Aber es haben sich eben auch totalitäre Systeme auf ihn berufen. Der Marxismus-Leninismus hat sein emanzipatorisches Denken zum autoritären Dogma verzerrt.
Bis heute kann man aber sagen, dass das Denken von Karl Marx auch eine Quelle für das Verständnis des Kapitalismus und dessen Krisenanfälligkeit ist. Es zählt allerdings zu den großen Irrtümern der Marxschen Lehre, dass die Gestaltbarkeit des Kapitalismus auf demokratischevolutionärem Wege für grundsätzlich unmöglich gehalten wird. Deshalb widerspreche ich Ihnen, Herr Brünler. Das war nämlich der Grund dafür, weshalb sich – historisch gesehen – die Arbeiterbewegung damals gespalten hat. Genau an dieser Frage hat sie sich gespalten: in SPD, USPD und später KPD. Das war der Grund.
Von daher muss man sich schon auch einmal kritisch damit auseinandersetzen, welcher Weg vorgeschrieben wurde. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, auf einem reformatorischen Weg die konkrete Situation von Menschen zu verbessern. Das gilt bis heute.
Tatsächlich aber haben die Arbeiterbewegung und der demokratische Rechtsstaat den Kapitalismus grundsätzlich reguliert und die Arbeitswelt humanisiert. Man kann auch sagen: Mit dieser Arbeiterbewegung wurde der Weg zur sozialen Marktwirtschaft geebnet, denn die Arbeiterbewegung hat die Arbeitswelt freier, gesicherter und gerechter gemacht.
Fakt ist aber auch, dass dieser evolutionäre Prozess nie an sein Ende gelangt. Es gibt kein Ende der Geschichte. Aber es gibt eben Rückschritte.
Mit Blick auf Sachsen kann man die Probleme durchaus sehen. Niedriglöhne, aufgrund derer ein Drittel der Arbeitnehmer unter die Armutsgrenze zu rutschen droht, Mindestlohnregelungen, die unterlaufen werden, die Frage nach der internationalen Gerechtigkeit. Sie können auch einmal in den Sachsen-Monitor schauen: 78 % der sächsischen Arbeiterinnen und Arbeiter stellen fest, sie erhalten in der Gesellschaft nicht ihren gerechten Anteil.
Der Begriff „gute Arbeit“ bleibt dabei ein Leitbild der arbeitspolitischen Diskussionen der deutschen und der internationalen Gewerkschaftsbewegung. Das umfasst sozusagen guten Lohn, Beschäftigungssicherheit, Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Aufstiegs- und Weiterbildungschancen. Gute Arbeit ist das Ziel der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Das beweist gleichzeitig aber auch die Gestaltbarkeit unter kapitalistischen Bedingungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gute Arbeit zu schaffen heißt, die zentrale Bedeutung der Erwerbsarbeit für das Leben der Menschen anzuerkennen: Erwerbsarbeit als Quelle für Einkommen, für soziale Sicherheit, für soziale Beziehungen, zur Identifikation, für die Frage des Selbstwertes.
Wenn man einmal historisch schaut, warum eine Arbeiterbewegung entstanden ist, stellt man fest, dass es darum ging, dass die Menschen damals trotz ihrer Arbeit und
erbrachter Leistungen keine finanzielle, soziale, demokratische und kulturelle Teilhabe und keine Sicherheit als Gegenleistung erhielten, weil sie durch schlechte, miese Arbeitsbedingungen ausgebeutet wurden. Diese Frauen und Männer wollten anerkannte Bürgerinnen und Bürger sein, weil sie arbeiten. Sie wollten im Alter nach langer Arbeitsleistung nicht in Armut versinken, sondern ihren Anteil am gesellschaftlichen Leben haben. Sie wollten gleiche Chancen auf sozialen Aufstieg, wollten ein Leben nach der Arbeit führen und sich dieses auch leisten können.
Zusammengefasst heißt das: Sie wollten gutes Leben und sie wollten gute Arbeit. Es muss daher für jede Regierung eine zentrale Aufgabe sein, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um mehr Menschen an guter Arbeit teilhaben zu lassen. Hier haben wir als Industrieland Sachsen unsere Tradition. Arbeit hat in Sachsen eine große Tradition, denn die Menschen, die hier fleißig zupacken und solidarisch leben und arbeiten, wollen auch zeigen, dass sie sich mit ihrer eigenen Kraft, mit ihrer Hände Arbeit ernähren können, leben können, für ihre Familien sorgen können.
Aber wenn wir auf die letzten 27 Jahre schauen, dann sehen wir auch eine sehr ambivalente Entwicklung. Wir haben viele Menschen, die ihre Chancen genutzt haben, die hier arbeiten, sich selbst verwirklichen konnten. Wir haben viele Menschen, die als Unternehmer tätig waren, um eine wirtschaftliche Grundlage für Wohlstand zu schaffen. Wir haben natürlich auch viele Menschen, die gerade in den Neunzigerjahren von der Bedrohung betroffen waren, ihre Arbeit zu verlieren, oder sie haben sie verloren. Das hat sich durchaus auch kollektiv ins Gedächtnis der Menschen in unserem Land eingebrannt. Nur, selbst wenn es dafür eine historische Begründung gibt, dürfen wir so etwas nie hinnehmen.
Mit Blick auf den heutigen Arbeitsmarkt kann man noch einmal sagen: Er hat sich erfolgreich entwickelt. Das kann man an den Zahlen sehen. Die Zahl der Erwerbstätigen in Sachsen hat den höchsten Stand seit 1991 erreicht. Nahezu 76 % der Einwohner sind erwerbstätig – eine der höchsten Quoten bundesweit. Die Arbeitslosenquote ist mit 6,7 % auf dem niedrigsten Stand seit ihrer Erfassung und die Bruttolöhne und Gehälter liegen mittlerweile bei 81 % des deutschen Durchschnitts. In Sachsen sind die Löhne dadurch deutlich stärker angestiegen als im Durchschnitt.
Das reicht noch nicht aus. Mein Ziel bleibt schon gleiche Löhne, gar keine Frage. Aber ich möchte an dieser Stelle meinen Widerspruch zu Ihrer Rede von vorhin untersetzen. Sie haben dogmatisch gesagt, diese Staatsregierung tue nichts in dieser Frage. Sie hatten es schon deutlicher formuliert. Darum sage ich: Sie wollten wieder mit Ihrem Nischel durch die Wand. Vorsicht! Denn das, was wir machen, ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik – endlich wieder in Sachsen. Mit einem Tarifbonus für unsere wichtigsten Wirtschaftsförderinstrumente, egal, ob jetzt GTA oder die Mittelstandsrichtlinie, stärken wir die Tarifbindung. Mit der Fachkräfteallianz verfolgen wir einen sozialpartnerschaftlichen Weg. Wir vermitteln Langzeitarbeitslosen zusätzlich Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit unserem sozialen Arbeitsmarkt oder mit dem Programm TANDEM. Wir fördern die berufliche Aus- und Weiterbildung über den Europäischen Sozialfonds. Wir nehmen das auch als Herausforderung an.
Ich möchte auch noch einmal deutlich sagen, dass ich gerade Ihren ersten Redebeitrag, lieber Kollege Zschocke, inhaltlich unterschreibe: Beim Thema soziale Arbeit liegen tatsächlich die größten Herausforderungen vor uns. Das dürfte Sie aber auch nicht überraschen, da wir gerade über den Wert sozialer Arbeit hier schon sehr häufig gesprochen haben, weil wir wissen, was wir dort für einen Nachholbedarf haben, aber wo wir gemeinsam mit der Bundesregierung Wege suchen; denn ein Teil davon ist auch bundespolitisch steuerbar. Ich meine, dass uns die Voraussetzungen, die im neuen Koalitionsvertrag dafür angelegt sind, helfen können.
Der Appell für gute Arbeit heißt aber auch, die Bedeutung guter Erwerbsarbeit anzuerkennen. Gute Arbeit heißt nicht einfach, Transfereinkommen zu steigern. In einer Welt der guten Arbeit schützt und ermächtigt ein solidarischer Sozialstaat die Gewerkschaften und die Mitbestimmung. Wer dagegen, wie einige maßgebliche Teile auch von Ihnen, ein bedingungsloses Grundeinkommen fordert, stellt die Voraussetzungen für gute Arbeit infrage. Das wollen wir nicht.
Für die Staatsregierung berichtet zunächst der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Martin Dulig, zum Thema „Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen 2030“. Anschließend haben die Fraktionen die Gelegenheit, den Minister zu befragen.
In der zweiten Runde kommt das Thema von der Fraktion GRÜNE „Festlegung von Sicherheitsleistungen durch Bergbautreibende im Braunkohlenbergbau“ dazu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Kabinettspressekonferenz am 30. Mai 2017 habe ich die Einführung einer Ausbau- und Erhaltungsstrategie für die Staatsstraßen im Freistaat Sachsen für 2018 angekündigt. In der Zwischenzeit haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses die Inhalte des Strategiepapiers umfangreich vorgestellt und intensiv und konstruktiv diskutiert – in der Straßenbauverwaltung selbst wie auch in den Gremien des Städte- und Gemeindetages, des Sächsischen Landkreistages sowie in den Ausschüssen des Landtags.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist die Sächsische Straßenbauverwaltung verbindlich zur Anwendung des Strategiepapiers angewiesen. Damit die Umsetzung der Strategie gelingt, ist einerseits das Straßennetz mit seiner Länge von rund 4 800 Kilometern in seiner Gesamtheit in den Blick zu nehmen. Zum anderen bedarf die Umsetzung der Strategie einer klaren Priorisierung. Wichtigstes Kriterium ist die Verkehrsbedeutung. Sie beschreibt die Verbindung von Grund-, Mittel- und Oberzentren maßgeblich auf der Basis der Verkehrsbelegung. Danach klassifizieren wir das sächsische Straßennetz wie folgt: in das Kernnetz mit der Netzklasse S1 – dieses dient dem überregionalen Verkehr und hat eine hohe Verkehrsbelastung –, in ein erweitertes Kernnetz, das ist die Netzklasse S2 – diese dient dem regionalen Verkehr und hat eine geringere Verkehrsbelastung – und in das sonstige Netz, das wir mit der Netzklasse S3 bezeichnen – dieses dient dem nahräumigen Verkehr mit sehr geringer Verkehrsbelastung.
Ziel ist es nun, den Erhaltungszustand der Staatsstraßen insgesamt und die Leistungsfähigkeit im Hauptnetz, also in S1 und S2, nachhaltig zu verbessern. Das Strategiepapier definiert folgende Oberziele:
Erstens die bedarfsgerechte Erhaltung aller Staatsstraßen im S1-, im S2- und insbesondere im S3-Netz. Das heißt, keine Straße, egal welcher Kategorie, wird aufgegeben oder nicht mehr erhalten.
Zweitens den wirtschaftlichen und ressourcensparenden Ausbau des Hauptnetzes, also S1 und S2, der Staatsstraßen.
Im Strategiepapier wird auch der Finanzbedarf dargestellt. Danach sind circa 40 Millionen Euro pro Jahr für Straßen und circa 14 Millionen Euro für Ingenieurbauwerke erforderlich, um den Erhaltungszustand auf dem aktuellen Niveau zu halten. Erhaltungsinvestitionen sollen bedarfsgerecht erfolgen. Für die jeweiligen Netzklassen werden Budgets gebildet mit dem Schlüssel 25 % für das S1Netz, 40 % für das S2-Netz und 35 % für das S3-Netz. Darüber hinausgehende Investitionen ermöglichen die sukzessive Zustandsverbesserung der Staatsstraßen. Für den bedarfsgerechten Ausbau werden wir jährlich rund 20 bis 25 Millionen Euro zusätzlich veranschlagen.
Was verändert sich denn jetzt gegenüber dem bisherigen Agieren? Die Straßenbauverwaltung erhält den klaren Auftrag, ihr Handeln vorrangig auf den Erhalt der vor
Diese Kernvorgabe wird sich bei der Größenordnung in der Zuweisung der veranschlagten Haushaltsmittel zukünftiger Landeshaushalte auch widerspiegeln. Was bedeutet das jetzt für unsere Straßen? Den Erhaltungsmaßnahmen, insbesondere im S3-Netz, wird zukünftig eine deutlich höhere Priorität beigemessen. Insgesamt können so mehr Staatsstraßen jedes Jahr insbesondere im ländlichen Raum erhalten werden. Es gibt klare und nachvollziehbare Kriterien. Das Motto: „Wer am lautesten ruft, bekommt seine Straße gebaut“, ist vom Tisch. Bei der Erhaltung von Straßen wird endlich die notwendige Kontinuität hergestellt. Einzelmaßnahmen und Erhaltungsumfang legt weiterhin das Landesamt für Straßenbau und Verkehr fest.
Was sind die Vorteile dieser Strategie? Die Strategie schafft erstmals die Voraussetzungen, um netzklassenbezogen regionale Handlungsschwerpunkte zu setzen. Sie ist ein deutliches Bekenntnis zur Bestandswahrung und zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur gerade im ländlichen Raum. Zukünftig fließt etwa ein Drittel der Erhaltungsmittel in das sonstige Netz. Dies wird maßgeblich zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur insbesondere im ländlichen Raum beitragen und die Erreichbarkeit der Orte sicherstellen. Stark frequentierte Hauptachsen müssen durchgängig gut ausgebaut sein.
Das Hauptnetz der Staatsstraßen hat gemeinsam mit den Bundesstraßen eine verkehrliche Bündelungsfunktion und ist von zentraler Bedeutung für die Wirtschaftsverkehre. Die Ausbau- und Erhaltungsstrategie ist nicht statisch. Verkehrsentwicklungen und Änderungen des Unfallgeschehens oder aktuelle Straßenzustandserfassungen finden Eingang bei ihrer Umsetzung.
Wie geht es jetzt weiter – was sind die nächsten Schritte? Für die Ausbaumaßnahmen gelten die Festlegungen des Strategiepapiers unmittelbar. Für Erhaltungsmaßnahmen erfolgt derzeit nochmals eine Aktualisierung der Dringlichkeitsreihungen. Darauf aufbauend wird im Herbst 2018 ein mittelfristiges Bauprogramm, und zwar für die Jahre 2019 bis 2022, für die Staatsstraßen erstellt. Die vollständige Umsetzung der Strategie erfolgt ab 2019. Unabhängig von dieser Zeitschiene werden jedoch bereits im laufenden Bauprogramm Erhaltungsmaßnahmen nach der Maßgabe des Strategiepapiers umgesetzt. Um bereits im laufenden Haushaltsjahr das Engagement bei Erhaltung und Ausbau im Staatsstraßenbau zu erhöhen, wurde eine Verstärkung der Haushaltsmittel um weitere
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat diese zusätzlichen Mittel zwischenzeitlich – und zwar am 28. Februar – bewilligt. Dafür herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. Wir beginnen jetzt mit der ersten Fragerunde. Es beginnt die CDU-Fraktion.
Herr Staatsminister, ich habe zum Thema Ausbau- und Erhaltungsstrategie zwei kleinere Nachfragen: Zum einen geht es um die Haushaltsansätze, die sich in den kommenden Doppelhaushalten wiederfinden. Wie können diese mit den Forderungen aus dem Bericht des Sächsischen Rechnungshofes bzw. Baukapazitäten der Bauunternehmen in Einklang gebracht werden?
Zum anderen würde mich bezüglich des Themas Personaleinsatz Folgendes interessieren: Es ist ja zusätzliches Personal eingestellt worden. Wie ist dieses im SMWA oder den nachgelagerten Bereichen mit Blick auf den Staatsstraßenbau angepasst worden? Welche Beschleunigungen des Ausbau- und Erhaltungsprozesses im Staatsstraßenbau können damit zeitlich erzielt werden?
Wir haben mit der Ausbau- und Erhaltungsstrategie und den dafür veranschlagten Mitteln erst einmal eine Systematik geschaffen, um dem tatsächlichen, aktuellen Bedarf gerecht zu werden. Was wir damit aber nicht erreichen werden, ist eine sukzessive Verbesserung des Zustandes, weil wir natürlich – ich erinnere an den Rechnungshofbericht – einen erheblichen Nachholbedarf bei den Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen haben. Deshalb arbeiten wir mit zwei Szenarien. Eines davon arbeitet mit der Haushaltssituation und den Beschlüssen des Haushalts- und Finanzausschusses sowie mit der Frage, was wir damit machen können. Daran schließt sich die Frage an, die wir bei den nächsten Haushaltsverhandlungen noch klären müssen, nämlich inwieweit wir mit einer gewissen Dynamisierung tatsächlich zu einer Verbesserung kommen.
Ich kann das noch einmal klar in Zahlen sagen, wie sich unsere Strategie finanziell niederschlägt: Wenn es darum geht, den Status quo zu erhalten, brauchen wir für den Erhalt der Straßen rund 40 Millionen Euro pro Jahr und 14 Millionen Euro pro Jahr für den Erhalt von Bauwerken. Das macht zusammen 54 Millionen Euro. Wenn es aber darum geht, den Zustand sukzessive zu verbessern, dann rechnen wir mit 50 Millionen Euro für den Erhalt von Straßen und 16,5 Millionen Euro für den Erhalt von Bauwerken. Dazu kommen noch Kosten für den Ausbau in Höhe von ungefähr 20 bis 25 Millionen Euro pro Jahr. Von daher werden wir uns bei den Haushaltsverhandlungen darauf verständigen müssen. Es ist kein Geheimnis, dass ich sehr dafür werbe, eine Strategie der Verbesserung des Zustandes zu fahren. Denn nicht nur der Rechnungshof hat hier den Finger in die Wunde gelegt, sondern jeder Bürger, der auf der Straße fährt, weiß genau, wo die Schlaglöcher sind.
Zur zweiten Frage, die sich auf die personelle Ausstattung bezog: Wir wissen, dass wir uns immer in der Situation eines Flaschenhalses befinden. Wo sind die Engpässe bei
der Bearbeitung von Anträgen und bei Genehmigungen? Wir haben durchaus festgestellt, dass aufgrund des Personalabbaus der letzten Jahre dort eine Verknappung in den für uns wichtigen Bereichen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr stattgefunden hat. Wir haben dann dank Ihnen durch den Beschluss im Haushalt zusätzliche Anstellungsmöglichkeiten geschaffen. Insgesamt haben wir im März letzten Jahres dem Landesamt 33 Vollzeitäquivalente zugewiesen. Auch diese Stellen sind mittlerweile fast alle besetzt – bis auf zwei, bei denen die Ausschreibung wiederholt werden musste. Ansonsten ist das Landesamt voll arbeitsfähig. Wir haben natürlich auch darauf geachtet, dass diese Stellen dorthin gesetzt werden, wo bisher der erwähnte Flaschenhals entstanden ist. Das betraf die Bereich Vergabe, Planung, konstruktiver Ingenieurbau sowie Umweltschutz.
Inwieweit wir weitere Personalanpassungen benötigen, müssen wir bei den Haushaltsverhandlungen sehen. Das ist zumindest das, was wir zu den Beschlüssen in Umsetzung gebracht haben, die wir damals gemeinsam hier während der Haushaltsverhandlungen geführt haben.