Protocol of the Session on December 13, 2012

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 6/1663

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1695

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/1696

Die erste Beratung fand in der 29. Sitzung des Landtages am 13. Juli 2012 statt. Für den Ausschuss berichtet jetzt der Kollege Dr. Brachmann. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen Teil der Berichterstattung haben Sie, Herr Präsident, schon vorweggenommen, nämlich die Mitteilung, wann der Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht wurde und dass er an den Ausschuss für Inneres überwiesen worden ist.

Der Gesetzentwurf war nicht voraussetzungslos vom ministeriellen Himmel gefallen, sondern war bereits unter Einbeziehung der Sportorganisationen entstanden. Es hat schon im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen zahlreiche Begegnungen zwischen Mitgliedern des Landtages und Sportfunktionären gegeben, um das aufzunehmen,

was die Sportorganisationen im Zusammenhang mit diesem Gesetz bewegt.

Bereits bei der Einbringung hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Landtag einen Änderungsantrag in der Drs. 6/1283 vorgelegt.

Der Gesetzentwurf wurde nach der Überweisung im Innenausschuss - damals hieß er noch so - aufgerufen, und man kam überein, eine Anhörung durchzuführen. Diese Anhörung fand am 17. Oktober 2012 statt. Sie war breit angelegt. Eingeladen waren die kommunalen Spitzenverbände, der Landesrechnungshof, der Landesbeauftragte für den Datenschutz, der Landessportbund Sachsen-Anhalt, die Stadt- und Kreissportbünde sowie sämtliche Fachverbände, die allerdings nicht alle erschienen waren.

In der darauffolgenden Beratung am 25. Oktober 2012 lag dem Ausschuss für Inneres und Sport - er hieß inzwischen so - bereits die Niederschrift über die Anhörung vor. Es ist mir ein Bedürfnis, an dieser Stelle dem Stenografischen Dienst zu danken, dass er dieses umfängliche Anhörungsprotokoll sehr schnell erstellt und damit zeitnah eine Beratungsgrundlage für die Ausschussmitglieder geschaffen hat.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Weitere Beratungen fanden am 7. November 2012 und auch am 29. November 2012 statt. Zu dieser Verschiebung war es gekommen, weil den Mitgliedern des Ausschusses vorher noch nicht die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorlag, die dann mit als Grundlage für die Beratung am 29. November 2012 diente.

Neben sprachlichen, redaktionellen und rechtsförmlichen Empfehlungen enthielt die Synopse auch Änderungsempfehlungen, die der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für erforderlich hielt.

Weiterhin lagen dem Ausschuss für Inneres und Sport am 29. November 2012 zur abschließenden Beratung neben dem schon erwähnten und von Anbeginn an vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der regierungstragenden Fraktionen der CDU und der SPD vor.

Sie haben es eingangs gesagt, Herr Präsident: Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE liegt heute erneut in Drs. 6/1665 zur Abstimmung vor. Er fand im Ausschuss keine Mehrheit.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, kurz auf einige inhaltliche Problemstellungen einzugehen.

Eine zentrale Frage, die bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen eine Rolle spielte und sich sowohl durch die Anhörung als auch durch die Beratungen des Gesetzesentwurfs zog, war die

nach der Autonomie des Sports oder konkreter die Frage, inwieweit der Landessportbund über die Verteilung der Gelder wieder selbständig entscheiden soll.

In der Anhörung wurde vorgetragen, dass der LSB Sachsen-Anhalt bundesweit der einzige Landessportbund sei, dem diese Kompetenz entzogen worden sei. Es wurde eingefordert, die Rolle des LSB als Dachorganisation für den Sport in Sachsen-Anhalt zu stärken und mit der Rückübertragung der Aufgaben nicht bis zum Jahr 2018 zu warten. Bis dahin läuft die Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Land und dem LSB.

Die Fraktion DIE LINKE hatte das in ihrem Änderungsantrag aufgegriffen. Danach sollte das gesamte Fördergeschäft, also die Projektförderung, die Unterstützung der Sportvereine, die Förderung der Kreissportbünde und Fachverbände sowie die Förderung des Sportstättenbaus, dem LSB bereits zum 1. Januar 2014 übertragen werden.

Die Regierungskoalition vermochte dem nicht zu folgen. Minister Stahlknecht hatte auch öffentlich erklärt, dass er bereit sei, nach weiterer erfolgreicher Haushaltskonsolidierung die Autonomie des Sports auch im finanziellen Bereich im Jahr 2015 wiederherzustellen. Vor diesem Hintergrund hatte die Regierungskoalition unter anderem einen Änderungsantrag eingebracht, wonach dem LSB die Aufgaben der Sportförderung neben den Sportvereinen auch für die Kreissportbünde und Landesfachverbände übertragen werden können, ohne dafür freilich einen Zeitpunkt zu nennen.

In diesem Zusammenhang steht ein weiterer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, nämlich einen neuen § 14 einzuführen, wonach das Gesetz zu evaluieren und dem Landtag darüber zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zu berichten ist. Das ermöglicht es dem Landtag, einen Diskurs darüber zu führen, ob die Zeit reif ist, Aufgaben der Sportförderung auf den LSB zurückzuübertragen.

Eine weitere sehr grundsätzliche und kontrovers diskutierte Frage war die der Sportstättennutzung. Dazu hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits von Anbeginn in Form eines Änderungsantrages ihr Ansinnen formuliert, für die Nutzung mit öffentlichen Mitteln geförderter Sportstätten regelmäßig Gebühren auf der Grundlage von Gebührenregelungen zu erheben. Das entsprach auch dem Anliegen der kommunalen Spitzenverbände, die eine ersatzlose Streichung der aus DDR-Zeiten fortgeltenden Sportstättennutzungsverordnung forderten.

Bei den anderen Fraktionen bestand weitgehendes Einvernehmen, dass die Sportstättennutzung für die Sportorganisationen auch weiterhin unentgeltlich sein soll.

Kein Streitpunkt war ebenso, dass sich die Vereine an den Betriebskosten beteiligen. Unterschiedliche

Auffassungen gab es allerdings zu der Frage, wie und in welcher Form eine solche Beteiligung erfolgen soll.

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung und auch die vorliegende Beschlussempfehlung enthalten die Formulierung: „Eine angemessene Beteiligung an den Betriebskosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kann erfolgen.“ Das ermöglicht eine sogenannte Satzungslösung.

Aus Sorge, dass dies durch die Kommunalaufsicht als Einfallstor genutzt wird, die Daumenschrauben anzusetzen, dass finanzschwache Kommunen von ihren Sportvereinen höhere Betriebskosten erheben als bisher, wurde demgegenüber eine sogenannte Vereinbarungslösung gefordert. Auch darauf zielte ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Er fand auch diesbezüglich keine Mehrheit.

Die Hausspitze des Ministeriums für Inneres und Sport legte im Ausschuss dar, dass die Formulierung „angemessene Beteiligung“ gerade sicherstellen solle, dass bei einer Beteiligung an den Betriebskosten die finanzielle Situation der Sportvereine berücksichtigt werde. Das wolle man auf dem Erlasswege klarstellen. Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch der Ihnen heute noch von den Fraktionen der Regierungskoalition vorgelegte Änderungsantrag, in der Regelung den Passus „nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen“ zu streichen.

Ansonsten hat der Gesetzesentwurf, wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, durch Annahme der Änderungsanträge der Fraktionen der Regierungskoalition noch zahlreiche Änderungen erfahren, die auf Anregungen aus der Anhörung zurückgingen bzw. vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagen worden sind. Diese wurden mehrheitlich beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unter Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahmen, der Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie der in der Anhörung unterbreiteten Anregungen erarbeitete der Ausschuss für Inneres und Sport im Ergebnis seiner Beratungen eine Beschlussempfehlung zum Sportfördergesetz, die mit 8 : 0 : 4 Stimmen verabschiedet worden ist..

Alles in allem schaffen wir damit erstmals eine gesetzliche Grundlage dafür, wie wir künftig den Sport in Sachsen-Anhalt unterstützen und das Zusammenspiel zwischen Sport und Politik gestalten wollen. Das ist ein guter Tag für beide Seiten.

Ich darf Sie im Namen des Ausschusses bitten, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Brachmann. - Sportlich, wie es sich für einen Sportminister gehört,

steht er schon am Pult. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, Sie haben so umfänglich vorgetragen, dass mir eigentlich kaum noch etwas zu sagen bleibt. Gleichwohl will ich erwähnen, dass es ein guter Tag für den Sport in Sachsen-Anhalt ist.

Wir haben jahrelang davon geredet, ein Sportgesetz haben zu wollen. Seitdem ich im Landtag bin, kann ich mich daran erinnern. Jetzt haben wir das Gesetz gemeinsam gemacht.

Durch dieses Sportfördergesetz ist es möglich, mit weniger Bürokratie in einem transparenten Verfahren die Gelder, die wir als Land für Sportvereine, Kreissportbünde und Stadtsportbünde zur Verfügung stellen, zu verteilen. Diese Verteilung wird aufgrund einer Verordnung erfolgen, die im Augenblick erarbeitet wird. In die Lenkungsgruppen sind sämtliche Stadtverbände, Kreisverbände, Landesfachverbände und der Landessportbund einbezogen, sodass die Geldverteilung, die auch ein Steuerungsinstrument für die Entwicklung des Sportes in der Zukunft ist, einvernehmlich geregelt wird.

Herr Brachmann, Sie haben die Diskussion mit dem Landessportbund hinsichtlich der Autonomie angesprochen. Im Nachhinein - das habe ich Herrn Silbersack gestern Abend gesagt - ist es richtig gut, dass wir seit einem Jahr überhaupt über Strategien im Sport reden. Das haben wir in den letzten Jahren nicht gemacht, weil wir zunächst damit beschäftigt waren, den LSB aus einer Liquiditätsstockung herauszuführen - um das einmal höflich zu formulieren.

Deshalb war überhaupt keine Zeit, über Sportstrategie nachzudenken. Der Landessportbund musste sich erst einmal konsolidieren. Aber seit über einem Jahr - genauer gesagt: seit April letzten Jahres - reden wir endlich auch über Strategien.

Dass so etwas kontrovers diskutiert wird, ist völlig normal. Ich habe dem Präsidenten des Landessportbundes, Herrn Silbersack, gesagt: Wenn der Sport ein Fluss ist, dann stehen Sie und ich immer an diesem gleichen Fluss, aber gelegentlich an unterschiedlichen Ufern. Das ist unseren unterschiedlichen Aufgaben geschuldet; das muss man in Ruhe und Gelassenheit ertragen.

Wir haben auch geregelt, dass die Sportvereine die Sportstätten nach wie vor unentgeltlich nutzen können. Das ist ein großes Entgegenkommen gegenüber dem Breitensport in diesem Land. Aber wir haben im Hinblick auf Haushalte von Gemeinden auch gesagt, dass die Sportvereine im Sat

zungswege verpflichtet werden können, sich in angemessener Weise an den Betriebskosten zu beteiligen. Unser Haus wird sicherstellen, dass die Kommunalaufsichten nicht dazu beitragen, dass Betriebskosten in einer derartigen Höhe erhoben werden, dass die Beiträge zu den Sportvereinen ungebührlich steigen. Es muss ein vernünftiger Ausgleich hergestellt werden, auch weil Sportvereine eine soziale Funktion in unserer Gesellschaft erfüllen.

Ich sage aber auch deutlich: Wenn schon die Sportplatznutzung unentgeltlich ist, dann kann es nicht auch noch ohne Beteiligung an den Betriebskosten gehen. Wir haben heute beschlossen, 60 Millionen € zusätzlich für das Kinderförderungsgesetz auszugeben, und wir leben in Sachsen-Anhalt und nicht im Schlaraffenland. Auch das gehört dazu.

Der sportpolitische Sprecher der Linken wird vielleicht nachher auf die Autonomiefrage eingehen. Er hat - darauf lässt jedenfalls seine Pressemitteilung schließen - den Konjunktiv in einem Satz von mir nicht gelesen. Ich habe gesagt: Selbstverständlich k ö n n t e - das ist Konjunktiv, entweder des Wunsches oder irrealis - ich mir vorstellen, dass irgendwann auch der Landessportbund wieder diesen Teil der Aufgaben übernimmt. Aber da wir eine neue Aufgabe haben, wechseln wir nicht mitten in der Furt die Pferde. Vielmehr wollen wir erst einmal dieses Verfahren professionalisieren.

Der Landessportbund hat sich weiter zu konsolidieren. Da ist er auf einem guten Weg. Wenn die Konsolidierung in vernünftiger Weise erfolgt ist, dann kann man über alles Weitere einvernehmlich reden.

Das Sportfördergesetz ist ein guter Baustein in einer Gesamtstrategie „Sport in Sachsen-Anhalt“ - e i n Baustein.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Wir - der Herr Ministerpräsident und ich - haben uns gestern Abend in der Industrie- und Handelskammer mit Vertretern der Wirtschaft und Vertretern von Sportvereinen getroffen, um eine Dialogreihe „Wirtschaft trifft Sport“ zu eröffnen. In diesem Rahmen wird es möglich sein, Netzwerke zu schaffen, Patenschaften zu übernehmen und den Sport gezielt - auch finanziell - zu unterstützen.

Jetzt geht die eigentliche Arbeit los. Im Rahmen des Sportfördergesetzes werden wir gemeinsam Strategien für den Sport entwickeln. Der Breitensport hat eine wichtige soziale Funktion. Aber auch der Leistungssport und die von ihm erzielten Erfolge sind wichtig für das Selbstwertgefühl eines Bundeslandes. Sportler, die außerhalb von Sachsen-Anhalt auftreten, sind Botschafter unseres Bundeslandes. Heute legen wir mit diesem Sportfördergesetz die Grundlagen dafür.