Monika Hohmann
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Last Statements
Herr Schröder, vielleicht eine ganz einfache Frage. Sie haben - ich habe irgendwann aufgehört zu zählen - mehr als zwanzigmal von Vertrauen gesprochen. Ich finde das sehr positiv; denn Vertrauen ist wirklich etwas Gutes. Können Sie mir vielleicht ganz einfach beantworten, wie die Eltern, die jetzt hohe Elternbeitrage zahlen, Vertrauen in die CDU setzen können, wenn Sie in der Pressemitteilung vom 26. Januar 2016 schreiben: Mitte 2016 entlasten wir die Eltern - wohl wissend, dass wir dazu ein Gesetz brauchen, und wohl wissend, dass der erste Landtag sich wahrscheinlich erst im April 2016 konstituiert?
Eine ganz einfache Frage: Wie möchten Sie es umsetzen - damit die Eltern das schon heute wissen -, dass genau Mitte des Jahres - so die Pressemitteilung der CDU - das Geld ausgezahlt werden kann? Ich hätte Sie heute Abend gefragt, aber weil Sie so emphatisch von Vertrauen gesprochen haben, wäre das für mich sehr wichtig.
Es ist schade, dass Sie es nicht beantworten, aber ich vermute, es liegt daran, dass Sie unseren Antrag vom Juni 2015 nicht kennen. Ansonsten hätten Sie jetzt garantiert nicht eine solche Antwort gegeben. Denn in dem Antrag vom Juni 2015 geht es uns nach wie vor noch um das Altersfeststellungsverfahren und es geht uns nach wie vor noch um die Unterstützung der Landesregierung bei der Initiierung der Clearingzentren für unbegleitete minderjährige Ausländer. Das heißt, ich vermute einmal, Sie wissen nicht, was darin steht; denn ich kann mir nicht vorstellen, was daran jetzt Wahlkampf sein soll. Ich meine, Ihre Kita-Sache - dazu kommen wir nachher -, das ist Wahlkampf.
- Sie hätten das schon längst machen können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein schönes Gefühl, die offiziell letzte Rednerin in dieser Legislaturperiode zu sein. Das ist auch nicht schlecht. Aber das Thema ist viel zu ernst, als dass wir uns ausruhen könnten.
Die CDU hat als Erste die Entlastung der Eltern mit den Betreuungsgeldmitteln gefordert. Ich frage mich nur: In welchem Landtag haben Sie das getan? Von Ihnen kam nicht ein Antrag dazu. Wenn Sie es ernst gemeint hätten, dann hätten Sie das getan.
Die 9,1 Millionen €, die Sie jetzt - -
- Ich denke, Sie kennen die Zahl. - Diese 9,1 Millionen € wollte die CDU Mitte des Jahres einsetzen. Ich habe heute früh danach gefragt. Aber dazu hat die SPD gesagt: Was soll denn das? Das ist doch Populismus. Mit 2,70 € wollen Sie die Eltern entlasten? - Liebe CDU, ich weiß nicht, was innerhalb dieses halben Jahres anders geworden sein sollte.
Die Sondersitzung am Dienstag hat nun wirklich gezeigt, was Worte der Koalition innerhalb von vier Wochen wert sind. Herr Striegel hat die CDU
zitiert. Ich hätte jetzt aus der Pressemeldung der SPD zitieren können, die Sie noch im Dezember in einem ersten Schritt herausgegeben haben: Das ist nur eine Symbolwirkung. Das würden wir machen. - Das ist heute nicht mehr wahr.
Wir hatten im Dezember gemeinsam einen einstimmigen Beschluss gefasst. Wir haben es eben schon einmal gesagt: 9,1 Millionen € sind nicht sehr viel. Aber manchmal ist der Spatz in der Hand mehr als die Taube auf dem Dach. Eine Signalwirkung nach außen, dass wir es ernst meinen, wäre gar nicht so schlecht.
Ich fand die Diskussionsbeiträge von Frau GrimmBenne und Frau Budde in der letzten Sitzung, die das Ganze mit ihrer Milchmädchenrechnung madig machen wollten,
und auch den Vorwurf, die Eltern müssten sich doch verklappst vorkommen, wenn wir ein solches Gesetz verabschieden würden, in der Sache nicht gerade förderlich.
Als die große Koalition in Berlin das Kindergeld um 2 € erhöhte, kamen sich die Eltern da vielleicht auch verklappst vor?
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle, auch wenn die Zeit schon etwas fortgeschritten ist, ebenfalls einmal ein Zahlenspiel aufmachen, nämlich von den 9,1 Millionen €.
Stellen Sie sich doch einfach einmal vor, die Gemeinde- und Stadträte vor Ort würden entscheiden, dass sie das Betreuungsgeld von 9,1 Millionen € nur für Kita und Krippe einsetzen würden, weil die Hortgebühren momentan so moderat sind. Dann wären das 140,55 € im Jahr und 9,54 € im Monat, also bei weitem mehr als Ihre Kindergelderhöhung auf Bundesebene.
Ich rechne noch etwas weiter: Wenn sich die Kommunalpolitiker entscheiden könnten, die Mittel nur für die Krippe einzusetzen, dann wären das 304,90 € jährlich und 25,41 € monatlich, also wieder mehr als die Kindergelderhöhung auf Bundesebene.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, dass sich solche Zahlenspiele unendlich fortsetzen ließen.
Meine Fraktion ist davon ausgegangen, dass Sie zu dem stehen, was wir im September beschlos
sen haben. Leider habe ich am Dienstag in der Sondersitzung von keiner der Koalitionsfraktionen gehört, was Sie denn nun genau vorhaben. Wir alle wissen doch: Egal, wer nach der Landtagswahl regieren sollte, das Gesetz muss noch einmal angefasst werden. Das wissen wir.
Welche Pläne die CDU-Fraktion für die nächste Legislaturperiode dazu hat, bis zu welchem Zeitpunkt ein solches Gesetz verabschiedet werden soll und wie die Gemeinden dazu gezwungen werden können, dieses Geld direkt zur Entlastung der Elternbeiträge einzusetzen, wurde bis heute nicht genannt.
Auch die SPD hat sich nicht geoutet, außer dass die Eltern nicht mehr als die Höhe des Kindergeldes bezahlen sollen. Da wundert es mich schon, dass die SPD noch immer verheimlicht, wie sie dies machen möchte. Uns aber Populismus vorzuwerfen, und dies vor dem Hintergrund der Planlosigkeit der Koalitionsfraktionen, ist mehr als beschämend.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Abschluss meiner Rede möchte ich noch kurz auf eine Situation eingehen, die mich etwas verärgert und auch sehr verwundert hat. Herr Jantos sagte, im Sozial- und im Finanzausschuss habe sich nichts Neues ergeben. Doch, hat es.
Das, was ich in den beiden Ausschüssen von der Koalition gehört habe, hat mich fassungslos gemacht, und das will schon etwas heißen. Im Finanzausschuss erfuhr ich nebenbei von der CDU, dass die Einführung des Ganztagsanspruchs für alle Kinder schuld daran sei, dass die Elternbeiträge jetzt steigen.
Ich hoffe, dass dies nur eine Einzelmeinung war; denn sonst ist zu befürchten, die CDU wird nach der Wahl den Ganztagsanspruch wieder abschaffen.
Solche Äußerungen haben wir unterschwellig schon öfter gehört. Ich wiederhole gern: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
In der anschließenden Sitzung des Sozialausschusses erfuhr ich von der SPD, dass man noch gar nicht genau wisse, in welcher Höhe das Betreuungsgeld ausfalle. Jetzt muss ich ganz ehrlich sagen: Dazu fällt mir nun gar nichts mehr ein; denn Sie haben am Dienstag hier eine Milchmädchenrechnung aufgemacht.
Ich kann nur bedauern, dass Sie nicht bereit waren, einen gemeinsam gefassten Beschluss, nämlich die Eltern noch in dieser Legislaturperiode zu entlasten, ernst zu nehmen. Es ist wieder einmal ein Stückchen Glaubwürdigkeit dieses Hohen Hauses verloren gegangen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Güssau, ich habe eine kurze Nachfrage. Sie haben die verbindliche Schullaufbahnempfehlung in einen Zusammenhang mit der Abiturquote gebracht. Ist das richtig?
Dann ist meine zweite Frage: Wie erklären Sie sich dann die hohe Quote derjenigen, die das Abitur nicht schaffen, die wir derzeit haben, trotz der verbindlichen Schullaufbahnempfehlung, die wir eigentlich durch Sie, also durch die CDU, eingeführt haben? Denn diejenigen, die ab dem Jahr 2012 eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung erhalten habe, sind noch gar nicht beim Abitur. Das heißt, die von Ihnen eingeführte verbindliche Schullaufbahnempfehlung ist die Ursache für die hohe Quote derer, die das Abitur nicht erreichen.
Sind Sie dabei mit mir auf einer Wellenlänge?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Güssau, auf meine Frage haben Sie leider nicht geantwortet. Ich muss gestehen, dass auch ich Lehrerin bin. Ich bin etwas länger im Schulsystem gewesen, nämlich 30 Jahre lang. Ich weiß auch, warum viele Eltern ihre Kinder unbedingt zum Gymnasium schicken wollten. Denn damit war die Chance auf eine Berufsausbildung gerade in den 90er-Jahren viel höher als mit einem Sekundarschulabschluss. Das war der eigentliche Grund.
Wir haben momentan genau die Schüler, die mit der verbindlichen Schullaufbahnempfehlung an die Gymnasien kamen, die sich jetzt in den oberen Klassenstufen befinden und das Abitur nicht schaffen. Es betrifft nicht die Schüler, bei denen Lehrer es nicht verbindlich empfohlen haben. Die Milchmädchenrechnung, die Sie hier aufstellen wollen, stimmt nicht und passt nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fragen, die die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihren Vorbemerkungen zur Großen Anfrage aufgreifen, sind meiner Meinung nach legitim, wenn es um die Bewertung einer Schulform geht.
Auch die Fraktion DIE LINKE hat zu dem Thema verschiedene parlamentarische Initiativen ergriffen. Wir haben Kleine Anfragen gestellt und zahlreiche konstruktive Gespräche geführt, sowohl mit Schulpraktikerinnen und -praktikern, mit Schülerinnen und Schülern sowie natürlich mit Vertreterinnen und Vertretern von Schulbehörden.
Die grundsätzlichen Befunde aus der Antwort der Landesregierung decken sich mit jenen, die wir auch aus den Antworten auf Kleine Anfragen und den Gesprächen abgeleitet haben. Frau Professor Dr. Dalbert sagte bereits, es gibt einige Differenzen bei den Angaben. Dort standen mal diese Zahlen und anderswo jene Zahlen. Aber das lasse ich erst einmal außen vor. Zumindest ist zu sagen, dass die Antworten auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Bild abrunden und es schärfen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die nur eingeschränkt verfügbaren Daten zeichnen ein Bild, das politische Einschätzungen durchaus erlaubt. Die Antworten auf die Fragen der GRÜNEN und auf Kleine Anfragen von uns verdeutlichen insgesamt Folgendes:
Erstens. Es gibt viele Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium verlassen, ohne das Abitur erreicht zu haben.
Zweitens. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor Erreichen der Abiturprüfung verlassen, übersteigt die Zahl derer, die nach dem fünften Schuljahrgang aus anderen Schulformen auf das Gymnasium wechseln.
- Dazu kommen wir gleich. Sie können gleich danach fragen.
Drittens. Es gibt relativ viele Schülerinnen und Schüler, die die Klassenstufen wiederholen.
Das alles sind zunächst Wertungen an der statistischen Oberfläche der Schülerzahlen. Leider bleiben Bildungsqualität, inhaltliche Schwerpunkte,
Leistungsniveau, soziale Differenzierung bei dieser Perspektive außen vor, gehören aber für uns zur Gesamtbewertung der Schulform unbedingt dazu.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE sah sich in der jüngsten schulpolitischen Debatte mit dem Vorwurf konfrontiert, die Gymnasien abschaffen zu wollen.
Unzweifelhaft hat sich das Gymnasium in Deutschland gewandelt und die Entwicklungsprozesse dauern weiterhin an. Zwei Dinge möchte ich hierzu nennen:
Erstens. Die Gymnasien sind mittlerweile von Eliteschulen zu Schulen mit einer in vielfacher Hinsicht heterogenen Schülerschaft geworden.
Zweitens. Die Gymnasien verlieren weiter ihre exklusive Stellung bei der Vermittlung einer Hochschulzugangsberechtigung. Diese kann man mittlerweile auch an anderen Schulformen erlangen. Es ist bereits jetzt möglich, auch ohne Hochschulzugangsberechtigung zu studieren.
Als Antwort auf diese Herausforderungen sehe ich zwei grundlegende Ansätze:
Erstens. Man kann den Versuch unternehmen, Exklusivität und Homogenität wiederzuerlangen und zu begründen. Dafür stehen die schulpolitischen Äußerungen der CDU in den letzten Tagen,
den Zugang zum Gymnasium radikal zu beschränken und die Einführung harter Leistungskriterien am Ende der Grundschulzeit zu fordern. Das heißt übersetzt, wir nehmen weiterhin in Kauf, dass weniger Schülerinnen und Schüler zum Abitur geführt werden.
Zweitens. Man unternimmt den Versuch, dem breiten Wunsch nach höchster Allgemeinbildung gerecht zu werden.
Die Damen und Herren haben wahrscheinlich viele Anfragen an mich.
In diesem Kontext gilt es, pädagogische Formen und Schulkulturen zu entwickeln, die darauf gerichtet sind, der übergroßen Mehrheit der Schülerin
nen und Schüler am Gymnasium einen erfolgreichen Schulabschluss an dieser Schule zu ermöglichen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zahlen in der Antwort der Landesregierung weisen darauf hin, dass die Integrationsfähigkeit der Gymnasien insgesamt in Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich nicht schlecht ist. Das ist für uns von grundsätzlicher Bedeutung, weil wir das Recht auf einen freien Zugang zu Bildung, auch zu hoher Allgemeinbildung, als eine fundamentale Voraussetzung für Freiheit, Demokratie, Emanzipation und ein erfülltes Leben sehen und eben nicht als ein zuzuteilendes Gut nach den vermeintlichen Bedürfnissen der Wirtschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wissen, dass die Lehrerinnen und Lehrer an den Gymnasien ihre Arbeit teilweise unter schwierigen Bedingungen leisten müssen, weil die Unterrichtsversorgung auch an diesen Schulen als Ergebnis verfehlter Personalpolitik mehrerer CDU-geführter Landesregierungen höchst problematisch ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, deshalb war und ist es nicht die Position der LINKEN in Sachsen-Anhalt, Gymnasien von oben auf administrativem Wege abzuschaffen. Es geht uns um Bildungsangebote auf einem hohen Niveau der Allgemeinbildung. Es geht darum, alle Kinder und Jugendlichen, die nach solcher Bildung an dieser Schulform streben, zu erreichen. Es geht um Inklusion im weiten Sinne des Wortes und um differenzierte Förderung.
Ja, auch Gymnasien müssen sich ändern. Eine konservative Wende zurück zu exklusiven Eliteschulen der 50er-Jahre wird es mit uns nicht geben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Antworten der Landesregierung zu den Fragen der Förderung an den Gymnasien sind enttäuschend. Einerseits bleiben sie an der Oberfläche und zeigen, dass der Untersuchung der Wirksamkeit zu wenig Aufmerksamkeit durch die Landesregierung geschenkt wird.
Auf der anderen Seite fühlt man sich beim Lesen der Antworten hin und wieder in ein Märchenland versetzt, das es hier einfach nicht gibt. Zum Beispiel heißt es in den Antworten der Landesregierung wie folgt:
„Für Einzelmaßnahmen werden zusätzliche finanzielle und personelle Ressour
cen, wie zum Beispiel pädagogische Mitarbeiter, Schulpsychologen, Schulsozial
arbeiter, durch das Land bereitgestellt bzw. durch die Schulen einbezogen.“
Gehen Sie einmal an die Schulen vor Ort und fragen Sie, wie viele pädagogische Mitarbeiter, Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter es dort gibt.
Die von der Landesregierung skizzierten Gründe für einen Abbruch der ersten gymnasialen Ausbildung bleiben arg an der Oberfläche. Wenn die dargestellten Schritte gegen einen Abbruch der gymnasialen Ausbildung wirklich alles sind, was das Land initiiert hat, so ist das recht mager.
Ein Wahlpflichtkurs Lernmethoden - der Minister erwähnte es -, der bei zahlreichen Schulpraktikerinnen und -praktikern bisher recht umstritten war, kann doch bestenfalls nur eine Ergänzung bzw. ein Hilfsmittel sein. Der Kern des Problems liegt im Lernprozess in den einzelnen Fächern, wie es gelingt, Interesse zu wecken, differenziert zu fördern, Stärken zum Tragen zu bringen und Schwachstellen schrittweise zu überwinden.
Es gibt noch eine zu große Zahl an Schülerinnen und Schülern, die sich an ihrem Gymnasium allein gelassen fühlen, die, wie es die Landesregierung schreibt, eben nur beobachtet und begleitet werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir halten Kompetenzorientierung, bundesweite Vergleichbarkeit - an dieser Stelle sei die Oberstufenverordnung genannt - und eine verlässliche Unterrichtsorganisation für richtige und tragfähige Ansätze. Der Innovationsprozess muss aber besser und schulnäher unterstützt und auch evaluiert werden.
Die Praxis der Jahrgangswiederholung, das sogenannte Sitzenbleiben, bleibt nach wie vor umstritten. Die genannten Maßnahmen, damit die Jahrgangswiederholungen nicht nur zweifelhafte Ehrenrunden sind, sondern damit zielgerichtet und in den notwendigen Schwerpunkten gefördert wird, sind wenig überzeugend. Es sollte schon zu denken geben, wenn ca. 6.000 Schülerinnen und Schüler spezielle Kurse allein in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2014/2015 zum Defizitausgleich nutzen mussten. Hinzu kommen noch Tausende Stunden an privater Nachhilfe.
Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass dem Gymnasium als einer schülerstarken Schulform auch in Zukunft größere Aufmerksamkeit zu schenken sein wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe gesagt, die Gymnasien sind mittlerweile von Eliteschulen - das bezieht sich auf das, was Sie gesagt haben - der 50er-, 60er- und 70er-Jahren zu heterogenen Schulen in vielfacher Hinsicht geworden. Wir haben keine Homogenität mehr an den Gymnasien. Das war mein Beitrag zu den Eliteschulen.
Sowohl in der BRD als auch in der DDR waren es Eliteschulen in den 50er-, 60er- und 70er-Jahren. Oder haben Sie dazu eine andere Auffassung?
Die nächste Frage: Es geht doch darum, dass die CDU-Fraktion eine verbindliche Schullaufbahnempfehlung haben möchte, weil die Kinder ohne verbindliche Schullaufbahnempfehlung das Abitur überhaupt nicht erreichen würden. Das heißt, Sie brauchen die verbindliche Schullaufbahnempfehlung, um mehr Schülerinnen und Schüler zum Abitur zu führen. Das ist Ihre Aussage.
Nun ist es doch aber so: Die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, die sich jetzt in der 10., 11. und 12. Klasse befinden, sind doch genau Schülerinnen und Schüler, die mit einer verbindlichen Schullaufbahnempfehlung an das Gymnasium gekommen sind.
Natürlich sind das diese Schüler.
Wissen Sie, das Gute oder das Schlechte an der Großen Anfrage ist genau das, was Frau Dalbert gesagt hat: Wir wissen nicht, ob es die Schülerinnen und Schüler sind, die extra einen Test gemacht haben, oder ob es diejenigen sind, von denen die Eltern geklagt haben und bei denen der Elternwille galt. Diese Aussagen bleiben außen vor.
Das kann uns niemand sagen. Also ist es doch nur eine vage Behauptung.
Frau Feußner, Sie wissen es doch selbst: Es sind Einzelfälle gewesen, bei denen die Eltern geklagt haben.
- Doch, natürlich! - Die große Mehrheit der Schülerinnen und Schüler hat von der Schule die verbindliche Schullaufbahnempfehlung bekommen. Das ist doch nun einmal Fakt. Genau über diese Schülerinnen und Schüler sprechen wir.
Sie machen es sich sehr einfach. Ihre Argumentation ist doch, weniger Schülerinnen und Schüler zum Gymnasium zu schicken, damit Sie mehr für die duale Ausbildung haben. Das ist doch Ihre Denke.
Aber natürlich.
- Dann stellen Sie es doch richtig.
Sie haben es doch jetzt schon nicht geschafft. Wie wollen sie es denn später schaffen? Sie haben es doch jetzt auch schon nicht geschafft. Also, nun erzählen Sie mal noch einen!
Wir können uns beim Kaffeetrinken austauschen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in dieser Legislaturperiode bereits mehrere Reden hier im Landtag gehalten. Doch die heutige Rede zum Thema Kinderbetreuung ist schon etwas Besonderes für mich, nämlich insofern, als ich meine Rede dreimal verändern musste. Denn in den letzten Tagen gab es eine Reihe von Vorschlägen aus der Koalition zur Entlastung der Eltern bei den Betreuungskosten in den Kitas.
Welche Dynamik unser Antrag auslöste und welche Lebhaftigkeit in die Diskussion um die Elternbeiträge in unserem Bundesland gekommen ist, konnten wir in den letzten Tagen hören und lesen. Ich habe mich dabei gefragt: Wie wäre man denn mit dem Problem der Elternbeiträge umgegangen, wenn meine Fraktion den vorliegenden Antrag nicht eingebracht hätte?
Eigentlich könnte ich meine Rede für die Aktuelle Debatte im Februar 2015 noch einmal hervorholen und hier halten. Bereits damals hatte meine Fraktion auf die steigenden Elterngebühren im Land aufmerksam gemacht. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass die Koalition diese Situation explizit nur auf die Landkreise Wittenberg und MansfeldSüdharz bezogen wissen wollte.
Spätestens heute müssen auch die Koalitionäre anerkennen, dass die Gebührensteigerungen nicht regionalabhängig sind, sondern flächendeckend im Land Einzug gehalten haben. Die Gründe dafür möchte ich hier nur noch einmal kurz anreißen.
Erstens. Das neue Kinderförderungsgesetz
schränkt nach wie vor den Gestaltungsspielraum der Gemeinden ein. Ursachen sind aus unserer Sicht die sogenannte 50:50-Regelung, nach der sich die Gemeinden und die Eltern das verbleibende Defizit teilen sollen, und, nicht zu vergessen, die generellen Kürzungen bei den Finanzzuweisungen an die Gemeinden. Dies hat bereits dazu geführt, dass durch eine Kommunalaufsicht eine Ersatzvornahme zur Beitragsgestaltung einer Stadt vorgenommen wurde.
Zweitens. Das neue Instrument der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen zeigt erstmals die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung auf. Den Einrichtungsträgern kann man daraus im Grunde keinen Vorwurf machen. Denn sie müssen im Rahmen der Gespräche mit den Jugendämtern prospektive Entgelte vereinbaren, also die Preissteigerungen und Tarifanpassungen von morgen schon jetzt einpreisen.
Daneben werden auch Inhalte vereinbart, die das Gesetz entweder gar nicht oder nur sehr vage formuliert. Genannt seien zum Beispiel Abschreibungskosten, Hausmeisterdienste, Verwaltungskosten oder die feste Anzahl von Freistellungsstunden für die Kita-Leitung.
Ein Rahmenvertrag auf der Landesebene fehlt derzeit noch immer, sodass für die Landkreise eine Orientierung bei den Verhandlungen fehlt. Viele Landkreise haben sich mittlerweile selbst geholfen und für sich Förderrichtlinien erarbeitet, die als Rahmen bei den Verhandlungen genutzt werden.
Dadurch ist natürlich ein bunter Flickenteppich im Lande entstanden. Das, was in einem Landkreis anerkannt wird, kann durchaus in einem anderen Landkreis abgelehnt werden. Für freie Träger, die mehrere Einrichtungen in unterschiedlichen Landkreisen betreiben, kann dies schon zu einer größeren Herausforderung werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Alle diese Probleme, die wir derzeit im Finanzierungsbereich der Kinderbetreuung haben, sind hausgemacht.
Warum sage ich das? - Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass unser Finanzierungsmodell im KiFöG von Mecklenburg-Vorpommern abgeschrieben wurde, hätte man sich parallel dazu auch die zweite Effektestudie anschauen sollen. Mit dieser wurde im Jahr 2009 die Kita-Finanzierung in Mecklenburg-Vorpommern evaluiert.
Ich möchte nur einige wenige Ergebnisse der Studie benennen, die auch die Autorin Frau MönchKalina in der Anhörung zu unserem KiFöG benannte.
Erstens. Der Start in dieses Finanzierungssystem sollte erst nach der Vorlage eines Landesrahmenvertrages erfolgen.
Zweitens. Die Erarbeitung von Kalkulationsgrundlagen, das heißt, wie kalkuliert wird, wie ein Leistungsentgelt berechnet wird und welche Kostenfaktoren einfließen können, sollte vorher erfolgen.
Drittens. Solange die Kindertagesförderung nicht beitragsfrei angeboten wird, sollten die Elternbeiträge von den Leistungsentgelten abgekoppelt werden.
Viertens. Der Einzug der Finanzierungsanteile von Land, Gemeinden und Eltern sollte durch die Jugendämter erfolgen, damit die Leistungsentgelte durch das Jugendamt an die Träger ausgereicht werden können.
Mecklenburg-Vorpommern hatte - das ist in der Studie nachzulesen - die gleichen Probleme, die wir jetzt auch haben. Das ist logisch, da wir ja abgeschrieben haben. Nach dem Jahr 2005 schossen auch in Mecklenburg-Vorpommern die Elternbeiträge durch die Decke.
Was mir beim Lesen der Studie nachhaltig in Erinnerung blieb, ist ein eigenartiger Effekt, der daraufhin eintrat. Die Gemeinden in MecklenburgVorpommern waren nämlich bestrebt, ihre Kosten und auch die der Eltern nicht in die Höhe schießen zu lassen. Deshalb wurden in den Entgeltvereinbarungen immer weniger Leistungen verhandelt. Das heißt, die Qualität in den Einrichtungen sank.
Dies, meine Damen und Herren, darf sich bei uns nicht wiederholen. Denn man muss bekannte Fehler ja nicht zweimal machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun komme ich zu den Alternativanträgen. Beide bedürfen genau wie unser Antrag zur Umsetzung einer Gesetzesänderung und einer Sondersitzung des Landtages.
Geschmunzelt habe ich dennoch über den Alternativantrag der Koalition. Liebe Koalitionäre! Auch die Opposition kann gute Anträge stellen. Ein Beweis ist Ihr Antrag von heute, der unser Antrag vom 19. September 2015 war. Hätten Sie unserem
Antrag damals gleich zugestimmt, hätten Sie sich diesen Umweg sparen können.
Ich vermute aber, dass Ihnen unser Anliegen im Oktober 2015 egal war. Nun müssen Sie handeln, um nicht sozusagen als Blender dazustehen. Ich male mir gar nicht aus, was mit unserem Antrag passiert wäre, hätten wir keine bevorstehende Landtagswahl.
DIE LINKE war die einzige Fraktion, die sich in diesem Jahr kontinuierlich und aktiv mit Initiativen zu den Elternbeiträgen einbrachte.
Ich erinnere erstens an die Aktuelle Debatte zum Thema „Die Entwicklung der Elternbeiträge im Bereich des Kinderförderungsgesetzes“ in der
85. Landtagssitzung am 27. Februar 2015. Zweitens hatten wir in der 88. Landtagssitzung am 23. April den Antrag „Kita-Statistik des Statistischen Landesamtes erweitern“ eingebracht. Drittens wurde von uns in der 96. Landtagssitzung am 19. September 2015 der Antrag „Betreuungsgeld zur Senkung der Elternbeiträge und für KitaQualität nutzen“ vorgelegt. Viertens findet heute auf unseren Antrag hin die aktuelle Debatte zum Thema „Kommunale Belastungen in der Kinderbetreuung mit Betreuungsgeldmitteln zeitnah dämpfen“ statt.
Nicht zu vergessen sind die Anträge im letzten Jahr. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, falls jetzt noch jemand denkt, dass wir hier einen vorgezogenen Wahlkampf führen wollen - das ist hier fehl am Platze.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag hat anscheinend dafür gesorgt, dass sich nun tatsächlich etwas bewegt, und das freut uns. Dies zeigen die vorliegenden Alternativanträge. Inhaltlich, denke ich, wollen wir alle eines gemeinsam, nämlich die Entlastung der Kommunen und somit der Eltern.
Unser Antrag nimmt daneben noch Bezug auf die Herausforderungen, vor denen die Jugendämter und die Träger stehen, was die Bereitstellung von Kita-Plätzen für geflüchtete Kinder anbelangt. Deshalb müssen wir noch einmal an das Gesetz herangehen, um die Mittel aus dem Betreuungsgeld auch einsetzen zu können.
Meine Fraktion wird daher eine Sondersitzung beantragen und eine Änderung des KiFöG einbringen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie bereits mehrfach gehört, haben
wir uns im März über den Ursprungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in erster Lesung verständigt. Eigentlich könnte ich auch heute meine Worte von damals wiederholen.
Natürlich unterstützt meine Fraktion das Ansinnen, Alleinerziehende gebührend zu unterstützen, auch vor dem Hintergrund, dass in Sachsen-Anhalt bundesweit die meisten Alleinerziehenden leben; Frau Hampel hat das eben auch erwähnt.
Wir haben mit unserem Änderungsantrag den für DIE LINKE wichtigen Punkt einer armutsfesten Kindergrundsicherung eingefordert. Leider wurde auch dies im Ausschuss abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es kurz machen. Das, was im Bund zwischenzeitlich passiert ist, nämlich eine Kindergelderhöhung um sagenhafte 4 € und die Erhöhung des Entlastungsbeitrags für Alleinerziehende, greift aus unserer Sicht viel zu kurz.
Es fehlt weiterhin eine spürbare Verbesserung des Kindergeldes, eine längere Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses. Außerdem sind wir von einer Kindergrundsicherung momentan noch meilenweit entfernt.
Viele Inhalte der Anträge sind also auch heute noch aktuell. Deshalb werden wir die Beschlussempfehlung ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
In Halberstadt fand am 31. Oktober 2015 eine Demonstration gegen einen Aufmarsch der Partei „Die Rechte“ statt. Im Rahmen der Demonstration kam es zum Einsatz der Hundestaffel durch die Polizei.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche rechtlichen Voraussetzungen sowie
welche Kriterien im Detail rechtfertigen den Einsatz von Hundestaffeln durch die Polizei?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Ange
messenheit dieses Vorgehens am 31. Oktober 2015 in Halberstadt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Ausführungen von Herrn Jantos eingehen. Ich denke, Herr Jantos, Sie haben einen anderen Gesetzentwurf gelesen als den, den wir vorgelegt haben; denn wenn Sie behaupten, dass in den Ausschüssen intensive Beratungen stattgefunden hätten, dann haben Sie sicherlich die Protokolle dieser Sitzungen nicht gelesen; denn dann hätten Sie sicherlich nicht diese Äußerungen gemacht.
Herr Born, unser Gesetzentwurf beinhaltet, sechs weitere Gesetze zu verändern. Das heißt also, wir wollten nicht nur das Gesetz verändern, das sich auf die kommunale Ebene bezog, wie Sie es gesagt haben, sondern auch weitere. Dafür wäre es erforderlich gewesen, dass wir uns ressortübergreifend hierüber austauschen. Dies ist leider in diesem Hohen Haus nicht passiert.
Insofern ist, denke ich, wenn wir die Partizipation von Kindern und Jugendlichen wirklich ernst nehmen, eine verbindliche Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen auf Planungs- und Entscheidungsprozesse, von denen sie betroffen sind, un
abdingbar. Dafür geeignete Formen und Methoden zu nutzen, die dem Alter der Beteiligten gerecht werden, war unser Anliegen.
Darüber hinaus beginnt die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in erster Linie - jetzt hören Sie gut zu - in den Köpfen der Erwachsenen.
Diese müssen entsprechende Rahmenbedingungen schaffen - das wollten wir mit unserem Gesetz; wir wollten keine Vorschriften machen, sondern Rahmen setzen; und wenn Sie sich mit diesem Gesetzentwurf befasst hätten, dann hätten Sie den Rahmen auch entdecken können -, damit Kinder und Jugendliche gestalterische und politische Handlungsmöglichkeiten erfahren sowie soziale Kompetenzen erwerben. Damit das geschehen kann, planten wir mit unserem Teilhabegesetz einen Rahmen zu schaffen. Ich erwähnte es bereits.
Aus den Protokollen über die Sitzungen der mitberatenden Ausschüsse wollte ich erfahren, welche Beweggründe die Koalitionsfraktionen veranlassten, unseren Gesetzentwurf abzulehnen. Leider - das muss ich hier betonen - bin ich nicht fündig geworden. Auch die positiven und zustimmenden Ergebnisse aus den Anhörungen zum Gesetzentwurf fanden leider kein Gehör bei den Fraktionen der CDU und der SPD. An dieser Stelle stellt sich mir schon die Frage: Wie ernst nimmt die Koalition die Forderungen der Jugendverbände?
Bei der vor Kurzem, nämlich in der letzten Woche, durchgeführten Veranstaltung des Kinder- und Jugendrings, bei der allen anwesenden Parteien die Wahlforderungen der Jugendverbände überreicht wurden, stieß das Programm nur auf Zustimmung. Viele dieser Forderungen sind bereits heute Bestandteil unseres Entwurfs eines Teilhabegesetzes. Zu nennen wäre beispielsweise die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen, die Freistellungsregelungen in der Schule für ehrenamtliches Engagement oder auch mehr Partizipation auf kommunaler Ebene.
Man kann also nur darauf gespannt sein, wie sich SPD und CDU in Fragen des Jugendengagements in ihren Wahlprogrammen positionieren. Von der SPD weiß ich, dass sie in ihrem Programm zum Beispiel das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre absenken möchte. Genau das wollten wir bereits heute mit unserem Gesetzentwurf erreichen. Warum also die Ablehnung?
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nun auf einige wenige Knackpunkte des Gesetzentwurfs eingehen. Dazu wäre beispielsweise die Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung zu nennen. Dies hatte Frau Lüddemann schon gesagt.
Sie wissen, dass wir am 20. November den Weltkindertag der Vereinten Nationen und den Jahrestag der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention der UN-Vollversammlung begehen. Es ist schwer vermittelbar, warum nur zwei von drei Säulen der Forderungen in Bezug auf die Kinderrechte in unserer Landesverfassung stehen. Neben dem Schutz und der Förderung von Kindern ist die dritte Säule, die der Partizipation, genauso gleichrangig zu betrachten. An dieser Stelle wurde aus unserer Sicht wieder einmal eine Chance des Landes vertan, eine positive Vorreiterrolle unter den Bundesländern einzunehmen.
Ich möchte eine weitere Anmerkung machen, die sich auf das bezieht, was Frau Gorr vorhin gefragt hat. Natürlich haben wir mit dem Bildungsprogramm „Bildung elementar“, der Verankerung der Partizipation und der Beteiligung einen richtigen und wichtigen Weg in den Kitas eingeschlagen. Aber nun folgte in unserem Gesetzentwurf die Forderung, diesen Schritt nun konsequent in der Schule fortzusetzen. Wir haben beantragt, auch in der Schule, nämlich in der Grundschule, diese Möglichkeiten zu schaffen, weil sie dann in der weiterführenden Schule, also im Sekundarbereich, wieder im Schulgesetz stehen.
Warum sollen Kinder in der Grundschule von Partizipation ausgeschlossen werden? Das erschließt sich mir nicht. Aber auch im Bildungsausschuss konnte die Koalition leider keine Antwort darauf geben, warum sie diesen Punkt ablehnt und was sie stattdessen tun wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Abschluss sei gesagt, dass wir mit unserem Gesetzentwurf den Beginn einer ernsthaften Diskussion zur Stärkung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen erreichen wollten. Lippenbekenntnisse waren gestern, dachten wir jedenfalls, doch sie gelten bei der Koalition auch heute noch. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich muss ganz ehrlich sagen, ich musste meine Emotionen ein bisschen im Zaum halten, aus dem
ganz einfachen Grund: Ich bin 30 Jahre lang Lehrerin an einer Schule gewesen. Und wir haben schon vor fünf Jahren, bevor ich hier in den Landtag gekommen bin, diese Probleme der Unterrichtsversorgung gehabt.
Soweit ich Bescheid weiß und soweit ich auch im Bildungsausschuss mit gewesen bin, haben wir mehrfach und ganz intensiv darauf abgezielt, Anträge einzubringen, um diese Misere, die wir heute haben, schon anzumahnen und hier gegenzusteuern. Wenn Sie sich heute hier hinstellen und sagen, wir würden das nur aus wahlkampftaktischen Gründen machen, halte ich das eigentlich nicht für richtig.
Ich finde, die fünf Jahre hatten Sie Zeit gehabt, genau diesem Stand, den wir heute haben, entgegenzuwirken. Aber alles, was ich in dem Ausschuss erlebt habe - das war meine erste politische Erfahrung mit einem Landtag -: Nur weil es von der Opposition kommt, wird es abgelehnt, und sich überhaupt nicht inhaltlich damit zu beschäftigen, das halte ich wirklich für sehr, sehr dramatisch.
Wir können nur immer wieder auffordern: Nehmt endlich wirklich dieses Personalentwicklungskonzept gerade im Bereich der Lehrer weg; wir brauchen sie dringend. Das, was hier momentan gemacht wird, wird auf dem Rücken der Lehrkräfte getan. Das finde nicht in Ordnung.
Sehr geehrter Herr Minister, ich hätte erst einmal eine Verständnisfrage. Sie sprachen von Abriss und Rückbau. Abriss ist allen klar - abgerissen. Rückbau: Was, ganz genau, kann man darunter verstehen? - Das wäre die erste Teilfrage.
Die zweite wäre: Gibt es für die Entwicklung von Stadtteilen generell im Land Sachsen-Anhalt Förderprogramme und inwieweit werden in Ihrem Haus Beratungen vorgenommen oder Unterstützung geboten?
Das war die Frage nach Förderprogrammen in Sachsen-Anhalt.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die auf Bundesebene aufgelegten Heimkinderfonds werden stark nachgefragt. Das haben wir eben gehört. Viele betroffene Menschen machen ihre Ansprüche gelten. Das ist auch gut und richtig so. Viele von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden mitbekommen haben, dass deshalb die Mittel für die Heimkinderfonds Ost und West im letzten und in diesem Jahr kräftig aufgestockt wurden. Es ist insgesamt eine sehr begrüßenswerte Entwicklung, dass sich Bund und Länder mit den Heimkinderfonds erlittenem Unrecht stellen und Verantwortung übernehmen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus der Fachwelt mehren sich jedoch die Stimmen, auch für Kinder und Jugendliche, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien untergebracht waren, entsprechende Entschädigungssysteme aufzubauen. Die derzeitigen Heimkinderfonds berücksichtigen diese Zielgruppe nicht. Sie konzentrieren sich auf die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, damit komme ich zu Ihrem Antrag. Ich kann es relativ kurz machen und sagen, dass meine Fraktion Ihren Antrag unterstützen wird. Jedoch sehen wir in zwei Punkten Änderungs- bzw. Diskussionsbedarf. Auf einen der Punkte bezieht sich unser Änderungsantrag. Punkt 4 Ihres Antrages wollen wir verändern. Wir schlagen vor, die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Gesundheitsministerkonferenz zusätzlich aufzunehmen. Dies macht aus unserer Sicht Sinn, da die Zielgruppe ehemalige Kinder und Jugendliche ausmacht und vor allem, weil es sich bei Psychiatrien um Einrichtungen des Gesundheitswesens handelt.
Unser Änderungsvorschlag ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Sozialministerkonferenz nur einmal pro Jahr tagt und mit dem Einbezug der beiden genannten Ministerkonferenzen ein zügigeres Vorankommen in der Sache wahrscheinlicher wird.
Ohne eine solche ressortübergreifende Beteiligung befürchten wir, dass die Diskussion nur im jeweiligen Fachausschuss geführt wird und alle Beteiligten dann auf den jeweils anderen verweisen. Eine Entscheidung würde so vermutlich nicht getroffen werden.
Ebenso sprechen wir uns für einen Dialog mit den Kirchen aus, die sich neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits für die Einrichtung eines solchen Fonds ausgesprochen haben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In einem zweiten Punkt sehen wir Diskussionsbedarf, der sicherlich im Rahmen der Ausschussberatungen geklärt werden kann und deshalb nicht Teil un
seres Änderungsantrages ist. Es geht uns um die Frage, ob die strafrechtliche Verfolgung in diesem Antrag richtig aufgehoben ist.
Einen entsprechenden Fonds einzurichten, ist die eine Seite. Die Frage der strafrechtlichen Verfolgung ist die andere Seite, nämlich grundsätzlich eine Angelegenheit der unabhängigen Justiz. Um diesen Punkt zu klären, sollten beide Anträge neben dem Ausschuss für Arbeit und Soziales auch in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Jantos, wenn Sie jetzt gut zuhören, dann wissen Sie auch, warum ich die Rede hier noch einmal beantragt hatte.
Wenn gelegentlich Anträge so schnell in den Ausschüssen diskutiert und beraten und noch dazu einstimmig beschlossen werden könnten wie der uns vorliegende Antrag, wäre dies ein positives Signal nach außen.
Noch in der letzten Landtagssitzung forderte meine Fraktion die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die freigewordenen Mittel aus dem Betreuungsgeld nicht dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt werden. Des Weiteren begehrten wir, die freiwerdenden Gelder zur Senkung der Elternbeiträge und zur Verbesserung der Qualität in den Kindertagesstätten zu nutzen.
Inzwischen haben sich die Ministerpräsidenten beim Flüchtlingsgipfel mit der Bundesregierung darauf verständigt, die freiwerdenden Mittel nach Umsatzsteuerpunkten und Einwohnerzahl den Ländern anteilmäßig zur Verfügung zu stellen. Dabei werden den Ländern keine Auflagen über deren konkrete Verwendung gemacht.
Nun wissen wir alle hier im Hohen Haus: Wenn ein so wundervoller Geldsegen in die Kassen des Finanzministeriums fließt, werden ganz schnell Begehrlichkeiten geweckt. Wir waren uns im Sozialausschuss fraktionsübergreifend darin einig, dass diese Mittel ausschließlich der Kita-Finanzierung zukommen sollen. Wenn die genaue Höhe der Einnahmen feststeht, werden wir uns darüber verständigen müssen, wofür genau wir das Geld ausgeben wollen. Ob damit die Senkung der Elternbeiträge oder die Verbesserung der Qualität in den Kitas oder auch beides machbar sein wird, darüber entscheidet die Mehrheit hier.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Abschluss möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss dafür bedanken, dass wir eine sehr schnelle und einvernehmliche Lösung gefunden haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, ich habe eine kurze Nachfrage. In Vorbereitung der Sitzung heute habe ich noch einmal die Protokolle der damaligen Einbringungsrede von Ihnen nachgelesen.
Dort stand - das haben Sie wirklich gesagt -, dass es mit Ihnen eine Ausbildung, die nur auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt anerkannt wird, nicht gibt. Jetzt preisen Sie das Ganze, dieses Modell, hier als das zukunftsträchtige Modell. Wie kam es dazu, dass Sie erst gesagt haben, nein, das will ich nicht, aber jetzt möchten Sie es doch? - Vielleicht können Sie kurz darauf reagieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird gut. Man könnte zu dieser Erkenntnis kommen, wenn man sich das Datum des ursprünglichen Antrages ansieht. Doch weit gefehlt. Der uns heute vorgelegten Beschlussempfehlung werden wir nicht zustimmen.
Als wir im Ergebnis der Anhörung im Jahr 2013 im Bildungsausschuss eine gemeinsame Beschlussempfehlung mit der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vorlegten, nahmen wir an, dass auch bei der Koalition der Wunsch reifte, eine notwendige Qualifizierung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und eine deutliche Ver
besserung der Rahmenbedingungen hierfür mitzutragen. Doch leider war das nicht so.
Stattdessen läuft nun ein Modellprojekt, das zwar dual orientiert aufgebaut ist, aber nicht zum Abschluss einer staatlich anerkannten Erzieherin/eines staatlich anerkannten Erziehers führt.
Nach erfolgreichen drei Jahren dürfen sich die Teilnehmerinnen des Projektes nun „Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“ nennen.
Damit erwerben sie einen Abschluss, welcher nur in Sachsen-Anhalt anerkannt ist. Zudem wird die Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen dem Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens zugeordnet. Im Vergleich dazu befindet sich die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/staatlich anerkannten Erzieher auf dem Niveau 6 des DQR. Das heißt, die Qualität, die wir für die frühkindliche Bildung und die Umsetzung des Bildungsprogramms Bildung elementar benötigen, wird dem nicht gerecht. Das, sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, ist für uns nicht verhandelbar und scheinheilig.
Um das Schlimmste zu verhindern, brachte meine Fraktion im Sozialausschuss einen Änderungsantrag ein, der die Forderung aufmachte
- pscht, da vorne! - sicherzustellen, dass sich an die Ausbildung im Rahmen des Landesmodellprojektes für die Absolventinnen und Absolventen eine einjährige gegebenenfalls berufsbegleitende Fachschulausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher anschließen sollte. Auch dies wurde von der Koalition abgelehnt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir die Ergebnisse unter dem Strich betrachten, dann kann von einer Verbesserung der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher nicht gesprochen werden.
Mit dieser Kritik stehen wir nicht allein. Auch die zuständigen Gewerkschaften sehen dies so.
Die vorhandenen Baustellen auf diesem Gebiet werden mit der uns heute vorliegenden Beschluss
empfehlung nicht beseitigt. Wir benötigen unbedingt eine Weiterentwicklung der Erzieherinnenausbildung. Das heißt für meine Fraktion:
Erstens. Wir brauchen dringend die Erweiterung der Kapazitäten für eine grundständige Ausbildung für Frühpädagoginnen und Frühpädagogen.
Zweitens Schaffung der Voraussetzung für den direkten Übergang nach einem Fachschulabschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher in ein etwa zweijähriges Aufbaustudium der Frühpädagogik.
Drittens. Die unsägliche Nichtschülerprüfung gehört reformiert, damit die hohe Quote der Schülerinnen und Schüler, die durchfallen, gesenkt wird.
Viertens ist endlich eine Kooperation zwischen dem Kultus- und dem Sozialministerium herzustellen,
damit unter anderem die Einführung des Bundesmodellprogramms „Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas“ endlich auf den Weg gebracht wird. Hierzu gibt es derzeit unterschiedliche Aussagen aus den Ministerien.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Abschluss sei gesagt: Qualität sieht anders aus. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor fast vier Jahren hatte meine Fraktion einen Antrag zum Betreuungsgeld - unter anderem auch „Herdprämie“ genannt - in das Parlament eingebracht. Damals forderten wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass dieses unsägliche Betreuungsgeld nicht eingeführt wird.
Damit der Koalitionsfrieden nicht gestört wurde, war die Überweisung an den Sozialausschuss seitens der CDU und der SPD beschlossene Sache. Im Ausschuss verblieb der Antrag solange im Geschäftsgang, bis eine Entscheidung auf Bundesebene getroffen wurde. Somit brauchte sich die SPD nicht zu outen und die CDU war zufrieden.
Nun wissen wir alle, dass es dank der Hamburger Klage eine neue Situation rund um das Betreuungsgeld gibt. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 zum Betreuungsgeld wird unmissverständlich klargestellt, dass die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes vom 15. Februar 2013 mit Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig sind. Die seitens der Bundesregierung bereits im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten Mittel können nun nicht mehr ihrer eigentlich geplanten Verwendung zugeführt werden.
Seit den Beratungen über den Einzelplan 17 im Bundestag in der vergangenen Woche war der Wunsch von Ministerin Schwesig und von Fachpolitikern der Fraktionen zu hören, dass die finanziellen Mittel für das Betreuungsgeld weiterhin für Familien ausgegeben werden sollen. Dabei stand die Verbesserung der Kita-Qualität im Vordergrund.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einige von Ihnen werden sich jetzt bestimmt fragen, warum denn nun unser Antrag, wenn der Bund sich mehrheitlich einig ist. Ich denke, dass sich auch die Länder im Umgang mit dem Betreuungsgeld positionieren sollten.
Neben Brandenburg, von denen wir übrigens die Anregung für unseren Antrag erhielten, haben sich derzeit weitere Bundesländer wie Niedersachsen oder Schleswig Holstein ebenfalls mit Anträgen zu Wort gemeldet. Ich halte diese Vorgehensweise für unabdingbar, um somit der Bundesregierung auch aus den Ländern ein entsprechendes Signal zu senden und sich mit den Anträgen im Bundesrat auseinandersetzen zu können.
Nun zu unserem Antrag. In Punkt 1 fordern wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür ein
zusetzen, dass die im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten und durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 zum Betreuungsgeld nun zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt werden.
Weiterhin sollen die nun zur Verfügung stehenden Mittel nach dem jeweils gültigen Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Wie ich den Medien entnehmen konnte, wären das für Sachen-Anhalt ca. 30 Millionen €.
In Punkt 2 beantragen wir, dass die auf SachsenAnhalt entfallenden Anteile, also wahrscheinlich 30 Millionen €, zur Senkung der Kostenbeiträge nach § 13 KiFöG, also der Elternbeiträge, und zur Erhöhung der Qualität der frühkindlichen Bildung einzusetzen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, noch einige Anmerkungen zu dem zuletzt genannten Punkt zu machen. Wie Sie sich noch gut erinnern können, hatte meine Fraktion im Februar eine Aktuelle Debatte zu den steigenden Elterngebühren in den Kitas beantragt, über die hier im Parlament eine sehr kontroverse Diskussion geführt wurde. Leider hat sich seither noch nicht viel geändert.
Vielerorts sind die Verhandlungen zu den Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Trägern der Kitas noch in vollem Gange. Einige Landkreise wie zum Beispiel der Salzlandkreis haben sich auf den Weg gemacht, eigene Richtlinien für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zu erarbeiten. Der Landkreis Harz wird ebenfalls eine solche Richtlinie erarbeiten.
Dies war dringend notwendig, weil es nach wie vor keinen Rahmenvertrag auf Landesebene gibt. Den wird es mit Sicherheit auch in diesem Jahr nicht geben. Die Gründe dafür sind die noch ausstehende Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes über die Klage der Gemeinden gegen das KiFöG und der gescheiterte Schlichterspruch im Rahmen der Kita-Streiks.
Somit kann eingeschätzt werden, dass sich seit Februar 2015 noch nichts geändert hat. Die Gebühren für die Eltern steigen weiter. Deshalb zielt unser Antrag darauf ab, mit der Erstattung des Betreuungsgeldes eine Entlastung bei den Elternbeiträgen vorzunehmen.