Protocol of the Session on March 21, 2013

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ja, aber Herr Striegel, ich habe mit großer Freude gelesen, wie Sie sich geäußert haben. Dafür auch einmal herzlichen Dank.

Das waren die Dankensreden.

Jetzt kommen wir zu einem sehr ernsten Thema. Herr Striegel möchte etwas zum Thema NPD-Verbot fragen. Bitte schön, Herr Striegel.

Herr Minister, Sie haben - genau wie ich, genau wie alle anderen im Raum - vermutlich vernommen, dass die Bundesregierung von einem eigenständigen NPD-Verbotsantrag absehen wird. Zwei Fragen dazu.

Erstens. Inwieweit verändert das die Situation für den Antrag des Bundesrats, wo Sachsen-Anhalt auch eine federführende Rolle gespielt hat und weiterhin spielt?

Zweitens. Können Sie etwas zu dem Zeitplan sagen - sofern der Bundesrat weiter vorhat, das NPD-Verbot voranzutreiben -, einen entsprechenden Antrag voranzutreiben? Können Sie etwas zu dem Zeitplan sagen, bis wann Sie entsprechende Dinge beim Bundesverfassungsgericht einreichen wollen?

Zu Frage 1: Ich habe keinerlei Signale, dass der Bundesrat als eigenes Organ vorhat, von seinem Vorgehen abzuweichen. Nach meinem Kenntnisstand wird es bei dem beabsichtigten Antrag auf Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens bleiben.

Zu Frage 2: Der Präsident des Bundesrats muss nun die Verfahrensbevollmächtigten - es gibt einen Vorschlag der Innenminister - benennen. Dann muss die Antragsschrift erstellt werden. Wenn das zügig passieren würde - das ist eine zeitliche Schätzung von mir -, dann könnte der Antrag im September dem Bundesverfassungsgericht vorliegen.

Die letzte Frage an Minister Herrn Stahlknecht stellt Herr Hoffmann zum Thema Polizeieinsatz am 9. März 2013 in Dessau-Roßlau. Bitte schön, Herr Kollege Hoffmann.

Herr Minister, die erste Frage ist sehr kurz zu beantworten: Was hat der Polizeieinsatz gekostet?

Die zweite Frage betrifft die Reiterstaffel. Es konnte niemand genau sagen, ob die Reiterstaffel aus Sachsen oder aus Niedersachsen kam. Woher kam sie?

In der Auswertung der erfolgreichen Menschenkette in der Woche danach wurde diese Reiterstaffel kritisiert, da sie zum einen eventuellen Blockierern gegenübergestanden habe - das kam nicht so gut an. Noch stärker wurde kritisiert, dass der sogenannte Trauermarsch durch diese Reiterstaffel vorneweg visuell und emotional aufgewertet worden sei. Das haben vor allem Eltern von Schulkindern angemerkt. Wie werten Sie diese Kritik?

(Zustimmung von Herrn Loos, DIE LINKE)

Die Frage, was der Einsatz gekostet hat, kann ich aus dem Kopf nicht beantworten. Die Antwort liefere ich nach.

Zur zweiten Frage: Die Polizeireiter waren aus Sachsen.

Zur dritten Frage: Ich kenne das, was Sie vorgetragen haben, weil ich eine E-Mail bekommen habe, in der genau das geschildert wurde. Wir sehen das polizeitaktisch anders. Es gibt dort ein Bündnis für Demokratie. Mit diesem Bündnis wird dieser Prozess in einem Dialog ausgewertet; denn wir wollen miteinander und nicht übereinander reden. Wir halten die Polizeitaktik, die dort stattgefunden hat, auch zur Gewährleistung der Menschenkette für richtig.

In der E-Mail wurde das noch dramatischer geschildert. Vor dem NPD-Aufmarsch wäre eine Polizei-Motorrad-Eskorte gefahren und davor hätte sich die Reiterstaffel befunden. Das halte ich für überzogen und für nicht richtig.

Das wird vor Ort besprochen werden, wie es sich gehört. Ich stehe zu dem Einsatz der Polizei. Nicht für die NPD, aber für alle anderen war es erfolgreich. An dem Erfolg haben neben den vielen Menschen, die diese Kette gebildet haben, auch unsere Polizisten einen großen Anteil.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung der Fragen durch Sie.

Als Nächstes wird an Minister Bischoff eine Frage gestellt - wir kommen zum Beginn des menschlichen Lebens - zum Thema Familienhebammen. Frau Zoschke, bitte schön.

Herr Minister, ich berufe mich auf eine Ihrer Pressemitteilungen, in der Sie die Familiehebammen als Erfolgsmodell dargestellt haben. Das trifft auch unsere Intention. Parallel zu dieser Pressemitteilung ist in der „Mitteldeutschen Zeitung“ auf einer ganzen Seite über die prekäre Situation von Familiehebammen berichtet worden mit der Quintessenz, dass diese Familienhebammen ihre Arbeit niederlegen, weil die Kostenregelung nicht vollzogen worden ist.

Sie haben uns parallel dazu ein Schreiben geschickt, in dem ausgeführt wird, dass gemäß dem Gesetz die Aufgabe vom Land an die Kommunen übertragen worden ist. Ich möchte gern von Ihnen wissen, ob entsprechend dem Gesetz auch eine Empfehlung zu den Honorarsätzen gegeben wurde und auf welcher Basis diese Honorarsätze empfohlen wurden, entweder auf der Basis der Empfehlung des Zentrums „Frühe Hilfen“ oder der Hebammengebührenordnung der Krankenkassen.

Der Einsatz der Familienhebammen ist wirklich ein Erfolgsprojekt in Sachsen-Anhalt. Diesem Umstand ist es zu verdanken, dass sich der Bund in den Ländern, in denen Familienhebammen eingesetzt werden, beteiligt hat. Darüber waren wir auch froh. Sachsen-Anhalt war in diesem Zusammenhang auch Referenzland.

Der Einsatz erfolgte im Zusammenhang mit dem Kinderschutzgesetz, das wir in Sachsen-Anhalt beschlossen hatten. Die zur Verfügung stehenden Mittel für den stundenweisen Einsatz der Familienhebammen wurden über den Landesverband der Hebammen gesteuert und über die Stiftung „Familien in Not“ abgerechnet. Das hat bisher gut funktioniert.

Der Bund beteiligt sich ab diesem Jahr an diesem Einsatz; das hatte er im vorigen Jahr bereits beschlossen. Daraufhin wurden alle Träger und auch

der Landeshebammenverband informiert. In der Verwaltungsvereinbarung, die auch für andere Länder gilt, wurde vereinbart, dass die Verträge auf kommunaler Ebene abgeschlossen werden sollen und dass auch auf kommunaler Ebene abgerechnet werden soll. Die Mittel werden an die Landkreise gereicht und dort sollen die Verträge abgeschlossen werden.

Die Zeit für die Vorbereitung war vorhanden. Wir ahnten aber bereits, dass es Schwierigkeiten geben könnte. Ich selber finde es trotzdem nach wie vor richtig, weil das Netzwerk, das wir aufgebaut haben, auch durch das Zentrum „Frühe Hilfen“, kooperiert. Es werden Kooperationen und Netzwerke auf lokaler Ebene geschaffen. Das ist wichtig; denn hauptsächlich sind die Jugendämter für den Kinderschutz zuständig. Die Jugendämter kooperieren mit Sozialämtern, mit Schulen, mit der Polizei usw. Also die lokale Ebene ist in diesem Bereich genau richtig.

Der Landeshebammenverband kritisiert - ich sage: nach meinem Verständnis zu Unrecht - die Verlagerung auf die kommunale Ebene. Diese Verlagerung halte ich für sachgerecht.

Ich kann jedoch verstehen, dass der Landeshebammenverband die Höhe der Vergütungssätze kritisiert. Da diese Sätze auch in der Vergangenheit sehr niedrig waren, habe ich mich dafür eingesetzt, dass diese anzuheben sind. Die Forderung des Familienhebammenverbandes beträgt, glaube ich, 60 € pro Stunde. Das halten wir für überzogen. Diese Mittel hätten wir auch nicht zur Verfügung gestellt. Wir haben aber im Hinblick darauf, dass es möglichst gleiche Honorare in den Landkreisen gibt, empfohlen, 42 € oder 43 € anzusetzen.

Unterdessen hat bereits über die Hälfte der Landkreise entsprechende Verträge abgeschlossen; teilweise sind es vorläufige Verträge, weil sie sich über die genaue Vergütung noch einmal verständigen wollen. Ich gehe aber davon aus, dass aus den vorläufigen Verträgen auch endgültige Verträge werden.

Aber es gibt auch Landkreise, die solche Verträge noch nicht abgeschlossen haben. Es gibt Spekulationen über die Motivation der Landkreise, solche Verträge nicht abzuschließen. Bis Ende April soll abgeschätzt werden, ob wir die Landkreise, die noch keine entsprechenden Verträge abgeschlossen haben, mit ins Boot bekommen.

Ich werde persönlich mit den Landräten bzw. mit den Oberbürgermeistern reden und sie motivieren, diese Verträge abzuschließen. Erst wenn diese Bemühungen fehlschlagen sollten, müssten wir uns neu überlegen, wie wir das anders regeln können. Ich würde aber von der Regelung, dass diese Verträge auf der Ebene der Landkreise abzuschließen sind, noch nicht abweichen.

Vielen Dank, Herr Minister. Bleiben Sie noch einen Moment am Rednerpult. Frau Dr. Klein möchte eine Nachfrage stellen.

Danke, Herr Präsident. - Herr Minister, wir beschließen morgen die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2010. Zu dem Aspekt Familienhebammen ist darin festgehalten, dass Ende März ein Bericht im Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt werden soll, in dem insbesondere auf die Verteilung der kommunalen Mittel eingegangen werden soll.

Nun scheinen mir Ihre Aussagen dazu noch relativ dünn zu sein. Insofern muss ich annehmen, dass es eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung noch gar nicht gibt. Diese wird von uns eigentlich seit über einem Jahr eingefordert.

Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gibt es. Sonst könnten wir die Mittel an die Landkreise gar nicht ausreichen. Aber ich bin überfragt, ob wir eine Verwaltungsvereinbarung mit den Landkreisen überhaupt abschließen müssen. Auf welcher Grundlage wir die Mittel an die Landkreise ausreichen, kann ich nicht genau sagen. Die Landkreise bekommen die Mittel zugewiesen, um die Verträge mit den Hebammen abschließen zu können.

Es gibt noch eine Nachfrage.

Das heißt, dem Ausschuss wird Ende März ein entsprechender Bericht vorgelegt.

Ich habe noch eine Frage. In diesem Zusammenhang war das Problem - Frau Zoschke verwies gerade auch auf das Problem der unterschiedlichen Bezahlung -, dass die Kalkulation für die Mittelzuweisung an die Familienhebammen sehr unterschiedlich gehandhabt wurde.

Ein Auftrag war gewesen - da ich Berichterstatterin war, weiß ich das so genau -, dass eine einheitliche Kalkulation transparent und nachvollziehbar gestaltet werden sollte. Das scheint in der Auseinandersetzung mit dem Landeshebammenverband auch noch nicht geklärt zu sein.

Nach meiner Erinnerung gibt es zwischen dem Landeshebammenverband und dem Sozialministerium keine Einigung. Das liegt auch ein bisschen daran, dass der Landeshebammenverband andere Forderungen hat - das kann ich ein Stück weit nachvollziehen -, weil die Hebammen generell Schwierigkeiten haben - wegen der hohen Haftungsversicherung, die sie abschließen müssen -, überhaupt existenzsichernde Vergütungen zu bekommen. Das will man dabei mit hineinnehmen. Aber wir haben gesagt: Wir können nicht alles über die Stundensätze der Familienhebammen regeln. Deshalb haben wir die 42 oder 43 € empfohlen.

Ich kann Ihnen jetzt nicht genau sagen - das müsste ich im Ausschuss nachreichen, wenn ich darf -, wie die Stundensätze kalkuliert sind. Diese Transparenz kann ich nicht sofort darstellen.

Vielen Dank.

Als Nächste stellt die Kollegin Hohmann eine Frage zum Thema Erwachsenenbildung. Sie hat den Kultusminister ohne und den Sozialminister mit Klammer geschrieben. Sie stellt bitte erst ihre Frage, und dann einigen sich die Herren, wer antwortet.

Sehr geehrter Herr Präsident, in erster Linie wollte ich den Kultusminister haben.

Dann kann sich der Sozialminister setzen. Sie haben jetzt den Kultusminister. Fragen Sie ihn!

Träger der Erwachsenenbildung, die auf der Grundlage der Verordnung zur Anerkennung von abgeschlossenen Ausbildungen in Erzieherberufen Anpassungsfortbildungen durchführen, haben dem Vernehmen nach jetzt aus Ihrem Haus Post bekommen, nämlich ein Schreiben vom 6. März 2013, in dem darauf hingewiesen worden ist, dass die Fortbildungen in Form eines 100- bzw. 200-Stunden-Programms plus 100 Stunden Praktikum mit Wirkung vom 1. Februar 2013 nicht mehr stattfinden sollen.

Ich frage Sie: Ist diese Information zutreffend? Wenn ja, welche Regelungen sind übergangsweise für die Teilnehmerinnen vorgesehen, die sich derzeit im Kurs befinden und für diejenigen, die schon jetzt einen Vertrag mit dem Träger der Erwachsenenbildung abgeschlossen haben?