Lassen Sie mich abschließend - die Zeit läuft - auf Punkt 3 des Antrages eingehen. Die SPD-Fraktion fordert darin die Vorlage einer grundsätzlich überarbeiteten mittelfristigen Finanzplanung gemeinsam mit der Vorlage des Haushaltes 2005/2006. Sie greifen hier ganz offensichtlich § 31 LHO auf, der diese Selbstverständlichkeit gesetzlich vorsieht. Das Problem bei der Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung liegt aber nicht im hiesigen Finanzministerium, sondern bei den bundespolitischen Rahmenbedingungen.
Diese haben in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass unsere eigenen Planungen praktisch „über den Haufen geworfen“ wurden. Ich befürchte, dass unsere mittelfristige Finanzplanung erst dann verlässlicher werden wird, wenn die Regierung Schröder in den Ruhestand gewählt wird. Darauf werden wir aber wohl bis Herbst 2006 warten müssen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Tullner, es ist aber fraglich, ob Sie im Herbst 2006 noch in den Genuss dieser Veränderung kommen
Nun gut, sei es, wie es sei. Der Kern des Antrages der SPD-Fraktion wirft die Frage nach der Stellung des Parlamentes in den Haushaltsberatungen und bei dem Vollzug des Haushalts auf. Im Kern zielt dieser Antrag darauf ab, die Position des Parlamentes sowohl bei der
Aufstellung als auch bei der Durchführung des Haushaltsplanes zu stärken. Insofern findet der Antrag der SPD-Fraktion unsere Zustimmung.
Ich möchte das an zwei Beispielen durchdeklinieren. Wir haben im Jahr 2003 in der Tat eine recht umfangreiche Haushaltsberatung gehabt, in der es umfangreiche Umstrukturierungen gegeben hat. Jeder kann sich wohl noch an die riesigen Stapel von Änderungsanträgen seitens der Regierung, die über die Fraktionen eingebracht wurden, erinnern. Es gab eine kaum noch zu beherrschende Anzahl von Änderungsanträgen, die - ich sage es einmal so - mit dem Problem der knappen Mittel zu tun hatten und mit den politischen Differenzen, an welcher Stelle man denn nun Mittel einsparen sollte.
Nachdem wir uns wochenlang im Finanzausschuss die Abende um die Ohren geschlagen haben, kommt im Januar dann die Meldung, dass es erhebliche Ausgabenbeschränkungen sowohl bei den konsumtiven als auch bei den investiven Ausgaben gibt, von denen der Finanzminister uns eben noch einmal erzählt hat, dass das überhaupt keine Haushaltssperren, sondern Bewirtschaftungsmaßnahmen sind.
Nun gut. Die Frage stellt sich trotz alledem: Welchen Sinn hat ein Großteil der Beratungen gehabt, die wir in den Monaten November und Dezember in diesem Landtag realisiert haben,
wenn die Dinge, die dort beschlossen worden sind, faktisch bevor sie in den exekutiven Gang gekommen sind, bevor es einen Haushaltsführungserlass gibt, im Grunde genommen schon wieder abgeschnitten werden? Das ist die Frage, vor der wir uns nicht drücken können.
Nun wissen wir auch - auch der Präsident des Landesrechnungshofes hat diese Interpretation bestätigt -: Alle Ansätze, die nicht gesetzlich verpflichtet sind und in einem solchen Haushaltsplan stehen, sind Ausgabeermächtigungen. Sie sind keine Ausgabeverpflichtungen, das wissen wir auch.
Es bleibt dann aber trotzdem zu fragen, wenn wir faktisch nur unverbindliche Obergrenzen beschließen und die Landesregierung ziemlich frei darin ist, ob sie diese Ausgaben wirklich umsetzt oder nicht, warum wir uns als Haushaltsgesetzgeber an dieser Stelle überhaupt solche Gedanken machen sollten. An dieser Stelle fragt es sich wirklich, wie intensiv wir die Beratung realisieren sollten; denn - egal was wir beschließen - die Ansätze sind für die Landesregierung offensichtlich relativ unverbindliche Vorschläge.
Ich will damit überhaupt nicht infrage stellen, dass der Finanzminister in schwierigen Situationen reagieren muss. Das ist überhaupt nicht die Frage. Wir haben eher den Vorwurf, dass er im Jahr 2003 an verschiedenen Punkten zu spät reagiert hat. Wir wissen auch, dass solche Dinge aufgrund der Einnahmensituation einfach mal möglich sind, aber sie dürfen das Gewicht zwischen der Landesregierung als derjenigen, die das, was mit dem Haushalt beschlossen worden ist, umsetzt, und demjenigen, der es beschließt, nicht so grundlegend verschieben.
Da haben wir schon das Problem des Doppelhaushalts. Wir hatten diese Diskussion auch schon in der letzten Legislaturperiode, und da gab es den einen oder anderen Vertreter aus dem Finanzministerium, der der Meinung gewesen ist, ein Doppelhaushalt wäre gar nicht so
schlecht, damit man sich den Ärger im Wahljahr ersparen würde. Darüber haben wir auch zwischen SPD und PDS diskutiert. Wir sind damals bei unserer Position geblieben: Doppelhaushalt deswegen nicht, weil das tatsächlich die parlamentarischen Rahmenbedingungen der Haushaltsberatungen deutlich verschlechtert, und wir wollen darauf verzichten.
Nun erwarten wir nicht unbedingt, dass eine derart hohe Wertschätzung für die Rolle des Parlaments, wie wir sie artikuliert haben, von den Koalitionsfraktionen jetzt übernommen wird.
Wir haben natürlich ein Problem - ebenso wie Sie - mit den Zuwendungsempfängern, die mit einem Doppelhaushalt möglicherweise eine höhere Sicherheit bei ihren Zuwendungen bekämen. Der Doppelhaushalt wäre an verschiedenen Stellen eine der Voraussetzungen, die zu erledigen sind, andere müssen bei Ihnen im Haus oder in den Fachressorts organisiert werden. Das bedeutet, selbst mit einem Doppelhaushalt ist diese Aufgabe noch nicht erledigt, sondern sie ist maximal angegangen.
Aber was gaukeln wir denen eigentlich vor? Wir gaukeln denen vor, dass mit der Verabschiedung eines Doppelhaushalts die Empfänger von Ausgaben des Landeshaushalts sozusagen eine bestimmte Garantie, eine bestimmte Sicherheit bekämen. Ich sage ausdrücklich: „Wir gaukeln ihnen das vor“, denn wir können ihnen diese Sicherheit überhaupt nicht geben.
Denn Voraussetzung für diese Ausgaben sind die Einnahmen, und das große Problem bei einem Doppelhaushalt, dass wir die Einnahmen für die Zeit von zwei Jahren nicht genau voraussehen können, muss sich doch auf der Ausgabenseite auswirken. Deswegen ist diese Garantie der Ausgabenvolumina über zwei Jahre gegenüber Zuwendungsempfängern nicht logisch. Wir können doch nur das ausgeben, was wir im Wesentlichen einnehmen. Wenn es da massive Veränderungen gibt, dann muss das auch bei den Ausgaben realisiert werden.
Ich sehe bereits, dass ich diese Ausführungen leider nicht mehr ausweiten kann, verspüre auch den Hunger bei meinen Zuhörern und will damit enden. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da Herr Minister Paqué und Herr Tullner im Wesentlichen bereits die Aspekte vorgetragen haben, die ich Ihnen ursprüng
Es ist relativ interessant, dass wir heute gehört haben, der Minister habe im vergangenen Jahr zu spät zu Bewirtschaftungsmaßnahmen gegriffen und greife in diesem Jahr zu früh zu Bewirtschaftungsmaßnahmen. Wenn er das nicht tun würde, würden wir wahrscheinlich in der Diskussion zum Nachtragshaushalt hören, dass er zu spät oder zu früh danach gegriffen habe, weil wir dann keinen Gestaltungsspielraum mehr hätten.
Die FDP-Fraktion ist - wie Sie alle - der Überzeugung, dass wir in diesem Jahr einen Nachtragshaushalt brauchen werden, um die Haushaltsrisiken, die sich zum einen aus dem Defizit des Jahres 2003 und zum anderen aus den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses ergeben, zu berücksichtigen und den Haushalt wieder auf sichere Füße zu stellen. Wir gehen auch davon aus, dass dieser Nachtragshaushalt zu einem möglichst frühen Zeitpunkt aufgestellt wird. Herr Bullerjahn, die Sorge, die Sie bezüglich des Termins der Kommunalwahlen haben, teile ich nicht.
Wir brauchen aber vorher die entsprechenden Zahlen. Da ich mich inzwischen an mehrere Haushaltsberatungen erinnern kann und an die Begeisterung, die die Ergänzungsvorlagen bei den Fraktionen und gerade bei Ihnen immer hervorgerufen haben, halte ich es durchaus für sinnvoll, einen solchen Haushalt erst einzubringen, wenn wir tatsächlich einigermaßen Planungssicherheit in diesem Bereich haben.
Dass die Landesregierung bereits vorher vorbereitende Tätigkeiten aufnimmt, das halte ich für sinnvoll.
Zum Thema Doppelhaushalt braucht jeder von uns, glaube ich, nur auf seine eigenen Erfahrungen in Haushaltsberatungen zu schauen. Natürlich ist es etwas anderes, ob ich einen Doppelhaushalt für zwei Jahre aufstelle und anschließend das eine oder andere durch einen Nachtragshaushalt korrigiere oder ob ich zwei einzelne Haushalte aufstelle. In vielen Bereichen schafft das tatsächlich mehr Planungssicherheit.
Wir brauchen uns doch nichts vorzumachen, viele Aspekte in unserem Landeshaushalt sind Rechtsverpflichtungen, sind ohnehin relativ sicher, sodass es durchaus Sinn macht, diesen gesamten Komplex einem Doppelhaushalt zu verabschieden. Dass es in dem einen oder anderen Fall, für den einen oder anderen Zuwendungsempfänger dann auch nicht viel mehr Sicherheit gibt, weil es eben Ermächtigungen und keine Ausgabeverpflichtungen sind, halte ich nicht für tragisch.
Die FDP-Fraktion wird die Anträge auch deshalb ablehnen, weil wir der Auffassung sind, dass die Haushaltsaufstellung und die Terminierung insgesamt Aufgabe der Landesregierung ist. Ich denke, wir sollten das Rollenspiel zwischen Exekutive und Legislative durchaus sauber voneinander trennen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Punkt 1. Ich habe nicht ein einziges greifbares Argument gehört, warum Sie das im Moment unbedingt machen wollen, außer „andere haben es auch gemacht“ -
wahrscheinlich in Erkenntnis dessen, dass Sie, wenn Sie das machen, das Problem mit im Haushalt haben und dass Sie die Bewirtschaftungsmaßnahmen nach Beschluss des Doppelhaushalts gleich mitliefern werden. Deswegen ist das für mich kein stichhaltiges Argument. Vielleicht haben andere zu anderen Zeiten das eher gemacht, aber ich halte den Zeitpunkt für falsch und will auch sagen: Rechnen Sie mal die Risiken des Defizits mit den Risiken des laufenden Haushaltes und dem Konsolidierungsdruck des Doppelhaushaltes zusammen! Sie werden relativ schnell auf eine Summe kommen, die sich um 1 Milliarde € bewegen wird.
Wenn Sie mir heute sagen, das alles wollen wir im Zeitraum von September bis Dezember diskutieren, kann ich mir vorstellen, welchen Wert, welche Qualität diese Beratungen haben werden.
Ich sage Ihnen eines, Herr Minister: Sie werden dann im Frühjahr genau in dem gleichen Dilemma sitzen, wie Sie es jetzt mit den Beraterverträgen, wie Sie es mit Ihren Baustellen am Hals haben, weil nichts richtig gründlich vorbereitet worden ist.