Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemäß § 19 des Landesplanungsgesetzes hat die Landesregierung in regelmäßigen Abständen einen Landesentwicklungsbericht vorzulegen. Seit dem letzten Bericht im Jahr 1996 - ich habe ihn hier vorliegen - sind durch die Novellierung des Raumordnungsgesetzes und des Baugesetzbuches sowie deren landesrechtliche Umsetzung im Landesplanungsgesetz die Raumordnung und die Landesentwicklung auf neue Grundlagen gestellt worden. Hinzu kommt das im Mai 1998 verabschiedete europäische Raumordnungskonzept.
Mit der Festlegung von Grundsätzen und Zielen im Gesetz über den Landesentwicklungsplan vor zwei Jahren war die Hoffnung verbunden, die Raumordnung und die Flächennutzung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung beeinflussen zu können. Es ist unserer Meinung nach an der Zeit, die Umsetzung dieses Gesetzes auf seine Wirksamkeit in der Praxis hin zu überprüfen.
Ich vermute, dass die Landesregierung im Anschluss an meine Rede den Antrag für erledigt erklären wird, weil sie in dieser Sache bereits tätig ist. Zu meiner Überraschung wurden bei der ersten Tagung der Regionalplaner in der vergangenen Woche bereits einige Karten mit der Überschrift „Landesentwicklungsbericht 2001“ präsentiert. Zumindest die Fristsetzung in unserem Antrag dürfte daher eine Annahme nicht unmöglich machen.
Die PDS-Fraktion ist aber der Auffassung, dass sich ihr Antrag trotzdem nicht erledigt hat, weil aus dem parlamentarischen Raum heraus noch einige wichtige Anforderungen an diesen Bericht gestellt werden sollten.
Es reicht unseres Erachtens nicht aus, wenn der Landesentwicklungsbericht letztlich den Charakter einer kommentierten und illustrierten Zusammenfassung der statistischen Jahresberichte aufweisen würde. Diesen Eindruck vermittelt leider der Landesentwicklungsbericht des Jahres 1996. Der Bericht des Jahres 2001 muss auch eine Bewertung der Landesentwicklung auf der Grundlage der statistischen Daten vornehmen, Trends aufzeigen und vor allen Dingen Handlungsempfehlungen für die Politik geben.
Diese Aussagen - das ist der zweite Grund für unsere Antragstellung zum jetzigen Zeitpunkt - müssen der Enquetekommission „Zukunftsfähiges Sachsen-Anhalt“ in der Endphase ihrer Tätigkeit unbedingt zur Verfügung stehen.
Eventuellen Einwänden, dass dafür keine Bewertungsmaßstäbe vorlägen, kann mit dem Hinweis auf den Landesentwicklungsplan begegnet werden. Die Wertebene und damit der Maßstab für die Bewertung sind mit den Grundsätzen und den Zielen durch den Gesetzgeber bereits festgelegt worden. Insbesondere die Ziele stellen verbindliche Vorgaben dar, die eine strikte Pflicht zur Beachtung auslösen. Sie sind durch die Entschei
dung des Landtages auf höchster Ebene abgewogen und deshalb einer weiteren Abwägung nicht mehr zugänglich.
Nun gewinnt man aber in letzter Zeit den Eindruck - das ist der dritte Grund für die Antragstellung und der Grund für die Fragen, die mit dem Bericht beantwortet werden sollen -, dass das Gesetz über den Landesentwicklungsplan ein Gesetz zweiter Klasse ist, gegen dessen Ziele ungestraft verstoßen werden kann. Deshalb braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Raumordnung nur als zahnloser Tiger angesehen wird.
Vor allen Dingen die Entwicklungen im Schienenpersonen- und insbesondere im gestern bereits kurz thematisierten Schienengüterverkehr geben Anlass zu größter Sorge.
Beispielsweise ist die Umsetzung der für den Hafen Aken als Ziel im LEP festgelegten trimodalen Schnittstelle durch die Kündigung von DB Cargo zum 1. Januar 2002 akut gefährdet.
Dem Umschlagbahnhof Magdeburg-Sudenburg - nach der gestern von Herrn Minister Heyer zitierten Liste erst ab dem Jahr 2002 von der Schließung bedroht - wurde per Fax im Mai kurzfristig zum 1. Juli dieses Jahres gekündigt.
Erinnert sei weiterhin an den mit dem Fahrplanwechsel entfallenden Interregio-Halt in Merseburg und an die Einstellung einer ganzen Interregio-Linie, nämlich der Linie Magdeburg - Stendal - Schwerin - Lübeck, die ebenfalls im Landesentwicklungsplan unter den Zielen aufgeführt sind.
Wenn ich die Aussage der Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung zum Raumordnungsgesetz aus dem Jahr 1998 richtig interpretiere, hat der Bund nach § 18 Abs. 4 des Raumordnungsgesetzes darauf hinzuwirken, dass die Personen des Privatrechts, an denen er beteiligt ist, also auch die DB AG, die aufgabenbezogenen Ziele beachten, das heißt strikt einhalten.
Ähnlich sorgenvoll sehen wir die Suburbanisierungstendenzen im Umland der großen Städte, selbst wenn wir hierbei noch einige Jahre Nachwehen der wilden frühen 90er-Jahre in Rechnung stellen. Als Paradebeispiel dafür steht die erteilte Baugenehmigung für WalMart im Saalepark Günthersdorf, die ebenfalls der Zielstellung im Landesentwicklungsplan entgegensteht. Oder mangelt es etwa an der stringenten Durchsetzung der diesbezüglich im LEP festgesetzten Ziele der Raumordnung in Verdichtungsräumen?
Mit diesen Beispielen wollte ich verdeutlichen, weshalb es uns so wichtig ist, dass der Landesentwicklungsbericht zu den im Antrag genannten Bereichen und Problemen Analysen und vor allen Dingen Bewertungen vornimmt. Ganz besonderen Wert - ich will es wiederholen - legen wir auf Schlussfolgerungen für die zukünftige Handlungsweise in der Politik und in den Kommunen. Um einen diesbezüglichen Auftrag aussprechen zu können, bitten wir wegen des offenbar bereits fortgeschrittenen Bearbeitungsstandes um die direkte Annahme unseres Antrages. - Danke.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Auch dazu ist eine Fünfminutendebatte im Ältestenrat vereinbart worden, und zwar in der Reihenfolge DVU-, FDVP-, SPD-,
CDU- und PDS-Fraktion. Vorher hat in Vertretung des Ministers Herrn Keller Herr Minister Dr. Heyer um das Wort gebeten. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zunächst kurz den Sachverhalt erläutern. Gemäß § 19 des Landesplanungsgesetzes hat die Landesregierung dem Landtag in regelmäßigen Abständen Berichte zu erstatten, und zwar
erstens über die räumliche Entwicklung im Land - das umfasst eine Bestandsaufnahme und die Entwicklungstendenzen unter Beachtung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung -,
zweitens über die im Rahmen der angestrebten räumlichen Entwicklung durchgeführten und beabsichtigten raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
drittens über die Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit den Nachbarländern sowie
viertens über die Auswirkungen der Politik des Bundes, der Europäischen Gemeinschaft und des größeren Europäischen Raumes auf die räumliche Entwicklung unseres Landes.
Es besteht also bereits ein gesetzlicher Auftrag, welcher von diesem Hause gegen Ende der letzten Legislaturperiode im Jahr 1998 verabschiedet wurde.
Bislang hat die Landesregierung dem Landtag von Sachsen-Anhalt zwei Landesentwicklungsberichte vorgelegt, nämlich in den Jahren 1993 und 1996. Der dritte Landesentwicklungsbericht ist weitgehend vorbereitet. Ich gehe davon aus, dass der neue Bericht nach der Sommerpause von der Landesregierung verabschiedet werden wird und im Herbst dem Landtag vorgelegt werden kann.
Somit würde auch in der laufenden Wahlperiode der Bericht über die Landesentwicklung erstattet werden. Damit wird dem Gesetz, das eine regelmäßige Vorlage vorsieht, entsprochen.
Aus unserer Sicht ist deshalb die Forderung aus dem Antrag erfüllt worden, dem Landtag einen Landesentwicklungsbericht möglichst noch in diesem Jahr vorzulegen. Einer besonderen Aufforderung dazu bedarf es nicht.
Die weitere Forderung, Herr Kollege Köck, bereits dem im Herbst vorzulegenden Bericht den Landesentwicklungsplan zugrunde zu legen und zu verschiedenen Fachpolitiken dezidiert eine vertiefende Darstellung zu geben, ist nicht durchführbar. Das neue Raumordnungsgesetz des Bundes, das neue Landesplanungsgesetz und der neue Landesentwicklungsplan sind erst jüngst grundlegend geändert worden. Die für eine empirische Prüfung der einzelnen raumwirksamen Fachpolitiken erforderliche Datenlage ist noch nicht gegeben. Vielfach liegen erst Daten bis Ende 1999 oder bis Mitte 2000 vor, sodass ein Abgleich mit den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsplans, der zum 1. Mai 1999 in Kraft trat, nicht möglich ist.
Ich würde Ihnen namens der Landesregierung empfehlen, den Antrag abzulehnen, und anregen, im Herbst des Jahres, wenn die Landesregierung den dritten Landesentwicklungsbericht vorgelegt haben wird, eine zukunfts
Aus meiner eigenen Zuständigkeit darf ich hinzufügen: Herr Kollege Köck, zu diesem Zeitpunkt werden wir auch über die von Ihnen angesprochenen Bahnthemen mehr wissen. Somit kann ich auch sagen: Aus der Sicht der Verkehrspolitik wäre es begrüßenswert, im Herbst vertieft über diese Fragen zu diskutieren. - Herzlichen Dank.
Herr Minister Dr. Heyer, ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass Sie aus der Sicht der Landesregierung im Prinzip beim Jahr 1999 Schluss machen.
Für mich wäre es interessant, zu wissen, wie Sie die Vergleichbarkeit der bisherigen Landesentwicklungsberichte, also der ersten zwei und des dritten, den Sie jetzt erarbeiten, mit dem, was wir an Zielen und Grundsätzen im Landesentwicklungsplan beschlossen haben, herstellen wollen. Sie haben bestätigt, dass wir mit dem Landesentwicklungsplan, den wir im Hohen Hause beschlossen haben, eine neue Qualität auch im Bereich der Nachhaltigkeit anstreben.
Der Aufwand und das Ergebnis sowie die Effektivität dessen, was wir hier machen, sollen in diese Bilanz einfließen. In diesem komplexen Bereich wäre es auch sehr wichtig - aus fachlichen und sachlichen Gründen -, dass das wissenschaftlich so exakt gemacht wird, dass dies dann auch möglich ist. Bunte Bilder und Statistiken reichen dafür nicht aus.
Es war unser Ansatz, gerade dies schon in die Erarbeitung einzubeziehen, um das dann nicht nachholen zu müssen.
Herr Präsident, ich wollte Ihnen nicht vorgreifen. - Ich höre daraus die Frage heraus: Wie wird die Vergleichbarkeit hergestellt?
Sie müssen Ihre Lust, sich mit den Dingen zu befassen, noch etwas zügeln; denn die Vergleichbarkeit der Berichte wird sich ohne weiteres aus dem dritten Bericht ergeben. Er ist, wie gesagt, vorbereitet worden und kann im Herbst hier diskutiert werden.
Ich weiß nicht, ob Sie Ihre erste Bemerkung ernst gemeint haben. Ich nehme sie einmal ernst. Wir hören nicht mit dem Jahr 1999 auf, sondern wir haben eine Datenlage, die nur so weit aufgearbeitet ist, dass sie maximal bis in den Sommer 2000 hineinreicht.
In Bezug auf das Aufhören kann ich, lieber Herr Kollege Kasten, glaube ich, für die Sozialdemokraten in diesem Haus sagen: Wir haben im Jahr 1994 angefangen, und wir beabsichtigen, noch viele Jahre weiterzumachen. Herzlichen Dank.
Die DVU-Fraktion hat auf einen eigenen Redebeitrag verzichtet. Für die FDVP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Wolf. Bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie im Redebeitrag zum Antrag der PDS „Belastung der Agrarunternehmen“ bereits von uns erwähnt, tolerieren wir die Art der Antragstellung durch die PDS nicht länger. Auch hierbei hätte eine einfache Anfrage genügt; denn selbst in der Antragsform bleibt es eben nur eine Anfrage. Vielleicht hat der Parlamentarische Dienst schon darauf hingewiesen; es kann sein.
Für die Zukunft bitten wir die PDS, das Parlament nicht mehr mit derartigen Anträgen zu belasten. Wenn Sie, werte Abgeordnete der Fraktion der PDS, die Landesregierung beschäftigen wollen, dann bitte über den Weg der Kleinen Anfrage. Dafür haben Sie sofort unser Einverständnis.