Protocol of the Session on March 5, 2004

Also, ein Doppelhaushalt bringt den Vorteil der größeren Planungssicherheit. Soweit man nicht in sehr ungewöhnlichen fiskalischen Zeiten lebt - dies mussten wir in den beiden letzten Jahren tun, aber das müssen wir mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten beiden Jahren

nicht -, macht es Sinn, einen Doppelhaushalt vorzulegen. Dann ist es sogar ein guter Zeitpunkt.

Ich möchte auf die weiteren Punkte, die Sie genannt haben, insbesondere was das Kassendefizit betrifft, aus Zeitgründen nicht weiter eingehen. Dazu hätte ich eine ganze Menge zu sagen. Das können wir aber auch in den Finanzausschuss verlegen.

Über einen Punkt, lieber Herr Bullerjahn, wundere ich mich allerdings schon. Das betrifft Ihre Skepsis, was die Prognosefähigkeit angeht. Sie, lieber Herr Bullerjahn, haben gerade ein Papier vorgelegt, das Prognosen enthält, die bis zum Jahr 2020 reichen.

(Herr Dr. Püchel, SPD: Projektionen!)

- Na ja, Projektionen. Gut, nennen wir es Projektionen.

Aber diese Projektionen nehmen Herr Bullerjahn und die SPD-Fraktion - ich unterstelle einmal, dass sich die SPD-Fraktion über die sehr weitreichenden Konsequenzen dieses Papiers sicherlich in einer intensiven politischen Diskussion längst einig geworden ist - hinreichend ernst, um daraus die Konsequenz zu ziehen, den Sparkurs dieser Landesregierung abzulehnen.

(Frau Budde, SPD: Welchen Sparkurs?)

Dieser Sparkurs wurde permanent kritisiert. Jeder einzelne Sparvorschlag, jede einzelne Sparmaßnahme, die wir ergriffen haben, wurde doch von Ihnen abgelehnt.

(Zuruf von Herrn Bullerjahn, SPD)

Sie haben doch solche Maßnahmen immer kritisiert. Sie haben sie vehement kritisiert. Das ist ja auch Ihr gutes Recht. Aber wenn Sie das kritisieren und anschließend sagen, es werde alles noch viel schlimmer - die politische Botschaft ist doch, dass es nicht nur schlimmer wird, sondern dass es, wie Sie letztlich sagen, überhaupt nicht zu verhindern ist -, dann können wir uns nur für die Vorlage einer realistischen Projektion bedanken.

Sie hilft weiter. Sie ist auch wichtig, um klar zu machen, wie wichtig der Konsolidierungskurs ist, den diese Landesregierung betreibt. Aber wir werden selbstverständlich alles tun, damit die Projektion, die Sie, lieber Herr Bullerjahn, vorgelegt haben, nicht Wirklichkeit wird.

(Herr Bullerjahn, SPD: Seien Sie vorsichtig!)

Wir wollen, dass dieses Land nicht in der Weise schrumpft, wie Sie das in Ihrer Projektion dargestellt haben. Das wird weiterhin die Aufgabe der nächsten Jahre sein. Wir sind keine Pessimisten, die fatalistisch eine solche Projektion unterschreiben, sondern wir versuchen alles, damit diese Entwicklung nicht eintritt. Aber wir sind froh, dass bei Ihnen so viel Realismus eingekehrt ist. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Minister, gestatten Sie Nachfragen des Abgeordneten Herr Dr. Püchel, der Abgeordneten Frau GrimmBenne und der Abgeordneten Frau Fischer?

Bitte sehr, Herr Dr. Püchel.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass in Sachsen zum Jahresanfang seit Jahren regelmäßig Haushaltssperren verhängt werden, und zwar bereits im Januar? Die Abgeordneten dort stellen aber noch Haushalte auf?

Ja, selbstverständlich.

Der Begriff „Haushaltssperre“ ist an sich schon falsch. Es handelt sich um Bewirtschaftungsmaßnahmen, um eine partielle Freigabe der Mittel.

(Lachen bei der SPD und bei der PDS)

- Ja, meine Herrschaften, so ist es doch. Es werden nicht alle Mittel freigegeben. Genauso ist es bei uns in diesem Jahr. Das ist völlig normal.

Frau Grimm-Benne, bitte.

Herr Minister Paqué, bei mir häufen sich mittlerweile Schreiben von vielen Trägern, hauptsächlich aus dem Kinder- und Jugendbereich, weil das zu meinem Arbeitsgebiet gehört, aber auch aus den sozialen Bereichen. Diese Träger kämpfen alle mit der Situation, dass sie zwar Entsperrungsanträge gestellt haben, dass ihnen aber der Sozialminister nicht sagen konnte, bis wann diese Anträge bearbeitet werden.

Ich frage Sie daher: Nehmen Sie in Kauf oder ist es sogar Ihr Ziel, mit der späten Aufstellung des Nachtragshaushalts eine Trägerbereinigung zu bekommen? Herr Minister Kley hat nämlich in der gestrigen Fragestunde gesagt, dass eine Überprüfung der Vereine vorgenommen werden müsse.

Die Träger, die an mich geschrieben haben, kündigen jetzt ihren Mitarbeitern, weil sie sie nicht mehr finanzieren können. Also noch einmal: Nehmen Sie das billigend in Kauf oder ist das sogar Ihr Ziel? Wenn ja, dann brauchen wir im Ausschuss nicht mehr über die einzelnen, durchaus wichtigen Projekte zu debattieren, um Geld herauszuholen, wenn unsere Entscheidungen aufgrund einer Haushaltssperre wieder obsolet sind.

Frau Grimm-Benne, man muss jeden Einzelfall überprüfen. Aber es ist ganz klar - ich meine, das hat der Sozialminister in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage deutlich gesagt; ich konnte leider nicht dabei sein, als dieser Punkt behandelt wurde -, dass im Bereich der institutionellen Förderung jeder Einzelfall entsprechend geprüft wird, damit gerade hinsichtlich des Personals keine unsinnigen Schwierigkeiten auftreten. Das haben wir ganz klar gesagt. So wird es auch in der Praxis gehandhabt.

Eine kurze Nachfrage? - Gut, und dann ist Frau Fischer an der Reihe.

Herr Minister, Ihnen müsste eigentlich bekannt sein, dass es in diesem Bereich keine institutionelle Förderung mehr gibt, sondern dass es zum großen Teil um Projektförderungen geht. Die Institutionen und Vereine sind an diese Projektförderung gebunden. Wenn diese Projektförderung jetzt nicht erfolgt, obwohl sie schon Verträge unterzeichnet haben, dann bedeutet es für sie das Aus.

Nein, es kommt auch bei der Projektförderung darauf an, wie in der jeweilige Einzelfall gelagert ist. Wir haben das in ähnlicher Weise im Kulturbereich. Wenn ein Museum beispielsweise irgendeine Ausstellung plant und dafür entsprechende Verpflichtungen im ersten Teil des Jahres eingehen muss, dann wird das im Einzelfall überprüft. Hier sind keine unsinnigen bürokratischen Hürden aufgebaut. Vielmehr wird der Einzelfall überprüft. Wir erwarten einen Sparbeitrag. Wenn es aber gute Gründe dafür gibt, dass eine Freigabe erfolgen kann, dann erfolgt sie auch.

Frau Fischer.

Herr Minister, weil Sie gestern nicht dabei waren, als ich auch dem Sozialminister die gleiche Frage stellte, möchte ich an dieser Stelle wiederholen. Früher war es üblich, dass Vereine und Verbände, die Vertrauensschutz hatten, über eine Zwölftellösung - so haben wir das genannt - über das erste Vierteljahr kamen bzw. bei einer Haushaltssperre wenigstens für einen Monat oder für zwei Monate Geld bekamen, um die Mieten und andere Ausgaben begleichen zu können.

Ist es möglich, dass man auch jetzt eine solche Lösung schafft, sodass die Vereine und Verbände nicht genötigt sind, Kredite aufzunehmen, um das erste Vierteljahr und im Fall einer Haushaltssperre auch länger über die Runden zu kommen? In einem solchen Fall, in dem es einen Vertrauensschutz gibt, müsste doch eine solche Regelung möglich sein.

Frau Fischer, bei den Bewirtschaftungsmaßnahmen ist von vornherein klar, dass Rechtsverpflichtungen ausgenommen sind. Für Fälle, bei denen Vertrauensschutz nachgewiesen werden kann, liegt eine Rechtsverpflichtung vor. Diese Fälle sind auch relativ leicht zu kategorisieren. Die Haushaltsbeauftragten der Häuser sind durchaus in der Lage, das sehr schnell und unbürokratisch zu überprüfen. Insofern gibt es in solchen Fällen keine Schwierigkeiten.

Danke, Herr Minister. - Als erster Debattenredner der Fraktionen wird der Abgeordnete Herr Tullner sprechen. Es sind fünf Minuten Redezeit je Fraktion vereinbart. - Herr Minister Rehberger, würden Sie bitte draußen telefonieren, wenn es noch sehr lange dauert? Es stört. - Bitte sehr.

Danke sehr, Frau Präsidentin.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bullerjahn, Sie haben bei der Einbringung Ihres Antrages eingangs auf ein Zitat von mir aus der Presse rekurriert. Ich möchte nur sagen: Der Vergleich mit einem Versuch ist selbstverständlich nicht im Sinne eines Schülerbaukastens zu verstehen, mit dem wir hier sozusagen so etwas machen.

Vielmehr, denke ich, geht es eher darum - das habe ich auch in der Haushaltsrede gesagt -, dass wir, wenn wir die Probleme lösen wollen, deren Kontexte Sie auch beschrieben haben, ein wenig von den normalen Ansätzen für Problemlösungen, die wir bisher genutzt haben, abweichen müssen. In diesem Zusammenhang empfand ich das als einen neuen Weg, den man austesten sollte, zumal - ich meine, mich daran zu erinnern - auch Sie das Vorhaben durchaus immer verfolgt haben.

Jetzt aber zum Eigentlichen: Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion eröffnet bereits im März die diesjährige Haushaltsdebatte. Aber angesichts der Problemlage des Landes und der Haushaltszahlen ist das sicherlich angemessen.

Im Hinblick auf die Frage, ob und wann ein Nachtragshaushalt nun vorgelegt werden soll, hat der Finanzminister schon einige Ausführungen gemacht. Ich denke, das Haushaltsrecht lässt hierbei einen Spielraum zu. Man muss - so hat es die Bundesregierung im letzten Jahr auch gemacht - einen Nachtragshaushalt spätestens im Dezember eines Haushaltsjahres eingebracht haben. Ich denke, das ist eine Frist, die wir nicht ausschöpfen wollen. Wir wollen das, wenn es notwendig sein wird, schon rechtzeitig machen. Aber wir sollten die Mai-Steuerschätzung abwarten, um deren Ergebnisse einarbeiten zu können.

Nun zu Punkt 2 des Antrages der SPD-Fraktion, zum Verzicht auf einen Doppelhaushalt. Die CDU-Fraktion wird diesem Vorhaben zustimmen und es unterstützend begleiten. Für uns überwiegen trotz gewisser Risiken - Herr Bullerjahn hat sie schon skizziert -, die wir nicht wegdiskutieren wollen, die Chancen und die positiven Aspekte im Sinne einer verlässlicheren mittelfristigen Finanzplanung.

Die Möglichkeit, einen Doppelhaushalt nach Jahren getrennt aufzustellen, ist in der Verfassung und in der Haushaltsordnung des Landes geregelt. Ein Doppelhaushalt besteht aus zwei Einzelhaushalten, die lediglich in einem Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden. Hierin sehen wir eine Vereinfachung des Aufstellungsverfahrens, die in vielen deutschen Ländern - auch in den SPD-regierten Ländern - genutzt wird.

Laut Haushaltsordnung ist es die Angelegenheit des Finanzministers, den Entwurf aufzustellen. Insofern hat der Punkt 2 des Antrages der SPD-Fraktion einen rein deklaratorischen Charakter, da die Entscheidungskompetenz in dieser Frage bei der Exekutive liegt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist auch für die CDU-Fraktion unumstritten, dass ein Doppelhaushalt wegen der konjunkturellen Entwicklung Risiken birgt. Die Verabschiedung eines Doppelhaushaltes führt in der Regel zu Nachtragshaushalten - Herr Bullerjahn hat es schon erwähnt -, mit denen der Haushaltsgesetzgeber aber punktgenau auf konjunkturelle Entwicklungen reagieren kann, wenn es denn notwendig sein sollte.

Die Reduzierung des administrativen und kritischen Aufwandes im zweiten Haushaltsjahr spricht aber klar für einen Doppelhaushalt. Vor allem wird der Einstieg in

eine verlässliche mittelfristige Finanzplanung verbindlicher. Hinzu kommt die Verlässlichkeit bei der Zusage von Förderungen und damit die Planungssicherheit für die Fördermittelempfänger, wenn man nicht mit Bewirtschaftungsmaßnahmen arbeiten muss.

Die Landtagsfraktion der CDU ist sich bewusst, dass die Beratung und Verabschiedung eines Doppelhaushaltes in der angespannten Haushaltssituation des Landes einen erheblichen Kraftakt darstellen wird. Wir sind aber bereit, uns dieser Verantwortung zu stellen, um auf dem Weg der Konsolidierung der Landesfinanzen voranzukommen.

Die Aufstellung des Doppelhaushaltes ist nichts Ungewöhnliches. Ich will noch einmal die Länder aufführen, die das bereits gemacht haben: Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Wir bewegen uns also hierbei in einem Kontext, der eines deutlich macht, nämlich dass die Länder, die den Versuch unternommen haben, einen Doppelhaushalt einzuführen, damit positive Erfahrungen gemacht haben und davon auch nicht wieder ablassen. Der Trend geht in den Ländern ganz eindeutig dahin, Doppelhaushalte aufzustellen.

Lassen Sie mich abschließend - die Zeit läuft - auf Punkt 3 des Antrages eingehen. Die SPD-Fraktion fordert darin die Vorlage einer grundsätzlich überarbeiteten mittelfristigen Finanzplanung gemeinsam mit der Vorlage des Haushaltes 2005/2006. Sie greifen hier ganz offensichtlich § 31 LHO auf, der diese Selbstverständlichkeit gesetzlich vorsieht. Das Problem bei der Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung liegt aber nicht im hiesigen Finanzministerium, sondern bei den bundespolitischen Rahmenbedingungen.