Protocol of the Session on January 26, 2001

Ich sagen Ihnen, beispielsweise in Wernigerode - Herr Schomburg ist im Saal - hat man sich die Entscheidung keineswegs leicht gemacht. Es gab erhebliche Auseinandersetzungen. Ich habe an Diskussionen vor Ort teilgenommen. Man ist dann verantwortlich zu einem Ergebnis gekommen.

Ich sagen Ihnen jedenfalls eine schnelle Prüfung zu. Jeder einzelne Fall ist bereits mit unserem Hause durchgesprochen worden. Ich denke, dass wir in der nächsten Woche 14 bis 16 Genehmigungen erteilen werden. Wir werden die verbleibenden fünf Kreise dann auffordern, zu diesen Beschlüssen zu kommen. - Herz- lichen Dank.

Herr Schomburg, eine Frage? - Das hat sich erledigt.

Dann kommen wir zu der Debatte der Fraktionen in der Reihenfolge DVU-FL, FDVP, PDS, SPD, CDU. Für die DVU-FL-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Brandt. Bitte.

Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Wir spüren es in allen Städten und Gemeinden: Unserem Bundesland fehlen die Kinder. Ganze Familien siedeln um, weil die Lebens- und Arbeitsbedingungen in anderen Bundesländern besser sind. Für die Kinder und Jugendlichen, die noch in Sachsen-Anhalt leben, müssen wir, die Elterngeneration, alles nur Mögliche tun, damit unsere Kinder optimale Lernbedingungen vorfinden.

Es ist nur recht, wenn das Parlament die Landesregierung auffordert, dem zuständigen Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zu berichten, wie und ob die Schulentwicklungsplanungen in den Städten und Kreisen umgesetzt werden.

Weil die Gebietsreform im Lande zu anderen Verwaltungsstrukturen geführt hat, haben sich in nicht wenigen Fällen die Schulwege der Kinder erheblich verändert. Die Kosten für die Schülerbeförderung, für die Schulspeisung, für die Sach- und Investitionskosten für die Eltern und die Träger der Einrichtungen haben sich zwangsläufig erhöht.

Wir meinen, dass die Landesregierung ständig verpflichtet sein muss, dem Parlament auch ohne Aufforderung über die Umsetzung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung zu berichten; denn die Zukunft unseres Bundeslandes hängt von hervorragend geschulten und ausgebildeten jungen Menschen ab.

Eine Ausschussüberweisung findet unsere Zustimmung. - Danke.

(Zustimmung bei der DVU-FL)

Danke schön. - Für die FDVP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Wolf. Bitte.

Herr Präsident, ich habe mich zu diesem Thema schon mehrfach positioniert. Angesichts des leeren Saales und der halbleeren Regierungsbank bitte ich darum, meinen Beitrag zu Protokoll zu nehmen. - Danke schön.

(Zu Protokoll:)

Mit der Überschrift „Bildungspolitische Wüste“ charakterisierte der Leserbrief eines Dessauer Bürgers die gegenwärtige Bildungspolitik in Sachsen-Anhalt. Er schrieb - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis -:

„Schulentwicklungsplanung ist Teil von Schulpolitik, diese wiederum ist Teil der Gesamtpolitik in einem Land. Bei uns in Sachsen-Anhalt müssten wir das noch mehr in Anführung setzen. Froh bin ich, dass sich die Interessengemeinschaft ‘Pro Schule‘ gegründet hat. Weil Sachsen-Anhalt keine bildungspolitische Wüste werden darf, sollten sich möglichst viele Menschen - Eltern, Schüler - ihr anschließen.“

Ich kann an meine Worte in der Aktuellen Debatte im Dezember vorigen Jahres anknüpfen. Ich führte aus,

dass dem Kultusminister Dr. Harms ob seiner Bildungspolitik das Wasser bis zum Hals steht und eine arbeitsplatzgefährdende Höhe erreicht hat.

Nun ist das nicht unsere Sorge, aber sorgen muss man sich in diesem Lande um die Kinder, um die Jugendlichen, um deren Schulen. Kraft Amtes versuchen Sie etwas mit Gewalt durchzuziehen, was von Eltern und Kommunen als wenig oder unzureichend durchdacht bezeichnet wird.

Uns ist einleuchtend, dass sinkende Geburtenzahlen zu geringeren Schülerzahlen führen. Aber auch das kann eine Chance sein für überschaubare Klassen mit einem lernfreudigen Klima im Unterschied zu einer bereits in diesem Hohen Hause vorgetragenen Ablehnung einer Massenkinderhaltung in den Schulen.

Hinzu kommt die von jungen Menschen vollzogene Abstimmung mit den Füßen, die den „Notausgang“ aus diesem Sachsen-Anhalt nutzen, in die alten Bundesländer abwandern und auf Dauer entschwinden und so den Bevölkerungsrückgang in Sachsen-Anhalt verfestigen.

Das allgemeine Schulsterben darf nicht glücken. Wie Recht hat also jener Bürger mit seinem Leserbrief, wenn er sich über die unheilvolle, verfahrene Landespolitik auslässt. Was die Bürger empört und auf die Barrikaden treibt, ist die Hochnäsigkeit und Arroganz, mit der die Einwände der Bürger durch die Landesregierung abgebürstet werden. Doch die Bürger begehren auf, lassen weder sich noch ihre Kinder als Versuchspersonen auf dem Großversuchsfeld Sachsen-Anhalt missbrauchen. Da sind die Landesregierung und die sie aushaltenden Fraktionen schnell bei der Hand mit Pauschalverurteilungen.

Sie können selbst nachlesen, wie in der „Magdeburger Volksstimme“ eine Redakteurin sich dagegen wehrt, von einer SPD-Abgeordneten zum „undisziplinierten Volk“ gerechnet zu werden, weil sie kritisch über die vorgesehenen Schulschließungen berichtete. Die Redakteurin schreibt, dass die Abgeordneten dem Volk vermutlich auch zu selten auf das Maul schauten, um überhaupt noch zu bemerken, was die Menschen von dieser Politik halten. Einsprüche von Eltern, von Lehrern, von Kommunen werden glatt übergangen, sachliche Einwände werden unsachlich erwidert.

Die Fraktion der FDVP stimmt dem vorliegenden Antrag zu. Die einen gehen aktiv in die Rente, die anderen gehen aktiv in die Wüste.

Ich denke, angesichts der fortgeschrittenen Zeit wird es dagegen keinen Widerspruch geben. Dann nehmen wir den Beitrag zu Protokoll.

Für die PDS-Fraktion spricht nun die Abgeordnete Frau Stolfa. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die PDS-Fraktion wird dem Antrag der CDUFraktion zustimmen. Auch wir sind der Meinung, dass die Schulentwicklungsplanung eine Angelegenheit von großer landespolitischer Bedeutung ist und eine Sachstandsanalyse durch die Landesregierung im Bildungsausschuss nach den im Antrag vorgegebenen Schwerpunkten zweckdienlich ist. Wir halten auch die Erweiterung Ihres Antrages auf die Berichterstattung im Innenausschuss für angemessen.

Ich betone an dieser Stelle für meine Fraktion noch einmal: Obwohl wir aus eigenen Erfahrungen bestätigen müssen, dass die Umsetzung der Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung ein sehr schmerzhafter Prozess war und ist, der die vor Ort Handelnden oft vor massive Probleme stellte, schwierige Abwägungsfragen und emotionsgeladene Auseinandersetzungen mit sich brachte, sehen wir auch heute keine Alternative zu einer Umsetzung jetzt und teilen nach wie vor den grundsätzlichen Ansatz dieser Verordnung.

Eine Verschiebung um zwei Jahre, wie es die Initiative „Pro Schule“, die auch von Teilen meiner Partei unterstützt wird, fordert, würde aus unserer Sicht zu einem Problemstau führen, der sehr schwer auflösbar wäre. Ich verweise auf die Beispiele und Argumente, die meine Kollegin Frau Dr. Hein während der Aktuellen Debatte im Dezember 2000 zum gleichen Thema angeführt hat.

Meine Damen und Herren! Wir brauchen ein stabiles Schulnetz mit dauerhaftem Bestand in Sachsen-Anhalt. Schulen brauchen Konsolidierung, Kollegien brauchen Stabilisierung, Schülerinnen und Schüler brauchen eine feste Schulheimat und Kommunen brauchen Entscheidungssicherheit für Investitionen.

Für kritikwürdig halten wir, dass die Landesregierung nach unserer Kenntnis in Bezug auf Ausnahmeregelungen am rigidesten bei Sekundarschulen vorgegangen ist. Wir hatten bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass uns die in der Verordnung ausgewiesenen Ausnahmeregelungen insbesondere bei Sekundarschulen nicht hinreichend zu sein scheinen. Wenn die Zumutbarkeit der Erreichbarkeit anderer Sekundarschulen als einziger Ausnahmegrund angegeben ist, dann wird das für die Genehmigungsbehörde zu einer Art Vorgabe und andere, mindestens ebenso gewichtige Sachverhalte finden dann eben keine Beachtung.

Wir haben die Kreise ermutigt, verantwortbar begründete Ausnahmen, die sich zum Beispiel aus der geografischen Lage ergeben können, zu beantragen, und natürlich sind wir nun daran interessiert, von der Landesregierung zu erfahren, inwieweit sie unserer begründeten Aufforderung während der Aktuellen Debatte nachgekommen ist, nicht formal, sondern den konkreten Einzelfall zu prüfen. Wir wollen wissen, inwieweit auch Alternativvarianten in Schulentwicklungsplänen mit der Option einer späteren endgültigen Entscheidung zugelassen worden sind, wenn angesichts der noch anstehenden Gebietsreform mehrere Entscheidungsmöglichkeiten denkbar waren.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich ziehe den Hut insbesondere vor den ausschließlich ehrenamtlich arbeitenden Abgeordneten der Kreis- und Stadtparlamente, die sich nach meiner Kenntnis geschunden haben, um die Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung so umzusetzen,

(Herr Dr. Bergner, CDU: Das stimmt!)

dass ein Schulnetz von Bestand dabei herauskommt. Sicher werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Leistung ähnlich werten. Es ist mir als Hallenserin ein Bedürfnis, beispielhaft für viele andere den Mitgliedern des Bildungsausschusses im Stadtrat von Halle von dieser Stelle aus zu danken.

(Zustimmung von Herrn Dr. Bergner, CDU)

Von ihnen weiß ich, wie viele Stunden sie zusammengesessen und Entscheidungen erstritten haben, wie viele Gespräche und Anhörungen vor Ort notwendig

waren, ehe Entscheidungen gefällt worden sind, wie schwer es war, auch Interessenkollisionen auszuhalten, und dass es gelungen ist, über Parteigrenzen hinweg fair miteinander umzugehen, damit ein Schulentwicklungsplan herauskommt, den sie vor sich und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt verantworten können.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Kauerauf. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit möchte ich meine Rede zu Protokoll geben.

(Zustimmung)

(Zu Protokoll:)

Kürzlich las ich einen Spruch von Herrmann Hesse, der wohl auch auf den hier zu behandelnden Sachbereich zutrifft: „Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.“

Und nach der endgültigen Inkraftsetzung der Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung vor einem Jahr sah es so aus, als müsste unmöglich Scheinendes versucht werden.

Aus den meisten Kreistagen hörte man Klagen, dass man sich für diese Aufgabe nicht kompetent fühle. Doch in der überwiegenden Zahl der Kreisverwaltungen hatte man sich schon im Vorfeld der Veröffentlichung der oben genannten Verordnung Gedanken gemacht, wie man durch qualifizierte Vorlagen zur Problematik die Kreistagsmitglieder auf den beschwerlichen, aber notwendigerweise zu beschreitenden Weg mitnehmen könnte.

Allen Verantwortungsträgern war über die Zeit der jährlichen Fortschreibungen der Schulentwicklungspläne klar geworden, dass Vorgaben erforderlich wurden, um Planungssicherheit für Investitionen im Schulbereich möglich zu machen. Zwei entscheidende Faktoren hatten die Kreise für die Zukunft in Einklang zu bringen: drastisch abnehmende Schülerzahlen und sich verringernde Finanzzuweisungen. So wurde der dann von der Regierung vorgelegte Rahmen für die mittelfristige Schulentwicklungsplanung in der Endkonsequenz als die Hilfe verstanden, die eingefordert worden war.

Sachgerecht und mit außerordentlichem Einfühlungsvermögen prüften die verantwortlichen Abgeordneten in der Regel gemeinsam mit den zuständigen Verwaltungsmitarbeitern die Situation an den Schulstandorten ihrer Kreise. Sie hatten Gemeinde- und Stadträte, Eltern und andere Betroffene anzuhören, deren Bedenken und Einwände zu prüfen, um dann zu einer objektiven Entscheidung zu kommen.

Gegenüber meinen Ausführungen anlässlich der Aktuellen Debatte im Dezember vergangenen Jahres zum gleichen Thema hat sich das bereits zu jener Zeit positive Bild im Zusammenhang mit der Beschlusslage weiter verbessert.

19 Genehmigungsbescheide können nunmehr an 16 Kreise und die drei kreisfreien Städte ergehen. Das Saalkreis wird, so in der heutigen Ausgabe der

„MZ“ zu lesen, am 8. Februar 2001 über seinen Schulentwicklungsplan abstimmen. Quedlinburg wird ebenfalls in Kürze eine Entscheidung fällen. Die Entscheidungen sind somit in 87,5 % der Kreise des Landes getroffen worden. In den restlichen drei Kreisen sollte man die Situation eventuell in Gesprächen zwischen dem MK und den Landräten nochmals erörtern und einen Lösungsweg im Interesse der jeweiligen Kreise suchen.

Dem CDU-Antrag können wir im Wesentlichen zustimmen. Wir sind genau wie Sie daran interessiert zu erfahren, wie die Realisierung der von den Kreistagen beschlossenen Schulentwicklungspläne erfolgt. Die Umsetzung ist - und in dieser Hinsicht besteht sicher auch bei Ihnen, liebe Kollegen von der CDU-Fraktion, kein Zweifel - eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die von Ihnen in den Details geforderte Berichterstattung wird allerdings nicht von der Landesregierung allein geleistet werden können. Den zu erwartenden Arbeitsaufwand werden die Kreisverwaltungen zu einem großen Teil zu erbringen haben. Ich weiß nicht, wie Ihre Kommunalpolitiker zu solchen zusätzlichen Aufgabenübertragungen stehen werden.