Protocol of the Session on December 13, 2012

Jetzt geht die eigentliche Arbeit los. Im Rahmen des Sportfördergesetzes werden wir gemeinsam Strategien für den Sport entwickeln. Der Breitensport hat eine wichtige soziale Funktion. Aber auch der Leistungssport und die von ihm erzielten Erfolge sind wichtig für das Selbstwertgefühl eines Bundeslandes. Sportler, die außerhalb von Sachsen-Anhalt auftreten, sind Botschafter unseres Bundeslandes. Heute legen wir mit diesem Sportfördergesetz die Grundlagen dafür.

Ich möchte mich - auch bei den Oppositionsparteien - für die guten Beratungen bedanken. Wir haben das einvernehmlich gemacht, immer an der Sache orientiert, ohne Aufregung, ohne Streit. So schafft man innerhalb kürzester Zeit - jetzt bin ich einmal selbstbewusst - ein gutes Gesetz. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt der Kollege Herr Loos. Bitte schön, Herr Loos.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Sportfreunde! Auch aus der Sicht der Linken ist es für die Sportentwicklung im Lande und für das Sporttreiben der Menschen unerlässlich, ein Sportfördergesetz zu verabschieden. Dies wollen wir heute gemeinsam tun.

Die Ausgangsbedingungen für die Sportförderung sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Doch muss sich ein solches Gesetz stets daran messen lassen, in welchem Umfang es dem Sport und seinen Organisationen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zubilligt. Diese Zubilligung ist kein Selbstzweck, sondern kann dazu dienen, vorhandene Kompetenzen zu nutzen und zielführendes Handeln zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren! Sachgerechte Problemlösungen in der Sportförderung bedürfen keines Vormundes, sondern partnerschaftlicher Zusammenarbeit.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Die Anhörung zum Sportfördergesetz zeigte die diesbezüglichen Defizite im Gesetzentwurf der Landesregierung auf.

Die Linke schlägt in ihrem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport vor, dem Landessportbund nach einer Übergangszeit zum 1. Januar 2014 die Förderung der Sportstätten, der Projekt- und Vereinsarbeit, der Kreis- und Stadtsportbünde sowie der Fachverbände zu übertragen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Die zwischen dem Land und dem Landessportbund getroffene Konsolidierungsvereinbarung soll davon unberührt bleiben.

Ferner setzen wir uns mit unseren Änderungsvorschlägen dafür ein, die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung zu begreifen und insbesondere den Belangen des Natur- und Umweltschutzes sowie der Raumordnung Rechnung zu tragen.

Die Nationale Anti-Doping-Agentur gilt es zukünftig mit einer jährlichen Zuwendung zu fördern. Denn

seit mehr als zehn Jahren steht sie im Kampf gegen das Doping für Unabhängigkeit, für Glaubwürdigkeit und für Professionalität. Ein Blick auf den aktuellen Mittelabfluss im Einzelplan 03 bei Kapitel 03 46 zeigt, dass hierfür Mittel zur Verfügung gestellt werden können, ohne zusätzliche Belastungen für das Land zu erzeugen.

In Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention muss es darüber hinaus in einem noch stärkeren Maß gelingen, allen Einwohnern eine sportliche Betätigung zu ermöglichen und den Sport grundsätzlich barrierefrei zu organisieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke setzt sich für mehr Planungssicherheit, für eine höhere Eigenverantwortung des Sports und zugleich für eine effizientere Kontrolle in der Sportförderung ein. Ich werbe um Ihre Zustimmung zu Ihren Änderungsvorschlägen, beantrage im Namen meiner Fraktion namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drs. 6/1695 und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir fahren in der Debatte fort. Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Herr Born.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Freunde des Sports! Am Ende des Olympiajahres 2012 wollen wir in der heutigen Beratung des Landtages ein Sportfördergesetz für das Land Sachsen-Anhalt verabschieden.

Ich erinnere mich noch gut an die Einbringung des Gesetzentwurfes vor der Sommerpause und an die Hoffnungen und Wünsche, die auch von meiner Person an das Abschneiden unserer Olympiateilnehmer in London geknüpft wurden.

Wir alle wissen, in welchem Zusammenhang die gesetzlichen Regelungen zur Förderung des Sports zum Erfolg auf den verschiedenen Ebenen des Sports beitragen können.

Nun sind in London für die Sportler aus SachsenAnhalt nicht alle Wünsche in Erfüllung gegangen. Doch wer vor Ort oder auch an den Bildschirmen die Wettkämpfe verfolgt hat, kann einschätzen, wie ungleich viel schwerer es geworden ist, sich immer wieder erfolgreich an der Weltspitze zu behaupten, die angestrebten Ziele zu erreichen und an den Sport gerichtete Erwartungen zu erfüllen.

Gerade deshalb gibt es keinen Grund, alles Bisherige infrage zu stellen. Es gibt aber allen Grund, nach Ursachen

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- danke, Herr Präsident -

Bitte.

und Gründen für die vorgefundene Bilanz zu fragen.

Oftmals sind es nur Winzigkeiten oder Hundertstel, die über Sieg oder Niederlage, über Erfolg oder Misserfolg, über Gold, Silber, Bronze oder Blech entscheiden. Wie im Sport, so ist es auch bei Gesetzen und bei diesem Sportfördergesetz.

Bis vor wenigen Tagen noch war der Weg zu diesem Gesetz relativ steinig, auch - das ist ein Sonderfall in unserem Bundesland Sachsen-Anhalt - weil die Diskussion zu diesem Gesetz immer unter dem Unglücksstern der Konsolidierung des Landessportbunds stand. Selbst bei größten Anstrengungen konnte dieser Fakt nicht vollumfassend aus der Diskussion herausgehalten werden. Wir wissen, dass der Sport an sich für diesen Sachverhalt nicht immer volles Verständnis aufbringen konnte, sieht man sich doch heute - nach einigen Jahren der Konsolidierung - auf einem guten Weg und erwartet mit Recht auch eine gewisse Anerkennung der geleisteten Arbeit in ihrer Gesamtheit.

Gerade deshalb war der Sport - das heißt der Landessportbund, die Kreissportbünde und auch die Landesfachverbände - von Beginn des Jahres an sehr eng in den Prozess der Gesetzgebung eingebunden. Es gab unzählige Diskussionsrunden, Meetings, Anhörungen zum Gesetzentwurf, und am Ende gibt es jetzt ein Gesetz, das seinen Namen zu Recht trägt.

Für die Regierungsfraktionen war es vorrangig, die Ziele des Sports zu definieren und dabei auch die Funktion des LSB als Dachverband für den Sport in Sachsen-Anhalt festzuschreiben. Das Gesetz beschreibt eindeutig den Zweck der Sportförderung, legt aber auch die Vorlage eines Sportentwicklungskonzeptes als Grundlage für die zielgerichtete und erfolgsorientierte Förderung fest.

Offen sind für mich und für uns noch die Aufgaben des Sportkuratoriums. In § 5 wurde nur die Besetzung, nicht aber die Aufgabenstellung definiert. Aber ich denke, das kann zu gegebener Zeit separat definiert werden.

Den größten Diskussionsbedarf gab es bei den Regelungen zur Förderung. Dazu gab es schon Ausführungen meiner Vorredner; sowohl der Berichterstatter Dr. Brachmann als auch der Minister haben dazu gesprochen. Das möchte ich nicht wiederholen.

Ein weiterer Knackpunkt für viele Mitglieder unserer Fraktion, die als Kommunalpolitiker und als Vertreter von Vereinen tätig sind, war der Zugang zu den Sportstätten. Auch dazu wurde genügend

gesagt; ich schließe mich der Meinung meiner Vorredner dazu an.

Auch auf die Erarbeitung der Rechtsverordnung ist der Minister eingegangen. Diese Rechtsverordnung soll mit dem Sportfördergesetz in Kraft treten. Mein Wunsch ist, dass Ministerium und LSB sich sehr detailliert darüber verständigen, wie die Kriterien angemessen bewertet werden, damit nicht noch auf der Ziellinie Verwerfungen entstehen und einzelnen Landesfachverbänden die Luft ausgeht.

In diesem Sinne wünsche ich dem Sport in Sachsen-Anhalt alles Gute und für das Jahr 2013 und darüber hinaus maximale Erfolge, nicht nur im Spitzensport. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU - Zurufe: Sport frei!)

Auch ich war kurz versucht, „Sport frei!“ zu sagen. Aber ich habe mir das verkniffen.

Wir danken dem Kollegen Born und geben dem Kollegen Striegel von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Wort.

Bevor er das aber wirklich nimmt, begrüßen wir ganz herzlich auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler des Norbertusgymnasiums Magdeburg, die sicher jede Woche mit großer Begeisterung mehrfach zum Sportunterricht gehen.

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Kollege, Sie haben jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind im Plenum und nicht in einer Sporthalle. Deshalb möchte ich es bei der üblichen Anrede belassen. Ich will aber dem Minister am Anfang danken für seinen Dank im Hinblick auf die konstruktive Diskussion im Innenausschuss. Ich denke, das Sportfördergesetz ist ein Maßstab, an dem wir uns auch mit Blick auf zukünftige Gesetzesvorhaben messen können, wenn es um konstruktive Zusammenarbeit geht.

Meine Damen und Herren! Das Kernziel des Gesetzgebungsvorhabens war es - so die Begründung -, ein Verfahren für die Ausreichung von Landesmitteln zur Unterstützung der Sportorganisationen zu schaffen. Ein notwendiges Maß an Kontrolle und Sicherheit sollte dabei gewährleistet sein. Zudem sollten der Breitensport und der Spitzensport im Land dauerhaft unterstützt und gestärkt werden.

Mit dem nunmehr in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport zur Abstimmung stehenden Entwurf eines Sportfördergesetzes für Sachsen-Anhalt dürften diese Ziele im Großen und Ganzen erreicht werden.

Die Beratungen zu dem Gesetz fanden auch vor dem Hintergrund der Beinahepleite und der laufenden Konsolidierung des Landessportbundes statt. Uns alle, die Sportlerinnen und Sportler sowie die Landespolitikerinnen und Landespolitiker, einte dabei die Absicht, eine ähnliche Situation in der Zukunft durch klare Regeln der Sportförderung zu vermeiden. Ich finde die Vorgaben in dem Gesetzentwurf hierzu sachgerecht.

Soweit der Landessportbund und die Fachverbände im Rahmen ihrer Anhörung eine Beschneidung der Autonomie des Sports beklagen, sind die Befürchtungen zwar nachvollziehbar, letztlich aber unbegründet. Inhalt des Grundsatzes der Autonomie des Sports ist, dass die Vereine und Verbände das Recht haben, ihre inneren Angelegenheiten, also Satzungskompetenz, Sportregelkompetenz, Sportgerichtsbarkeit und Selbstverwaltungsrecht, selbständig zu regeln. Diese Autonomie bleibt mit dem Gesetzentwurf erhalten.

Der LSB und die Fachverbände dürfen aber nicht verkennen, dass es sich bei den zur Förderung des Sports eingesetzten Mitteln um öffentliche Gelder handelt. Treugeber sind die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, den sorgsamen Umgang mit diesen Geldern zu gewährleisten, und dies frei von Lobbyismus. Das vorliegende Gesetz schafft hierfür die Voraussetzungen. Ich bin zuversichtlich, dass die Rechtsverordnung dabei hilft, die noch offenen Fragen zu klären. Auch bin ich mir sicher, dass wir uns dazu im Innenausschuss weiter verständigen werden.