Deshalb wollen auch wir, dass der angegebene Notstand aufgeklärt und von der Regierung die Situation öffentlich dargestellt wird. Wir wollen konkret von Ihnen wissen, welche Maßnahmen erforderlich sind, wann und wie die Regierung sie angehen wird und was die Ergebnisse dieser Maßnahmen sind. Das kann nicht nur intern besprochen werden. Deshalb ist so ein Antrag schon wegen der Transparenz sinnvoll, ja notwendig.
Angesichts der Kapazitätsprobleme bei der Ermittlung gibt es auch hausgemachte Probleme in sächsischen Staatsanwaltschaften und bei der Kriminalpolizei. Ich komme nicht umhin, wieder an die Funkzellenabfrage im Jahr 2011 zu erinnern. Wie viele Verfahren wurden da geführt, größtenteils ohnehin nicht gegen Beschuldigte. Aber auch was Beschuldigte betraf: Alle Verfahren sind eingestellt worden. Wie viele Bedienstete haben sich mit den Funkzellenabfragen von 2011 beschäftigen müssen? Wie viele Überstunden sind dabei unnötigerweise gemacht worden? Oder nehmen wir die Ermittlungsverfah
Die beste Maßnahme zur Entlastung von Staatsanwaltschaften und Polizei wäre hier, endlich den § 22 des Sächsischen Versammlungsgesetzes abzuschaffen, die grobe Störung von Versammlungen wie in vielen anderen Bundesländern auch nicht mehr zur Straftat zu erklären, sondern bestenfalls zur Ordnungswidrigkeit.
Dann könnten sich die Ermittler in Staatsanwaltschaften und Polizei auf andere Fragen konzentrieren.
Vielen Dank. – Frau Kollegin, Sie wissen, dass Ermittlungsverfahren das Ziel haben, zu klären, ob ein strafbarer Sachverhalt vorliegt. Wieso beschweren Sie sich dann darüber, wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafbarkeit nach Klärung der Frage in dem einen Fall verneint und in dem anderen Fall bejaht? Das ist das Ergebnis eines Strafverfahrens.
Sie haben recht. In dem Fall, dass eine Sache strafbar ist, muss ermittelt werden. Genau deshalb dieser Vorschlag, bestimmte Straftaten nach sächsischem Gesetz abzuschaffen, Dinge nicht mehr zu kriminalisieren, die in der Vergangenheit einen Riesenermittlungsaufwand gemacht haben. Aber es ist auch zu hinterfragen, ob die Schwerpunktsetzung bei den Ermittlungsorganen richtig gewesen ist. Auch wenn diese selbstständig entscheiden, werden wir das hier rechtspolitisch diskutieren müssen. Ich hoffe, ich habe Ihnen die Sache beantwortet. Das Beste– da haben Sie völlig recht – wäre natürlich die Abschaffung des § 22 Sächsisches Versammlungsgesetz. Das wäre die logische Konsequenz.
Wir sehen ja, dass eine Besserung gar nicht in Sicht ist, wenn wir wissen, dass gegen die 400 friedlichen Leute, die in Plauen gegen eine Nazi-Demo demonstriert und ihr im Weg gestanden haben, nun auch wieder nach § 22 Sächsisches Versammlungsgesetz ermittelt wird. Sehen Sie, welchen Aufwand diese unnötige Straftat macht. Dieser Landtag sollte sich dazu durchringen, diesen Straftatbestand abzuschaffen und das sächsische Recht liberaler und moderner machen.
Herr Hartmann hat gestern ganz deutlich und überraschend gesagt – es ist immer gut, wenn ein Redner in Kontinuität spricht –, vor jedem Stellenaufwuchs oder Stellenabbau sei Aufgabenkritik erforderlich. Ja, Herr Kollege, ja, liebe Kollegen von der CDU-Fraktion, das
betrifft gerade diesen Bereich. Ihre Minister sind komplett für die Ressourcen zuständig: Herr Kollege Gemkow für Justiz, der Innenminister, der gerade nicht im Raum ist, nicht nur für Polizei, sondern auch für Staatsmodernisierung. Wir sind also gespannt auf Ihre Arbeitsergebnisse in Zeiten, in denen Sie sich nicht hinter FDP-Ministern verstecken können. Ja, da ist viel zu tun, packen Sie es an. Tun Sie es transparent und tun Sie es vor allem kritisch. In diesem Sinne stimmen wir dem Antrag zu.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Soll es eine zweite Runde geben? – Von der Fraktion DIE LINKE nicht. Ich frage die CDU. Herr Abg. Kirmes, Sie waren ja bereits angekündigt und haben jetzt die Gelegenheit zu sprechen, bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Ich sehe die Form dieses Antrags durchaus deutlich kritischer, als es in manchem Redebeitrag meiner Vorredner zum Ausdruck gekommen ist. Meine erste Reaktion, nachdem ich die Überschrift dieses Antrages gelesen hatte, war: Verbale Überspitzungen sollte man generell dem Kabarett oder dem Boulevardjournalismus überlassen und nicht zum Aufhänger für eine wirklich sachbezogene Debatte machen.
Dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE redet in seinen Formulierungen von Ermittlungs- und Strafverfolgungsnotstand und verlässt sich dabei eben nur auf Medienberichte, Herr Kollege. Ja. Aber gerade bei dem wichtigen, subjektiv doch auch höchst empfindlichen Sicherheitsgefühl unserer Bevölkerung dient ein solches Vorgehen eher, erst einmal Schreckensnachrichten zu verbreiten, und es verunsichert Menschen. Ich gehe auch so weit, dass die Arbeit hoch qualifizierter und fleißiger Angestellter in der Justiz in einem Atemzug zumindest in der Außenwirkung diskreditiert werden könnte.
Vielen Dank, Herr Kollege. Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich gehe davon aus, dass Sie es verstanden und noch einmal vorgetragen haben. Geben Sie mir recht, dass dann, wenn sich ein Sender wie der MDR in einer Berichterstattung – MDR-Info – darauf bezieht, dass man ein Papier aus der Beratung, der Konferenz der Generalstaatsanwälte in den Händen hält, aus dem hervorgeht, dass selbige, niemand anderes als Generalstaatsanwälte der Länder und darunter auch meinethalben der von Sachsen, von einem drohenden Ermittlungs
Nein, das Papier selbst oder den Inhalt des Papiers zitieren Sie auch nicht und bringen es auch nicht in der Begründung Ihres Antrages. Davon steht überhaupt nichts drin, was Sachsen betrifft, auch nicht. Ich komme schon noch zu unseren Forderungen. Aber zunächst ist es so, wie Sie es hier eingebracht und begründet haben, mehr allgemein blumig und dient meines Erachtens mehr der Panikmache als der Aufklärung.
Sie formulieren in Ihrem Antrag, über das derzeitig feststellbare Ausmaß des drohenden Notstandes zu berichten. Damit wird doch schon in gewisser Weise suggeriert, dass wir einen Notstand haben oder dieser unmittelbar bevorsteht. Ich meine, dass mit einer so vorwegnehmenden Diktion nur schwerlich eine sachliche Diskussion, nicht nur für den Bereich der Polizei, insbesondere der Kriminalpolizei, sondern auch der Justiz, die tatsächlich notwendig ist, mit dieser Formulierung schlechthin nicht erreicht werden kann.
Doch wenn wir im Allgemeinen auch von der Justiz sprechen, müssten wir uns ansehen, wie die Justiz in Strafverfahren arbeitet, auch im Verhältnis zu Zivilverfahren. Sehen wir uns doch einmal die Erledigungszahlen bei Revisionen und Strafsachen an, die 1,3 Monate Durchschnitt haben, bei Zivilsachen 6,7 Monate. Diese Antwort kommt auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN. Wir sehen auch, dass bei den Landgerichten deutlich geringere Erledigungszeiten der Justiz für Strafsachen benötigt werden als bei Zivilsachen oder für Strafsachen an Amtsgerichten – das ist eine große Vielzahl –; hier sind es 2,4 bis 6,7 Monate. Ich weiß, dass Sie speziell auf die Polizei und die Staatsanwälte abstellen, aber wir unterscheiden bei den Stellen ja letztlich auch nicht zwischen Richterstellen und Staatsanwaltsstellen, sondern wir gehen insgesamt von den Personalstellen für die Justiz aus.
Dass es dieses Antrages – in der vorliegenden Form, das betone ich – nicht bedarf, wird auch darin deutlich, dass wir in dem Koalitionsvertrag SPD/CDU schon formuliert haben, weil sich die sächsische Justiz auf veränderte Kriminalitätsformen einstellen muss – zum Beispiel werden Internet-Straftaten angeführt –, um künftig eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen.
Wir werden diesen Prozess intensiv unterstützen. Dass das nicht nur Lippenbekenntnisse sind, dass man sich auch in der Justiz für die Zukunft aufstellen muss, zeigt auch der Entwurf des Doppelhaushaltes. Hier sind 36 neue Richter- und Staatsanwaltsstellen für die nächsten beiden Jahre vorgesehen, und es ist auch schon der Blick auf den kommenden Doppelhaushalt gerichtet, in dem
Da wir hier neben der Polizei über die Staatsanwaltschaft reden und Sie jetzt von Richter- und Staatsanwaltsstellen gesprochen haben, können Sie mir denn sagen, wie viele dieser Stellen dauerhaft der Staatsanwaltschaft verbleiben? Hintergrund meiner Frage ist der bekannte Umstand, dass die Leute zuerst in der Staatsanwaltschaft angestellt werden und dann in die Gerichte kommen.
Meine Frage: Wie viele Stellen bleiben dauerhaft in der Staatsanwaltschaft, und deckt das den benötigten Korridor?
Diese Frage kann ich Ihnen so nicht beantworten. Das ist auch nicht die Frage, die an den Abgeordneten zu stellen ist, sondern welche Stellen wir der Justiz zur Verfügung stellen; denn die Durchlässigkeit zwischen Staatsanwaltschaft und Justiz ist gegeben. Das ist keinesfalls nur eine Einbahnstraße, es muss nicht alles zuerst in die Staatsanwaltschaft und dann in die örtliche oder in die Fachgerichtsbarkeit gehen, meistens in die örtliche Gerichtsbarkeit. Insofern ist das eine Frage, die auch organisatorischer Natur ist und von den jeweiligen Präsidien zu entscheiden ist, obwohl die Grundlagen im Ministerium getroffen werden.
Ich möchte aber auch kritisch anmerken, dass es, wenn es um den Stellenabbau in Sachsen geht, natürlich nicht nur so sein kann, dass, wie es auch in der Vergangenheit war, von der Justiz der Stellenabbau konsequent betrieben wurde, sondern es muss wirklich im Komplex gesehen werden. Zum anderen müssen wir auch sehen, wo Schwerpunkte liegen, also auch Schwerpunkte für die Justiz. Ich glaube, dass wir Rechtspolitiker auf eine durchaus noch bessere Ausstattung mit Haushaltsmitteln und mit Personalstellen achten müssen, dass wir auch dafür kämpfen, wissend, dass die Justiz zwar nicht wie andere Bereiche so sehr im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht, aber auch im Wissen und in der Überzeugung, dass der Bürger unbedingten Anspruch auf Schutz und Rechtsgewährung hat; denn ich bin nach wie vor der Meinung, er erfährt unseren Rechtsstaat, er erfährt die Demokratie am deutlichsten bzw. am eigenen Leibe, gleich, auf welcher Seite der Schranke des Gerichtes er möglicherweise auftaucht.
Ich habe, Herr Kollege Bartl, eine andere Meinung – ohne dass ich dies hier weiter ausführen will – zu den Fristen; Sie sagen strafprozessuale Fristen für die Auswertung von Beweismitteln. Natürlich sind diese schnell auszuwerten, aber es gibt dazu Urteile, strafprozessual weiß ich nicht.
Dass wir uns auch um akute Probleme in Ermittlungsfragen kümmern, ist auch deutlich geworden, als wir Rechtspolitiker uns insgesamt auch mit dem Ministerium um die Rechtsmedizin gekümmert haben, ganz speziell in Chemnitz, auch gegen das Dekanat der Leipziger Universität, und auch hier legen wir weiter unser Augenmerk darauf, weil wir wollen, dass Beweise schnell ausgewertet und ordentlich gesichert werden. Ich glaube, dass wir hier nicht blind sind, wenn Probleme akut aufgetreten sind.
Ich habe auch eine etwas dezidiertere Meinung zu dem, was Sie gerade vorhin ausgeführt haben: dass sichergestellte Beweismittel nur zur Untermauerung des Straftatverdachtes ausgewertet werden sollen. Das ist die erste Aufgabe, die kommt. Alles andere ist nicht so, dass wir irgendwie Beweise sicherstellen oder Beweise ermitteln, um dann irgendwo eine Straftat zu finden.
Wenn zufällig dann noch etwas herauskommt, das kann ja sein. Ich habe ja nichts dagegen, wenn etwas herauskommt. Aber es ist nicht die erste Aufgabe, nach anderem zu suchen als nach dem, was der Tatvorwurf gegen den Beschuldigten ist. So viel Recht muss auch den Beschuldigten bleiben.
Lassen Sie mich Folgendes feststellen: dass eine in nicht öffentlicher Konferenz der Generalstaatsanwälte gefasste Meinungsbildung – das sage ich ganz vorsichtig –, um akute und Zukunftsfragen zu diskutieren, nicht der richtige Ort ist, dass die Auswertungen natürlich im Ministerium zu treffen sind, und zwar zeitnah – das wurde schon mehrfach angesprochen mit Blick auf den Haushalt –, und dass natürlich wir als Abgeordnete zu informieren sind, nein, dass wir in den Prozess direkt einzubeziehen sind. Es ist unser Recht und unsere Pflicht als Abgeordnete, Auskunft zu erhalten über mögliche Schwachstellen, wenn sie bestehen, aber bitte konkret und nicht in der allgemeinen Form, wie dies über Pressemitteilungen oder über Funk und Fernsehen geschieht.
Ich meine, dass uns der Antrag so, wie er mit der Unkonkretheit formuliert ist, in der Sache nicht weiterhilft. Ich meine auch, dass bei allem erkennbaren Bemühen, die Vorhaltung, die Sie in dem Antrag formuliert haben, als wohlmeinende Fragen zu fassen, uns nicht sehr viel in dem tatsächlich Rechts- und Sicherheitsbedürfnis, das wir haben, weiterhilft, dafür tragen wir ja auch Verantwortung als Abgeordnete –, um zu einer sachlichen Auseinandersetzung zu kommen.
Ich meine, dass wir uns auf der Basis von klaren Fakten als Rechtspolitiker hier im Landtag mit dem Papier, mit den Überlegungen, die darin angestellt worden sind, konkret für Sachsen, weiter auseinandersetzen müssen. Wir als CDU-Fraktion sind dazu bereit und offen. Wir werden uns auch sehr aktiv für die Forderung einsetzen, die wir jetzt bei akuten Problemen, aber auch für die Zukunft haben. Damit kann nicht nur dem Sicherheitsbe
dürfnis Rechnung getragen, sondern auch das Sicherheitsgefühl bei uns und unserer Bevölkerung befördert werden.