Protocol of the Session on June 10, 2011

Wegen der Kürze der Redezeit ist es leider nicht möglich, die Diskussion bis ins Detail zu führen. Deshalb sind wir uns als Regierungskoalition einig, dieses Thema in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres sowie für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Einen Moment, Herr Kollege. Der Kollege Czeke würde Sie gern etwas fragen.

Wenn es denn sein muss.

Herr Kollege Radke, vielen Dank. Habe ich Sie damit richtig verstanden: Sie setzen sich für gleichwertige Lebensverhältnisse auch im ländlichen Raum ein?

So steht es sogar in der Verfassung, meines Wissens.

Kurze Frage, kurze Antwort. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Erdmenger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu vorgerückter Stunde beschäftigen wir uns doch mit einem wichtigen Anliegen. DIE LINKE thematisiert hiermit ein wichtiges Thema. Das kennen wir alle aus unserer alltäglichen Praxis in den Regionen und in den Wahlkreisen. Immer dann, wenn man auf Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen stößt, fragen diese, wie es denn mit den Kommunalfinanzen weitergeht. Es

klemmt an vielen Ecken. Damit ist das Thema natürlich brisant und auf der Tagesordnung.

In der öffentlichen Wahrnehmung wird dabei die finanzielle Situation der Kommunen manchmal etwas einseitig betrachtet. Besonders wenn die Rede darauf kommt - darin gebe ich Herrn Bullerjahn Recht -, die finanzielle Situation der Kommunen an den Schulden zu bemessen, scheint mir das nicht der richtige Maßstab zu sein.

Man kann einmal die Zahlen vergleichen. Die Kommunen im Lande, die kommunale Familie insgesamt hat von der Größenordnung her knapp die Hälfte der Einnahmen, die das Land hat. Die Verschuldung der Kommunen entspricht mit etwas mehr als 1 000 € pro Kopf etwa einem Achtel dessen, was das Land mitbringt.

In diesem Sinne erscheint es uns etwas einseitig, die Wahrnehmung so zu lenken und zu sagen, das Land hat das Geld und die Kommunen müssen es bekommen. Nichtsdestotrotz stimmen wir dem Anliegen zu, dass es eine Mindestausstattung der Kommunen gibt.

Was uns nicht überzeugt, ist die Mindestausstattung der Kommunen. Die bemessen wir dann in einem Atemzug daran, was als Finanzausgleichsmasse bereitgestellt wird. Die Mindestausstattung der Kommunen hängt von den Einnahmen insgesamt ab. Dazu gehören die Steuern und Abgaben, dazu gehören aber auch die zweckgebundenen Zuschüsse.

Damit sind wir bei einem zweiten Thema, das mich bei dem Antrag verwundert, nämlich dem Anliegen, den Anteil der Zuschüsse, die zweckgebunden gewährt werden, erhöhen zu wollen, indem man die Zuschüsse für die Kreisstraßen und die Schülerbeförderung zweckgebunden vergibt. Es sind sicherlich wichtige Anliegen, aber die Kommunen noch stärker an die Leine legen zu wollen, indem man auch in diesem Bereich den Zweck festlegt, das überzeugt mich bei diesem Antrag nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Was mich auch nicht recht überzeugt, ist, es bei der Ermittlung des Finanzbedarfs an den Schulden festlegen zu wollen, obwohl wir uns doch an der Oberfläche alle darin einig waren, dass es an den Aufgaben gemessen werden soll. Ich habe zu den Schulden schon Ausführungen gemacht. Es würde mich einmal interessieren, Herr Kollege Grünert, wie das zusammenpasst, erst zu sagen, wir machen eine aufgabenbezogene Finanzierung, und es dann an den Schulden festmachen zu wollen.

In diesem Sinne: Es ist ein wichtiges Anliegen. Wir werden dazu noch einiges zu diskutieren haben, insbesondere dann, wenn das Thema in die Ausschüsse verwiesen wird. Ich bin mir auch darin sicher, dass uns das Thema auch ansonsten nicht

verlassen wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Erdmenger. - Für die Fraktion der SPD spricht Herr Erben. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Grünert, als ich Ihren Vortrag vorhin gehört habe, hatte ich den Eindruck, dass Sie das Urheberrecht für das aufgabenbezogene FAG in Sachsen-Anhalt geltend machen. Das gibt mir quasi den Auftrag, einen kurzen Ausflug in die Geschichte unseres Finanzausgleichs zu machen.

(Zuruf von der LINKEN)

Das war nämlich keine Erfindung in Sachsen-Anhalt. Wir haben uns vielmehr im Jahr 2006 als neu gebildete Koalition verpflichtet gefühlt - aufgrund der Verfassungsrechtsprechung in Thüringen übrigens -

(Herr Gallert, DIE LINKE: Wir erinnern uns!)

zu sagen: Wir machen ein aufgabenbezogenes FAG.

Ich erinnere auch daran, dass es damals ein verdammt steiniger Weg gewesen ist, nicht nur weil wir das in einer internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise umsetzen mussten und damit mit zurückgehenden Einnahmen beim Land und bei den Kommunen zu kämpfen hatten, sondern auch deshalb, weil wir rechtliches Neuland betreten haben.

Die Umstellung auf die Aufgabenbezogenheit ist noch nicht komplett. Daraus erwachsen auch die neuen Vorhaben, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden sind. Denn wir hatten einen massiveren Einstieg in die Aufgabenbezogenheit vor. Wenn jetzt, was ich unterstütze, weitere besondere Ergänzungszuweisungstatbestände gefordert werden, bedeutet das natürlich auch eine weitere Umverteilung von den kreisangehörigen Gemeinden auf die Kreisebene.

Wenn Sie nämlich besondere Ergänzungszuweisungen für Tatbestände fordern, die Kreisaufgaben sind, dann bedeutet das eine Umverteilung. Ich bin gespannt, welche Auffassung Sie dazu vertreten werden, wenn es so weit ist.

Die weiteren Schritte sind in Planung; ich habe bereits darauf hingewiesen. Es muss kurzfristig eine Fortschreibung des FAG geben. Ich gehe davon aus, dass das technisch im Wesentlichen auf der Basis des vorhandenen FAG und der darin geregelten Mechanismen passieren wird - anders geht es für 2012 überhaupt nicht - und - das ist

auch Gegenstand der Vereinbarung - dass wir weitere aufgabenbezogene Schritte im FAG mit einer großen Novelle vornehmen.

Zu einzelnen Punkten, die Sie in Ihrem Forderungskatalog angesprochen haben. Zu den 1,7 Milliarden € ist eine ganze Menge gesagt worden. Ihre Antwort hat mich keinesfalls überzeugt. Denn wenn wir bisher einen Drei-Jahres-Zeitraum genommen haben, um einen Finanzbedarf zu ermitteln, und Sie nehmen ein Jahr, und zwar genau das Jahr, in dem die Einnahmen der Kommunen, die im Übrigen gegengerechnet werden müssen, am stärksten gesunken sind, dann ist es nicht wirklich überzeugend, das Ganze auch noch vorzuschreiben. Es wäre im Übrigen auch extrem systemwidrig.

Die anderen Punkte, die Sie genannt haben, haben wir entweder schon erledigt oder wir haben vor, sie zu erledigen, oder wir würden das System völlig auf den Kopf stellen. Insbesondere die allgemeinen Finanzzuweisungen sind doch heute schon getrennt in kommunale Gruppen.

Wie Sie die Kassenkredite abbilden wollen, ist mir unklar. Die Kassenkreditzinsen sind im Finanzbedarf enthalten. Wo wollen Sie die Schulden und die aufgenommenen Kassenkredite abbilden? Sie sind ja auch im Fehlbetrag abgebildet.

Die freiwilligen Aufgaben sind berücksichtigt. Es würde im Übrigen nicht im Ermessen der Landesregierung oder des Landesgesetzgebers stehen, sie abzuschaffen, weil uns die Verfassung diesen Spielraum zwingend in das Stammbuch geschrieben hat.

Dass die Gebietsreform berücksichtigt wird, ist ja wohl selbstverständlich. Denn wir haben mittlerweile nur noch um die 130 Gemeinden in diesem Land.

Die Stadt-Umland-Beziehung auf eine andere finanzielle Basis zu stellen, steht im Koalitionsvertrag. Wir warten lediglich die Rechtsprechung dazu in Mecklenburg-Vorpommern ab.

Schließlich: Eine Zweckbindung für besondere Ergänzungszuweisungen - dagegen möchte ich mich ganz entschieden aussprechen - ist das Gegenteil von dem, was Sie die ganzen Jahre gefordert haben. Wir haben immer gesagt: keine Zweckbindung. Die Kommunen sollen selbst entscheiden.

(Zustimmung von Herrn Erdmenger, GRÜ- NE)

Jetzt machen wir, wenn wir Ihre Vorschläge umsetzen würden, eine Zwangsbeglückung. Das darf nicht sein. Das höhlt die kommunale Selbstverwaltung aus. Das ist nichts anderes als eine zentralistische Vorgabe.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir sollten zunächst das Gesetzgebungsverfahren abwarten. Wir brauchen zum 1. Januar 2012 ein neues Finanzausgleichsgesetz. Wir sollten auch - das wird mit Sicherheit eine Reihe wichtiger Erkenntnisse für uns geben - das Gutachten abwarten. Denn wir haben zurzeit einen Finanzausgleich, der darauf basiert, dass die Ist-Ausgaben als gegeben hingenommen werden und daraus anschließend der Finanzbedarf errechnet wird.

Ich rechne das einmal am Beispiel der Interessenvertretung im Bereich der Kultur, vor allem der Stadt Halle, aus. Dass die Stadt Halle besonders viel für Kultur ausgibt, führt dazu, dass Magdeburg und Dessau mehr Geld bekommen. Das ist zwar für die Kommunen schön, aber nicht wirklich nachvollziehbar.

Deswegen müssen wir auch über die Angemessenheit der Aufgaben reden. Deswegen ist vereinbart worden, dass wir ein entsprechendes Gutachten in Auftrag geben. Es wird sicherlich interessante Erkenntnisse zutage fördern, die in das Gesetzgebungsverfahren einfließen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Erben. - Zum Schluss der Debatte spricht noch einmal Herr Grünert von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Grünert.

Nicht mein Fraktionskollege hat es fast geschafft, dass es mir die Schuhe auszieht.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Herr Erben, ich bin ein bisschen länger mit den Fragen beschäftigt als seit 2006. Wenn Sie denn schon die Historie bemühen, dann gehen Sie bitte in das Gemeindefinanzierungsgesetz aus dem Jahr 1990 hinein, das bis 1994 gültig war, und schauen Sie sich die Finanzbeziehungen an. - Nr. 1 dazu.

Nr. 2. Die kommunalen Spitzenverbände haben - das werden Sie sicherlich bestätigen können - darauf hingewiesen, dass die so genannte Aufgabenbezogenheit in der sachsen-anhaltischen Ausprägung abgebrochen worden ist. Sie haben es selbst erwähnt. Wenn ich Thüringen als Grundlage nehme, dann gibt es keine tatsächlich auf die einzelne Aufgabe abgegrenzte Ausgabenstrukturdarstellung. Das gibt es nicht.

(Zuruf von Herrn Erben, SPD)

Dazu haben wir uns verständigt. Es gab diesbezüglich auch Mehrheiten im Landesparlament.