin über Schulen mit 40, 50, 60 Schülern gesprochen. Das ist genau diese Größenordnung, die im Moment in der Debatte steht und von Schließung betroffen ist.
Stimmen Sie mir zu bzw. erinnern Sie sich daran, dass gerade der Grundschulbereich in unserem Land in den vergangenen Jahren gute bis sehr gute Noten bei nationalen und internationalen Ver
gleichen bekommen hat und wir im Moment nicht erkennen können, dass wir bei Schulen mit 40, 50, 60 Schülern - wovon wir viele haben - ein so massives Qualitätsproblem haben, wie Sie das im Moment beschreiben?
Letztlich würde ich Sie fragen, ob Sie sich der Meinung Ihres CDU-Kollegen anschließen, dass die von uns vorgebrachte Kritik an der mangelnden personellen Untersetzung stimmt.
Sehr geehrter Herr Kollege Höhn, bezüglich dieser Grundschulen mit 40, 50 oder 60 Schülern habe ich aus dem Evaluationsbericht zitiert. Natürlich sind mir Einzelfälle bekannt - deshalb würde ich das auch nicht pauschalisieren wollen -, in denen wir mit Ausnahmegenehmigungen Grundschulen betreiben, wo von den 4 bzw. 4,5 Kollegen ein oder zwei Kollegen im Dauerkrankenstand sind und die anderen Kollegen das zusätzlich zu schultern haben, was sich in Überlastungsanzeigen ausdrückt. Das habe ich doch auch zur Kenntnis zu nehmen.
Irgendwann müssen an die Stelle dieser Ausnahmegenehmigungen aber richtige Regeln treten. Ich denke - bei allem Verständnis, auch für die Unterstützungsanliegen der Kreistagsmitglieder -, dass man Grundschulen so lange wie möglich erhalten soll. Aber man muss zur entsprechenden Zeit, wenn sich demografisch nicht das eingestellt hat, was man ursprünglich in Aussicht gestellt hat, auch eine Entscheidung treffen. Nichts anderes habe ich an dieser Stelle gemeint.
Das Thema Unterrichtsversorgung, das Sie angesprochen haben, worauf Sie abstellen, wird uns in der Tat beschäftigen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt, zu dieser Aktuellen Debatte würde ich mich noch nicht festlegen wollen. Ich möchte vielmehr für die Fraktionen in Anspruch nehmen, dass wir dieses Thema für uns in der Verantwortung hier einbringen, aber nicht zum heutigen Tag und angesichts der Komplexität nicht mit einem Satz oder mit zwei Sätzen; denn dazu brauchen wir eine ganz andere Debattenzeit.
Der Grund meiner Meldung besteht nicht unbedingt darin, dass ich hier in der Sache weiterdiskutieren möchte. Ich habe ein grundsätzlich anderes Problem mit der Debatte, und zwar die Art und Weise, wie sie jetzt am Ende verlaufen ist. Ich glaube, das liegt daran, dass offensichtlich einige
von uns ein grundlegendes Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, nämlich die Gewaltenteilung zwischen der Exekutive auf der einen Seite und der Legislative auf der anderen Seite, nicht mehr so richtig verinnerlichen.
Deswegen will ich noch einmal ganz klar auf die Beispiele Bezug nehmen, die hier zur Debatte stehen: Wir sind als Landtag dazu da, abstrakte Regelungen über ein Gesetz zu treffen, und dann kann man eventuell noch darüber nachdenken, ob man abstrakte Regelungen über die Ausführung dieses Gesetzes einer Schulentwicklungsplanung beschließt. Früher hat man das übrigens beschlossen, jetzt hat man das nicht mehr beschlossen. Das ist unsere Aufgabe.
Mein Problem - das sage ich Ihnen ganz ehrlich - besteht darin, dass ich erlebe, wie Abgeordnete der Koalition hier abstrakte Regelungen beschließen, aber dann, wenn sie vor Ort unbequeme Auswirkungen haben, meinen, diesen Auswirkungen ausweichen zu können. Deswegen kritisiere ich ausdrücklich das Verfahren, das wir hier bei den Schulstandorten zweimal hatten.
Denn eine Ausnahmegenehmigung kann der Minister nicht - so wie es passiert ist - dem jeweiligen Abgeordneten mal eben so zusichern, sondern eine Ausnahmegenehmigung erfordert einen Antrag, der vorliegt, und einen Antrag, der positiv beschieden wird. Weder in Seehausen noch in Wippra gibt es diese Situation. Die Stadt hat keinen Ausnahmegenehmigungsbescheid des Kultusministers. Das war die Abgeordnete, das war der Abgeordnete.
Da sage ich ganz klar: Das ist Wahlkampf mit exekutiven Entscheidungen. Das bricht die Gewaltenteilung, und deswegen werden wir uns darüber aufregen.
Ich will die Koalition nicht ungerecht bzw. ungleich behandeln. Wir haben ein völlig anderes Thema. Da lief das ganz genauso. Da lesen wir in der Zeitung, dass es bezüglich der Polizeistrukturreform erhebliche Auseinandersetzungen vor Ort gibt, bezüglich der Polizeistrukturreform im Zusammenhang mit dem Personalentwicklungskonzept, mit den Haushalten, die von den Koalitionären hier beschlossen werden. Da lesen wir in der Zeitung, dass es eine Information darüber gibt, dass wir zum Beispiel in der Stadt Aschersleben zwei Polizeistationen besitzen, auch in Zukunft.
- Bei der Trennung von Exekutive und Legislative. Das ist das, worüber ich hier rede. - Da erfahren wir, dass diese Entscheidung in einer Diskussions
runde zwischen dem örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten und dem Innenminister in Vorbereitung einer CDU-Veranstaltung getroffen wird.
Dann wird das verkündet, und dann fragen die Pressevertreter nach: Lieber Polizeirevierchef, weißt du etwas davon? - Der sagt: Keine Ahnung. Ich weiß nichts davon. - Lieber Polizeipräsidiumschef, weißt du etwas davon? - Nein. - Innerhalb der Polizei ist das nicht diskutiert worden. Die Pressesprecherin des Innenministers wusste, dass man dies miteinander vereinbart und in der Öffentlichkeit verkündet hat.
Auch hier werden mit exekutiven Entscheidungen Wahlkämpfe vor Ort gestaltet. Das ist ein Bruch der Gewaltentrennung, und deswegen regen wir uns darüber auf. - Danke.
Ich hätte gern die Anfrage an den sehr geehrten Kollegen Gallert gestellt, ob es nicht prinzipiell vorteilhaft ist, sich in der Sache erst einmal richtig schlau zu machen, bevor man anfängt zu schimpfen,
und ob Sie vielleicht zu Verschwörungstheorien neigen. Zumindest von dem, was Sie hier in Sachen Polizeistrukturreform behauptet haben, ist schlichtweg vieles unrichtig - ich will nicht sagen, unwahr.
Erstens wussten die Polizeibeamten vor Ort, welche Struktur auf sie zukommt. Nicht jeder Beamte weiß, wo er am Ende seinen Dienst verrichtet.
Zweitens ist auf einer CDU- oder einer anderen Veranstaltung nie eine Entscheidung über irgendwelche Strukturfragen getroffen worden. Das wäre auch schlimm - egal, ob die LINKE oder die CDU oder die SPD regiert. Wenn auf Parteiveranstaltungen Entscheidungen über Strukturen fallen, die Parlament oder Exekutive zu fällen haben, wäre das ein Rückfall in eine - Gott sei Dank - schon überwundene Geschichte.
Diesen Eindruck zu erwecken ist falsch. Insofern möchte ich das noch einmal ausdrücklich korrigieren, dass auf keinerlei öffentlichen Veranstaltungen - mit oder ohne Abgeordnete - quasi willkürlich irgendwelche Entscheidungen verändert oder in Bekanntgaben zugunsten oder zulasten von irgendjemandem korrigiert wurden. Es wurde in einer öffentlichen Veranstaltung dargestellt, was