Werte Kollegen, Artikel 88 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung normiert, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen nicht nur auszugleichen ist. Betrachtet man die Finanzsituation in den Gemeinden, Städten und Landkreisen so ist festzustellen, dass das geltende Finanzausgleichsgesetz diesem verfassungsrechtlichen Gebot nicht gerecht wird.
Von 137 kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die zum Stichtag 31. März 2011 ihren Haushalt beschlossen hatten, schafft fast die Hälfte keinen Haushaltsausgleich. Mittel in Höhe von mehr als 97 Millionen € mussten im Jahr 2010 an dieser Stelle mehr ausgegeben werden, als eingenommen werden konnte. Das waren im Jahr der Konjunktur- und Wirtschaftskrise Mittel in Höhe von
20 Millionen € mehr als noch im Jahr 2009. Nur drei von insgesamt elf Landkreisen konnten in diesem Jahr einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Sie werden sich daran erinnern, dass wir die Bemessungsgrundlagen erhöht haben, sodass sie überhaupt erst die Chance erhielten, diese Haushaltskonsolidierung vorzunehmen.
Die verfassungsrechtlich gesicherte kommunale Selbstverwaltung mit dem Kern der demokratischen Entscheidungsprozesse wird jedoch angesichts leerer Kassen praktisch zur Farce, da es offensichtlich nichts mehr zu entscheiden gibt.
Gegenwärtig prüfen die Ausschüsse des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg - aus unserer Sicht zu Recht - eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht, gegen die aus der Sicht des Stadtrates verfassungswidrige Finanzausstattung der Stadt Magdeburg. Seitens der Stadt wird in der Haushaltssatzung 2011 ein finanzieller Mehrbedarf aus dem zu novellierenden Finanzausgleichsgesetz ab dem Jahr 2012 in Höhe von fast 30 Millionen € nachgewiesen.
Insbesondere bei der Betrachtung der finanziellen Kennzahlen des kreisangehörigen Bereiches und der kreisfreien Städte - an dieser Stelle sei auf die Antwort der Landesregierung auf meine Kleinen Anfrage in der Drs. 6/71 verwiesen, für die ich mich ausdrücklich bedanke - wird deutlich, vor welcher Aufgabe wir bei der Fortentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes stehen.
Werte Kollegen, aus der Sicht meiner Fraktion ist bei der anstehenden Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes zu gewährleisten, dass jede Kommune eine finanzielle Mindestausstattung, eine Mindestsicherung benötigt. Die jährliche Finanzausgleichsmasse soll aus unserer Sicht dafür in den nächsten fünf Jahren auf 1,7 Milliarden € jährlich angehoben werden.
- Herr Borgwardt, Sie können nachher noch eine Nachfrage stellen. - Bei der aufgabenorientierten Ausgestaltung des Finanzausgleichs sollte der Fehler aus dem Jahr 2009 vermieden werden, die freiwilligen Aufgaben als verbleibende Restgröße zu behandeln. Ihrer landes- und kommunalpolitischen Bedeutung soll insofern Rechnung getragen werden, als jeder Kommune im Bereich des eigenen Wirkungskreises ein Mindestanteil ihres Gesamthaushaltes für freiwillige Aufgaben zur Verfügung steht.
Mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommerns vom 11. Mai 2006 wird klargestellt, dass eine Finanzausstattung der Kommune dann nicht mehr angemessen ist, wenn der Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung deshalb nicht gewahrt wird, weil die Kommune mangels finanzieller Mittel außerstande ist, ein Mi
Die Mindestfinanzausstattung, die eine derartige Betätigung noch ermöglicht, bildet demnach die zwingend einzuhaltende Untergrenze einer angemessenen Finanzausstattung und steht zudem in Korrespondenz mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes des Freistaates Thüringen.
Bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfes und der Verteilung der Finanzausgleichsmittel sollten die Kommunalgruppen getrennt behandelt werden, um ihre spezifischen Besonderheiten hinreichend berücksichtigen zu können. Gegenwärtig werden alle drei Kommunalgruppen gegeneinander verrechnet, ohne die Gesamtsumme oder überhaupt das Angebot klar zu umreißen.
Die strukturellen Defizite und die Verschuldungssituation, insbesondere die Höhe der Kassenkredite, sind gesondert auszuweisen und zu berücksichtigen, weil sie trotz vielfältiger kommunaler Bemühungen die finanzielle Handlungsfähigkeit einengen und eine langfristige Belastung für die Kommunen darstellen. Die Schnittstellen des Finanzausgleichsgesetzes mit dem kommunalen Entschuldungsprogramm Stark II müssen deshalb qualifiziert sowie transparent und handhabbar für die Kommunen ausgestaltet werden.
Werte Kollegen! Ein neues Finanzausgleichsgesetz muss den neuen kommunalen Strukturen auf Kreis- und Gemeindeebene gerecht werden, die unterschiedliche Siedlungsdichte hinreichend berücksichtigen und den Stadt-Umland-Beziehungen Rechnung tragen. Dem Grunde nach begrüßt meine Fraktion die Aussage im Koalitionsvertrag der CDU und der SPD, nach der es sinnvoll ist, mindestens ein Jahr zu warten, um den Jahresverlauf der kommunalen Kassenstatistik auszuwerten, bevor man eine größere Umstrukturierung im Finanzausgleichgesetz vornimmt.
Dem Prinzip der Subsidiarität folgend, sollte das neue Finanzausgleichsgesetz aus unserer Sicht so ausgestaltet werden, dass es den Gemeinden, den Städten und den Landkreisen mehr Flexibilität und finanzielle Anreize für die erfolgreiche Bewältigung ihrer Aufgaben bietet und ihre Investitionsfähigkeit stärkt.
Angesichts der Erfahrungen mit den Winterstraßenschäden in den beiden letzten Jahren unterstützen wir die Forderung des Landkreistages, den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Unterhaltung der Kreisstraßen besondere Ergänzungszuweisungen in angemessener Höhe zu gewähren, zukünftig aber zweckgebunden und unter Wahrung des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes. Gleiches soll für die Schülerbeförderung sowie alle anderen besonderen Ergänzungszuweisungen gelten.
wähnten neu einzurichtenden Notfallfonds für Kommunen erwarten wir in den Ausschüssen für Finanzen und für Inneres nähere Auskünfte bis zum 30. September 2011.
Werte Kollegen, unser gemeinsames Ziel - das betone ich ausdrücklich - sollte eine aufgabengerechte Finanzausstattung für alle Kommunen auf der Basis einer verständlichen und nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage sein. - Ich bitte um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Grünert. Herr Grünert, der Kollege Erben wollte Sie etwas fragen. - Bitte, Herr Erben.
Herr Kollege Grünert, damit ich mich gut auf meine Rede vorbereiten kann, hätte ich zwei Verständnisfragen. Erstens. Sie haben in Ihrer Rede erwähnt - ich zitiere -: „Sie werden sich daran erinnern, dass wir die Bemessungsgrundlagen erhöht haben.“ - Vielleicht könnten Sie mich darüber aufklären, welche Bemessungsgrundlagen erhöht worden sind.
Zweitens. In Ihrer Rede - diese Zahl kam in Ihrem Antrag auch vor - haben Sie mehrmals gesagt, dass die Finanzausgleichmasse 1,7 Milliarden € betrage. Ich muss sicherlich nicht lang und breit erklären, wie die Ermittlung der Finanzausgleichsmasse, wenn man sie noch so bezeichnen möchte, mit der Umstellung des FAG erfolgte. Mich würde interessieren, wie Sie auf diese Zahl kommen.
Es ist ganz einfach. Ich versuche es Ihnen zu erklären. Die erste Frage bezog sich auf die Umlage, die die Kreisumlage letztlich ermöglicht. An dieser Stelle haben wir eine Erhöhung von 80 % auf 90 % und dann auf 100 % vorgenommen, sodass es zu einer spürbaren Entlastung der Landkreise gekommen ist. Allerdings - das muss ich Ihnen auch nicht sagen; das wissen Sie genauso gut wie ich - ist das strukturelle Defizit damit nicht verändert worden.
Das, was man sich eigentlich erhofft hatte, nämlich dass über die Mehreinnahmen der Landkreise gegebenenfalls die Kreisumlagen der kreisangehörigen Gemeinden verringern werden, hat sich in der Regel so nicht ergeben - vielleicht prozentual, aber nicht in den Kosten pro Einwohner. Um das nachzuvollziehen, können wir in den Kommunalfinanzbericht für das Jahr 2010 sehen.
ben Sie insofern Recht, als wir bei der Gewährleistung einer verfassungskonformen Finanzausstattung bei einer Steigerung von 300 Millionen € bis 400 Millionen € liegen würden - das heißt, laut Landkreistag bei ca. 2 Milliarden €, dazu gab es entsprechende Interventionen, oder laut Städteund Gemeindebund bei 1,9 Milliarden €. Das sind die Forderungen.
Daraufhin haben wir gesagt: Auch für DIE LINKE ist unter den gegebenen Bedingungen - wir haben auch den Landeshaushalt zu konsolidieren - an dieser Stelle eine verfassungskonforme - wenn man einmal die reine Lehre nimmt - Finanzausstattung der Kommunen nicht möglich.
Deshalb haben wir gesagt, dass es dann zumindest gelingen sollte, diese 1,7 Milliarden € für fünf Jahre fortzuschreiben, auch unter dem Aspekt, dass mithilfe der Mehreinnahmen der Gemeinden aus Gewerbeneuanmeldungen sicherlich auch das strukturelle Defizit zwischen dem übertragenen Wirkungskreis und der Abbildung über das FAG beseitigt werden kann. Das heißt noch lange nicht, dass nicht neue Aufgaben hinzukommen.
Ich bin heute bei einem anderen Tagesordnungspunkt darauf eingegangen, dass sich die Aufwendungen der Kommunen mit der Erhöhung der Zahl der Kontrollen im Glücksspielsektor und in Spielhallen erhöhen werden, auch das ist dann letztlich fortzuschreiben. Das ist die Antwort, die ich Ihnen zu Ihren zwei Fragen anbieten kann.
Herr Grünert, vielen Dank für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Bullerjahn. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der Zeit und aufgrund dessen, dass wir das Thema auch beim letzten Mal aufgegriffen hatten und ich mir sicher bin, dass es beim nächsten Mal wieder einen solchen Antrag geben wird, möchte ich es kurz machen.
Ich habe gestern - und das mit Nachdruck - darauf hingewiesen, dass wir hier im Landtag die Aufgabe haben, die Schuldenbremse zu einzuhalten. Diese Zahlen sind allen Leuten bekannt. Ich habe zweimal hinsehen müssen, um verstehen zu können, wie man unter diesem Aspekt 1,7 Milliarden €, egal wie man dazu gekommen ist, einfach einmal so für fünf Jahre wegschreiben will. Fünf Jahre bedeuten für das Land einen Verlust in Höhe von rund 600 Millionen € allein aus dem Solidarpakt.
Wenn ich mir jetzt einmal - das sage ich jetzt in aller Ruhe - die ganzen Anträge, auch von Ihrer Fraktion, ansehe, die wir in den letzten Tagen hatten, wo das ja für alles gilt, ob für die Kultur oder
Das möchte ich jetzt einmal weglassen. Ich komme direkt auf die 1,7 Milliarden € zu sprechen. Wir haben uns im vorigen Jahr gemeinsam auf ein Verfahren geeinigt. Übrigens errechnet das nicht das Innenministerium und auch nicht das Finanzministerium, sondern das Statistische Landesamt rechnet anhand von bestimmten Kennziffern Bedarfe aus. Diese sind übrigens einwohnergewichtet. Es gibt weniger Einwohner mit bestimmten geringeren Lasten. Das ist aber keine lineare Frage.
Das Statistische Landesamt kommt zu bestimmten Ergebnissen. Und die unterstellen wir nach dem System. Das kann man für die Regionen nicht überall gleich machen. Das hat auch etwas mit der Einwohnerdichte zu tun und dem Vorhalten der öffentlichen Daseinsvorsorge. Aber es gibt niemanden, der an irgendwelchen Stellschrauben dreht. Es wird eine Zahl geben. Ich sage Ihnen sogar, dass es im Moment so aussieht, als würde die Zahl kleiner sein als in diesem Jahr.
Wir haben unterstellt, dass wir an diesem System nichts ändern. Es gibt nicht die Frage, ob wir das System wechseln, sondern wir haben miteinander vereinbart, zu bewerten, ob das, was einmal Ausgangsbasis war, ausreicht und - das, was ich hier sage, steht auch im Koalitionspapier - ob die regionale Wirkung gerade in den strukturschwächeren Räumen bei den Grundzentren so bleiben kann, was nicht heißt, dass wieder für alle ein bestimmter Faktor einbezogen wird und einige sagen, Gott sei Dank bekomme ich das noch mit. Vielmehr bekommen wir es vielleicht hin, bei einigen zielgenau nachzusteuern. So ist die Verabredung zwischen den handelnden Personen.
Dabei gibt es auch kein Kompetenzgerangel zwischen den Ressorts von Herrn Stahlknecht und mir. Aber es kann nicht sein, dass einer vor vier Wochen einen Antrag geschrieben hat und nun feststellt: Die haben noch gar nichts auf dem Tisch liegen. So funktioniert das Regierungshandeln nicht. Sie müssen - das habe ich gestern schon gesagt - uns nicht Recht geben. Sie müssen es auch nicht gut finden. Aber wir müssen dem jetzt auch nicht immer hinterherlaufen.
Deswegen werden wir im Zuge der Haushaltsaufstellung auch etwas zum Thema FAG sagen. Wir sind jetzt im Gespräch darüber, wann wir diese größere Frage klären, vor allen Dingen auch mit den Fraktionen. Es geht darum, ob da noch etwas nachzusteuern ist. Wir werden zum FAG im Zuge der Haushaltsberatungen noch einmal endgültig etwas feststellen müssen.
Übrigens gibt es da auch entlastende Dinge. Ich denke nur einmal daran, dass das Finanzministerium beim letzten Mal mit einem großen Betrag bei
der Drittelung von Rückzahlungen aus dem Ausgleichsstock in Vorleistung gegangen ist. Ich hoffe, das wird nicht gänzlich vergessen. Und der direkte Zusammenhang zwischen dem Solidarpakt und der investiven Zulage im FAG ist nicht außer Kraft getreten. Deswegen gibt es keine Entkoppelung der kommunalen Ebene.
Und wenn wir einmal ganz offen sind, aber auch das ist nichts Neues - - Wenn Sie sich die kommunale Struktur anschauen - -
Ich möchte jetzt gar nicht so weit abschweifen, sondern ein Gutachten heranziehen, das meine eigene Heimatstadt Eisleben hinterfragt. Dort wird festgestellt, dass bei einer ähnlichen Aufgabenverteilung, Immobilienverteilung und Ähnliches 30 % mehr Personal vorhanden ist. Angesichts dessen kann man doch nicht sagen, das Land sei dafür zuständig, solche Zustände zu subventionieren. Sondern es muss Hilfe zur Selbsthilfe gegeben werden, damit auch die mittleren Städte ähnliche Strukturen in den Bereichen der Finanzierung und auch der Verwaltung selbst etablieren können.
Die Landkreise hatten ein eigenes Gutachten. Ich sage einmal, damit hat man sich nicht wirklich wehgetan, aber es war doch ein großer Schritt in die richtige Richtung. Es wird weitergehen, dass man die unterschiedliche Betroffenheit vor Ort sicherlich mithilfe des Landes klärt.
Bei Stark II - ich habe ganz genau zugehört - kann ich mich noch gut daran erinnern, dass die Unterstützung relativ bescheiden war. Es ist eine Sonderleistung des Landes, bei der Teilentschuldung Mittel in Höhe von 600 Millionen € parallel zur Verfügung zu stellen. Und wenn wir das gemeinsam hinbekommen, zum Beispiel auch die Schulen und Kindergärten zu sanieren mit Mitteln in Höhe von 600 Millionen €, dann möchte ich einmal einen Vergleich zwischen den Ländern sehen, wo sich Sachsen-Anhalt nicht sehen lassen kann. Und das werden wir als Regierung und als Regierungsfraktionen auch hinkriegen.
Und deswegen bitte ich Sie: Streuen wir den Kommunen nichts in die Augen, was hier niemand einlösen kann. Beide Seiten werden im Verbund einer fairen Partnerschaft ihre Anpassungen vornehmen müssen. Das Ziel ist es dabei, die öffentliche Daseinsvorsorge und die Infrastruktur in den nächsten vier bis fünf Jahren mit den Mitteln, die noch vorhanden sind, modern zu gestalten.
Ich habe letztens in einem schönen Artikel über die Stadt Sangerhausen gelesen, dass die Energiekosten auch für den Träger drastisch gesenkt werden konnten, weil K II erstmals richtig bewertet werden konnte. Und das entlastet den Haushalt eben auch.