Aber wissen Sie - das richtet sich auch an die Kollegen der SPD und der CDU -: Solange Sie in einer Bundesregierung gewesen sind, waren Sie möglicherweise für einen Mindestlohn - nur umgesetzt haben Sie ihn alle nicht. Deswegen glauben Sie mir: Ein bisschen Skepsis ist aus unserer Sicht durchaus angebracht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein bisschen weniger Pathos bei den beiden Fraktionen wäre dem Thema vielleicht zuträglich gewesen.
Ich will nicht sagen, dass ich bei diesem Thema emotionsfrei bin. Ich versuche, das heute in diesem Parlament etwas auf die sachliche Ebene zu ziehen, damit wir einen möglichst breiten Konsens erreichen. Das wäre mir sehr wichtig.
Ich will mir an der Stelle, lieber Kollege Schröder, eine Bemerkung erlauben: In den letzten Tagen hat zwar die Presse mich gefragt, wie die CDUFraktion das gemeint habe, aber Sie brauchen nicht auszudeuten, wie ich etwas meine, wenn ich etwas sage. Die SPD ist doch sehr klar in der Aussage dazu, was sie mit diesem Antrag verbindet. Das wollte ich klarstellen.
Ich habe schon vorher gesagt, dass ich einmal in die Runde fragen werde, ob jemand den Film „Findet Nemo!“ kennt. Darin kommt ein Fisch namens Dori vor, der immer sagt: Schwimmen, schwimmen, schwimmen!
Wenn wir das beschließen, dann sollten wir uns schon darin einig sein, was wir mit diesem Antrag meinen.
Wir wollen mit Ihnen gemeinsam einen Schritt gehen auf dem Weg zum gesetzlichen flächendeckenden, branchenunabhängigen Mindestlohn, so wie die Bundesratsinitiative das vorsieht.
Wir gehen diesen Weg auch gern mit dem Hinweis auf die Tarifautonomie - das, was Sie sich ausgebeten haben, was vernünftigerweise auch in den Ausschüssen des Bundesrates verhandelt werden
Herr Gallert, ich kann Ihnen gern helfen: Meines Wissens gelten Entgeltverträge meist für zwei Jahre. Das ist der Schnitt.
Die CDU möchte gern - das würde wir unterstützen -, dass die geltenden Entgeltverträge noch die zwei Jahre laufen, bevor der von der Kommission festgelegte Mindestlohn als Untergrenze eingeführt wird.
Es kann im Einzelfall sein - es sei denn, die Gewerkschaft kündigt diesen Tarifvertrag, dann würde es auch früher gehen -, dass der verhandelte Lohn der Kommission nicht nach einem Jahr gilt, sondern erst nach zwei Jahren. Das ist das Maximale, was passieren kann. Da die DGB-Gewerkschaften ohnehin 8,50 € als Verhandlungsgrundlage vereinbart haben, kann das nur bei den NichtDGB-Gewerkschaften passieren.
Das ist das, was wir gemeinsam vereinbart haben. Das steht in diesem Antrag. Ich behalte die Deutungshoheit für die SPD gern selbst.
Wir kommen somit zum Abstimmungsverfahren. Wir haben als Erstes über den Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE abzustimmen. Sollte er keine Mehrheit im Hause finden, würden wir dann über den vorliegenden Alternativantrag der Koalition abstimmen.
Ich lasse zuerst über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1426 abstimmen. Wer diesen Antrag unterstützen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE als Antragstellerin und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Wer stimmt dagegen? - Die Mehrheit des Hauses stimmt dagegen. Damit ist der Ursprungsantrag ohne Mehrheit geblieben und somit abgelehnt worden.
Wir stimmen nunmehr über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/1451 ab. Wer dem Alternativantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist ein Abgeordneter. Damit hat der Alternativantrag die Mehrheit gefunden und der Tagesordnungspunkt ist erledigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir fahren in der Tagesordnung fort und kommen zum Tagesordnungspunkt 3:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 (Nachtragshaus- haltsgesetz 2012/2013)
Die erste Beratung fand in der 28. Sitzung des Landtages am 12. Juli 2012 statt. Wir freuen uns jetzt auf den Bericht der Berichterstatterin Frau Dr. Klein. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Berichterstatterin habe ich Ihnen im Auftrag des Ausschusses für Finanzen den Bericht über die Beratung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 zu erstatten.
Der Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung in der 28. Sitzung des Landtages am 12. Juli 2012 in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Er wurde in alle Ausschüsse, ausgenommen den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie den Ausschuss für Petitionen und den Ausschuss für Wahlprüfung, überwiesen.
Der Entwurf der Landesregierung sah einen Haushaltsumfang von 9 998 196 800 € für das Haushaltsjahr 2012 und von 9 898 142 400 € für das Haushaltsjahr 2013 vor. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen wurde für das Haushaltsjahr 2012 auf 1 647 017 500 € und für das Haushaltsjahr 2013 auf 2 840 700 800 € festgelegt.
In der Generalaussprache im Ausschuss für Finanzen in der 28. Sitzung am 29. August 2012 machte zunächst der Staatssekretär Herr Dr. Geue einige grundsätzliche Bemerkungen zu den wesentlichen Eckdaten des Nachtragshaushalts. Er verwies auf zwei Schwerpunkte des Nachtragshaushalts.
Der erste Schwerpunkt ist die Unterstützung der Kommunen, insbesondere durch die Umsetzung von Stark III mit insgesamt 32 Millionen € Landesgeldern für die Jahre 2012 bis 2014, die der Kofinanzierung der rund 70 Millionen € EU-Geldern und der 50 Millionen €, die die Kommunen aufbringen müssen, dienen. Des Weiteren werden die Kommunen durch die Kompensation der abgesenkten Hartz-IV-SoBEZ 2012 in Höhe von 32 Millionen € entlastet.
Für die 29. Sitzung des Finanzausschusses kündigte der Staatssekretär weitere Haushaltszahlen durch eine Untersetzung des geplanten FAG an.
Der Staatssekretär fuhr fort, ein zweiter Schwerpunkt sei die Wirtschafts- und Forschungsförderung. Darüber hinaus seien die operationellen Programme entsprechend neu untersetzt worden sowie der unabweisbare Mehrbedarf der Ministerien berücksichtigt worden.
Dann machte der Landesrechnungshof traditionell seine Ausführungen und äußerte sich grundsätzlich zum Entwurf des Nachtragshaushalts. Der Präsident des Landesrechnungshofes bewertete es positiv, dass der Haushalt ohne Neuverschuldung aufgestellt wurde. Aber angesichts der Rahmenbedingungen wertete er die finanzpolitischen Anstrengungen der Landesregierung als nicht ausreichend. Konkrete Einsparungen wären möglich und notwendig gewesen.
Kritisiert wurde unter anderem, dass die Steuerschätzung von Mai 2012 nicht berücksichtigt worden ist. Gewürdigt wurde, dass die Landesregierung beabsichtigte, die im FAG geänderten Ansätze in den Nachtragshaushalt einzustellen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies in der Generaldebatte darauf, dass es auffalle, dass die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen keine Gegenfinanzierung vorsähen, auch wenn es erfreulich sei, dass der Haushalt nach wie vor ohne Verschuldung auskomme. Wesentlicher Punkt für die Fraktion sei die Untersetzung des FAG.
Die Fraktion der SPD betonte, dass mit dem Regierungsentwurf ihre Position deutlich dargelegt worden sei. Wichtig sei, dass die Finanzierung der Programme Stark II und Stark III im Haushalt ohne Neuverschuldung habe abgebildet werden können.
Die Kritik des Landesrechnungshofes, dass die Zuführung zur Steuerschwankungsreserve 2013 geringer ausfallen werde als ursprünglich geplant, sei korrekt. Aber die Koalitionsfraktionen hätten keine andere Möglichkeit der Einsparung gesehen. Auch die Kofinanzierung von Bundeszuweisungen für Forschung und Innovation wolle die SPD-Fraktion nutzen.
politische Schwerpunktsetzung des Doppelhaushalts fortsetze: Kommunalfinanzen, Forschung und Innovation. Das neue FAG stehe dabei im Mittelpunkt. Es solle nicht nach Kassenlage und Landeshaushalt entwickelt werden, sondern systematisch aufgebaut werden.