Herr Gallert, Sie haben gesagt, es gibt zwei Optionen, wenn wir ehrlich rüberkommen wollen. Ich glaube, es gibt noch eine dritte Option. Die dritte Option ist das Durchsetzen der sozialdemokratischen Positionen, die wir bereits im Koalitionsvertrag durchgesetzt haben.
Sie haben Recht: Ich habe schon zweimal laut und deutlich gesagt, dass sich daran die Koalition beweist. Ich habe es vor zwei Jahren gesagt. Damals ging es um das Vergabegesetz, um das längere gemeinsame Lernen und ein klein bisschen auch um das Kifög. Das meinte ich damals auch so.
Ich meine es auch heute so, wenn ich sage: Daran, ob wir eine gemeinsame und vernünftige Basis für die Entwicklung unserer Hochschulen finden, wird sich auch unsere Koalition beweisen. Ich gehe davon aus, dass es dem Koalitionspartner ähnlich geht,
weil alle wissen, dass es ohne eine vernünftige Weiterentwicklung - - Hören Sie doch einmal zu, was ich sage, und nicht, was ich nicht sage.
Koalitionen macht man nicht nach Lust und Laune und lässt sie auch nicht nach Lust und Laune gehen. Wenn so etwas nicht weitergehen kann, dann muss es dafür gute Gründe geben. Dies können nur inhaltliche Gründe sein. Ich glaube, wir haben das, was das Vergabegesetz, das längere gemeinsame Lernen und das Kifög anging, gut miteinander gestaltet. Damit war das Argument von mir auch weg.
Ich sage jetzt, dass es für unser Land entscheidend ist, wie sich unsere Hochschullandschaft weiterentwickelt. Ich habe momentan auch keinen Grund zu glauben, dass man das nicht hinbekommt.
(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Herr Schröder, CDU: Das ist doch für uns auch so! - Herr Scheurell, CDU: Ganz ge- nau!)
Alles andere wird nach künftigen Landtagswahlen entschieden. Danach sind - das sage ich ganz deutlich- Koalitionsfragen offen. Dazu wird es von der SPD keine Festlegung geben.
Jetzt haben wir erst einmal einen Haushaltsplanentwurf vorliegen, der heute eingebracht wird. Diesen werden wir in die Ausschüsse überwiesen. Nach der Überweisung können wir mit den Gesprächen und den Diskussionen in den Fachausschüssen beginnen.
Ich hoffe, dass wir viele gemeinsame Ergebnisse in den Beratungen erzielen können. Vermutlich werden wir nicht alles im Konsens - für den Be
reich der Kultur wissen wir das bereits - hinbekommen. Aber wir sind auch auf gute Ideen gespannt und wir sind offen für gute Vorschläge, nicht nur aus den eigenen Reihen, sondern auch aus den Reihen der Koalitionsfraktion. Insofern bitte ich um die Zustimmung zur Überweisung des Haushaltsplanentwurfes und der begleitenden Gesetzentwürfe in die Ausschüsse.
Wir haben gemeinsam die Freude, auf der Zuschauertribüne die diesjährigen Siegerinnen und Sieger des Landeswettbewerbs „Jugend forscht“ begrüßen zu können.
Sie werden begleitet von den Betreuungslehrerinnen und Betreuungslehrern sowie von den Firmenpaten. Auch ihnen gilt unser Gruß und unser Dank.
Die Jugendlichen sind heute hier, weil der Herr Landtagspräsident zu Beginn der Mittagspause die Ehrung vornehmen wird. Ich möchte die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Kultur darauf hinweisen, dass diese Veranstaltung in Raum B0 05 stattfindet.
Wir kommen zur zweiten Beratungsrunde zum Haushaltsplanentwurf, sofern dies gewünscht wird. Die Fraktion DIE LINKE hat noch eine Redezeit von 16 Sekunden. Die Fraktion der CDU verfügt noch über eine Redezeit von 44 Minuten. Die verbliebene Redezeit für die SPD beträgt eine Minute und 48 Sekunden. Ich frage, wer noch reden möchte. Gibt es Redebedarf? - Das sehe ich nicht.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die drei Dokumente, die das Haushaltspaket bilden. Zunächst stimmen wir über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes für das Jahr 2014 in Drs. 6/2362 ab. Ich habe nicht vernommen, dass einer Überweisung etwas entgegensteht. Die Federführung übernimmt wie immer bei Haushaltsplanberatungen der Finanzausschuss. Alle ständigen Ausschüsse außer dem Petitionsausschuss werden mitberatend tätig sein. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes in die genannten Ausschüsse überwiesen worden.
Wir stimmen nun über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 in der Drs. 6/2363 ab. Auch für diesen gilt, dass der Finanzausschuss die federführende Beratung übernimmt und die Fachaus
schüsse außer dem Petitionsausschuss die Mitberatung übernehmen. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse überwiesen worden.
Wir stimmen nun über den Tilgungsplan für die im Jahr 2010 und im Jahr 2011 aufgenommenen Nettokredite in Drs. 6/2365 ab. Einer Überweisung als solcher steht nichts entgegen. Ich schlage vor, dass diese Drucksache an den Finanzausschuss überwiesen wird. Gibt es weitere Vorschläge zur Überweisung? - Das sehe ich nicht.
Wer mit der Überweisung in den Finanzausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Tilgungsplan für die im Jahr 2010 und im Jahr 2011 aufgenommenen Nettokredite in Drs. 6/2365 in den Finanzausschuss überwiesen worden.
Wir haben damit die Dokumente für die Haushaltsplanberatung in die Ausschüsse überwiesen. Es ist 13.23 Uhr. Ich mache das großzügige Angebot, bis um 14.30 Uhr eine Mittagspause zu machen.
Liebe pünktliche Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe - immer vorausgesetzt, dass alle da sind; zumindest die Antragstellerin sehe ich - Tagesordnungspunkt 2 auf:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei einem so wichtigen Thema hätte ich mir gewünscht, dass der eine oder andere doch noch den Weg hierher findet; denn das ist ein Thema, das uns alle in näherer oder auch weiterer Zukunft selbst betrifft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als vor einem Monat die Antikorruptionsorganisation Transparency ihren Bericht veröffentlichte, ging dies - völlig zu Recht - bundesweit durch alle Medien. Wir kennen die Halbwertzeit von Nachrichten in der Politik.
Dennoch ist Transparency für diese „Schwachstellenanalyse“ unseres Pflegesystems zu danken. Schließlich ist die Pflege ein zunehmend wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Es ist also die Aufgabe der Politik, sich die aufgeführten Problempunkte genauer anzuschauen und adäquate Konsequenzen daraus zu ziehen.
Es scheint hilfreich, sich vorab über offene Fragen zu verständigen, so etwa: Wo hören Ungenauigkeiten bei der Abrechnung von Pflegeleistungen auf und wo beginnt der Betrug? Wo hört der einzelne Betrugsfall auf und wo beginnt Korruption?
Das ist tatsächlich nicht immer ganz einfach zu entscheiden. Wenn etwa eine Pflegekraft eine Leistung abrechnet, die sie nicht vollbracht hat, ist das Betrug. Klar, das erscheint eindeutig. Doch wie ist der Vorgang in Gänze zu bewerten, wenn sie dieses zusätzliche Kreuz auf dem Formblatt dafür gesetzt hat, um einer offenkundig einsamen Pflegebedürftigen Zuwendung zu spenden, eine menschliche und zeitliche Leistung, die sie eben nicht abrechnen kann?
Ein ganz anderes Kaliber dagegen ist das vom ZDF in der Sendung „Frontal 21“ veröffentlichte Beispiel der sogenannten Wanderoma: Ein Pflegedienst engagiert eine alte Frau, die sich in verschiedenen Wohnungen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachten lässt und jeweils eine Pflegestufe erhält. Die Pflegeversicherung zahlt, es wird aber nichts geleistet. Das ist wahrlich schwerer Betrug an unseren Pflegeversicherungsbeiträgen. Wir müssen dringend klären, warum solche Machenschaften überhaupt möglich sind.
Kommen wir zu den vermeintlichen Kavaliersdelikten: Pflegeheime verlangen von Ärzten einen Bonus dafür, dass sie ihre Bewohner als Patienten an ihn vermitteln. Einkäufer von Heil- und Hilfsmitteln - zum Beispiel Windeln, Krücken, Rollatoren und Ähnliches - der Pflegeketten werden durch Vergünstigungen oder Bonizahlungen der Hersteller beeinflusst. Pflegedienste „verkaufen“ lukrative Patienten an andere Pflegedienste. Pflegebedürftige erhalten Präparate, an deren Umsatz ihre vermeintlich nur fachlich orientierten Berater beteiligt sind - zum Beispiel Ernährungsberater oder Wundmanager. Diese und andere Vorgänge in unserem Pflegesystem hat Transparency unter anderem durch Experteninterviews ermittelt.
Nun mag man einen Streit über die Schwere der einzelnen Punkte führen können, jedoch sollte eines Konsens sein: Diese Vorkommnisse haben in der öffentlichen Daseinsvorsorge nichts zu suchen und müssen abgestellt werden.
Mit der Föderalismusreform 2006 wurde die Verantwortung für das Heimrecht vom Bund auf die Länder übertragen. Sozial- und Behindertenverbände hatten vor diesem Teil der Föderalismusreform gewarnt. Denn die Probleme der klammen Kassen von Ländern und Kommunen - so wurde nicht zu Unrecht argumentiert - würden dann für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte die ohnehin schon schlechten Rahmenbedingungen in der Pflege zusätzlich erschweren.
Inzwischen haben bis auf Thüringen alle Bundesländer ein eigenes Heimgesetz. Das heißt, wir haben 15 verschiedene Heimgesetze - eigentlich 16; denn in Thüringen gilt noch das alte Bundesheimgesetz. In jedem Fall hat diese Entwicklung dazu beigetragen, die mangelnde Transparenz in der Pflege zu verschärfen.
Alle Länder eint allerdings eines: Sie könnten zwar hohe Ansprüche an die Pflege in ihren Gesetzen vorgeben, doch ob diese Ansprüche in der Realität haltbar sind, hängt von wesentlichen Maßgaben ab, die auf Bundesebene entschieden werden - oder vielleicht besser formuliert: eben nicht entschieden werden.
Kernproblem ist seit Langem die chronische Unterfinanzierung der Pflegeversicherung. Ich will hier nicht in die Tiefe gehen, sondern erinnere an Anträge der LINKEN auf Landes- wie auf Bundesebene für eine solidarische Bürgerversicherung.