Protocol of the Session on June 10, 2011

Ich habe letztens in einem schönen Artikel über die Stadt Sangerhausen gelesen, dass die Energiekosten auch für den Träger drastisch gesenkt werden konnten, weil K II erstmals richtig bewertet werden konnte. Und das entlastet den Haushalt eben auch.

Das sind diese Dinge, die bei einer solchen Betrachtung eingerechnet werden müssten. Ich kann nur sagen, dass man aus dem gegebenen Anlass heraus einen solchen Antrag nicht unterstützen

kann. Richtig sind eine Gesamtstrategie und ein erneutes Aufrufen des FAG, wenn der Haushalt vorgelegt wird. Das ist völlig klar. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herr Minister, würden Sie eine Frage von Frau Dr. Paschke beantworten?

Ja, klar.

Herr Finanzminister, ich habe eine gesetzestechnische Frage, aber die finde ich durchaus wichtig. Wir haben in dem geltenden FAG eine Klausel, die es zum 31. Dezember 2011 außer Kraft setzt. Wie gedenken Sie das FAG bis zum Jahr 2014 zu verlängern? Soll das im Rahmen der Haushaltsverhandlung durch das Haushaltsbegleitgesetz geschehen oder in einem extra Verfahren? Oder ist das überhaupt nicht notwendig?

Frau Dr. Paschke, während der letzten Sitzung habe ich gesagt, dass wir genau über diesen zentralen Punkt im Kabinett reden werden, auch mit den Fraktionen, weil es jetzt nicht darum geht, eine große Novelle zu verabschieden oder eine große Systemveränderung vorzunehmen.

Aber diese Antwort werden wir Ihnen in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich geben können. Wir sitzen jetzt fast wöchentlich wegen des Themas Haushalt und der begleitenden Gesetzgebung zusammen. Ich denke, darauf werden Sie in den nächsten Wochen als Parlament insgesamt von uns eine Antwort erhalten, aus der hervorgeht, wie wir das gesetzestechnisch machen wollen.

Ich bitte Sie jedoch um Folgendes: Warten Sie bei bestimmten Punkten einfach einmal ab. Geben Sie einer Landesregierung, die erst seit einigen Wochen im Amt ist und die - so sage ich es - ihren Job so schlecht gar nicht macht, wie es andere immer gern sehen wollen, zumindest einmal die Chance, abgestimmt miteinander und abgestimmt auch mit den sie tragenden Fraktionen etwas auf den Tisch zu legen.

Es ist das gute Recht der Opposition, dass sie regelmäßig jeden Monat die Anträge herauszaubert.

(Unruhe bei der LINKEN)

Es ist mein gutes Recht, darauf zu verweisen, dass wir erst einmal unsere Arbeit machen müssen. - Schönen Dank.

(Herr Grünert, DIE LINKE: Sie wollen uns zensieren! - Herr Lange, DIE LINKE: Er rea- giert also wirklich wie eine Mimose! - Weite- re Zurufe von Herrn Lange, DIE LINKE)

Ich habe dazu - -

Frau Dr. Paschke würde gern nachfragen, Herr Minister.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Wir wollten nur nachfragen! Das war nur eine ganz freund- liche Nachfrage!)

Also ich will jetzt nicht die Arbeit der Landesregierung bewerten, ob gut oder schlecht.

Ich wusste gar nicht, dass Sie immer gleich so reagieren. Ich meine, ich muss doch für uns auch eine Stellung nehmen.

(Heiterkeit bei der SPD und bei der CDU - Lachen bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN)

- Bleiben Sie doch ganz ruhig. Ich meine, das ist unsere Aufgabe und unsere Pflicht, und wir werden es auch machen.

Ich wollte erst einmal meine Frage stellen. - Es ist bloß gut, dass Sie immer ruhig reagieren, sodass man sich nicht gegenseitig hochschaukelt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ja, mein Nachbar hat gesagt, ich soll wieder ein bisschen Schwung hineinbringen.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Ja!)

Herr Finanzminister Bullerjahn, ich finde, die Frage, dass ein Gesetz außer Kraft tritt und wie man dann damit umgeht, ist nicht die Frage einer Landesregierung, die erst wenige Wochen im Amt ist, sondern das ist eine Grundsatzfrage im Umgang mit Gesetzgebungsverfahren.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Dr. Paschke, die Landesregierung muss jetzt erst einmal selbst einen Haushaltsplanentwurf vorlegen, wo sie bewerten kann, ob sie zum Beispiel - davon gehe ich derzeit fest aus - für das nächste Jahr einen Haushalt ohne neue Schulden aufstellt, und wo sie aufgrund ihrer eigenen Einnahmestruktur sieht, wie zum Beispiel die Wirkung auf die Kommunen ist.

Dann wird sie sich im Lichte dieser Grundsatzentscheidung verhalten müssen. Sie wird entscheiden müssen, wie die angrenzenden oder direkt betroffenen Gesetze zu verändern bzw. fortzuschreiben sind, wo bestimmte Einflüsse vorzunehmen sind, und das Ganze dann in einem Haushaltsbegleitgesetz niederlegen. Darüber hat sie erstens intern und zweitens mit den sie tragenden Fraktionen zu reden. Sie wird dann auch Wege finden, um darüber in der Öffentlichkeit diskutieren zu lassen. Uns ist klar, dass wir das vor dem Sommer abgeschlossen haben müssen. Ich habe das deswegen auch so spitz gesagt, weil ich genau das vor einem Monat hier gesagt habe.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Kollege Radke. Damit ist die Fünfminutendebatte eröffnet. Bitte schön.

Danke schön. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Minister hat am heutigen späten Nachmittag eigentlich schon alles Wesentliche zu diesem Thema gesagt. Deswegen bleibt mir noch übrig, einige allgemeine Ausführungen zu machen und vielleicht einige - so sage ich es einmal - persönliche Sichtweisen von mir darzustellen.

Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Den kommunalen Finanzausgleich zukunftsfähig gestalten“ entspricht in wesentlichen Teilen dem Punkt „Kommunalfinanzen“ im Koalitionsvertrag. Die Bedeutung ist somit längst erkannt worden. Der Koalitionsvertrag stellt übrigens nach meiner persönlichen Auffassung für kommunalpolitische und auch landwirtschaftliche Themen eine gute Arbeitsgrundlage für diese Legislaturperiode dar.

Ich bin seit 16 Jahren Bürgermeister und Stadtratsmitglied der jetzigen Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte und habe natürlich ein großes Interesse daran, dass die jetzt neu gebildeten Einheitsgemeinden unter Berücksichtigung der Aufgabenbezogenheit zukünftig auskömmlich mit Finanzen ausgestattet werden.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Das gucken wir uns dann mal an!)

- Bitte schön, Herr Czeke.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Das machen wir!)

Ausgehend von den Ergebnissen der Gemeindegebietsreform und den in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 gemachten Erfahrungen erwarte und erhoffe ich zukünftig eine deutliche Verbesserung für unsere Kommunen und Landkreise.

(Unruhe bei der LINKEN)

Die Koalitionspartner sind für das Jahr 2012 zunächst übereingekommen, die Mittel im Finanzausgleichsgesetz fortzuschreiben.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Der gnadenlose Populismus! - Weitere Zurufe von der LIN- KEN)

- Ich darf doch darum bitten, dass ich weiterreden darf. Sie können gern eine Frage stellen, aber vielleicht auch nicht. Das werden wir sehen.

Ein entsprechendes unabhängiges Gutachten wird die Angemessenheit der kommunalen Ausgaben untersuchen. Da die angesprochene zukunftsfähige Gestaltung des kommunalen Finanzausgleichs nicht nur eine der wichtigsten Aufgaben, sondern für mich persönlich die wichtigste Aufgabe überhaupt ist, können Sie davon ausgehen, dass ich als neues Mitglied des Finanzausschusses darauf drängen werde, die öffentliche Daseinsvorsorge und die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern.

Eine entscheidende Leitlinie dabei wird die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen sein. Ich mache es noch einmal deutlich, ich bitte deshalb alle zuzuhören. Unter Berücksichtigung einer ausgeglichenen Bilanz im Landeshaushalt - ich betone: ausgeglichene Bilanz im Landeshaushalt - ist eine maximale Finanzausgleichsmasse zu gewährleisten. Insbesondere ist die Verschuldungssituation der neuen Verbands- und Einheitsgemeinden und die Art und Weise der bisherigen und freiwilligen Aufgaben bei der Erarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes zu berücksichtigen.

Ganz entscheidend - wie kann es anders sein? - ist für mich als Altmärker, dass nicht nur die Siedlungsdichte, sondern auch die Bevölkerungsdichte in künftige Berechnungen einbezogen werden kann bzw. einbezogen werden wird. Ich würde es nur als gut und fair betrachten, wenn dieser natürliche Standortnachteil - ich bringe jetzt einmal ein Beispiel - durch die Wiedereinführung des so genannten Flächenfaktors für beide Altmarkkreise zukünftig Berücksichtigung findet.

Im Koalitionsvertrag steht, es soll geprüft werden, inwieweit unterschiedliche kommunale Belastungen sowie objektiv unterschiedliche Bedarfe, bedingt durch Fläche und Bevölkerungsdichte, in einem aufgabenbezogenen FAG berücksichtigt werden können. Die Investitionsfähigkeit, insbesondere bei Gemeinde- und Kreisstraßen, ist sicherzustellen.

Natürlich spielt bei dem weiteren Ausbau der Infrastruktur im nördlichen Sachsen-Anhalt die Weiterführung des Lückenschlusses der A 14 nach Mecklenburg-Vorpommern eine entscheidende Rolle. Der Bau der A 14 wird eine Modernisierung anliegender Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen zur Folge haben. Dafür wird Geld benötigt. Selbstverständlich muss man den Interessen betroffener

Oberzentren für ihren anerkannten Mehraufwand im Rahmen der Möglichkeiten Rechnung tragen.

Stark II und insbesondere Stark III, welches der Schulbausanierung gilt, sind mithilfe der Investitionsbank fortzuführen und aufzulegen. Die Gewerbesteuer muss vollumfänglich der Gemeinde zugute kommen.

In Anbetracht des Wechsels der Verantwortlichkeiten für die Kommunalfinanzen vom Innen- zum Finanzministerium hoffe ich und bin ich mir sicher, dass diese bei Finanzminister Bullerjahn in guten Händen sind. Ausdrücklich möchte ich hierbei auf die hohe politische Brisanz hinweisen, die die Kommunalfinanzen in den nächsten fünf Jahren haben werden.

Wegen der Kürze der Redezeit ist es leider nicht möglich, die Diskussion bis ins Detail zu führen. Deshalb sind wir uns als Regierungskoalition einig, dieses Thema in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres sowie für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank.