Konkret – kurz benannt – wollen wir eine kommunale Integrationspauschale einführen. Jährlich sollen die Gemeinden, die Städte und Landkreise in diesem Rahmen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt bekommen, um Infrastruktur instandzusetzen oder zu schaffen, die nicht nur integrativen Belangen, sondern auch der gesamten Bevölkerung zugute kommt.
Ich schließe die Einbringung dieses Gesetzes mit den Worten des Sachverständigenrates Deutscher Stiftungen für Integration und Migration, die zum ZIK 1, dem alten ZIK, geschrieben haben: „Sollte die Staatsregierung ein solches Gesetz erwägen, wäre Sachsen das erste ostdeutsche Flächenland mit einem solchen Vorhaben. Dem Land käme damit eine Vorreiterrolle zu und es würde ein deutliches Zeichen setzen, auf die auch in Zukunft virulenten Fragen der Integration und gesellschaftlichen Teilhabe von Zuwanderern vorbereitet zu sein.“
Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie zur Regelung der Grundsätze und Ziele der Integration im Freistaat Sachsen an den Innenausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration und an den Verfassungs- und Rechtsausschuss zu überweisen. – Dazu gibt es eine Wortmeldung; bitte, Herr Dr. Meyer.
Herr Präsident, es ist unstrittig, dass der Antrag federführend vom Innenausschuss bearbeitet werden soll; auch der Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration ist von dem Thema betroffen. Für uns erschließt sich allerdings nicht, inwiefern Verfassungsfragen betroffen sind. Nach § 44 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung ist ein Antrag und ein Gesetz vor allem an einen Ausschuss zu überweisen. Demzufolge werden wir die Ablehnung aussprechen für die Überweisung an den Verfassungsausschuss, weil sich das für uns nicht erschließt.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Meyer. Jetzt sehe ich Herrn Kollegen Bartl, und ich habe eine Vermutung, wozu Sie sprechen könnten.
Ja, es geht wirklich um diesen angekündigten Antrag. Zunächst einmal heißt der Ausschuss Verfassungs- und Rechtsausschuss. Das Recht ist ja nicht ganz unerheblich in der Arbeit des Ausschusses; das ist das erste Problem.
Das zweite Problem ist: Selbstverständlich wollen wir gern, dass sich der Verfassungs- und Rechtsausschuss mit dem Rechtsraum für die Grundrechtsgewährung befasst, weil sich der Verfassungs- und Rechtsausschuss mit dem Rechtsrahmen für die Gewährung der entsprechenden Teilhaberechte befassen kann. Selbstverständlich wollen wir auch – deshalb steht ja in der Begründung drin, unter Hinweis auf Artikel 6 Abs. 1 usw. – die Verfassungskonformität des Vorhabens prüfen. Dafür ist der Rechtsausschuss da.
Ich habe nebenbei auch ein Problem: Ich weiß nicht, wer in dem Haus das Selbstverständnis des Rechtsausschusses auslegt – außer dem Ausschuss selbst. Wer in dem Landtag legt das Verständnis des Rechtsausschusses aus? Ich habe mein Problem damit, dass das durch Fraktionen geschehen kann; ich habe ein Problem damit, dass das durch den Juristischen Dienst geschehen kann.
Jedenfalls halten wir an dem Antrag fest und bitten, wenn es anders entschieden wird, um eine Begründung.
Herr Bartl, Ihrer Logik folgend, müsste jeder Gesetzentwurf an den Verfassungs- und Rechtsausschuss überwiesen werden, weil natürlich Recht dahintersteht. Aber es ist kein inhaltlicher Zusam
menhang bei diesem Gesetz erkennbar, dass es an diesen Ausschuss überwiesen werden sollte. Es gibt eine Behandlung durch zwei Ausschüsse und § 44 Geschäftsordnung sagt, dass es ein Ausschuss regeln sollte.
Ich habe als Ausschussvorsitzender ein totales Interesse, dass wir nicht unnötig große Tagesordnungen bekommen. Herr Meyer, Sie können gern einmal vergleichen, bei wie vielen allgemeinen Gesetzen wir eine Beantragung an den Verfassungs- und Rechtsausschuss haben.
Ich habe es ausgeführt: Es geht uns um die Erstreckung des Grundrechtsrahmens. Ich kann mir schwer vorstellen, dass wir jetzt über Argumente abstimmen. Mathematisch hat die Mehrheit doch nicht immer recht.
Wir haben einen speziellen Artikel in der Verfassung, wo auch die Stellung von Menschen mit Migrationshintergrund, Minderheiten und dergleichen mehr geregelt ist; und wir wollen das an diesem Maßstab Artikel 6, an dem Maßstab Verfassung und Grundgesetz prüfen.
Darüber werden wir jetzt per Abstimmung entscheiden, und zwar so, dass es übersichtlich ist: ein Ausschuss federführend, ein Ausschuss mitberatend.
Wer für die Überweisung dieses Entwurfes an den Innenausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration – mitberatend – ist, den bitte ich um das – –
(Valentin Lippmann, GRÜNE: Entschuldigung, es wurde ein Vorschlag unterbreitet, das war ein Abänderungsvorschlag! – Kurze Abstimmung im Präsidium)
Also noch einmal: Wer für die Überweisung dieses Entwurfes an den Innenausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration – mitberatend – stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das klar.
Jetzt geht es weiter: Wer für eine Überweisung an den Verfassungs- und Rechtsausschuss – ebenfalls mitberatend – stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Überweisung an den mitberatendenden Verfassungs-
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge: die einbringende Fraktion DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, GRÜNE, Frau Kollegin Kersten und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! DIE LINKE fordert mit ihrem Antrag „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Nettolohnlücke für alle nicht verbeamteten Lehrkräfte schließen – Keine ‚Zwei-Klassen-Lehrerschaft‘ in Sachsen zulassen“ den Landtag heute auf, den Lehrerinnen und Lehrern in Sachsen zu danken, die über Jahrzehnte das sächsische Schulsystem aufgebaut und mit hohem persönlichem Engagement und unter enormen Belastungen erfolgreich getragen haben. Unsere Anerkennung für diese außerordentlichen Arbeits- und Lebensleistungen gilt diesen Kolleginnen und Kollegen.
Im Februar 2000 hat der damalige Staatsminister für Kultus, Dr. Matthias Rößler, in einer Landtagsdebatte gesagt: „Der Freistaat gibt im Vergleich zu anderen Bundesländern die wenigsten Mittel für Schulen aus. Bei der Stundenzahl liegt der Freistaat auf Platz 3 unter den Bundesländern. Sachsen hat geringen Unterrichtsausfall im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Sachsen hat die höchste Pflichtstundenzahl für die Lehrkräfte – 2 000.“
Das hat der damalige Kultusminister gesagt. Ich zitiere; das ist nicht meine Äußerung, sondern die des damaligen Kultusministers Dr. Rößler.
Die Lehrerinnen und Lehrer müssen arbeiten wie in keinem anderen Bundesland. Wenn Sie zu einem Kostennettovergleich kommen, muss logischerweise irgendjemand den Preis zahlen. Das sind die sächsischen Lehrerinnen und Lehrer. – Das waren Aussagen des heutigen Landtagspräsidenten, Herrn
Wie damals schon, bezahlt auch heute wieder ein Teil der Lehrerschaft den Preis für die verfehlte Personalpolitik der Staatsregierung. Der Freistaat spart seit Jahrzehnten an den Lehrerinnen und Lehrern.