Die Landesregierung hatte ein Spielzeug entdeckt, und man war getreu dem Verhalten eines Kindes nicht bereit, genau auf dieses Spielzeug zu verzichten.
Ähnlich ungereimt ist das Geschehen um die Wertermittlung für die vom Land erworbene Liegenschaft. Auf der einen Seite stehen klare Positionen von sachkundigen Beamten, auf der anderen Seite, und zwar aus Sicht der Landesregierung, eines Verkaufszeugen, wird um jeden Preis relativiert. Geradezu bemerkenswert ist der Standpunkt des Zeugen Stuhlmann zu diesem Problem, der unter Bezugnahme auf zum Fabelreich gehörende Inhalte vorträgt, eine Wertermittlung für das Objekt Luisenstraße 18 sei gar nicht möglich. Dabei hätte sich doch dieser Zeuge gerade bei den verbeamteten Zeugen sachkundig machen können, aber auch hier gilt, daß nicht sein kann, was nicht sein darf.
Die Nichtbeachtung des in der Kurzfassung gefertigten Wertgutachtens der beamteten Zeugen durch die Landesregierung hat für das Land zu einem Schaden in Millionenhöhe geführt. Wer diesen Schaden trägt, meine Damen und Herren, bedarf keiner Erläuterung.
Auch unter Zugrundelegung und Auswertung des Gebäudewertgutachtens vom 22. Januar 2000 zur Liegenschaft ergibt sich, daß der im März 1998 gezahlte Kaufpreis für die Liegenschaft nahezu astronomisch war und in keiner Hinsicht zu rechtfertigen ist.
Damit ist festzustellen, daß durch den Untersuchungsbericht eben nicht die Schlüsse der Landesregierung gestützt werden, daß Entscheidungen sachkundig vorbereitet, getätigt und abgewickelt worden seien. Das Gegenteil ist der Fall. Die in jeder Hinsicht seriösen verbeamteten Zeugen haben mit ihren zeugenschaftlichen Bekundungen der Landesregierung eine schallende Ohrfeige verabreicht, wobei aufgrund des kritisierten Verhaltens dem Land Sachsen-Anhalt ein erheblicher materieller Schaden entstanden ist. Der von der Landesregierung angerichtete politische Schaden besteht ohnehin nur noch in einem Scherbenhaufen, der nicht mehr durchdrungen werden kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will hier nicht alles wiederholen, was schon gesagt wurde, aber zum Wesentlichen muß einiges gesagt werden.
Die Hauptvorwürfe, die gegen die Landesregierung erhoben worden sind, haben sich durch das Untersuchungsausschußverfahren nicht bestätigt.
Das betrifft insbesondere den Vorwurf der Zahlung eines überhöhten Kaufpreises. Dem Land ist also kein finanzieller Schaden entstanden.
Dargelegt ist, daß das Land nicht preiswerter hätte kaufen können, da der Hamburgischen Landesbank Angebote in gleicher Höhe vorlagen,
Die Mehrheit des Untersuchungsausschusses hat vielmehr ausdrücklich feststellt, daß angesichts der sehr guten Lage und der weiter fortschreitenden Sanierung der Umgebung der Immobilie eine Wertsteigerung des Objektes zu erwarten ist.
Meine Damen und Herren! Die Mehrheit des Ausschusses hat allerdings auch nicht die Augen davor verschlossen, daß das Kaufverfahren nicht optimal verlaufen ist.
Da ist zunächst die Arbeitsebene des Ministeriums der Finanzen, die die ihr zukommenden Aufgaben - Prüfung und Bewertung der zu erwerbenden Objekte; dies betrifft in diesem Fall die Luisenstraße 18, unter anderem auch den umstrittenen Bereich der Vorhaltekosten - nicht in dem erforderlichen Maße erfüllt hat.
der die interne Wertermittlung zur Luisenstraße 18 sowohl den Mitgliedern der Landesregierung und den beteiligten Staatssekretären als auch den Abgeordneten des Finanzausschusses nicht zur Kenntnis gab, was ich auch persönlich als einen groben Verfahrensfehler von Herrn Staatssekretär Dr. Köpp hierbei ansehe.
Die Entscheidung, welchen Aussagewert man diesem Vermerk zumißt, hätte natürlich denjenigen überlassen werden müssen, die an der Kaufentscheidung beteiligt waren. Das Vorgehen ist um so unverständlicher, als auch bei Vorliegen sämtlicher Informationen die Kaufentscheidung für die Luisenstraße gut begründbar gewesen wäre.
Im Untersuchungssausschußverfahren hat sich nämlich erwiesen, daß die Immobilie von der Lage des Grundstücks und dem Zuschnitt des Gebäudes her gut geeignet ist als Standort für eine Landesvertretung.
Auch zu dem Punkt einer Ausschreibung für die Landesvertretung Sachsen-Anhalts äußerte sich die Mehrheit des Ausschusses. Diese Ausschreibung war zwar rechtlich nicht vorgeschrieben - das muß man ausdrücklich noch einmal festhalten -, wäre aber aus politischen Gründen erwägenswert gewesen, allein um die Akzeptanz für die zukünftige Landesvertretung zu steigern.
Meine Damen und Herren! Wenn man sich diese Ergebnisse des Untersuchungsausschußverfahrens ansieht, fragt man sich natürlich, wie die CDU zu ihrer Wertung und zu den von ihr geforderten weitreichenden personellen Konsequenzen kommt.
Das von der CDU gezogene Fazit ist jedenfalls völlig überzogen und mit den im Ausschußverfahren festgestellten Tatsachen nicht begründbar.
Die politische Wertung der CDU-Fraktion im Abschlußbericht ist durchzogen von Unterstellungen und Mutmaßungen und gibt im Kern nur das wieder, was zu Anfang des Verfahrens an Erwartungshaltung bei der CDU vorhanden war. In gewissem Maße habe ich sogar Verständnis dafür, daß die Enttäuschung groß ist, wenn die Vorwürfe sich dann nicht belegen lassen.
Das ist aber keine Rechtfertigung für den Mißbrauch des Untersuchungsausschußverfahrens. Populismus statt Sachverhaltsaufklärung
Entschuldigung! Einen Moment, Herr Hoffmann. - Meine Damen und Herren! Eine Parlamentsdebatte ohne Zwischenrufe ist wie eine Suppe ohne Salz. Das wissen wir. Wir wollen sie aber auch nicht so versalzen, daß wir uns gegenseitig nicht mehr hören können.
Darum würde ich bitten. Alle, die etwas zu sagen haben und es unbedingt wollen, werden noch Gelegenheit dazu bekommen. - Bitte, Herr Hoffmann.
Die innerparteilichen Profilierungsversuche von Herrn Gürth ziehen sich wie ein roter Faden durch das gesamte Untersuchungsausschußverfahren. Ein Beleg dafür sind allein die gesammelten Pressemitteilungen von Herrn Gürth, die zwar mit dem Ablauf der jeweiligen Ausschußsitzung nichts zu tun hatten, dafür aber um so mehr mit beleidigenden Äußerungen gegen Zeugen des Untersuchungsausschusses.
Ich habe nichts gegen hart geführte politische Auseinandersetzungen, aber es ist eine Frage des persönlichen Stils, dabei gewisse Grundregeln im Umgang miteinander zu beachten.
Meine Damen und Herren! Die Mehrheit des Ausschusses hat sich natürlich auch mit der Frage beschäftigt, welche Schlußfolgerungen aus den festgestellten Tat
sachen zum Erwerb zu ziehen sind. Selbstverständlich ist, daß den Ausschüssen alle zur Verfügung stehenden Informationen bei der Entscheidungsfindung vorliegen müssen. Weiterhin muß sichergestellt werden, daß die bereits bestehenden Regelungen zum Erwerb und Verkauf von Grundstücken von allen Fachabteilungen im Ministerium der Finanzen in optimaler Weise umgesetzt werden. Dazu wird die Landesregierung zu gegebener Zeit im Finanzausschuß Bericht erstatten.
Die Sanierung des Gebäudes Luisenstraße 18 muß möglichst zeitnah begonnen und abgeschlossen werden, um die Standortvorteile, die das Objekt als Landesvertretung für Sachsen-Anhalt bietet, optimal nutzen zu können. Die Zwischenanmietungskosten werden mit den Monaten und Jahren nicht geringer werden. Dadurch entstanden und entstehen Mehrkosten, die, wenn man das genau betrachtet, Herrn Gürth anzulasten wären.