Protocol of the Session on December 13, 2012

Der LSB und die Fachverbände dürfen aber nicht verkennen, dass es sich bei den zur Förderung des Sports eingesetzten Mitteln um öffentliche Gelder handelt. Treugeber sind die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, den sorgsamen Umgang mit diesen Geldern zu gewährleisten, und dies frei von Lobbyismus. Das vorliegende Gesetz schafft hierfür die Voraussetzungen. Ich bin zuversichtlich, dass die Rechtsverordnung dabei hilft, die noch offenen Fragen zu klären. Auch bin ich mir sicher, dass wir uns dazu im Innenausschuss weiter verständigen werden.

Fraglich ist, ob der Systemwechsel in der Sportförderung weg von der Zuwendungsfinanzierung hin zur Anspruchsfinanzierung gelingt. Aus Gründen der Praktikabilität ist dies wie auch die Finanzierung in Form von Pauschalen zu begrüßen. Dass es in dem Gesetz aber noch an klaren Vorgaben fehlt, die auch die Höhe bestimmen, ist ein Mangel. Klagen über die Höhe der Ansprüche stehen im Zweifel im Raum.

Aus der Sicht meiner Fraktion fehlt dem Gesetz aber auch weiterhin das Bekenntnis zu Natur- und Umweltschutz, dessen Beförderung als Gesetzesziel und die Maßgabe, dass beim Sportstättenbau der demografischen Entwicklung und den Auswirkungen des Klimawandels Rechnung zu tragen ist. Gerade Letzteres wurde auch vom Landesrechnungshof gefordert. Unsere dahin gehenden Änderungsanträge fanden in den Ausschussberatungen jedoch keine Mehrheit.

Alter Wein in neuen Schläuchen ist auch, dass das Gesetz in § 11 weiterhin generell die unentgeltliche Überlassung der Sportstätten festschreibt. Wir haben das hier schon diskutiert; es ist schon angesprochen worden. Dieses Relikt aus DDR-Zeiten in dieser Form aufrechtzuerhalten ist nicht mehr zeit

gemäß. Die Unterhaltung der Sportstätten und Sportanlagen ist mit einem erheblichen Kostenaufwand für die Kommunen verbunden. Ein erheblicher Teil ist sanierungsbedürftig.

Um die Versorgung mit Sportstätten auch zukünftig zu gewährleisten und nach Möglichkeit auszubauen, hielten wir eine grundsätzliche Beteiligung nur der erwachsenen Nutzerinnen und Nutzer an den Betriebskosten für gerechtfertigt. Die Höhe der Gebühren sollte sich an der Sozialverträglichkeit und dem Kostendeckungsprinzip orientieren. Der Landesrechnungshof hat dies ebenfalls befürwortet. Wir haben hier die Chance vertan, dem Beispiel anderer ostdeutscher Länder zu folgen.

Da die genannten Mängel nicht ganz unerheblich sind, wird meine Fraktion dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen, sondern wird sich dazu der Stimme enthalten. Das gilt auch für die Gesamtabstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Wir wünschen dem Gesetz aber trotzdem, dass es die in seinen Text gesetzten Erwartungen erfüllt. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Striegel. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Kollege Herr Krause. Bitte schön, Herr Krause.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes sportbegeistertes Hohes Haus!

(Zustimmung bei der CDU)

Es ist ein deutliches Signal, dass dieses Hohe Haus die Bedeutung des Sports als quantitativ bedeutsamstem Träger freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements in unserem Land nunmehr in einem Sportfördergesetz würdigt.

Der Sport ist wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und unseres gesellschaftlichen Lebens; denn er leistet in seiner ganzen Bandbreite und Vielfalt einen wichtigen Beitrag zur aktiven Freizeitgestaltung und zu einer gesunden Lebensführung.

Die Kernziele des Gesetzes lassen sich wie folgt zusammenfassen: ein neues Verfahren für die Ausreichung von Landesmitteln - der Minister ist darauf eingegangen; der Ausschussvorsitzende hat darüber schon gesprochen - zur Unterstützung der Sportorganisationen, Entlastung des Ehrenamts, Entbürokratisierung von Verwaltungsabläufen, Ersetzung von übergeleitetem DDR-Recht durch die Aufnahme in das Gesetz und die Festschreibung der Förderung von Sportstätten. Wir gewährleisten hierdurch bestmögliche Rahmenbedingungen für den Breiten-, Leistungs-, Gesundheits- und Behindertensport.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bitte lassen Sie mich auf die für die CDU-Fraktion wichtigen Punkte im Gesetzgebungsverfahren eingehen.

Das neue Sportfördergesetz beinhaltet ein ganz neues Verfahren der Ausreichung von Landesmitteln zur Unterstützung der Sportorganisationen und zur Entlastung des Ehrenamtes. Wir vollziehen eine Abkehr vom bisherigen sehr aufwendigen Zuwendungssystem.

Klare Kriterien der Förderung und mehr Zeit für die eigentliche Arbeit der überwiegend im Ehrenamt agierenden Sportbasis, nämlich für die Sportarbeit, finden wir gut und richtig. Das wird auch von der Sportfamilie befürwortet.

Wir haben zu diesem Gesetzesvorhaben eine große Anhörung hier im Plenarsaal durchgeführt, bei der neben den Kreis- und Stadtsportbünden auch die einzelnen Landesfachverbände zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen konnten.

In einer sehr emotionalen Rede ist der Präsident des Landessportbundes Herr Silbersack auf den für ihn maßgeblichen Kritikpunkt des Gesetzes eingegangen. Er ist enttäuscht, dass die finanzielle Autonomie des LSB darin nicht verankert worden ist. Man will die Ausreichung der finanziellen Zuschüsse des Landes an die Kreis- und Stadtsportbünde und die Landesfachverbände nach eigenen Kriterien selbst vornehmen. Begründet wird diese Forderung mit dem Grundsatz der Autonomie des Sports.

Unserer Auffassung nach bedeutet Sportautonomie jedenfalls nicht, dass fremdes Geld mit einem eigenen Regelwerk durch den Dachverband LSB verteilt wird. Wir lehnen diese Forderung zum jetzigen Zeitpunkt ab. Auch der Innenminister hat dies zu keiner Zeit auf einen bestimmten Zeitpunkt festgelegt, sondern lediglich im Konjunktiv formuliert in Aussicht gestellt. Diesbezüglich steht die CDU-Fraktion selbstverständlich voll und ganz hinter Minister Stahlknecht.

Der LSB befindet sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf einem sehr guten Weg der Konsolidierung. Wir sind gut beraten, dem LSB die Last zu nehmen, Empfänger der Zuwendungen und Verwalter der Sportfördermittel zu sein.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend ein paar Worte zur Nutzung von Sportstätten in öffentlicher Trägerschaft.

Durch § 11 des Gesetzentwurfes wird nunmehr die alte Verordnung zur Sicherung und Nutzung von Sporteinrichtungen im öffentlichen Eigentum aus dem Jahr 1990 ersetzt. Schauen wir uns mal die alte Verordnung an.

§ 2 Abs. 1 regelt, dass Sporteinrichtungen gemeinnützigen Vereinigungen zur sportlichen Betätigung

grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sind. Diese unentgeltliche Nutzung wird nunmehr im Sportfördergesetz geregelt. Das „soll“ bedeutet dabei eine strikte Bindung für den Regelfall und gestattet ein Abweichen nur in atypischen Fällen. Ein solcher liegt ausweislich der Rechtslage jedenfalls nicht bei einer Nutzung durch Sportvereine für den Spiel- und Trainingsbetrieb vor.

Betriebskosten wurden in der alten Verordnung nicht geregelt. Wir halten es für zweckmäßig, dass eine Erhebung von Gebühren für anfallende Betriebskosten erfolgen kann. Dies ist seit Langem in Sachsen-Anhalt gelebte Praxis.

Die von den LINKEN in ihrem Änderungsantrag vorgeschlagene Vereinbarungslösung halten wir für nicht sachdienlich. Was ist denn, wenn - aus welchem Grund auch immer - vor Ort zwischen den Kommunen und Sportvereinen keine Vereinbarung zustande kommt? Wir wollen an dieser Stelle klar die Entscheidungsmöglichkeit der Kommune stärken.

Einen unentgeltlichen Zugang zu Sportstätten und die Möglichkeit der angemessenen Beteiligung an den Betriebskosten finden wir gut und richtig.

Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen der CDU und der SPD zeigen mit diesem Gesetz, dass sie ein verlässlicher Partner des Sports in Sachsen-Anhalt sind. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Wir bedanken uns bei Ihnen, Herr Kollege Krause, für Ihren Debattenbeitrag. - Die Debatte ist damit abgeschlossen.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Der Ausschuss hat uns empfohlen, die Beschlussempfehlung in der vorliegenden Fassung anzunehmen. Dazu liegen uns zwei Änderungsanträge vor, der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1695 und der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/1696. Ich schlage vor, dass wir über die beiden Änderungsanträge zuerst abstimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Die Fraktion DIE LINKE hat beantragt, über ihren Antrag in der Drs. 6/1695 namentlich abstimmen zu lassen. Wir schreiten entsprechend zur Tat. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zustimmt, müsste mit „Ja“ stimmen. Wer dagegen ist, muss nach Namensaufruf „Nein“ antworten. Wer sich der Stimme enthält, sagt das bitte. Die Kollegin Hampel wiederholt das jeweilige Votum. - Kollegin Hampel, Sie haben das Wort.

(Namentliche Abstimmung)

Abstimmungsverhalten der Abgeordneten:

Frau von Angern Ja

Herr Barth Nein

Herr Barthel -

Herr Bergmann -

Herr Bischoff Nein

Herr Bommersbach -

Herr Bönisch Nein

Herr Borgwardt Nein

Herr Born Nein

Herr Dr. Brachmann Nein

Frau Brakebusch Nein

Frau Budde Nein

Frau Bull Ja

Herr Bullerjahn -

Herr Czapek -

Herr Czeke Ja