Das beziehe ich ausdrücklich auch auf die Beschäftigungsverhältnisse, die sich um den Flughafen Leipzig/Halle ansiedeln. Am Ende hege ich die Hoffnung, dass wir dieses ernsthafte Thema auch mit der gebotenen Ernsthaftigkeit hier weiter behandeln.
Nun sagen Sie natürlich: Gut, das ist für zehn Mann noch relativ leicht. Aber wenn man im Wettbewerb steht und sieht, wie viele das nicht tun, dann ist es eben nicht mehr so leicht. Aber das ist jetzt nicht unser Thema.
Unser Thema ist, dass Sie genauso wie ich die Notwendigkeit sehen, dieses Luftdrehkreuz hier in Mitteldeutschland fortzuentwickeln und zu halten und alles daran zu setzen, dass auch der Lärmschutz für die Bevölkerung, die ringsum wohnt, eingehalten wird.
Vielleicht eine kleine Vorbemerkung. Herr Scheurell, wenn Sie von vollwertigen Arbeitsplätzen reden, von denen man leben kann, dann sollten Sie nicht von 4 000 reden, weil das nämlich vollkommen überzogen ist. Dann rechnen Sie nämlich alle Teilzeit- und sonstigen Beschäftigungsverhältnisse mit ein. Wenn Sie ehrlich rechnen würden, dann würden wir über eine ganz andere Zahl reden. Aber das nur kurz vorweg.
Meine eigentliche Frage ist: Es wird in Halle von den entsprechenden Bürgerinitiativen oft kritisiert, dass an diesem Flughafen das so genannte NirosVerfahren nicht stattgefunden habe.
Das so genannte Niros-Verfahren untersucht die eigentlichen Betroffenheiten im Vorfeld der Festlegung der Flugrouten. Das ist jetzt hier offensichtlich versäumt geworden. Mich würde interessieren, wie Sie diesen Fakt kommentieren.
Also, da muss ich jetzt zugeben, dass mir dieses Verfahren nicht bekannt war. In der Kürze der Vorbereitungszeit auf die heutige Debatte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE habe ich mich zwar mit vielen Dingen beschäftigt, ich habe auch im Internet nachgeschaut, was die Flughafenholding alles Gutes tut, aber dieses Verfahren hat meine Aufmerksamkeit noch nicht auf sich gezogen. Ich denke, der Ausschuss ist genau der richtige Ort, wo wir das dann abhandeln können. Dort kann ich dann meine Wissenslücken füllen.
Vielen Dank, Herr Scheurell. - Es wäre nett, wenn einer der Kollegen zu meiner Rechten das Mikrofon wieder ausschalten würde. Herr Präsident, Sie stehen so günstig. - Vielen Dank.
Ich möchte noch einmal klarstellen, dass niemand - auch die Bürgerinitiativen nicht - diesen Flugplatz infrage stellt. Sie wollen nur menschenwürdig dort leben können.
Ich halte es für völlig falsch, die Betroffenen in Sachsen und Sachsen-Anhalt zu dividieren und uns weismachen zu wollen, dass wir uns eigentlich gar nicht darum kümmern müssten; denn es seien nicht so viele, die bei uns betroffen sind.
(Herr Gallert, DIE LINKE: Es sind nur die Sachsen! - Herr Borgwardt, CDU: Das hat doch keiner gesagt!)
Ich kann das, was Herr Weihrich schon gesagt hat, nur bestätigen. Auch in Sachsen-Anhalt ist die Betroffenheit groß; in Sachsen ist sie sehr groß. Deswegen ist es dringend notwenig - die Frage sollten wir nicht bis zum Ende des Jahres aufschieben -, darüber zu diskutieren und zu Lösungen zu kommen, und nicht nur zu diskutieren.
Ich möchte auch noch einmal ganz kurz auf die Arbeitsplätze eingehen. Ich glaube, es lohnt sich, auch über dieses Thema später noch einmal ausführlicher zu diskutieren. Dort sind Arbeitsplätze geschaffen worden - das gilt sicherlich nicht für alle, aber für einen Großteil der Arbeitsplätze -, die in keiner Weise existenzsichernd sind. Ob wir diese Arbeitplätze wirklich brauchen, darüber sollte man noch einmal diskutieren.
Herr Scheurell, Sie haben gesagt, Sie könnten sich das alles nicht so richtig vorstellen. Ich könnte mir gut vorstellen, wenn Sie das möchten, dass wir Ihnen eine Woche Urlaub in der herrlichen Luppeaue im Saalekreis organisieren. Dann haben Sie einen Eindruck davon, was die Leute dort - übrigens nicht nur für eine Woche, sondern länger - ertragen müssen.
- Danke schön. - Also, wie gesagt, ich kann damit leben, dass wir sagen, wir schieben es in den Ausschuss, diskutieren viel darüber und legen einige Sachen fest. Aber ich denke, dass es Ende des Jahres einfach zu spät ist.
Danke, Frau Hunger. - Wir haben damit die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zur Abstimmung. Es hat keinen Antrag auf Überweisung gegeben.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/79 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer lehnt den Antrag ab? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
abstimmen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und große Teile der LINKEN. Wer enthält sich der Stimme? - Noch größere Teile der LINKEN.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Artikel 88 Abs. 1 der Landesverfassung hat das Land dafür zu sorgen, dass die Kommunen über Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.
Der Landtag der fünften Legislaturperiode beschloss im Dezember 2009 ein Finanzausgleichsgesetz mit einer Gültigkeit für die Haushaltsjahre 2010 und 2011. Weder dort, noch im Haushaltsgesetz oder im Haushaltsbegleitgesetz des Landes findet sich eine Regelung dafür, wie eine von den Fraktionen der CDU und der SPD im Koalitionsvertrag angekündigte Fortschreibung des Finanzausgleichsgesetzes erfolgen könnte. Selbst die Ausführungen des Finanzministers zu meiner Kleinen Anfrage und zu den dazu gestellten Nachfragen während der Landtagssitzung am 12. Mai 2011 erbrachten diesbezüglich keine Klarheit.
Aber wie, so frage ich hier, soll der Landtag als Gesetzgeber seine Aufgaben wahrnehmen und dafür sorgen, dass die Kommunen über Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, wenn gesetzliche Vorgaben fehlen und sich selbst die Landesregierung nicht darüber im Klaren zu sein scheint, wie eine Fortschreibung für das nächste und vielleicht auch das übernächste Jahr erfolgen soll.
Herr Minister Bullerjahn kündigte am 12. Mai 2011 an, sich mit dem Innenminister in Verbindung zu setzen und dabei klären zu wollen, wann die Landesregierung ein weiteres Gutachten zur Fortentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes in Auftrag gibt. Hatte nicht gerade die CDU-Landtagsfraktion im Dezember 2010 sowie im Januar 2011 die von ihr bestellten Gutachten der Öffentlichkeit präsen
tiert? Welchen Gebrauchswert haben diese Gutachten für die Landesregierung? Keinen? - Dies ist zu vermuten, wenn Sie schon wieder neue Expertisen bestellen wollen.
Im Sinne der Kommunen bleibt zu hoffen, dass das Kompetenzgerangel zwischen dem Innenministerium, das als Kommunalministerium bisher auch für die Angelegenheiten der Kommunalfinanzen zuständig war, und dem Finanzministerium bald konstruktiv aufgelöst und die Arbeits- und Leistungsfähigkeit gewährleistet bleiben.
Werte Kollegen, für meine Fraktion ist die zukunftsfähige Gestaltung des kommunalen Finanzausgleichs eine der wichtigsten Aufgaben des Landtages der sechsten Wahlperiode.
- Ja, das unterstelle ich, Frau - - Ach, Sie haben geheiratet; Ihren neuen Namen habe ich nicht parat.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Kommunen in unserem Land über die Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Notwendig sind die Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit und der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie die Gestaltung demokratischer und sozialer Teilhabe. Dazu muss die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen angemessen ausgeglichen werden, um gleichwertige Lebensverhältnisse - das ist das Ziel - in allen Landesteilen zu ermöglichen.
Der Antrag meiner Fraktion nimmt dazu wichtige inhaltliche Anregungen der kommunalen Spitzenverbände auf, die neben eigenen Kriterien bei der Weiterentwicklung berücksichtigt werden sollten. Zugleich wollen wir der Landesregierung die Möglichkeit geben, in den zuständigen Fachausschüssen für Finanzen und für Inneres über den Zeitplan sowie die Einzelschritte zur Fortschreibung bzw. zur Reform des Finanzausgleichsgesetzes zu berichten.
Werte Kollegen, Artikel 88 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung normiert, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen nicht nur auszugleichen ist. Betrachtet man die Finanzsituation in den Gemeinden, Städten und Landkreisen so ist festzustellen, dass das geltende Finanzausgleichsgesetz diesem verfassungsrechtlichen Gebot nicht gerecht wird.