Ihr Wunsch in Gottes Ohr. - Wir müssen uns auch an den finanziellen Mitteln ausrichten und nicht an dem Motto „Wünsch dir was“.
Wir können natürlich auch Ihre Forderung nach mehr Personal ins PEK schreiben, auch unabhängig davon, wie die Vergleiche mit anderen Bundesländern aussehen. Die Frage ist aber, was davon im Jahr 2020 überhaupt realistisch umgesetzt werden kann.
Im Jahr 2020 wird Sachsen-Anhalt 205 000 Einwohner weniger haben als heute. Allein durch den Rückgang der Einwohnerzahlen fehlen 600 Millionen € an Steuereinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich.
Wenn man die Hochschulen hinzurechnet, haben wir heute eine Personalausstattung von 22,5 Beschäftigten. Andere Bundesländer sind bereits bei 19 Beschäftigten. Das ist die Realität. Darüber müssen wir reden und nicht darüber, was wir uns wünschen.
Noch ein Wort zu Punkt 4 Ihres Antrages, nämlich zu den Beförderungsmitteln. Diese haben wir Jahr für Jahr in den Haushalt eingestellt. Das PEK 2010 enthält, so glaube ich, das Beförderungskonzept. Dieses ist im März 2012 fortgeschrieben worden. Das heißt, es gibt ein Beförderungskonzept.
In den letzten beiden Doppelhaushalten, und noch eher, sind Beförderungsmittel in Höhe von 10 Millionen € und aktuell in Höhe von 5 Millionen € für die sonstige Landesverwaltung eingestellt worden, außer Polizei und außer den Beförderungen der Sekundarschullehrer von der Entgeltgruppe E 12 nach E 13. Das Thema hatten wir schon. Diese sind im Einzelplan 13 in den Personalverstärkungsmitteln verortet.
Aber die Verteilung dieser Beförderungsmittel, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist die Aufgabe der Exekutive, und dort sollten wir sie auch belassen. Wir müssen natürlich nachfragen und darauf achten, dass die Beförderungen auch vorgenommen werden. Genauso müssen wir bei den Neueinstellungen darauf achten, dass diese auch kommen. An dieser Stelle kann man nachfragen und dort müssen wir nachbohren. Aber wie das geschehen soll, ist, so denke ich, Sache der Ministerien. Wir sollten uns, so glaube ich, an dieser Stelle nicht so sehr hineinhängen.
Es ist an den Häusern, dies umzusetzen. Alle Punkte, die Sie genannt haben, sind schon oft diskutiert worden. Zudem befindet sich das Personalmanagementkonzept in der Pipeline und soll bis Mitte nächsten Jahres vorgelegt werden. Vor diesem Hintergrund kann ich nicht erkennen, warum wir uns das hier im Landtag bzw. in Ausschüssen noch einmal auf den Tisch ziehen sollen. Ich plädiere wie mein Kollege Kay Barthel für eine Ablehnung des Antrages. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Niestädt. Jetzt hat es zwei Wortmeldungen gegeben. Ich vermute, die Herren wollen Ihnen Fragen stellen. Kommen Sie bitte noch einmal nach vorn. Herr Gallert und Herr Höhn möchten Sie etwas fragen. Ich glaube, das war auch die richtige Reihenfolge. - Dann hat jetzt Herr Gallert das Wort.
Frau Niestädt, das klingt jetzt schon fast ein wenig banal, aber das ist nicht meine Schuld. Ich frage Sie jetzt als Sozialdemokratin: Sie haben den gesetzmäßigen Abbauweg des öffentlichen Personals in einer Dimension beschrieben, so möchte ich es einmal sagen, dass er ein Naturgesetz ist, dass es eine naturgesetzliche Vorgabe ist, dass öffentliches Personal abgebaut werden muss. Ich frage Sie jetzt einmal als Sozialdemokratin: Ist es wirklich das Herzblut Ihrer sozialdemokratischen Vorstellung,
Mein lieber Herr Gallert, Personalabbau oder die Entwicklung des Personals - dazu gehört mehr, beispielsweise das Gesundheitsmanagement und die Weiterbildung - ist erstens natürlich kein Naturgesetz. Zweitens haben wir im Personalentwicklungskonzept den Weg dahin beschrieben, wie wir eine auskömmliche und eine den Aufgaben entsprechende Verwaltung erreichen wollen.
Das ist kein Naturgesetz, das ist eine Beschreibung dessen, wohin wir gehen wollen. Das ist unsere Zielbeschreibung für das Jahr 2020. Mein sozialdemokratisches Herzblut ist an dieser Stelle genauso dabei; denn es werden keine Entlassungen vorgenommen,
es werden Neueinstellungen vorgenommen, die Landesverwaltung wird dadurch auch verjüngt. Ich wüsste nicht, warum mein Herzblut daran nicht hängen sollte.
Frau Kollegin Niestädt, Sie haben nun auch wieder auf dem Begriff des Realismus, ich will nicht sagen, herumgeritten, aber Sie haben sehr viel Wert darauf gelegt und erklärt, dass die Zahlen im Personalentwicklungskonzept die realistische Zielmarke sind und sich DIE LINKE einer solchen realistischen Debatte mehr oder weniger verweigern würde.
Ich will Ihnen sagen: Ein solches Personalentwicklungskonzept ist nicht realistisch, egal welche Zahlen Sie hineinschreiben, wenn Sie sich weigern,
Dieser Debatte verweigern Sie sich. Deswegen wiederhole ich meine Frage mit Blick auf den Lehrerbereich, die Herr Barthel vorhin nicht beantworten wollte. Die Landesregierung hat mitgeteilt, mit diesen Abbauzahlen müssten 200 Bildungseinrichtungen geschlossen werden. Darüber müssen wir dann die reale Debatte führen. Deswegen frage ich Sie, ob Sie diese Zielstellung teilen.
Die reale Debatte, Herr Höhn, die Sie jetzt angesprochen haben, über 200 Schulschließungen habe ich der Zeitung entnommen.
Realismus ist aber auch, dass ich zur Kenntnis nehmen muss, dass wir uns mit Blick auf die Anzahl unserer Beschäftigten in der Landesverwaltung - dazu gehören auch die Lehrer - anpassen müssen. Wenn wir an dieser Stelle also schauen müssen, wie wir auf eine auskömmliche Ausstattung kommen, dann geht das unter Umständen nicht ohne Strukturveränderungen. Das ist im Bereich des Justizvollzuges, der Finanzämter und vorher bei den Polizeirevieren und -stationen geschehen. Das sind genau die Punkte, vor denen man sich dann nicht scheuen darf.
Ich darf Sie gern daran erinnern - das wissen Sie auch -, dass wir bei uns in Sachsen-Anhalt auch Schulen haben, die mit Ausnahmeregelung belegt sind. Diesbezüglich darf man gern überlegen, ob das so bleiben muss.
Wir kommen auf das Schreiben zurück. - Jetzt hat Frau Dr. Paschke für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Meine Damen und Herren! Alle Fraktionen und auch der Finanzminister betonen immer wieder, dass wir einen Personalaufwuchs wollen und nach dem Motto „Wünsch dir was“ handeln. Das stimmt einfach nicht.
Wir haben vor anderthalb Jahren ein Konzept vorgelegt, das aus unserer Sicht ein Mindestmaß an Ausstattung für kleine Landesverwaltungen bedeutet, und unser Land ist klein. Wir haben gesagt, wenn man realistisch ist und sowohl die Nachwuchsfragen als auch die Finanzen beleuchtet,
dann kommt man auf eine Zahl, die sich zwischen 40 000 und 42 000 Bediensteten bewegt, die man stabilisieren muss.
Wir haben das in drei Bereichen ganz konkret gemacht, nämlich bei der Lehrerschaft, bei der Polizei und bei der übrigen Verwaltung. Wir haben Neueinstellungen berechnet und wir haben das Haushaltsvolumen berechnet. In der allgemeinen Verwaltung sollen mehr als 33 % der Beschäftigten abgebaut werden. Dazu sagen wir: Das ist nicht realistisch.
- Ich habe eben gesagt, dass wir zeitweise unter realistischen Bedingungen mit weit weniger als 45 000 Beschäftigten auskommen.
- Die Zahlen habe ich jetzt nicht vor mir. Ich müsste Sie mir von meinem Platz holen. Sie haben doch unser Konzept gelesen. Dort steht alles drin. Das finden Sie auch noch im Internet.
(Minister Herr Bullerjahn: Dann sind Sie bei- nahe bei unseren Zahlen! - Zuruf von der CDU: Wir warten, gehen Sie zu Ihrem Platz!)
Herr Barthel, Sie sagten, dass Sie es schlimm fänden, dass wir das Parlament andauernd mit Personalfragen beschäftigten. Seien Sie doch einmal ehrlich: Wie oft beschäftigt sich der Finanzausschuss, auch in der Haushaltsdebatte, mit Personalfragen? Wenn man dann einmal im Jahr einen Antrag zu Personalfragen stellt, dann ist das wohl nicht überstrapaziert. Unsere Beschäftigten haben es verdient, dass man sich mit ihren Problemen auseinandersetzt.
Ich möchte noch etwas zu den Beförderungen sagen. Es wurde dargestellt, als wäre das alles transparent. Wir haben 5 Millionen € in den Haushalt eingestellt und für den Bereich der Polizei haben wir ganz viel Geld eingestellt. Wir haben aber auch im letzten Nachtragshaushalt Beförderungsmittel gestrichen, obwohl wir wissen, dass in allen Häusern Beförderungen anstehen. An dieser Stelle stellt sich doch die Frage: Wie gehen wir realistisch heran? - Solange in den unteren Besoldungs
Ich muss Ihnen sagen: Natürlich haben wir bei der Polizei befördert. Aber wenn man sich die unteren Besoldungsgruppen anschaut, dann muss man sagen, dass es ungefähr 6 100 Beschäftigte sind, die aus der rechtlichen und der persönlichen Situation heraus befördert werden könnten. Bis jetzt haben wir ein wenig mehr als 20 % befördert.
Dort sagt man „lebenslänglich“. Wenn man sich in den unteren Besoldungsgruppen befindet, dann ist man beinahe lebenslänglich in den unteren Besoldungsgruppen und wird kaum befördert. Wenn man sich aber in einer Besoldungsgruppe ab A 14 befindet, dann kann man sich gegen eine Beförderung gar nicht mehr wehren. Das ist dann wie in der Rushhour.
Solange wir einen solchen Zustand haben, haben wir Beförderungsmittel einzustellen, und die Mittel, die eingestellt sind, können wir nicht streichen. Das ist ein Unding.