Bei der Eingliederungshilfe kann man jetzt spekulieren. Es gab Diskussionen, ob man mit einem Drittel einsteigt. Es gab Diskussionen, ob es sofort ein Bundesgesetz wird. Dann bekommt man auch den Hinweis, dass es 50 % der Lasten sein müssen, bis hin zu der Frage, ob der Bund dann auch Träger des Verfahrens wird im Sinne der Kostenübernahme oder einer eigenen Struktur. Dem will ich nicht vorgreifen.
Gerade für Sachsen-Anhalt würde das eine immense Entlastung für den Landeshaushalt bedeuten. Ein Drittel hieße ungefähr 100 Millionen € plus X. Ich möchte gerne das Verfahren abwarten, bevor ich hier weiter spekuliere.
Die Frage 4 stellt der Kollege Gebhardt. Sie betrifft ein Medienpolitisches Beratungssystem für den schulischen Bildungsbereich. Bitte, Herr Gebhardt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Antwort auf meine Kleine Anfrage in der Drs. 6/1127 wurde von der Landesregierung mitgeteilt, dass sich die Einrichtung eines medienpolitischen Beratungssystems für die sachsen-anhaltischen Schulen verzögere und die Berufung von Lehrkräften als medienpolitische Berater erst zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 erfolgen könne. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass die Vorbereitung der Ausschreibung für die Bewerbung auf diese Funktionsstellen gegenwärtig laufe. Meines Wissens wurden diese Stellen weder im Schulverwaltungsblatt noch auf dem Bildungsserver ausgeschrieben.
1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Konzepts zur Installation eines medienpolitischen Beratungssystems für den Schulbereich?
2. Kann die Landesregierung garantieren, dass die medienpolitischen Berater mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 ihre Arbeit aufnehmen können?
Vielen Dank, Herr Gebhardt. - Für die Landesregierung antwortet der Kultusminister Herr Dorgerloh. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf die Frage des Abgeordneten Stefan Gebhardt antworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Der Erlass „Unterstützung der Medienbildung an den Schulen in Sachsen-Anhalt durch medienpädagogische Beraterinnen und Berater“ ist am 6. Juli 2012 durch den Versand an die Schulen im Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht worden und tritt zum 1. August 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass „Regionale Medienstellen in SachsenAnhalt“ des MSEK vom 30. Juli 1991, zuletzt geändert am 10. Oktober 2004, am 31. Juli 2012 außer Kraft.
Mit der Veröffentlichung sind die Stellen für die medienpädagogischen Berater ausgeschrieben worden. Bewerbungen sind bis zum 18. Juli 2012, 12 Uhr beim Lisa möglich. Das Auswahlverfahren findet so schnell wie möglich statt, weil wir ja wollen, dass sie zum neuen Schuljahr an den Schulen bestellt sind.
Zu 2: Der Einsatz medienpädagogischer Berater zum Schuljahr 2012/2013 ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Letztendlich hängt die Umsetzung jedoch vom Ergebnis des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens ab - sprich davon, ob wir genügend Bewerberinnen und Bewerber haben.
Danke, Herr Präsident. - Ich mache es ganz kurz. Ich wollte nur noch einmal nachfragen: Können Sie noch einmal exakt sagen, wann ausgeschrieben wurde? Ich habe das akustisch auch nicht verstanden.
Der Erlass - ich versuche es etwas lauter in Ihre Richtung - „Unterstützung der Medienbildung an den Schulen in Sachsen-Anhalt durch medienpädagogische Beraterinnen und Berater“ ist am 6. Juli 2012 durch den Versand an die Schulen im
Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht worden und tritt zum 1. August 2012 in Kraft. Das heißt, er ist jetzt schon an den Schulen, müsste jedenfalls vom 6. Juli bis heute dort angekommen sein. Er tritt formal am 1. August 2012 in Kraft. Die alten Erlasse werden dann logischerweise zum 31. Juli außer Kraft gesetzt.
Es ist auch wirklich nur eine Verständnisfrage. Sie sagten, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dass die Ausschreibungsfrist am 18. Juli endet.
Sie gehen davon aus, dass das jetzt bei den Schulen angekommen ist, und am 18. Juli, also in wenigen Tagen, endet die Frist bereits.
Genau. Das ist auch möglich, weil sich nur Lehrerinnen und Lehrer, die schon im Schuldienst sind, darauf bewerben können. Es geht nicht um Neueinstellungen.
Jetzt kommen wir zur Frage 5. Diese stellt Herr Kollege Erdmenger. Sie betrifft den angekündigten und tatsächlich möglichen Baustart des Bauabschnitts VKE 1.4 Nordverlängerung A 14. Bitte schön, Herr Erdmenger.
Nach einem Bericht der „Volksstimme“ vom 30. Juni 2012 sollen die Planfeststellungsunterlagen für den Abschnitt der A 14 von Dolle bis Lüderitz (VKE 1.4) entsprechend einer Auskunft des Verkehrsministers Webel im August 2012 ausgelegt werden, und im Herbst 2012 könnten - soweit keine Klagen eingereicht werden - „die Bagger anrollen“.
1. Welche Verfahrensschritte sind bis wann zur Erlangung unanfechtbaren Baurechts - ohne Berücksichtigung eventueller Klagen - sowie für ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren der Bauleistungen notwendig, und wann können sie frühestens abgeschlossen sein?
feststellungsbeschluss vor der Baufeldfreimachung erforderlich, und wann können diese unter Berücksichtigung der Frage 1 abgeschlossen sein?
Danke, Herr Erdmenger. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landesentwicklung und Verkehr, Herr Webel. Bitte schön, Herr Webel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wie Ihnen sicherlich erinnerlich ist, wird der Lückenschluss der A 14 im Norden im Bereich Schwerin bis Ludwigslust-Süd und im Süden bei Colbitz vorangetrieben.
In Ihrer Kleinen Anfrage, Herr Erdmenger, erkundigen Sie sich nach den genauen Zeitabläufen für den Weiterbau der A 14 nördlich von Colbitz. Als grundsätzlich positiv denkender Mensch verstehe ich Ihre Kleine Anfrage so, dass Sie nunmehr den Bau der grünsten Autobahnbrücke Deutschlands offenbar kaum abwarten können.
In diesem Sinne freue ich mich ganz besonders über die Gelegenheit, Sie über die weiteren Schritte informieren zu können, und bin gemeinsam mit den Menschen in der Altmark gespannt, wie Sie sich in diesen Prozess einbringen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies vorangestellt, beantworte ich diese Kleine Anfrage wie folgt.
Mit der von der „Volksstimme“ verwendeten Formulierung „Anrollen der Bagger“, die in der offiziellen Pressemitteilung Nr. 30/12 meines Hauses vom 29. Juni 2012 übrigens nicht enthalten ist, ist der Beginn der Baudurchführung gemeint. Konkret heißt das: Es wird mit den artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen begonnen, die gemäß Feststellungsbeschluss vor der Baufeldfreimachung umzusetzen sind.
Die weiteren Informationen, die ich Ihnen als Antwort auf die Frage 5.1 gleich geben werde, sind fast alle schon in der eben erwähnten Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr enthalten. Eine aufmerksame Lektüre der offiziellen Verlautbarungen könnte deshalb jenseits entspannten Zeitunglesens, Herr Erdmenger, den Informationsgehalt Kleiner Anfragen möglicherweise steigern helfen.
Zu Frage 5.1: Der Planfeststellungsbeschluss für die Verkehrseinheit 1.4 von Dolle bis Lüderitz wurde der Landesstraßenbaubehörde am 29. Juni 2012 übergeben. Noch in diesem Monat wird der Planfeststellungsbeschluss allen am Verfahren Be
teiligten durch eine öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes und in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Planungsbereich verbreitet sind.
Der Ort und die Frist der Auslegung der Planunterlagen werden darüber hinaus in der Stadt Tangerhütte, in der Hansestadt Gardelegen sowie in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide ortsüblich bekannt gemacht. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses einschließlich der planfestgestellten Unterlagen erfolgt bis Mitte August.
Im Anschluss an die Auslegung beginnt die vierwöchige Klagefrist, die bis Mitte September laufen würde. Hiermit ist jedoch eine Ausschreibung noch nicht möglich. Der Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses der Verkehrseinheit 1.4 ist wegen des erforderlichen verkehrlichen Zusammenwirkens an die derzeit noch im Planfeststellungsverfahren befindliche Verkehrseinheit 1.3 von Colbitz bis Dolle gebunden.
Nach Aussage des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes besteht die Zielstellung, dieses Verfahren noch bis Ende dieses Sommers abzuschießen. Damit wäre für die Verkehrseinheit 1.3 eine Rechtskraft analog dem Verfahren 1.4 bis Anfang Dezember 2012 möglich. Parallel dazu könnte für die Verkehrseinheit 1.4 das Amt für Landwirtschaft, Flurordnung und Forsten das Flurbereinigungsverfahren vorantreiben. Ferner könnten die ersten Ausschreibungsunterlagen kleinerer Leistungsumfänge im Sinne einer beschränkten Ausschreibung erstellt werden. Damit wäre dann bei unkritischer Besitzeinweisung eine erste Vergabe noch in diesem Herbst möglich.
Zu Frage 5.2 sei nochmals darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Tätigkeiten auch unter dem Vorbehalt der problemlosen Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens zu sehen sind.
Erforderlich vor Baufeldfreimachung sind dann zu gegebener Zeit die Schaffung lockeren Waldbestandes, die Installation von Fledermauskästen zur Schaffung von Ersatzquartieren sowie das Umhängen von Fledermauskästen, das Anbringen von Nistkästen für Waldkauze, der Erhalt und die Entwicklung eines alt- und totholzreichen Baumbestandes, die Kontrollbegehung und gegebenenfalls Umlagerung der Bruträume der Käfer Großer Eichenbock und Eremit,
das Anlegen von Hecken, Wildschutzstreifen, Extensivgrünland und Feldgehölzen, die Renaturierung von Kleingewässern, die Umwandlung von Intensivacker in Extensivgrünland mit Feuchtsenke, der temporäre Amphibienschutz sowie die Kontrolle und gegebenenfalls Umsetzung von Ameisennestern.
Da viele dieser Maßnahmen eine Vegetationsperiode vor der eigentlichen Baufeldfreimachung durchgeführt werden müssen - für die Schaffung von Fledermaus-Ersatzquartieren benötigt man sogar ein Jahr Vorlauf -, ist der Abschluss dieser Maßnahmen im Sinne der Möglichkeit zur Durchführung der Baufeldfreimachung für den Streckenbau voraussichtlich nicht vor Mitte 2014 zu erwarten.
Ich hoffe damit Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben. Ich möchte aber an dieser Stelle noch einen Appell an die Gegner dieser wichtigen Infrastrukturmaßnahme richten: Ich habe großes Verständnis für all diejenigen, die Natur und Umwelt schützen wollen. Ich habe auch großes Verständnis dafür und kann auch diejenigen verstehen, die sich für eine Grünbrücke mehr oder einen Krötentunnel mehr einsetzen.
Wofür ich aber überhaupt kein Verständnis habe, ist, dass eine Minderheit den Natur- und Umweltschutz vorschiebt, um auf dem Klageumweg demokratisch gefasste Mehrheitsbeschlüsse des Deutschen Bundestags und dreier Landtage nicht akzeptieren zu müssen. Ich habe auch kein Verständnis dafür, wenn dieses auf dem Rücken der Menschen in der Altmark ausgetragen wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.