Zu dem angeblichen Alternativantrag. - Herr Präsident, ich komme mir langsam ein Stück weit veralbert vor. Das ist keine Alternative. Ich zeige Ihnen das an einem konkreten Beispiel.
„Abgabenrecht“ heißt: Für die Möglichkeit der Festsetzung des Beitrages besteht eine Frist von vier Jahren. Diese wurde weder durch die Kommunalaufsicht noch durch die Zweckverbände durchgesetzt. Dann kann man sich nicht hinstellen und sagen, die Verbände seien schuld. Nein, schuld ist auch die Kommunalaufsicht; denn sie hat das geduldet. Sie hat es seit 1999 geduldet, dass keine Satzungen erlassen wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. November 2015 ausgeführt, dass die Frage der echten Rückwirkung eine Rolle spielt. De facto machen sie genau das. Sie machen eine echte Rückwirkung für einen Zeitraum, für den die Aufgabenträger Beiträge schon längst hätten festsetzen müssen. Dazu waren sie rechtlich verpflichtet. Dem kamen sie nicht nach.
Und die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre. Das ist eine wunderschöne Sache. Die Frist von zehn Jahren bezieht sich auf das Verwaltungsverfahrensrecht. Wir haben es hier mit dem Abgabenrecht zu tun, Kolleginnen und Kollegen! Das Abgabenrecht gilt für die Art und Weise der Inanspruchnahme; es geht nicht um das Verwaltungsverfahren.
Zu Punkt 2, zur Kenntnisnahme des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt vom 4. Juni 2015. Was hat denn das Oberverwaltungsgericht gesagt? - Es hat gesagt, dass vor dem Hintergrund der tatsächlichen rechtlichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung ein Satzungsrecht nicht möglich war, dass das also gehemmt war. Die Verbände wussten noch gar nicht, was auf sie zukommt.
Genau das hat das Bundesverfassungsgericht eben nicht als Argument zugelassen. Insofern ist die Kenntnisnahme dieses Beschlusses des OVG nichts weiter als eine Aussage wie „Der Himmel ist blau“.
Zu Punkt 3. Herr Kolze, Sie sagen, Sie warten auf ein Gutachten der Landesregierung, das die Landesregierung selbst erstellt. Aber Sie sagen von vornherein auch, es gebe überhaupt keinen Regelungsbedarf. Was wollen Sie denn eigentlich? Wollen Sie die Frösche fragen, ob Sie den Teich trockenlegen dürfen, oder nicht?
Wir haben gesagt, eine rechtliche Prüfung ist erforderlich. Das lässt alles zu. Das lässt sowohl ein
unabhängiges Gutachten zu, es lässt aber auch ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu. All das ist möglich.
Diese Chance nutzen Sie nicht. Sie bleiben bei Ihrer Versprechung und sagen nichts weiter, als dass Sie nichts sagen wollen.
Zu Punkt 4. Das einzige Ergebnis Ihres - in Anführungsstrichen - Alternativantrages ist, dass Sie die Aussetzung der Beiträge empfehlen, dass die Zweckverbände das nicht durchziehen und dass die Kommunalaufsichten gehalten sind, diese nicht noch durchzudrücken. Das ist richtig. Das ist im Prinzip der Inhalt, der auch in unserem Antrag enthalten ist. Insofern ist das keine Alternative. Die Punkte 1 bis 3, die Sie in Ihrem Antrag aufführen, sind im Prinzip nichts weiter als ein Bekenntnis. Das hat nichts mit alternativ zu tun. Ich bitte um namentliche Abstimmung über unseren Antrag. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen damit zur Abstimmung. Eine Überweisung ist nicht beantragt worden, sodass wir jetzt gemäß dem Antrag des Abgeordneten Herrn Grünert eine namentliche Abstimmung zur Drs. 6/4731 - -
Wir haben einen Alternativantrag vorgelegt. Wenn dieser die Mehrheit findet, ist eine Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE obsolet. Das ist doch völlig klar. Wir würden also beantragen, jetzt über den Alternativantrag abzustimmen.
Lieber Kollege, danke für Ihre Information. - Ich bekomme von den Rechtsleuten signalisiert: Wir müssen erst einmal über den Ursprungsantrag abstimmen. Dann können wir den Alternativantrag zur Abstimmung stellen. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen.
Damit kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Antrag in der Drs. 6/4731. Der Kollege Harms wird die Namen vorlesen. Wenn Sie für den Antrag der LINKEN in der Drs. 6/4731 sind, dann müssen Sie mit Ja stimmen, sind Sie dagegen, dann bitte mit Nein.