Danke für die Antwort, Herr Minister. Ich gehe jetzt einmal nicht auf die in der Antwort enthaltene Polemik ein.
Orientieren wir uns doch an den Fakten, die hier genannt worden sind. Wenn ich es richtig zusammenfasse, haben Sie soeben gesagt: Selbst ohne Klage - auf die hat sich Ihre gesamte Polemik bezogen - ist das Land nach dem Verwaltungsverfahren nicht in der Lage, vor Mitte 2014 mit den Baumaßnahmen an diesen Abschnitten anzufangen. Ich bitte um Bestätigung, dass Sie das so meinen.
Ihrer Antwort jetzt nicht entnehmen können, zu was genau sie parallel laufen. Laufen sie parallel zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses oder parallel zur Ausschreibung der Straßenbauarbeiten? Also in welchem Zeitraum laufen die Flurbereinigungsverfahren?
Herr Abgeordneter, wir werden natürlich mit allen Arbeiten erst beginnen, wenn wir das Baurecht haben. Das Baurecht haben wir Mitte September, wenn es kein Klageverfahren gibt. Sollte es ein Klageverfahren geben, werden sich alle Maßnahmen, die ich aufgezählt habe, für die Dauer der Klagezeit verzögern.
Bevor Frau Dr. Paschke die sechste Frage stellen wird, darf ich ganz herzlich Damen und Herren aus Quedlinburg und Umgebung begrüßen. Herzlich willkommen!
Die Frage 6 betrifft das Thema Haushaltsrechtliche Realisierung der Versetzung des ehemaligen Vizepräsidenten des Landesverwaltungsamtes in das Innenministerium und wird von der Abgeordneten Frau Dr. Paschke gestellt. Bitte schön.
Das Amt des Vizepräsidenten des Landesverwaltungsamtes wurde in Umsetzung des politischen Willens der Koalitionspartner durch Gesetzesänderung als politisches Amt ausgewiesen. Die entsprechenden personalpolitischen Voraussetzungen zur Realisierung dieser Vereinbarung der Koalitionspartner wurden unter anderem mit der Versetzung des ehemaligen Vizepräsidenten des Landesverwaltungsamtes in das Innenministerium geschaffen.
Vielen Dank für Ihre Frage. - Für die Landesregierung spricht der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht. Bitte schön, Herr Stahlknecht.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Kollegin Dr. Paschke, der stellvertretende Präsident des Landesverwaltungsamtes ist nicht versetzt, son
dern abgeordnet worden. Er ist damit nach wie vor Vizepräsident. Er ist in unser Ministerium abgeordnet worden. Es wird daher keine weitere Kosten geben, es sei denn, er würde für die Zeit Trennungsgeld beanspruchen Das ist uns nicht bekannt.
Er ist abgeordnet worden und während der Dauer seiner Abordnung mit der Aufgabe betraut worden, sich dem Standardabbau zu widmen. Ich denke, damit haben wir einen guten Mann gewonnen. Insofern ist er gut abgeordnet worden.
Also er ist im Innenministerium für den Standardabbau verantwortlich und gleichzeitig noch Vizepräsident des Landesverwaltungsamtes. Habe ich Sie da richtig verstanden?
Nein. Er ist vom Landesverwaltungsamt abgeordnet worden und in unserem Ministerium mit der Aufgabe betraut, sich der Leitung der geschaffenen Arbeitsgruppe Standardabbau zu widmen. Aber er ist organisatorisch, weil er nur abgeordnet und nicht versetzt worden ist, noch auf der Planstelle im Landesverwaltungsamt als stellvertretender Chef des Landesverwaltungsamtes.
Ich habe eine letzte Nachfrage. Das hat dann also mit der ausgewiesenen Stelle der Besoldungsgruppe B 2 bei Kapitel 03 10 in Ihrem Ministerium in keiner Weise zu tun? Dort steht eine zusätzliche Stelle der Besoldungsgruppe B 2, zukünftig wegfallend, in Ihrem Ministerium.
Ja, über den werden Sie jetzt beraten. Da ich davon ausgehe, dass das Parlament sich darüber Gedanken macht, warten wir das einmal ab. Aber im Augenblick gehen wir schlicht und ergreifend
von der Stellenlage aus. Danach ist er abgeordnet. Alles Weitere wird das parlamentarische Verfahren zeigen.
(Minister Herr Bullerjahn: Das wird das Par- lament entscheiden! - Herr Lange, DIE LIN- KE: Scheinbar nicht!)
Es wird ja nicht so sein, dass der stellvertretende Präsident auf eine Stelle der Besoldungsgruppe B 2 heruntergestuft wird. Das kann ich mir nicht vorstellen. Aber es kann sein, dass die Stelle der Besoldungsgruppe B 2 für eine andere Sache Verwendung findet und dass wir das dann im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens bereden. Das kann ich nicht voraussehen.
Ich kann nur sagen, dass Herr Kuras abgeordnet worden ist auf dieser Stelle und eine Zeit lang bei uns bleiben kann. Er kann theoretisch auch wieder ins Landesverwaltungsamt zurückgehen, wenn die Abordnung endet. Er kann sich natürlich auch woanders hin bewerben auf irgendeine ihm angenehme Stelle, soweit er die Voraussetzungen erfüllt.
Die Stelle der Besoldungsgruppe B 2 ist nicht für den stellvertretenden Präsidenten vorgeschlagen worden, sondern möglicherweise für andere Besetzungen. Darüber sollten wir dann aber im Parlamentsverfahren reden. Das war auch nicht die Frage Ihrer Kleinen Anfrage; die habe ich Ihnen beantwortet.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2014 jährt sich der Geburtstag der in Salzwedel geborenen Jenny Marx, geborene von Westphalen, zum 200. Mal. Zu Ehren dieser außergewöhnlichen Frau beabsichtigt die Stadt Salzwedel beim Bundesministerium der Finanzen die Ausgabe einer Sonderbriefmarke zu beantragen. In diesem Zusammenhang wurde die Landesregierung um die Unterstützung dieses Vorhabens gebeten.
1. Wird die Landesregierung die Beantragung einer Sonderbriefmarke durch die Stadt Salzwedel unterstützen?
Der Minister der Finanzen Herr Bullerjahn wird für die Landesregierung antworten. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie in ähnlichen Verfahren haben wir uns auch hier an das zuständige Ressort gewandt - das ist in diesem Fall das Kultusministerium - und es um eine fachliche Bewertung anlässlich des 200-jährigen Geburtstages gebeten.
Das MK hat die Kriterien für Sonderbriefmarken zugrunde gelegt und kam zu dem Schluss, die Anfrage nicht zu unterstützen. Begründet wird das mit den Regularien des Bundesfinanzministeriums. Zuständig für das Herausgeben solcher Sonderbriefmarken ist das BMF.
Da heißt es unter anderem, dass es das Ziel aller Markenausgaben ist, wichtige historische und aktuelle Ereignisse sowie bedeutende Persönlichkeiten und runde Jubiläen in ganz Deutschland zu würdigen. Auch die verschiedenen Regionen sowie bedeutsame gesellschaftspolitische Themenfelder sollen ausgewogen und breit gefächert vertreten sein.
Deshalb haben beispielsweise Ereignisse mit lokaler Bedeutung eine geringe Chance, zum Thema eines neuen Postwertzeichens zu werden, zumal die Anzahl solcher Postwertzeichen doch stark begrenzt ist und bundesweit regional ausgewogen sein muss.
Die in Salzwedel geborene Jenny Marx besitzt zweifellos eine herausgehobene Bedeutung für die Hansestadt Salzwedel und auch für die Region Altmark. Ihr Geburtshaus in Salzwedel, das JennyMarx-Haus, ist seit dem Jahr 1969 ein Museum. Sie ist auch die Namensgeberin für eine Grundschule in Salzwedel. In Trier und in Salzwedel ist nach ihr eine Straße benannt worden. Jenny Marx war bereits eine Sonderbriefmarke der DDR im Jahr 1964 aus Anlass des Frauenkongresses gewidmet worden.
Jenny Marx hat, wie gesagt, eine große lokale Bedeutung. Ob ihre historische Bedeutung im bundesweiten Kontext allerdings ausreicht, um die Kriterien des BMF zu erfüllen, muss bezweifelt werden. Das sieht man im MK und auch bei uns im MF so. Ich staune übrigens darüber, wer in den letzten Wochen auf einmal sein Herz für Jenny Marx entdeckt hat.
Ich denke, wenn man dieses Jubiläum würdigen will, sollte man andere Wege auf der regionalen oder auf der Landesebene suchen, um das zu machen. Aber das geht sicherlich nicht über den Weg des Bundesfinanzministeriums. Deshalb lauten beide Antworten nein. Wir werden nichts machen und kein Unterstützerschreiben schicken. - Danke schön.