Inwieweit wir weitere Personalanpassungen benötigen, müssen wir bei den Haushaltsverhandlungen sehen. Das ist zumindest das, was wir zu den Beschlüssen in Umsetzung gebracht haben, die wir damals gemeinsam hier während der Haushaltsverhandlungen geführt haben.
Herr Minister, ich habe in den Ausführungen zur Staatsstraßenstrategie keinerlei Angaben zu einer Überdimensionierung von Staatsstraßen gefunden. Sie kennen vielleicht die Studie der TU Dresden, die das einmal verdeutlicht hat. Daher meine Frage: Kennen Sie diese Studie? Wenn ja, planen Sie entsprechende Maßnahmen hierzu, um dieses Thema einer Überdimensionierung von Staatsstraßen anzugehen bzw. solche abzubauen? Das wäre ja eigentlich auch Teil einer solchen Staatsstraßenstrategie.
Unsere Priorität ist klar: Sie heißt „Erhalt vor Neubau“. Wenn Sie sich überlegen, wie Sie Ihre Ressourcen einsetzen und jetzt entscheiden müssten, ob sie einen Rückbau von Überkapazitäten durchführen oder ob Sie in den Erhalt investieren, dann ist meine Antwort klar. Ich werde in den Erhalt investieren; denn ich werde auch nicht zulassen – deswegen reden wir vom Status quo –, dass es zu einer sukzessiven Verschlechterung kommt.
Das, was wir jetzt vorgeschlagen haben, ist die Sicherung des Status quo und im zweiten Schritt eine sukzessive Verbesserung. Wenn wir diese Prioritäten jetzt verschieben hin zum Abbau von Überkapazitäten und dementsprechend unsere Ressourcen verkleinern, die wir eigentlich für den Erhalt der Bedeutung der jetzigen Strategie brauchen, dann wird es zwangsläufig zu einer Verschlechterung der aktuellen Situation führen. Das halte ich jedoch nicht für sinnvoll. Mein Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der genannten Strategie.
Herr Staatsminister, Sie hatten die zusätzlichen 40 Millionen Euro, die der Haushalts- und Finanzausschuss bereitgestellt hat, schon angesprochen. Können Sie konkretisieren, wofür dieses Geld genau verwendet wird?
Die 40 Millionen Euro sind deshalb notwendig geworden, weil wir bisher eine unterschiedliche Entwicklung zwischen den Baukosten und den Planungs- und Ingenieurkosten hatten, sodass im Haushalt durchaus eine gewisse Querfinanzierung hin zu planerischen Leistungen vorgenommen wurde und diese nicht direkt in die Infrastruktur geflossen sind. Das haben wir jetzt einmal transparent dargestellt, indem wir bei den Mehrkosten von 40 Millionen Euro klargemacht haben, dass 15 Millionen Euro davon tatsächlich in die Planungs- und Ingenieurleistungen gehen müssen, damit eine Transparenz gegeben ist, was tatsächlich Planungsleistungen und was Infrastrukturleistungen sind. Die restlichen 25 Millionen Euro gehen dann in die tatsächliche Aufstockung der Baumittel. Das war der Grund dafür, diese Planungs- und Ingenieurleistungen explizit auszuweisen.
Herr Minister Dulig! Ich habe zwei Fragen. Die erste Frage ist zur Bedarfsermittlung. Auf der Seite 22 steht die Feststellung, dass die letzte landesweite Bedarfsermittlung 1997 war. Meine Fragen: Was spricht aus Sicht der Staatsregierung dagegen, Bedarfsermittlungen in einem Zehnjahresturnus durchzuführen? Gibt es derartige Erwägungen? Falls ja, in welchem Umfang? Welche Personalressourcen sind vorzusehen?
Bei der zweiten Frage geht es um die Priorisierung. Die Priorität 1 ist mit „kurzfristig“ und „dringend“ mit einem Planungsbeginn bis 2019 dokumentiert, in der Umsetzung bis 2030. Meine Frage: Welcher Zeitraum ist dann für die Kategorie 2 mittelfristig unter Berücksichtigung der vorhandenen Finanzmittel zu veranschlagen?
Zum einen werden die Prognosen kontinuierlich fortgeschrieben. Wir haben für unsere Netzkonzeption als Grundlage bis 2025 ein Prognosenetz, das fortgeschrieben werden soll und zurzeit schon fortgeschrieben wird, bis in das Jahr 2030.
Generell kann ich auf die Frage, inwieweit die Kriterien, sowohl was die Prognose betrifft als auch was die Prioritäten und den Zustand der Straßen betrifft, fortgeschrieben werden, antworten, dass das kontinuierlich in einem Vier-Jahres-Rhythmus erfolgen wird. Denn sie können
heute noch nicht zu 100 % feststellen, wie in drei, vier oder fünf Jahren eine Straße tatsächlich aussieht. Zudem müssen sie berücksichtigen, dass aufgrund unterschiedlicher topografischer Voraussetzungen oder Witterungslagen in Sachsen eine Straße, die vielleicht zum selben Zeitpunkt gebaut wurde, im Erzgebirge schneller verbraucht ist als vielleicht in einer Region, in der es andere Voraussetzungen gibt. Genau deshalb wird es immer eine Anpassung geben, aber eben nicht in Generationszyklen, sondern in Vier-Jahres-Zyklen.
Die zweite Frage wird in der nächsten Runde beantwortet, damit jeder die gleichen Rechte hat. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Meier, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Staatsminister! Wie haben sich die Ausbaumaßnahmen, nachdem Sie die Erhaltungsstrategie verabschiedet haben, bereits in den Jahren 2017 und 2018 reduziert?
Ich kann diese noch nicht quantifizieren. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir mit der Diskussion zur Ausbau- und Erhaltungsstrategie mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr und den Niederlassungen diesen Prozess gestaltet haben, das heißt, man hat alle aktuellen Maßnahmen überprüft. Selbstverständlich
werden auch Maßnahmen, die begonnen wurden, beendet. Es gab keinen Abbruch, sondern wir haben bereits im Jahr 2017 damit begonnen, diese Maßnahmen zu überprüfen. Ich kann noch einmal wiederholen, dass die Strategie seit dem 1. Januar 2018 die verbindliche Grundlage für die Landesämter ist.
Wir gehen jetzt in die neue Runde und nehmen das Thema Festlegung von Sicherheitsleistungen durch Bergbautreibende im Braunkohlebergbau hinzu. Die einreichende Fraktion war BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Daher darf die Fraktion auch die erste Frage stellen. Herr Dr. Lippold, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Staatsminister! Die Nebenbestimmungen zur jüngsten Zulassung des Hauptbetriebsplanes des Tagebaus Nochten legen fest, dass das Volumen der gesamten erwarteten Kosten zur Wiedernutzbarmachung und Nachsorge innerhalb von etwa zehn Jahren – ohne Anlageerträge – in einem Sondervermögen anzusammeln und dem Freistaat zu verpfänden ist. Woraus es erbracht werden soll, steht explizit drin, nämlich aus dem laufenden Cashflow, das heißt aus dem Liquiditätsüberschuss des laufenden Geschäfts. Herr Minister, wenn irgendjemand über einen Zeitraum von zehn Jahren eine solch hohe Summe aufzubringen hat, beispielsweise gegenüber seiner Bank, dann ist es üblich, näher in Augenschein zu nehmen, ob er dazu in der Lage ist. Wenn das Oberbergamt von der LEAG die Ansammlung des Sondervermö
Meine Frage dazu: Hat es vonseiten der Staatsregierung bzw. des Oberbergamtes szenearienbasierte Analysen zur Ertragssituation der LEAG im fraglichen Zeitraum gegeben, etwa in der Art üblicher Stresstests anhand von Geschäftsprognosen unter Berücksichtigung bestimmter Rahmenbedingungen – zum Beispiel dass der Klimaschutzplan 2050 bezüglich seiner Ziele 2030 umgesetzt werden könnte oder bezüglich LCP-BREF-Schadstoffgrenzwerte –, bevor man das Modell aufgesetzt und zur Befriedigung des Sicherheitsbedürfnisses des Freistaates in die Nebenbestimmungen geschrieben hat?
Zum einen ist die Frage der Wiedernutzbarmachung der durch Tagebau geschädigten Flächen kontinuierlicher Bestandteil der Rahmenbetriebspläne, die regelmäßig überprüft werden, das heißt, es ist bereits in normalen Rahmenbetriebsplänen immer Vorsorge für die Wiedergutmachung zu treffen. Diese Pläne werden überprüft, und zwar sowohl fachlich vom Oberbergamt als auch von einem Wirtschaftsprüfer. Wir haben im Vorfeld der Diskussion zu unserer Sicherheitsarchitektur bewusst noch einmal einen Wirtschaftsprüfer alles prüfen lassen. Es bleibt bei der Frage nach den Szenarien eher eine politische Abwägung, nämlich, inwieweit die Risiken eintreten werden und die Sicherheit – egal, durch welche Form – erbracht wird. Wenn man der Meinung ist, dass die Braunkohleindustrie in kurzer Zeit – also unterhalb der jetzt vereinbarten Rahmenbetriebspläne – nicht mehr wirtschaftlich ist und sowieso alles den Bach hinuntergeht, dann kann man ihr auch den Todesstoß versetzen, indem man die Liquidität entzieht, die notwendig ist, um einen Betrieb wirtschaftlich zu halten.
Das ist nicht unser Ansinnen; denn wir gehen erstens davon aus, dass der Betriebsplan eingehalten wird. Das wird uns auch von fachlichen Aufsichtsbehörden und den Wirtschaftsprüfern bestätigt. Deshalb haben wir eine Sicherheitsarchitektur gewählt, die keinen künstlichen Eingriff in die Wirtschaftlichkeit der betreffenden Unternehmen bedeutet. Das ist unsere politische Verantwortung. Dazu mögen wir unterschiedlicher Meinung sein.
Zum Zweiten möchte ich aber auch sagen, dass wir gerade im Hinblick auf die lange Laufzeit von Rahmenbetriebsplänen und den durchaus unsicheren politischen Einflüssen, die in der Energiepolitik auf das wirtschaftliche Betätigungsfeld tatsächlich vorhanden sind, über eine Sicherheitsarchitektur sprechen und diese auch vertraglich binden wollen. Diese soll über die normalen Überprüfungen des Oberbergamts hinausgehen. Das gehört schon zu unserer Verantwortung, das Risiko nicht bei den Steuerzahlern abzuladen, sondern beim Unternehmen.
Straßenbau. Aus aktuellem Anlass interessiert mich, welche Verkehrszahlen für die Planung der Baustelleneinrichtung auf der A 4 bzw. A 72 herangezogen worden sind und welche verkehrsregulierenden Maßnahmen gegenüber dem Lkw-Verkehr auf den beiden Autobahnen – sprich: am Autobahndreieck Nossen und der Anschlussstelle Wilsdruff – vorgesehen sind, um den täglichen Rückstau und das erhöhte Unfallaufkommen der letzten Tage zu reduzieren.
Wir nehmen dafür die jeweils aktuellen Verkehrsbelegungen. Diese sind die Grundlage für alle Planungen, auch bei verkehrsrechtlichen Anordnungen. Im konkreten Fall, wenn es um die A 4 geht und was zwischen den Anschlussstellen Nossen und Wilsdruff bzw. Dresden-West passiert, haben wir durchaus eine sehr kritische Situation. Diese gibt es aber wiederum nicht allein wegen der überhöhten Verkehrsbelastung. Nach wie vor hält sich die Belastung des Netzes immer noch in Grenzen. Aber der eigentliche Druck kommt von der Baustelle Saubachtalbrücke.
Das heißt, wir haben deshalb immer so komplexe Verkehrssituationen, weil es eine Mischung verschiedener Faktoren gibt. Wenn Sie sich das Unfallgeschehen oder auch das Staugeschehen anschauen, so hat das mit diesen multiplen Hemmnissen zu tun, die sehr häufig zu abruptem Bremsen, Einfädeln und so etwas führen. Dort entstehen auch Staus oder eine besondere Unfallsituation.
Aber die Frage, was die Grundlage ist, kann ich Ihnen beantworten: Das ist immer die aktuelle Verkehrsbelegung.
Sehr geehrter Herr Minister, ich komme zu den Sicherheitsleistungen zurück. Wir haben aktuell Hauptbetriebspläne, nach denen bis zum 30.06. eine Zweckgesellschaft gegründet werden soll. Meine Frage ist: Wie hoch ist der durch den Bergbautreibenden im Jahr 2021 zu zahlende Sockelbetrag für die Zweckgesellschaft zur Wiedernutzbarmachung in den jeweiligen Tagebauen absolut und relativ zur Gesamtsumme?
Zum einen – das kennen Sie aus der Diskussion im Ausschuss – sind wir immer in einem Spannungsfeld zwischen den Daten, die wir wissen und wissen dürfen, und denen, die Geschäftsgeheimnisse sind. Hier geht es immer noch um Unternehmen. Wir haben den Ausschuss darüber schon informiert. Zum anderen
sind sowohl die MIBRAG als auch die LEAG zu bestimmten Daten verpflichtet, mit uns die notwendigen Vereinbarungen zu treffen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen wird die Höhe des sogenannten Sockelbetrages festgelegt werden.
Auch erarbeiten wir gerade mit Brandenburg im Rahmen eines Gutachtens für uns eine Datengrundlage, die uns helfen soll, bei der konkreten Vereinbarung mit den beiden Unternehmen die richtigen Maßstäbe zu treffen. Ich werde Ihnen jetzt keine Zahlen nennen.
Sehr geehrter Herr Minister, wir konnten von Kollegin Pinka in den letzten Wochen in einer Pressemitteilung lesen, die LEAG will die zerstörte Landschaft im Grunde nur dann wieder herstellen, wenn von ihrem Gewinn noch etwas übrig bleibt. Nun habe ich nur eine bescheidene kaufmännische Ausbildung in einem Versicherungsunternehmen genossen. Frau Dr. Pinka ist Akademikerin.
Insoweit habe ich mir die Frage gestellt: Der Gewinn eines Unternehmens entsteht, wenn nach Abzug aller Kosten und Aufwendungen noch etwas übrig bleibt. Also müssten bei der Gewinnermittlung Rückstellungen gebucht sein. Wenn diese Rückstellungen gebildet sind, müssten diese in die zukünftige Zweckgesellschaft überführt sein, müssten also in der Bilanz schon auf der Seite liegen. So ist zumindest meine Meinung, was ich über Buchhaltung und über Bilanzen weiß. Insoweit meine Frage: Ist diese Annahme korrekt oder nicht?
Ich könnte jetzt erst einmal komplett mit Ja antworten, weil es tatsächlich so ist, dass das, was an Rückstellungen notwendig ist, nichts mit den Gewinnen zu tun hat, sondern in der Bilanz vorher berechnet sein muss. Von daher ganz klar: Die Wiedernutzbarmachung ist nicht von Gewinnen abhängig, sondern Teil der Betriebserlaubnis, ist Teil der Wirtschaftlichkeitsplanung. Ich kann immer wieder nur sagen: Das wird auch überprüft, und zwar nicht nur durch das Oberbergamt, sondern durch Wirtschaftsprüfer.
Danke. Da ich zu jedem Thema nur eine Frage stellen darf, würde ich jetzt das zweite Thema bevorzugen. Uns würde interessieren, was im Wesentlichen die Voraussetzungen dafür sind, dass der Rechnungshof die Geheimhaltung des Berichts bzw. Teile des Berichts „Festsetzung von Sicherheitsleistungen im Rahmen bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen“ aufheben darf.
Die Frage muss man dem Rechnungshof selbst stellen. Aber der Hintergrund, warum hier eine Geheimhaltung berechtigt ist, ist der, dass es um Geschäftsgeheimnisse geht. Das heißt, wir reden hier über Unternehmen und nicht über Staatsbetriebe. Von daher gibt es ein juristisch verbürgtes Recht eines Unternehmens, bestimmte Daten geschützt zu haben. Dass ein Rechnungshof einen solchen Bericht einstuft, ist zumindest nachvollziehbar. Welche Teile davon zur Veröffentlichung freigegeben werden können, ist eine Bewertung, die man mit dem Rechnungshof vornehmen soll; dies entzieht sich meiner Bewertung.