Meine Damen und Herren! Bevor ich den nächsten Debattenredner aufrufe, darf ich mit besonderer Freude
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie dem Bericht des Untersuchungsausschusses zu entnehmen ist, wurden beim Erwerb des Objektes „Möwe“ in Berlin in vielfältiger Art und Weise Steuergelder in schwindelerregender Höhe zumindest leichtfertig ausgegeben.
Es wäre notwendig, genauer zu untersuchen, ob hierbei reine Leichtfertigkeit im Spiel war oder ob die Höhe des Kaufpreises nicht sogar durch die Zahlung von Schwarzgeldern günstig beeinflußt worden ist. Dieser Verdacht liegt deshalb nahe, weil erstens der Kaufpreis fast das Doppelte des intern ermittelten Verkehrswertes betrug und somit offensichtlich überhöht war, was die Landesregierung nicht übersehen - in Anführungsstrichen - konnte.
Zweitens ist die Größe des Gebäudes dem Personalbedarf und den Aufgaben der Landesvertretung Sachsen-Anhalts in keiner Weise angemessen. Ein kleineres Objekt wäre völlig ausreichend. Es hätte eine Vermietung der freistehenden Räumlichkeiten geplant werden müssen, was aber im Nutzungsplan bereits ausgeschlossen wurde.
Auch der Wert der Einrichtung des Objektes, der in der Kostenaufstellung der Freien und Hansestadt Hamburg angegeben wurde, liegt mehrere Millionen D-Mark über dem geschätzten Wert.
Eine weitere Motivation für diesen unverhältnismäßigen Kauf könnte ein gewisses Geltungs- und Repräsentationsbedürfnis gewesen sein. Sollte das eine Rolle gespielt haben, so ist diese Einstellung auf das schärfste zu verurteilen. Die Landesregierung sollte ihre Kompetenz lieber durch eine erfolgreiche und dem Volk dienende Politik beweisen als durch die Darstellung von Eitelkeiten.
Gerade in der gegenwärtigen katastrophalen Finanzlage des Landes ist es geradezu ein Verbrechen, wenn nicht jede Mark auf ihre sinnvolle Verwendung hin überprüft wird. Dies sollten natürlich insbesondere diejenigen tun, die von den Bürgern Sachsen-Anhalts Sparsamkeit und Einschränkung erwarten.
Man kann dies nicht ernsthaft fordern, wenn man selbst nicht bereit oder in der Lage ist, mit gutem Beispiel voranzugehen.
Sollten weitere Untersuchungsausschüsse ein vorsätzliches und schuldhaftes Verhalten der Landesregierung beim Erwerb der „Möwe“ ergeben, dann müssen strafrechtliche Schritte eingeleitet bzw. Schadenersatzforderungen gestellt werden. Das sind wir den Bürgern im Land Sachsen-Anhalt schuldig. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Untersuchungsausschüsse werden gebildet, um Sachverhalte aufzuklären, bei denen der Verdacht besteht, daß es zu Unregelmäßigkeiten, vielleicht sogar zu Unrechtmäßigkeiten gekommen ist.
Nach mehr als einem Jahr Untersuchungsausschuß „Landesvertretung“ - ich sage hier bewußt nicht „Möwe“; denn dem Künstlerklub „Möwe“ wird mit dieser Bezeichnung einfach unrecht getan; es gab nichts beim Künstlerklub zu untersuchen - muß ich feststellen, daß viel Zeit für das Aktenstudium und zu den Beweisaufnahmen notwendig war.
Eigentlich kann erst nach dem Abschluß des Ausschusses ein Ergebnis feststehen. Ich kann mich aber des Eindrucks nicht erwehren, daß das Ergebnis für einige Abgeordnete, insbesondere aus der CDU-Fraktion, bereits vorher feststand, egal was die Beweisaufnahme auch erbringen würde: Personelle Konsequenzen müssen sein!
Natürlich hat auch unsere Fraktion erklärt, daß der Kauf der Liegenschaft für die Landesvertretung personelle und schadensrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen muß, wenn all das, was in der Öffentlichkeit an Wahrheiten, an Halbwahrheiten, aber auch an Unwahrheiten verbreitet wurde, durch den Untersuchungsausschuß bestätigt und bewiesen wird. Ich betone: Wenn sich dies bestätigt. Das hat es aber gerade nicht.
Darüber kann man froh sein oder auch nicht. Zufrieden kann man, denke ich, mit dem Ergebnis nicht sein, da viele Fragen offengeblieben sind, die jedoch auch nicht mehr aufklärbar sind, wie zum Beispiel die Rolle des Herrn Umschaden. Zumindest eines haben aber Untersuchungsausschüsse und gerichtliche Verfahren gemeinsam: Es kann nur das als Ergebnis vorgelegt werden, was bewiesen wurde. Nur das kann als Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden.
Für unsere Bewertung des Ergebnisses des Untersuchungsausschusses haben wir den Entwurf des Berichts herangezogen und eine Reihe von Punkten herausgegriffen, die aus unserer Sicht äußerst kritikwürdig sind und im Bericht zu harmlos dargestellt wurden. Es kommt deshalb auch zu einigen Überschneidungen mit dem, was Herr Bischoff gesagt hat; denn die Kritikpunkte, die er genannt hat, sind genau die, die von uns benannt worden sind. Unsere sämtlichen Kritikpunkte und Schlußfolgerungen wurden in den Abschlußbericht aufgenommen.
Das ist zum einen der angebliche Zeitdruck, unter dem man beim Kauf der Liegenschaft stand. Aus unserer Sicht bestand dieser Zeitdruck so nicht. Er führte aber dazu, daß die Umschau, die Verhandlungen, die Prüfungen sowie die Einbeziehung des Landtages nicht die notwendige Sorgfalt erfuhren. Es erfolgte nicht in jedem Fall eine umfassende Prüfung der Angebote oder eine Besichtigung anderer Liegenschaften.
Obwohl eine interne Wertermittlung eine erhebliche Abweichung vom Kaufpreis ergab, wurde diese Wertermittlung dem Finanzausschuß für seine Entscheidung
nicht zur Kenntnis gegeben. Wir bewegten uns aber im Bereich der Spekulationen, wenn wir heute erklären würden, die Entscheidung des Finanzausschusses hätte dann ganz anders ausgesehen. Ich betone: Spekulationen gehören nicht in den Bericht eines Untersuchungsausschusses.
Ein weiterer Kritikpunkt besteht in der nicht erfolgten Ausschreibung. Aufgrund des großen Kostenrahmens und der politischen Brisanz des Bauvorhabens wäre eine Ausschreibung jedoch angebracht gewesen, auch wenn - das muß ganz klar gesagt werden - diese nicht vorgeschrieben ist.
Hinsichtlich der Vorhaltekosten der Hamburgischen Landesbank, die Sachsen-Anhalt übernommen hat, muß kritisch angemerkt werden, daß diese hätten näher überprüft und zielstrebiger verhandelt werden müssen. So haben wir beantragt, in den Bericht aufzunehmen, daß kritisch vermerkt wird, daß die Fachebene des Ministeriums der Finanzen keinerlei Anlaß gesehen hat, die Nachweisführung für die einzelnen Posten der Kostenaufstellung einzufordern. Bei der Akzeptanz des Kaufpreises wurde der Grundsatz der Sparsamkeit nicht durchgängig beachtet.
Ebenfalls in den Abschlußbericht aufgenommen wurden unsere Schlußfolgerungen. Dazu zählen: Die zuständigen Ausschüsse müssen bei derartigen Vorhaben vor ihrer Entscheidungsfindung rechtzeitig und vollständig über den jeweiligen Sachstand einschließlich der signifikanten Hintergründe von Entscheidungen in Kenntnis gesetzt werden. Im Ministerium der Finanzen ist dafür Sorge zu tragen, daß bei der Bearbeitung derartiger und vergleichbarer Vorgänge die Geschäftsverteilungspläne und die Kontrollinstrumentarien sowie die Kooperation mit anderen Ressorts so eindeutig festgeschrieben sind, daß die festgestellten Versäumnisse zukünftig ausgeschlossen sind. Das Ministerium der Finanzen berichtet im Finanzausschuß über Konsequenzen gemäß der unter Nr. 2 benannten Schlußfolgerungen bis November 2000.
All die von uns genannten Punkte sind Kritikpunkte an der Arbeit der damals Verantwortlichen. Sie werden gedeckt vom Beweisergebnis, von den vorliegenden Akten und von den Zeugenvernehmungen. Ergebnis muß sein, daß zukünftig derartige Entscheidungen verantwortungsbewußter getroffen werden.
Nicht gedeckt vom Beweisergebnis sind die Forderungen der CDU-Fraktion. An keiner Stelle ihres Berichtes ist substantiiert vorgetragen worden, wer ganz konkret gegen welche Rechtsvorschriften verstoßen hat, um daraus die Forderungen nach Personalentscheidungen und nach Schadenersatz ableiten zu können. Unsere Fraktion ist gespannt auf die weiteren Schritte der CDUFraktion. - Ich danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegt im Wesen eines Untersuchungsausschusses begründet, daß er auf der Grundlage der unterschiedlichen Besetzung zu unterschiedlichen Aussagen
kommt. Auch der vorliegende Bericht des Siebenten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist nicht das Ergebnis einer objektiven Arbeit und Bewertung, sondern ein Gebräu der politischen Zweckmäßigkeit. Er spiegelt insgesamt die Arroganz der Macht wider.
Hier, Herr Bischoff, frage ich mich, ob Sie mit Ihrem soeben vorgetragenen Bericht objektiv aus dem Ausschuß berichtet haben. Wie ist sonst zu bewerten, Herr Bischoff, daß Sie nicht erwähnt haben, daß die FDVPFraktion ebenfalls gegen den von Ihnen vorgeschlagenen Teil C des Abschlußberichtes gestimmt und ihn abgelehnt hat?
(Herr Bischoff, SPD: Sie haben doch selber gar nichts vorgelegt! Sie waren an dem Tag gar nicht da!)
Meine Damen und Herren! Beim Erwerb der Luisenstraße 18 durch das Land Sachsen-Anhalt wurde all das getätigt und verfügt, was im privaten Leben kaum möglich erscheint: Auf die Ausschreibung eines Objektes wurde verzichtet, eine Wertermittlung nicht vorgenommen, ein Gutachten nicht erstellt, obwohl das öffentliche Recht die Ausschreibung vorsieht.
Danach werden öffentliche Aufträge nach Maßgabe des Haushalts- und Europarechts im Wege einer öffentlichen Ausschreibung vergeben, um das für den Auftraggeber günstigste Angebot zu ermitteln und um auch ein wettbewerbskonformes Auftragswesen zu praktizieren. Das alles hat aber die Landesregierung im Land SachsenAnhalt offenkundig nicht interessiert; denn obwohl das Land um eine Liegenschaft flehte, fand eben doch keine Ausschreibung statt. Man überließ alles dem Zufall oder auch nicht.
Bemerkenswert ist über die Unterlassung der Ausschreibung hinaus, daß dann mehr oder minder ungeprüft die Bewirtschaftungskosten des Objektes entsprechend der Aufstellung der Hamburgischen Landesbank vom 5. November 1997 übernommen wurden. Würde diese Situation auf die Privatwirtschaft übertragen, dann bedeutete dies, daß sich der Verkäufer eines Hauses entäußert, der Käufer das Haus kauft und auch noch die Kosten des Verkäufers übernimmt, nur weil dieser sich weigert, das Eigentum an dem Objekt zu übertragen und den Besitz zu gewähren. Jeder Privatmann würde bei dem hierbei von der Landesregierung gezeigten Verhalten in die Zahlungsunfähigkeit getrieben werden.
Es ist darüber hinaus auch bemerkenswert, daß die Landesregierung die Übernahme der vorgenannten Kosten damit begründet, daß ein Zeuge aus der Ministerialbürokratie nicht remonstriert habe. Hieran wird ein Verständnis des Landesbeamtenrechts deutlich, das man eigentlich nur noch als wunderlich einordnen kann; denn remonstrieren heißt doch nur, eine Gegenvorstellung zu entwickeln, aber genau das hatte ja der Zeuge getan. Dem vormaligen Minister Schaefer ist das aber offenkundig nicht aufgefallen.
Das Kabinett wollte entscheiden, das Kabinett hat entschieden, und das Kabinett wollte sich auch nicht von einem Beamten in den selbstherrlichen Entscheidungsrahmen hineinreden lassen.
Ungereimtheiten sind ferner bei der Besichtigung der Liegenschaft in deren gesamtem Vorfeld festzustellen. Im Vorfeld der Besichtigung kam es zu einer Kontaktaufnahme zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem
Land Hamburg in bezug auf die Liegenschaft. Unstreitig ist aber auch, daß die hierfür zuständige Fachverwaltung von der Kontaktaufnahme keine Kenntnis erhielt und sich von daher auch nicht mit der Liegenschaft befassen konnte.
Damit, meine Damen und Herren, ist der Landesregierung vorzuwerfen, daß sie sich nicht der Fachkompetenz bedient hat. Die Landesregierung hatte sich bereits im Vorfeld der Besichtigung entschieden. Die Besichtigung selbst am 28. Oktober 1997 war eigentlich eine reine Formalie. Das ist auch zeugenschaftlich dokumentiert worden.
Die Landesregierung hatte ein Spielzeug entdeckt, und man war getreu dem Verhalten eines Kindes nicht bereit, genau auf dieses Spielzeug zu verzichten.