Protocol of the Session on January 28, 2016

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

und dass nach der Wahl geprüft wird und festgestellt wird: Na ja, das ist schon rechtlich okay; jetzt ziehen wir das weiter so durch.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Aber es ist ja kein Wahlkampf!)

- Ja, es ist ja kein Wahlkampf. - Es wird in der nächsten Zeit nun eine Aufgabe sein, den Knoten, den ihr hineingemacht habt, zu entwirren. Letztlich kann das der vorliegende Antrag, den die Linksfraktion eingebracht hat, noch nicht leisten, aber er ist ein Schritt auf dem Weg, dem auch wir zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Vielen Dank für Ihren Redebeitrag, Herr Meister. - Wir kommen dann zum Beitrag der CDU. Der Abgeordnete Herr Kolze hat das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das kommunale Abgabenrecht ist ohne Frage eine sehr schwierige Rechtsmaterie. Durch die aktuelle Berichterstattung in den Medien und aufgrund der Diskussionen im politischen Raum sind viele von denen verunsichert, die noch Ende des letzten Jahres Beitragsbescheide bekommen haben. Ich möchte diese Verunsicherung nicht beflügeln und werde mich daher auf vier maßgebliche Punkte beschränken.

Punkt 1. Die LINKEN führen in ihrem Antragstext die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 auf. In diesem Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern aus Brandenburg, wo bekanntlich DIE LINKE seit vielen Jahren mitregiert, gegen die rückwirkende Festsetzung von Kanalanschlussbeiträgen stattgegeben.

Nach erfolgter Prüfung durch die Landesregierung und unseren Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Landtag hat dieser Kammerbeschluss jedoch keine Auswirkung auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt. Er betrifft vielmehr ein Spezifikum Brandenburgs. Es stellt sich daher in unserem Bundesland nicht die Frage einer Fallkonstellation, wie es das Bundesverfassungsgericht in seiner in Rede stehenden Entscheidung zu beurteilen hatte.

Punkt 2. Es geht den LINKEN gar nicht so sehr um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr. Vordergründig geht es ihnen doch darum, die Beitragszahler zu ermuntern, die nachträgliche Erhebung von Anschlussbeiträgen, insbesondere des Herstellungsbeitrags II, durch Bescheide bis Ende des letzten Jahres nicht hinzunehmen.

(Zuruf von der LINKEN: Genau!)

Noch einmal zur Genese, meine Damen und Herren. Die Koalitionsfraktionen haben mit der letzten Novellierung des kommunalen Abgabenrechts eine Regelung mit einer im Vergleich mit anderen Bundesländern sehr kurzen Verjährung für den Vorteilsausgleich geschaffen. Neben dieser materiellen Ausschlussfrist wurde zur Sicherung der Einnahmen aus Altfällen eine Übergangsregelung eingeführt, nach der noch bis Ende 2015 entsprechende Beiträge erhoben werden konnten.

Wenn es allein nach den Innenpolitikern meiner Fraktion gegangen wäre, hätte es diese Übergangsregelung nicht gegeben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Mi- nister Herrn Stahlknecht)

Hiergegen haben jedoch die kommunale Familie, die Aufgabenträger, erhebliche Bedenken angemeldet. Man hat ein noch offenes Beitragsvolumen von mehr als 100 Millionen €, einen drohenden Gebührenanstieg für den Bürger und eine drohende Geltendmachung über das FAG gegenüber der Landespolitik geltend gemacht. Als Grund für jahrelange Untätigkeit wurde unter anderem angeführt, dass eine rechtssichere und obligatorische Erhebung erst ab 2009 möglich gewesen sei.

Es gab dann einen Regelungsvorschlag der kommunalen Spitzenverbände unseres Landes, nach dem Ansprüche auf Abgaben zum Vorteilsausgleich bei eingetretener Vorteilslage frühestens ab dem Jahr 2020 ausgeschlossen sein sollten. Das wäre die Übernahme des brandenburgischen Modells gewesen, meine Damen und Herren. Das wollte die Koalition jedoch nicht.

Die bei der letzten Novellierung eingeführte Übergangsregelung war in erster Linie ein Regelungswunsch der Kommunen und Aufgabenträger. Das muss man einmal in aller Deutlichkeit so benennen dürfen. Einen solchen Kompromiss finden Sie auch in anderen Bundesländern, wo auch DIE LINKE Regierungsverantwortung trägt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Punkt 3. Nach der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt - Urteil mit dem Aktenzeichen 4 L 24/14 vom 4. Juni 2015 - tragen die durch die Koalitionsfraktionen bei der letzten Novellierung des kommunalen Abgabenrechts eingeführte Obergrenze zum Vorteils

ausgleich und die Übergangsregelung dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastbarkeit und Vorhersehbarkeit hinreichend Rechnung. Es ist mitnichten so, dass Gerichte in unserem Land über die rückwirkende Beitragserhebung noch nicht geurteilt hätten.

Punkt 4. Ja, es ist zu erwarten, dass es trotz der klaren Rechtsprechung unseres Oberverwaltungsgerichts auch für Sachsen-Anhalt in absehbarer Zeit zu einer höchstrichterlichen Klärung der in vielen Bundesländern aufgeworfenen Fragen der Altanschließer kommen wird. Daher ist der Erlass des Innenministeriums aus unserer Sicht ein gangbarer, wenn nicht sogar der richtige Weg.

Eines sage ich aber ganz deutlich: Wenn sich wider Erwarten herausstellen sollte, dass die bestehenden Regelungen keinen Bestand haben, dann muss eine Lösung für diejenigen gefunden werden, die Ende letzten Jahres insbesondere ihren Herstellungsbeitrag II bezahlt haben, ohne hiergegen in Widerspruch zu gehen. Alles andere wäre den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar.

Ich bitte Sie abschließend um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Präsident, Herr Steinecke:

Vielen Dank, Herr Kolze. Es gibt zwei Fragen, von Herrn Gallert und von Herrn Striegel. Möchten Sie diese beantworten? - Das tun Sie. Bitte, Herr Gallert, Sie haben das Wort.

Herr Kolze, es ist interessant, dass Sie in drei Punkten aus Ihrer Perspektive nachweisen, dass der Erlass des Innenministeriums, der richtigerweise die Umsetzung unseres Antrages ist, völlig sinnlos ist, um dann im letzten Punkt zu sagen, dass Sie ihn doch gut finden. Das ist aber Ihr Problem. Ich habe ein anderes Problem.

Ihr Fraktionsvorsitzender hat an verschiedenen Stellen im Ältestenrat über die Verhaltensnormen des Auftritts von Abgeordneten und Fraktionen im Netz geredet. Ihre Fraktion hat uns über den Twitter-Kanal in diesem Zusammenhang vorgeworfen, wir würden lügen, als wir eingefordert haben, dass wir nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil für Sachsen-Anhalt eine neue Situation haben. Können Sie mir bitte sagen, an welcher Stelle wir gelogen haben sollen und an welcher Stelle Sie uns diese Dinge nachweisen können? - Ansonsten braucht sich hier niemand von der CDU-Fraktion noch irgendwie über den Begriff Wahlkampf aufzuregen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das kann ich ganz kurz machen, Herr Gallert. Zum Ersten gibt es dazu klare Äußerungen des GBD. Zum Zweiten kann ich Ihnen überhaupt keine Auskünfte darüber geben, was auf Twitter kursiert, weil ich diesem Phänomen nicht nachhänge. - Danke.

Vielen Dank. - Herr Striegel, Sie haben jetzt das Wort für Ihre Frage. Bitte.

Herr Kollege Kolze, Sie haben darauf verwiesen, dass es insbesondere auch darum gehen würde, diejenigen, die nicht in Widerspruch gegangen sind, gerecht zu behandeln. Meine Frage ist: Wie wollen Sie das tun, wenn rechtskräftige Bescheide vorhanden sind? Dazu fällt mir unmittelbar keine juristische Lösung ein. Was ist Ihre Vorstellung dazu?

Lieber Kollege Striegel, wenn wir das Gutachten schon zur Hand hätten, könnte ich Ihnen diese Antwort schon jetzt geben. Aber, Herr Striegel, es ist doch völlig klar - und ich glaube, das ist auch im Interesse der GRÜNEN -, dass wir diejenigen, die sich rechtstreu verhalten haben, nicht schlechter stellen als diejenigen, die am Ende ihren Nutzen aus einer nachträglichen Rechtsprechung ziehen können.

Es gibt eine Nachfrage von Herrn Striegel, Herr Kolze. Möchten Sie diese auch beantworten?

Natürlich.

Ja, Sie wollen. - Bitte schön, Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Ich verstehe den Wunsch, die Leute nicht schlechter zu behandeln, die sich rechtstreu verhalten haben. Aber diejenigen, die in Widerspruch gegangen sind, verhalten sich doch genauso rechtstreu. Sie nutzen die Möglichkeiten, die der Rechtsstaat ihnen bietet.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Meine Frage ist - bevor Sie ein Gutachten beauftragen -: Was ist Ihre grundsätzliche Idee, wie einmal bestandskräftig gewordene Bescheide revidiert werden können? Darauf habe ich von Ihnen hier keine Antwort bekommen.

Doch, die haben Sie bekommen. Ich werde mich jetzt nicht äußern, bevor uns das entsprechende Gutachten zur Verfügung steht. Sie erwarten von mir Sterndeuterei. Das mache ich nicht. Das können Sie gern machen. Das machen Sie ja gern im Wahlkampf.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Fragen. - Dann kommen wir zum Beitrag der LINKEN. Herr Grünert hat das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon verwunderlich, welche Äußerungen man hier zur Kenntnis nehmen muss. Nun sind die Verbände schuld daran, dass jetzt der Herstellungsbeitrag II eingezogen wird.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Die Taskforce hat diese Satzungsvoraussetzungen mit den Verbänden doch erst durchgesetzt, damit sie das machen können. Bleiben Sie doch einmal bei der Wahrheit!

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es gibt genug Anordnungsverfügungen, wo die Verbände durch das Landesverwaltungsamt beauftragt werden, das durchzusetzen. Das gehört dazu.

(Zustimmung bei der LINKIEN)

Und Ihre sogenannte Hoffnung - fragen Sie einmal in Zeitz nach. Warum macht Zeitz von Ihrer Hoffnung keinen Gebrauch?

(Herr Schröder, CDU: Die Beitragspflicht hat doch schon vorher bestanden!)

- Sie können mir eine Frage stellen, dann werde ich darauf eingehen.

(Zurufe von der CDU)