Oder hoffen Sie darauf, dass Ihre Parteifreundinnen und -freunde vor Scham in den Boden versinken, weil sie gezwungen werden, ihre Versprechen gegenüber der Bevölkerung zu brechen?
Während die CDU-Fraktionen in Niedersachen und in Mecklenburg-Vorpommern schon klar Position gegen CCS bezogen haben, ist das Agieren der sachsen-anhaltischen CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit völlig unglaubwürdig.
Die CDU verkündet per Pressemitteilung, CCS als Option offenhalten zu wollen. Gleichzeitig verweist sie auf die Möglichkeit, ein Moratorium zu beschließen, wenn der erste Antrag auf den Betrieb eines CO2-Endlagers gestellt wird.
Aber wer, bitte schön, sollte denn glauben, dass die CDU das zu einem späteren Zeitpunkt macht, wenn sie jetzt nicht den Mut hat, ein Landesgesetz auf den Weg zu bringen?
Der vorliegende Antrag wurde im Vorfeld mit a l l e n Fraktionen umfangreich beraten. Auch wenn es nicht zu einem fraktionsübergreifenden Antrag gekommen ist, ist der Antrag so formuliert, dass sich alle Fraktionen dahinter versammeln könnten.
Deshalb jetzt ein Landesgesetz! Die Menschen in Sachsen-Anhalt, insbesondere in der Altmark, zählen auf uns. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Frederking. - Wir dürfen eine zweite Gruppe von Schülerinnen und Schüler des Dr.-Hermann-Gymnasiums in Schönebeck herzlich begrüßen. Herzlich willkommen!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Thema wie die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid kann auf verschiedenen Ebenen diskutiert werden. Das wird es ja auch. Dabei ist jede Ebene bedeutsam. Wer eine nicht hinreichend beachtet, droht entweder falsch zu handeln oder aber für seine Auffassung nicht die erforderliche Mehrheit zu erhalten. Deswegen lohnt es sich, diese beiden Ebenen auseinanderzuhalten.
In dem vorliegenden Antrag wird gefordert, ein Landesgesetz - genauer: einen Gesetzentwurf - zu erarbeiten. Schon deshalb ist es sinnvoll, die rechtliche Situation und die sich darin ausdrückende Absicht zu betrachten.
Grundlage für ein solches Gesetz wäre zunächst das Kohlendioxid-Speichergesetz auf der Bundesebene. Mit vollem Namen - in dem Antrag wird es präziser zitiert - heißt es: Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid. Nach § 1 besteht der Zweck des Gesetzes darin - Zitat -, „zunächst die Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten“ zu regeln.
Gestatten Sie mir, daran zu erinnern, dass dieses Bundesgesetz nicht zuletzt eine EU-Richtlinie umsetzen soll, nämlich die Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid. Diese Richtlinie betrachtet die Abscheidung und die geologische Speicherung von Kohlendioxid als eine - ich zitiere wiederum - „Brückentechnologie, die zur Abschwächung des Klimawandels beiträgt“. Auch die Höhe des klimapolitischen Beitrags wird in der Richtlinie eingeschätzt - wiederum Zitat -:
„Die im Jahr 2030 vermiedenen CO2-Emissionen könnten sich auf etwa 15 % der in der Union erforderlichen Reduzierung belaufen.“
Das CO2-Speicherungsgesetz räumt den Ländern ein, eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zuzulassen oder für bestimmte Gebiete auszuschließen. Dabei sind die geologischen Besonderheiten der Gebiet zu beachten, aber genauso an
dere öffentliche Interessen oder die Frage, ob eine mögliche Speicherstätte auch anders genutzt werden kann und soll.
Auf all dies weist der Antrag hin. Richtig ist auch, dass mit der Ankündigung eines Landesgesetzes die nach dem Bundesgesetz möglichen Anträge bis zu drei Jahre auf Eis gelegt werden. Aber folgt daraus, dass wir ein solches Gesetz jetzt schon ankündigen sollten?
Eben dies ist nicht zwingend und es ist auch nicht unbedingt sinnvoll. Denn mit dieser Ankündigung beginnt eben nicht nur ein Moratorium, sondern es wird auch eine Art Zeitzünder angestellt: Ab dann läuft eine Zeit, die uns unter Umständen auch davonlaufen kann. Eine Frist von drei Jahren wirkt auf den ersten Blick vielleicht ausreichend, kann aber für die erwähnten Abwägungen und die dazu erforderlichen Untersuchungen auch knapp werden. Warum sollten wir uns also unter Zeitdruck setzen?
Auch wenn man die CO2-Speichung in Bausch und Bogen ablehnt, hätte man dazu nur dann zwingend einen Anlass, wenn es denn irgendwelche Anträge gäbe, die man mit einem Moratorium aufhalten könnte. Es gibt aber keine Anträge.
Potenziellen Betreibern zufolge sind auch keine Anträge zu erwarten. Im Gegenteil: Die Pilotanlage, die wir in Mahlsdorf haben, soll noch in diesem Jahr zurückgebaut werden. Insofern haben auch Speichergegner gute Gründe, derzeit keinen Gesetzentwurf anzukündigen.
Die eigentliche Frage in der Sache, wie sinnvoll oder wie gefährlich eine CO2-Speicherung wo ist, können wir nicht in einer Fünfminutendebatte besprechen. - So viel an dieser Stelle zur Sachebene der Diskussion.
Allerdings gibt es in unserer politischen Diskussion eine weitere Ebene, die niemand von uns außer Acht lassen darf. Ich nenne sie einmal die psychologische oder emotionale Ebene.
Hier hat niemand einen Anlass, auf einem hohen Ross zu sitzen. Vor die Alternative gestellt, ob unter dem eigenen Haus CO2 gespeichert wird oder nicht, würde wohl fast jeder sagen: lieber nicht.
Auch wenn Unbehagen, vor allem nicht begründetes, für die Politik nicht der alleinige Maßstab sind kann, ist es ernst zu nehmen. Ich nehme es sehr ernst. Die Landesregierung wird auch weiterhin keine Entscheidung treffen, die nach eingehender Diskussion dem Willen einer Region komplett zuwiderläuft. Ich vermute übrigens, die Altmärker hätten nichts dagegen, wenn sich an diesen Grundsatz auch bei der A 14 alle hielten.
Außerdem gab es immer wieder Fälle, in denen Unbehagen zunehmend durch Gründe erhärtet wurde. Demgegenüber stehen freilich die Chancen, die wegen - wie sich später herausstellte - haltloser Befürchtungen vertan wurden. Entscheidungen, die in Unsicherheit getroffen werden, bergen halt Risiken in beiden Richtungen.
Es kann manchmal sehr sinnvoll sein, dass der Gesetzgeber ein Zeichen setzt. Solange wir uns jedoch eher im Bereich emotionsgeleiteter Symbolik als auf empirisch hartem Boden befinden, sollten wir aber auch bedenken, dass psychologische Faktoren nicht nur in der Umweltpolitik eine Rolle spielen, sondern in allen Politikfeldern, nicht zuletzt in der Wirtschafts-, in der Forschungs- und in der Investitionspolitik. Wir alle wissen, dass eine Tabusetzung auf einem bestimmten Gebiet die Ausstrahlung eines Landes auch dort schwächen kann, wo wir es nicht für gut halten.
Hier, meine Damen und Herren, entsteht auch ein Unbehagen; ein Unbehagen, das wir meines Erachtens auch sehr ernst nehmen müssen.
Meine Damen und Herren! Von 15 % weniger CO2Emissionen spricht die EU-Richtlinie. Ob die Reduzierung durch CO2-Speicherung erreicht werden kann, weiß vermutlich heute noch niemand. Aber wenn sie dadurch nicht erreicht werden kann, sei es aus politischen oder aus technologischen Gründen, stimmen wir sicherlich darin überein, dass 15 % mehr Emissionen auch nicht wünschenswert sind.
Es gibt also einige Fragen, die wir gründlicher beraten sollten, als es in einer ersten Debatte möglich ist. Die Ausschüsse werden uns die Gelegenheit für diese Debatten bieten. - Vielen Dank.
- Herr Krause, entschuldigen Sie, dass ich Sie übersehen habe. Sie wollen der Ministerin eine Frage stellen? - Frau Ministerin, wollen Sie die Frage beantworten? - Frau Ministerin möchte keine Frage beantworten. Aber Sie möchten trotzdem eine Frage stellen. Dann bleibt sie unbeantwortet im Raum stehen.
Frau Ministerin, ich finde es äußerst bemerkenswert, dass Sie als Wissenschaftlerin die Möglichkeit einer dreijährigen Untersuchung von Regionen, die damit eröffnet werden soll, das Pro und Kontra zur CO2-Verpressung zu debattieren, als
(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Herr Borgwardt, CDU: Stimmt ja gar nicht! Das kann man nicht in fünf Minu- ten machen, hat sie gesagt! - Weitere Zurufe von der CDU)
Nur eine Zwischenintervention zu Ihrer Aussage oder zu der Mitteilung der Ministerin, sie möchte nicht sprechen. Wir haben es immer als guten Konsens im Hause empfunden, dass die Mitglieder der Landesregierung auf Fragen der Abgeordneten des Landtages antworten sollten.
Herr Dr. Thiel, wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass der Herr Kollege Krause keine Frage gestellt hat. Zumindest ist mir in seinen Ausführungen kein Fragezeichen begegnet.
Dann darf ich es wiederholen: Bevor Herr Abgeordneter Krause die Frage gestellt hat, haben Sie die Frau Ministerin gefragt, ob sie bereit sei, eine Antwort zu geben. Sie hat, wie ich es vernommen habe, aus Zeitgründen nein gesagt.
Ich möchte einfach nur einmal daran erinnern: Wir hatten es auch im Ältestenrat besprochen. Es sollte Usus sein, auch wenn es eine kurze und knappe Antwort ist, dass die Mitglieder der Landesregierung hier auf Fragen der Abgeordneten antworten.
In selber Angelegenheit, Herr Präsident, auch eine Bemerkung von mir. - Auch mich hat Ihre Ansage verwundert, Frau Ministerin. Mich hat auch verwundert, dass es seitens der Landesregierung den Willen zur Beantwortung nicht gab.
Ich will an dieser Stelle für meine Fraktion unterstreichen - ich hoffe diesbezüglich auf Einigkeit im Hause -: Es war bisher im Ältestenrat verabredet, dass Regierungsmitglieder Fragen, die im Raum stehen - das kann man immer erst ersehen, wenn die Frage gestellt worden ist, nicht per Definition