Ja. Liebe Frau Dr. Pinka, ich interpretiere hier nichts rein. Ich lese einfach Ihren Antrag. Da steht, dass diese Gesellschaft die Aufgaben im Rahmen der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung usw. erfüllt, und unter Drittens: „Diese Gesellschaft wird hauptsächlich durch den Bund und die betroffenen Bundesländer finanziert.“ Das heißt, der Bund und die Bundesländer finanzieren diese Aufgaben dieser Gesellschaft. Das steht hier drin.
Und unter Punkt III. steht dann, dass Sie unverzüglich die ausreichende Beteiligungsfinanzierung einfordern wollen. Dafür gibt es keinerlei gesetzliche Basis. Auf welcher Basis wollen Sie denn jetzt plötzlich das Unternehmen auffordern, sich an irgendetwas zu beteiligen und Geld dem Unternehmen abverlangen? Was Sie verlangen können, ist eine Sicherheitsleistung. Die gehört Ihnen aber nicht – danach habe ich Sie vorhin gefragt –, sondern die kann man lediglich ziehen, wenn das Unternehmen selbst nicht zahlungsfähig ist. Wir allerdings hoffen, dass ein Unternehmen wie die LEAG die Kurve bekommt und den Kurs in die Energiewende setzt und uns erhalten bleibt und dass wir es nicht erst in die Pleite treiben müssen, bevor wir dann an das Geld herankommen.
Meine Damen und Herren, wir setzen in der Aussprache fort. Es gibt noch eine Wortmeldung von Herrn Abg. Wild. – Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Die Gründung und der Aufbau der Bund-Länder-Gesellschaft für Stilllegung, Sanierung, Rekultivierung der deutschen Braunkohlereviere ist Unsinn und abzulehnen.
Für die Alttagebaue gibt es bereits den LMBV. Für diese Tagebaue gab es jedoch auch keinen Rechtsnachfolger mehr, der für die Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung hätte bezahlen können. Die DDR wurde aufgelöst und war darüber hinaus pleite. Die Verantwortlichkeiten für die jetzigen Tagebaue sind klar geregelt. Sie liegen bei der LEAG und bei EPH. Es steht auch fest, dass wir diese Tagebaue auch über mehrere Jahrzehnte dringend benötigen. Deutschland ist auf diesen grundlastfähigen Strom angewiesen. Statt Milliarden Euro für Stromtechnologien auszugeben, die keine einzige Glühbirne zum Leuchten bringen, wenn nachts der Wind ausbleibt, sollten wir die Forschungen in die Kernfusion vorantreiben.
Sie aber widmen sich der Verteufelung des letzten einheimischen Energieträgers, während überall auf der Welt neue Kohlekraftwerke entstehen.
In China zum Beispiel entstehen bis 2030 jedes Jahr mehr als der Gesamtbestand in Deutschland. Das muss man sich einmal vorstellen. Und Sie hoffen, mit Abschaltungen die Welt zu retten.
Um es einmal ganz klar zu sagen: Was Sie machen, ist verantwortungslos. Verantwortungslos war aber auch das Handeln der Staatsregierung.
CDU und SPD streben auf Bundesebene die Braunkohlekonzerne im vollen Wissen um die Auswirkungen in den Ruin. Bei den aktuellen Plänen kann tatsächlich niemand mehr ausschließen, dass nicht doch der Steuerzahler derjenige ist, der bezahlt.
– und auch zum Thema Kernfusion. Wo würden Sie denn in Sachsen ein Atomkraftwerk vorschlagen? Möglicherweise im Vogtland?
Wir reden hier nicht über Atomenergie, Herr Vieweg, sondern über Forschung, über kalte Fusion, Kernfusion, über Zukunftstechnologien, die umweltverträglich sind, die keine Brennstäbe für eine Endlagerung brauchen.
Diese Forschung wird sehr, sehr stiefmütterlich behandelt. Anstatt Milliarden Euro in den sinnlosen Ausbau von Windkraft- und anderen nicht grundlastfähigen Strom zu stecken, sollten wir doch Geld dafür investieren, um zu forschen, wie wir sauberen, grundlastfähigen Strom erzeugen können. Das ist doch viel, viel wichtiger.
Ich fahre fort. Ich erinnere mich noch daran, dass Vattenfall im Zuge der Verkaufsverhandlungen 1,5 Milliarden Euro genau für diese Zwecke an den neuen Besitzer EPH überwiesen hat. Da fragt man sich, warum die Staatsregierung – jetzt, zwei Jahre nach dem Verkauf – über eine Summe von 600 bis 800 Millionen Euro an Sicherheitsleistungen verhandelt..
Meine Damen und Herren, nun ist die erste Runde in der Aussprache wirklich beendet. Möchte noch jemand aus den Reihen der Fraktionen sprechen? – DIE LINKE nicht. Die CDUFraktion? – Herr Abg. Von Breitenbuch. – Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ende des Braunkohlebergbaus und der Braunkohleverstromung ist in Mitteldeutschland in der Lausitz mittelfristig absehbar.
Dazu wird die Kommission Strukturwandel, Wachstum und Beschäftigung voraussichtlich bis Ende des Jahres 2018 eine Konzeption erarbeiten, wie der Strukturwandel zu bewältigen ist. Diesen Ergebnissen sollten wir nicht vorgreifen. Insofern ist der Zeitpunkt Ihres Antrages, liebe Fraktion DIE LINKE, wirklich interessant.
Sie greifen in Ihrer Argumentation für eine staatliche Gesellschaft zur Sanierung und Rekultivierung der deutschen Braunkohlereviere die Aspekte Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung auf. Die offenen Fragen des Auslaufbergbaus bleiben indes unbeantwortet. Sie betrachten den Braunkohlebergbau als abgeschlossenen Prozess, an den sich unmittelbar eine Rekultivierung anschließt. Das greift zu kurz und ist fachlich nicht durchdacht.
Eine erfolgreiche Sanierung und Rekultivierung gelingt nur im Miteinander. Ich will das an zwei Beispielen aus meiner Heimat deutlich machen. Im Tagebau Zwenkau konnten noch während der aktiven Braunkohleförderung, die bis 1999 andauerte, Rekultivierungshemmnisse beseitigt werden. Zum anderen war die Flutung der vielen Seen, so zum Beispiel des Markleeberger Sees, des Störmthaler und des Zwenkauer Sees, nur mit Grubenwasser aus den Tagebauen Vereinigtes Schleenhain und Profen möglich.
Ihre Begründung zum Antrag, die Schließung der Braunkohletagebaue als Beginn eines erfolgreichen Strukturwandels zu sehen, negiert den aus den bisherigen Erfahrungen langjährigen Prozesscharakter. Eine erfolgreiche Rekultivierung und Sanierung gelingt daher nicht nur mit einer staatlichen Institution, sondern und vor allem gemeinsam mit den Bergbauunternehmen.
Eine weitere Forderung aus Ihrem Antrag möchte ich aufgreifen: die hinsichtlich einer Beteiligungsfinanzierung der Bergbauunternehmen. Selbstverständlich muss der Staat, muss das Land Sicherungsleistungen von den Bergbaubetreibern einfordern. Die Frage ist nur, wie man damit umgeht und wie viel Luft man den Unternehmen lässt. Nach dem jetzigen Stand und mit einer Planung des Kohleabbaus bis 2040/2045 sind die Unternehmen des Bergbaus in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Doch wir müssen den Unternehmen rechtsverbindliche Restlaufzeiten garantieren, in denen sie das Geld verdienen können, welches man zur Sanierung und Rekultivierung einfordert.
Es geht hier maßgeblich um Vertrauensschutz. Mit einem Überbietungswettkampf zum Vorziehen von Ausstiegsszenarien verspielt man genau dieses Vertrauen. Die Bergbauunternehmen sind sehr wohl in der Pflicht, ihren Beitrag an der Wiedernutzbarmachung der Landschaft zu leisten. Doch je mehr man deren Möglichkeiten begrenzt, entsprechende Mittel zu verdienen, desto höher sind die durch die öffentliche Hand zu leistenden Aufwendungen
Zum Schluss möchte ich auf den von Ihnen erwähnten Fachkräftemangel für die Sanierung zu sprechen kommen. Zusätzlicher Fachkräftebedarf wird nach Sachlage nur in überschaubarem Umfang notwendig werden, da die Wiedernutzbarmachung von Landschaften durch die aktiven Bergbaubetreiber praktisch laufend und parallel zur Rohstoffgewinnung erfolgt. Die Rekrutierung der notwendigen Arbeiter erfolgt daher maßgeblich aus den aktiven Bergbaugesellschaften heraus. Überdies ist davon auszugehen, dass bergbautypische Löhne mit Tarifbindung in Beschäftigungsgesellschaften gezahlt werden können.
Ihr Antrag, der darauf abzielt, dass sich eine staatliche Gesellschaft der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung der Braunkohlereviere annimmt, wirkt daher wie eine Kopie des LMBV-Prinzips, das auf die Rekultivierungsdefizite als Erblast des DDR-Bergbaus zugeschnitten ist. Doch die Situation jetzt ist eine andere. Wir wissen, dass die Braunkohleförderung endlich ist. Ersatzarbeitsplätze und substanzielle Weiterbeschäftigung,
insbesondere für ältere Arbeitnehmer, sind das erklärte Ziel im Freistaat Sachsen auch im Zuge seiner Mitwirkung in der Kommission Strukturwandel, Wachstum und Beschäftigung. Warten wir deshalb deren Ergebnisse ab. Auf dieser Kommission liegt eine große Verantwortung.
Meine Damen und Herren, gibt es aus den Reihen der Fraktionen weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es jetzt kurz machen und sagen:
Ich schließe mich vollumfänglich Herrn Dr. Lippold an, würde aber trotzdem noch etwas länger ausführen wollen.
Wir stehen heute vor einer doppelten Herausforderung. Wir wollen nämlich auf der einen Seite den Umbau zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft schaffen und die international vereinbarten Klimaschutzziele erreichen, dabei auf der anderen Seite aber neue Perspektiven für die vom Strukturwandel betroffenen Menschen und Regionen schaffen. Beides gehört aber zusammen.
Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ soll nun zu beiden Schwerpunkten Vorschläge erarbeiten. Wir haben auf die Einrichtung dieser Strukturentwicklungskommission gedrängt, und sie ist eines eben nicht, wie DIE LINKE immer wieder behauptet, eine reine Kohleausstiegskommission. Sie gehen also
von einer falschen Prämisse aus. Anders als Ihr Antrag suggeriert, ist die Aufgabe der Kommission nicht die zügige Stilllegung von Braunkohlerevieren, sondern die Entwicklung von Vorschlägen – ich zitiere aus dem Einsetzungsbeschluss – „zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung einschließlich eines Abschlussdatums und der notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen, renaturierungs- und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen“.