Solange wir einen solchen Zustand haben, haben wir Beförderungsmittel einzustellen, und die Mittel, die eingestellt sind, können wir nicht streichen. Das ist ein Unding.
Es wurde uns gesagt, dass wir mit reißerischen Pressemitteilungen ein sensibles Thema behandeln. Wissen Sie, meine Damen und Herren der CDU, diesbezüglich gibt uns die richtige Fraktion Hinweise.
Wenn man die zum Teil reißerischen Pressemitteilungen aus dem Regierungslager liest, dann müssen Sie uns nicht belehren. Wir haben nichts, aber auch gar nichts in irgendeinen Presseartikel hineingeschrieben, das nicht tatsächlich hier in diesem Lande in der Personalpolitik passiert. - Danke schön.
Frau Kollegin, ist Ihnen bekannt, dass die Nichtinanspruchnahme von Beförderungsmitteln oftmals nicht daran liegt, dass es keine Beförderungskonzepte in den Häusern gibt oder einen mangelnden Willen der Hausspitze, Leute zu befördern? Es ist bedauerlicherweise so, dass Beförderungsvorgänge oftmals durch Klagen und Einsprüche von Bediensteten komplett angehalten werden, dass inzwischen gegen Anlass- und Regelbeurteilungen geklagt wird.
Bei Stellenbesetzungen ist das ähnlich. Es ist keine böse Absicht der Landesregierung, sondern ein Problem, das durch die Regelungsvielfalt in der Frage, wie man damit umgeht, so weit angewachsen ist, dass man nahezu inzwischen handlungsunfähig wird.
Ja, Herr Barthel, es ist mir bekannt, dass auch darin ein Grund liegt, dass zum Teil nicht befördert werden kann oder die Beförderung zeitweise ausgesetzt wird. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man, wenn die Hälfte der Beförderungsmittel, die im Personalentwicklungskonzept stehen, nicht eingesetzt werden, überprüfen muss, wie das beförderungstechnisch in unserem Land abläuft. Dann muss man das ändern. Denn nicht umsonst gibt es so viele Klagen. Es kann nicht nur daran liegen, dass das Personal mit einem Mal so klagewillig ist.
Natürlich, dazu haben sie das Recht, das ist ihnen ja gegeben. Es kann nicht sein, dass wir über die Hälfte nicht ausgeben, und das Jahr für Jahr.
Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Wir sind damit am Ende der Aussprache. Nach § 67 unserer Geschäftsordnung möchte Frau Dr. Klein jetzt eine persönliche Bemerkung abgeben. Ich habe auf eine schriftliche Einreichung verzichtet. Frau Dr. Klein, Sie haben drei Minuten Redezeit.
Ja, der Finanzausschuss hat ein solches Schreiben bekommen. Es bestand ursprünglich die Einigkeit, dass wir diese Änderung mit der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vollziehen. Insofern habe ich das in meinem Kopf absolut nicht mit dem Schulgesetz zusammen bekommen, weil diese Änderung durch die Koalitionsfraktionen mit dem Schulgesetz passiert und nicht, wie ursprünglich geplant, mit dem Landesbesoldungsgesetz. Ich bitte um Verzeihung, dass ich das ignoriert habe.
Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Überweisungswünsche habe ich nicht gehört. Ich höre sie auch jetzt nicht. Dann frage ich: Wer stimmt der Drs. 6/1583, Antrag der Fraktion DIE LINKE, zu? - Das ist die Antragstellerin. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Regierungsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Ich komme jetzt zu Tagesordnungspunkt 5 und möchte am Rande bemerken, dass wir das schon um 14.10 Uhr tun wollten.
Man hat sich auf die Redezeitstruktur D, also eine 45-Minuten-Debatte, geeinigt. Die Reihenfolge der Fraktionen und ihre Redezeit lauten wie folgt: SPD acht Minuten, DIE LINKE neun Minuten, CDU zwölf Minuten, DIE GRÜNEN vier Minuten. Gemäß § 43 unserer Geschäftsordnung erteile ich zuerst der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Herr Herbst, Sie haben es.
Vielen Dank. Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im März 2012 starteten in Deutschland Asylsuchende in Würzburg eine Protestaktion, um auf die oft menschenunwürdigen Lebensbedingungen in deutschen Gemeinschaftsunterkünften und auf die Missstände des deutschen Asylrechts aufmerksam zu machen.
Dieser Protest in Würzburg blieb nahezu ungehört, ebenso seine Fortsetzung in Berlin. Sie haben es vielleicht gehört, in den letzten Wochen gab es dort einen Hungerstreik vor dem Brandenburger Tor. Er blieb weitgehend ohne Reaktionen in der Politik.
Flüchtlinge und Migranten haben es in Deutschland oft schwer, auf ihre Lebensverhältnisse, auf ihre Probleme aufmerksam zu machen. Dabei wissen wir doch alle seit langer Zeit, seit vielen Jahren, dass es Schwierigkeiten auf diesem Gebiet gibt und dass Asylsuchende oft unter ihrer Lebenssituation zu leiden haben.
Spätestens seit der verharmlosend „Asylkompromiss“ genannten faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl im Jahr 1993 ist das Leben in Deutschland für viele Asylsuchende ein täglicher Kampf um ihre Würde als Menschen geworden, die Würde, die nach unserem Grundgesetz unantastbar sein soll.
Verantwortlich dafür sind vor allem die Rahmenbedingungen ihrer Unterbringung, die ständige Bedrohung mit einer kurzfristigen Abschiebung für einen Teil der Betroffenen, das faktische Verbot einer selbständigen Lebensführung, die Integration und Erwerbstätigkeit ermöglicht, sowie die enorme Dauer der Asylverfahren. Jahre sind das, in denen nicht nur Resignation und Perspektivlosigkeit einsetzen, sondern in denen die Betroffenen mehr oder weniger dazu verdammt sind, in den Tag hinein zu leben.
Was man bei der Betrachtung dieser Zustände nie vergessen darf, ist die Tatsache, dass sie keine zufällige Erscheinung sind, sondern das Ergebnis einer politischen Willensbildung, die auf eine Welle rassistischer und populistischer Stimmungsmache gegen Flüchtlinge und Migranten folgte, welche ihren Höhepunkt in den fremdenfeindlichen Pogromen von Rostock-Lichtenhagen, Hoyerswerda oder auch hier in Sachsen-Anhalt am 11. September 1992 in Quedlinburg fand.
Heute, 20 Jahre nach diesen Ereignissen, haben wir weiterhin ein enormes Problem mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Ergebnisse der aktuellen Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, die morgen in diesem Hohen Hause Thema sein werden, zeigen das auf erschreckende Weise.
Vor diesem Hintergrund bekommen die Kennziffern und die Antworten auf unsere Große Anfrage zum Thema „Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten in Sachsen-Anhalt“ noch einmal eine besondere Aussagekraft; denn in der Ausgestaltung des Verhältnisses der sogenannten Mehrheitsgesellschaft zu Fremden liegt erwiesenermaßen eine Ursache für Rassismus begründet.
Die Große Anfrage ist eine Bestandsaufnahme der aktuellen Unterbringungssituation für Menschen, die fremd sind in unserem Bundesland. Aus unterschiedlichen Gründen mussten sie ihre Heimat verlassen, auf der Flucht vor Krieg und Elend oder weil sie aufgrund ihrer Religion oder Sexualität verfolgt wurden oder einfach nur, weil sie keine Perspektive mehr in einer ausweglosen Lebenssituation fanden.
Es waren ihre Gemeinschaftsunterkünfte, verächtlich auch als sogenannte Asylantenheime bezeichnet, die in den frühen 90er-Jahren reihenweise das Ziel rassistischer Angriffe gewesen sind und die bis heute in vielen Städten und Gemeinden von der Bevölkerung aus störend empfunden werden.
Dementsprechend liegen die meisten von ihnen, auch in Sachsen-Anhalt, in einer örtlichen Randlage, oft ohne sie umgebende Wohnbebauung. Häufig handelt es sich bei den Gebäuden um ehemalige Kasernen oder in der DDR ähnlich genutzte Einrichtungen. Der bauliche Zustand lässt meistens sehr zu wünschen übrig. Der Zahn der Zeit hat an ihnen genagt. Von verschiedensten Akteuren, auch in unserem Bundesland, wird darauf immer wieder öffentlich hingewiesen.
In Sachsen-Anhalt werden derzeit 16 Gemeinschaftsunterkünfte betrieben. Davon sind in drei Fällen die Kommunen selbst die Betreiber. In den anderen Fällen haben wir es mit einem ganzen Portfolio an Trägern zu tun; von anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege bis hin zu Agrar- und Immobilienverwaltungsgesellschaften gibt es alles.
Die meisten Kommunen bringen den übergroßen Teil der ihnen zugewiesenen Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften unter. Allein die Stadt Dessau-Roßlau verzichtet seit dem Jahr 2010 darauf und bringt Flüchtlinge nur noch in Wohnungen unter. Sie ist damit ein positives Beispiel für alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte. Das Beispiel Dessau-Roßlau zeigt, dass eine menschenwürdige Unterbringung eine Frage des politischen Willens ist und nicht der Kosten.
Dabei können wir gleich mit der Mär aufräumen, die immer wieder genannt wird: Wohnungsunterbringung sei teurer als Gemeinschaftsunterbringung. Die Zahlen besagen das Gegenteil.
Wenn Sie davon ausgehen, meine Damen und Herren, dass wir als Land Tagessätze von bis zu 11 € pro Kopf an die Betreiber von GU zahlen, dann bedeutet dies eine Pro-Kopf-Leistung von monatlich 330 €. Für die Unterbringung einer dreiköpfigen Familie in einem kleinen Zimmer von etwa 16 m² in einer Gemeinschaftsunterkunft werden somit etwa 1 000 € fällig. Diese fast 1 000 € für solch ein kleines Zimmer bekommt der Betreiber monatlich vom Land. Ich brauche Ihnen sicherlich nicht zu sagen, was sie gerade in ländlichen Regionen für 1 000 € für eine Wohnung für eine Familie bekommen würden; anständige, ordentliche Lebensverhältnisse in einer angemessenen Behausung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist eines der Hauptprobleme der Gemeinschaftsunterbringung. Sie manifestiert sich gewissermaßen selbst, weil es für die Betreiber überhaupt keinen Anreiz gibt, Menschen aus ihr zu entlassen. In vielen Fällen - das zeigen auch die Antworten auf unsere Fragen - werden Anträge auf dezentrale Unterbringung reihenweise abgelehnt. In vielen Fällen gibt es auch keine Angaben dazu.
Aus praktischen Erfahrungen wissen wir, dass viele Menschen, gerade Familien, von den Betreibern, nur unzureichend informiert werden oder nur Wohnraum innerhalb des eigenen Unternehmens, also des Trägerunternehmens, vorgeschlagen bekommen. Auch diese Fälle gibt es.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit muss Schluss sein. Die Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten darf kein Geschäftsmodell in diesem Land sein.
Unsere Gemeinschaftsunterkünfte haben einen Belegungsstand zwischen etwa 60 und 250 Menschen, die meisten davon jedoch im dreistelligen Bereich. In vielen Gemeinschaftsunterkünften sind auch Familien mit Kindern auf engstem Raum untergebracht.
- Die meisten wollen das nicht, Frau Niestädt. - So waren im Altmarkkreis Stendal 32 Familien mit 95 Kindern in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. - Die Zahlen, die ich jetzt nenne, sind von Ende 2011. - In Magdeburg waren 29 Familien mit 56 Kindern in den GU. Die Stadt DessauRoßlau ist mit Null wiederum das einzige positive Leuchtfeuer.
Gerade für Familien mit kleinen Kindern sind Gemeinschaftsunterkünfte erwiesenermaßen oft verheerend. Wir wissen aus der Praxis, dass viele Eltern resignieren und Angst um ihre Kinder haben. Dennoch werden viele Familien über Jahre unzureichenden hygienischen Verhältnissen und einem sozialen Klima ausgesetzt, das schon aufgrund der Vielzahl von Menschen auf engsten Raum häufig Spannungen und Stress mit sich bringt.
In Sachsen-Anhalt sind Fälle, in denen Menschen über zehn Jahre mit ungeklärtem Status in Gemeinschaftsunterbringungen leben, keine Seltenheit. Über zehn Jahre! Dabei gelten schon wenige Monate in der Gemeinschaftsunterbringung als persönlichkeitsverändernd.