Protocol of the Session on January 29, 2015

Auch DNA-Proben, die an Tatorten sichergestellt wurden, können nicht für die Verfahrensbearbeitung rechtzeitig untersucht bzw. bewertet werden. So soll es dazu in dem internen Schreiben heißen: „Ergebnisse der Komplexspuren liegen oft so spät vor, dass in Haftsachen und selbst bei Tötungsdelikten diese beim Gericht erst nach der Anklageerhebung eingereicht werden können.“ Das ist, nebenbei bemerkt, ein Fakt, den auch der Praktiker, der Strafverteidiger immer wieder vorfindet. Das ist mit Sicherheit belegbar.

In ihrer Not seien Staatsanwaltschaften, um das große Aufkommen halbwegs zu bewältigen, längst dazu übergegangen, nicht mehr alle sichergestellten Beweise für das Strafverfahren auszuwerten, sondern nur so viele, die vermeintlich zureichen, den eigentlichen Verdacht zu untermauern, um dann das Verfahren so schnell wie möglich in der Statistik abzuhaken. Bedenken, dass so weitere Straftaten übersehen werden könnten, müssten ignoriert werden wegen der ausgeschöpften Kapazitäten.

Auch würden Staatsanwälte, um das Arbeitspensum in den kriminaltechnischen Instituten etwas zu verringern, private Institute beauftragen, Gutachten für das Strafver

fahren zu erstellen. Diese seien jedoch schon in mehreren Fällen vor Gericht nicht anerkannt worden, wie es im MDR heißt – zum Beispiel in Verfahren mit Kinderpornografie. In der Begründung der entsprechenden richterlichen Entscheidungen werde der Vorwurf erhoben, dass die Staatsanwälte ein solches Material überhaupt nicht an private Institute weitergeben dürfen, weil sie auf diese Weise selbst Kinderpornos verbreiten. Sie liefen dadurch auch Gefahr, sich selbst strafbar zu machen; was diese aber offenbar in Kauf nehmen – gemeint sind die Staatsanwälte –, um den Fortgang der Ermittlungen zu sichern.

Ob alles, wovon berichtet wird, Wahrheit ist oder zu Teilen Dichtung, vermögen wir, vermag offensichtlich das Hohe Haus bis zum heutigen Tag nicht zu beurteilen. Wenn die beschriebene Situation jedoch nur zu Teilen stimmt, ist dies nicht mehr und nicht weniger als die Tatsache, dass in Sachsen die Staatsanwaltschaft und die zur Strafverfolgung erforderlichen Beamten des Polizeidienstes offensichtlich trotz großen Einsatzes nicht mehr in der Lage sind, ihren verfassungsmäßigen Auftrag zu erfüllen, möglichst alle Straftaten aufzuklären, wirksam zu verfolgen und damit auch präventiv zu wirken – trotz dieses großen Einsatzes, möchte ich noch einmal betonen.

Unser Innenminister Markus Ulbig reagierte auf diese Medienberichterstattung über das Görlitzer Treffen, die sich dann bundesweit vollzog; die ARD hat auch darüber berichtet – wie gewohnt stramm und beschwichtigend: Die Polizei Sachsens sei leistungsstark und ihre Schlagkraft werde weiter verbessert. Basta. Das war gewissermaßen die Botschaft, die aus dem Innenministerium kam.

Hingegen bestätigte, wie dpa berichtete, der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Wolfgang Klein, auf Anfrage, dass in Görlitz auch über das Problem der Zeitverzögerung und über Lösungsmöglichkeiten diskutiert wurde. „Wir versuchen“, so Klein wörtlich, „die Situation zu entschärfen durch Priorisierung und andere Maßnahmen.“ So würden Beweismittel in allen Haftsachen – wie bei Mord und Totschlag – vorrangig ausgewertet. Das interne Papier will allerdings auch der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft nicht kennen.

Wir wollen mit unserem Antrag eine sachliche Debatte über die im Raum stehende Frage eines drohenden Ermittlungs- und Strafverfolgungsnotstands in Sachsen erreichen. In diesem Sinne erbitten wir eine objektive und wahrheitsgemäße Unterrichtung des Parlaments durch den zuständigen Staatsminister. Daraus muss der Landtag entsprechende Schlüsse ziehen sowohl für die Haushaltsdebatte als auch dahin gehend, welche Handlungsanforderungen das Parlament an die Staatsregierung zu richten hat, um die entsprechenden Rahmenbedingungen, insbesondere die personelle und die sächliche Ausstattung, für die Strafverfolgungsbehörden so zu ändern, dass diese uneingeschränkt ihren verfassungsmäßigen und strafprozessualen Verpflichtungen nachkommen können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN sowie der Abg. Eva Jähnigen und Valentin Lippmann, GRÜNE)

Nun die CDU-Fraktion; Herr Abg. Hartmann, Sie haben wieder das Wort.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Schon wieder?)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das liegt vorrangig daran, dass wir uns in den letzten Sitzungen intensiv und offensiv mit den Themen der inneren Sicherheit und den sonstigen Zuständigkeiten des Innenressorts beschäftigt haben. Daher haben Sie das Vergnügen, mich hier vorn gelegentlich sehen zu können.

In meinem Redebeitrag zu dem Antrag der LINKEN „Ermittlungs- und Strafverfolgungsnotstand in Sachsen rechtzeitig und wirksam vorbeugen – personelle und technische Ausstattung der Kriminalpolizei und Justiz deutlich verbessern!“ werde ich mich auf die Fragen, die die Kriminalpolizei betreffen, beschränken. Kollege Kirmes wird sich dann zu der Thematik Staatsanwaltschaft/Justiz äußern.

Wir haben heute früh eine Debatte über die Situation der Polizei miteinander geführt und – insoweit herrschte recht große Übereinstimmung – festgestellt, dass die Herausforderungen an die Polizei sich verändert haben. Die Entwicklung ist jederzeit zu hinterfragen, die Fragestellungen sind zu aktualisieren. Auch haben wir immer deutlich gesagt, dass wir das Papier „Polizei.Sachsen.2020“ hinsichtlich etwa notwendiger Veränderungen evaluieren wollen.

Ich habe heute früh auch deutlich gemacht, dass wir aktuell, insbesondere mit Blick auf die Kriminalpolizei, einige Fragen zu beantworten haben. In der Vergangenheit lag unser Fokus auf der Zusammenführung von Schutz- und Kriminalpolizei. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, die aus einer veränderten Kriminalitätsstruktur resultieren – Herr Kollege Bartl hat zu Recht darauf hingewiesen, vor welchen Herausforderungen wir insbesondere im Bereich der Internetkriminalität stehen –, sind andere Antworten zu formulieren. Das macht es aus unserer Sicht erforderlich, über eine Stärkung der Strukturen der Kriminalpolizei auf der einen Seite und, dadurch bedingt, eine Verbesserung der Ausstattung auf der anderen Seite intensiver nachzudenken.

Daraus ist nicht abzuleiten, dass die Polizei bzw. Kriminalpolizei derzeit nicht in der Lage sei, die Herausforderungen, vor die sie sich gestellt sieht, zu erfüllen. Gleichwohl ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass veränderte Strukturen und Phänomene – auch der Organisierten Kriminalität – dazu führen, bestimmte Fragestellungen erneut prüfen und gegebenenfalls neue Antworten finden zu müssen. Das ist die Aufgabe in dem Prozess, in den wir hineingehen.

Was die Ausstattung der Polizei, insbesondere die der Kriminalpolizei, betrifft, so ist in den vergangenen Jahren das, was an Ausstattung als erforderlich formuliert wor

den war, aufgegriffen worden. Gleichwohl wird die Regierungskoalition gemeinsam mit der Staatsregierung diesen Prozess intensiv hinterfragen, wenn es in einzelnen Polizeidirektionen oder Bezirken der Staatsanwaltschaft zu Hinweisen kommt, die für uns noch nicht abschließend verifizierbar sind. Herr Kollege Bartl hat schon darauf hingewiesen, dass nicht abschließend klar ist, was an den Berichten stimmt oder nicht. Aber er hat die Berichte zu Recht zum Anlass genommen, zu fordern, noch genauer hinzuschauen. Das werden wir tun.

Auch mit Blick auf die anstehenden Beratungen über den Haushalt für die Jahre 2015 und 2016 will ich feststellen, dass wir verantwortungsvoll entsprechende Ansätze in den Haushaltsentwurf eingestellt haben. Wir werden sie aber noch einmal konkret hinterfragen, auch mit Blick auf den Schwerpunkt Kriminalpolizei. Wir haben die ersten Entscheidungen dazu schon getroffen. Im Haushaltsentwurf setzen wir eine Aussage um, die wir in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben: 100 zusätzliche Stellen für IT-Spezialisten bei der Kriminalpolizei, insbesondere für den Bereich Bekämpfung der Internetkriminalität. Damit wollen wir der Kriminalpolizei eine entsprechende Unterstützung geben. Es ist nicht zu verhehlen, dass eine veränderte Kriminalitätsstruktur mit veränderten Schwerpunkten auch zu veränderten Schwerpunktsetzungen bei der Kriminalpolizei führen kann bzw. muss.

Wir glauben, dass die Staatsregierung, insbesondere das Sächsische Staatsministerium des Innern, in dessen Zuständigkeit nicht nur das Landeskriminalamt als Oberbehörde fällt, sondern auch die Kriminalpolizeidienststellen – Abteilung 3 –, die notwendige Sensibilität an den Tag legt und die erforderlichen Bedarfe formuliert. Das sage ich auch mit Blick auf die heute Morgen geführte Debatte hinsichtlich des Prinzips „Der Personalansatz folgt der Aufgabe.“ Das Staatsministerium hat also darzulegen, welche Verstärkung in welchen Teilbereichen gegebenenfalls erforderlich ist. Wir werden uns dieser Diskussion jedenfalls verantwortungsvoll stellen.

Ich möchte mit folgender Feststellung schließen: Der Antrag der LINKEN weist zwar auf ein Thema hin; es befindet sich aber bei uns schon in der Diskussion. Ich bin Herrn Bartl für den sachlichen Vortrag, den er zu diesem Thema gewählt hat, dankbar. Wir werden dem Antrag dennoch nicht zustimmen – nicht, weil er nicht auf Themen hinweist, sondern weil wir zum einen glauben, dass dieser Prozess von der Staatsregierung schon verantwortungsvoll begleitet wird. Zum anderen – das habe ich in meinem Redebeitrag hinlänglich klargemacht – werden wir im laufenden Prozess der Haushaltsberatung – aber nicht nur dort, sondern auch im anstehenden Evaluierungsprozess – genau hinschauen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Nun spricht für die SPD-Fraktion Herr Abg. Baumann-Hasske. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es hat ein wenig den Anschein, als seien wir bereits in der Haushaltsdebatte.

Zunächst einmal: Es ist völlig berechtigt, dass DIE LINKE in ihrem Antrag die dort beschriebenen Probleme aufwirft. Ob das, was in Görlitz von der Versammlung der Generalstaatsanwälte beanstandet worden ist, so uneingeschränkt auch auf Sachsen herunterzubrechen ist, muss man noch sehen. Die Generalstaatsanwälte haben ihre Kritik im Prinzip bundesweit geäußert. Aber davon ist sicherlich vieles auch für Sachsen sehr relevant; ich glaube, das kann man nicht leugnen. Nur, wie Herr Hartmann gerade gesagt hat: Wir befinden uns im Vorfeld einer Evaluierung, und unsere Haushaltsverhandlungen stehen unmittelbar bevor.

Viele der in dem Antrag aufgelisteten Punkte gehören in die Haushaltsverhandlungen hinein. Die Evaluierung wird für den jetzt anstehenden Haushalt wahrscheinlich noch nicht groß zum Tragen kommen, einfach deswegen, weil sie erst einmal durchgeführt werden muss. Dennoch wissen wir sicherlich alle, dass wir gerade im Bereich der Justiz Defizite haben. Die Koalition hat im Vorfeld schon Überlegungen angestellt, was man dagegen machen kann und wo die besonders notwendigen Stellen zu schaffen sind, um insoweit einiges abzubiegen, das heißt, einige Missstände zu beseitigen.

Das alles wird aber wahrscheinlich erst bei der Aufstellung des nächsten Haushalts, dann auf der Basis der Evaluierung, zum Tragen kommen. Anders wird man es nicht machen können. Man muss jetzt das abstellen, was dringend abzustellen ist. In der nächsten Haushaltsberatung kann man zielgerichtet bei den anderen beschriebenen Problemen ansetzen; denn dann wissen wir genau, wo welcher Personalbedarf vorhanden ist und was sächlich in dieser oder jener Hinsicht geschehen muss.

Ich meine, wir sollten die Haushaltsverhandlungen nutzen und auch die Kenntnisse, die Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, in diese Debatte einbringen, aufnehmen, im Übrigen aber den Ausgang der Haushaltsdebatte abwarten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Nun die Fraktion der AfD. Herr Abg. Wippel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, verehrter Herr Präsident! Kollegen Abgeordnete! Wenn der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft ein internes Protokoll an die Öffentlichkeit lanciert, dann ist das sicherlich wohlüberlegt.

Vielleicht ist es ein Hilferuf oder sogar schon ein Hilfeschrei. Es ist ein Hilferuf an die Öffentlichkeit, weil offensichtlich der behördeninterne und behördenübergreifende Weg ohne Erfolg geblieben ist. Die Beamtenschaft ist also laut diesem MDR-Bericht nicht mehr in der Lage, sichergestelltes Beweismaterial fristgerecht auszuwerten. Wenn wir uns einmal vorstellen würden und uns an die Debatte von heute Morgen erinnern, dass die Kriminaltechniker und die Spurensucher noch besser arbeiten könnten, dann wäre komplett Land unter an dieser Stelle. An dieser Stelle möchte ich auch dem, was Kollege Hartmann gesagt hat, widersprechen, es gäbe keine Probleme und man käme da hinterher. Ich denke, wir arbeiten und lavieren an dieser Stelle und versuchen, mit den Zuständen irgendwie zurechtzukommen.

Ich gebe einmal ein kleines Beispiel für leistungsfähigere Technik, die die Polizei braucht. Es kann als gesichert gelten – schließlich ist es die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage –, dass alle Dienstrechner der Polizei 2 000 MB Hauptspeicher haben. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass das stimmt. Aber es stand drin, dass alle Dienstrechner das haben.

(Enrico Stange, DIE LINKE: Es ist zu fragen, welche Anfrage das ist!)

Ja, die ist von Ihnen, ich gebe es ja zu. Nichtsdestotrotz.

Für die Bildbearbeitung nutzten Hobbybildbearbeiter aber bereits im Jahr 2011 mindestens 8 GB Hauptspeicher. Jetzt könnte man annehmen, dass die Polizei vielleicht ein super ressourcensparendes Betriebssystem hätte und auch sehr moderne Bildbearbeitungstechnik verwenden würde. Naja, das Betriebssystem heißt Windows Vista. Sie können ja einmal beim Fachhändler Ihres Vertrauens nachfragen, ob man das schon auf dem freien Markt bekommen kann.

Herr Wippel, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Hartmann, bitte.

Danke, Herr Präsident! Danke, Herr Wippel! Mich würde Folgendes interessieren und ich würde mich auf die Polizeidirektion beschränken, bei der Sie bisher Dienst getan haben. Ist Ihnen bekannt, wie viele Bedarfsmeldungen an Personal, Mitteln, Kräfteansatz und Sachausstattungen zusätzlich über die Polizeidirektion Dresden als Bedarf ans Innenministerium gesandt wurden, um daraus eine Mehrbedarfsdefinition vorzunehmen?

Was davon an das Innenministerium gesandt wurde, weiß ich nicht. Ich kenne sehr wohl Zahlen, die werde ich aber hier nicht öffentlich machen.

Unermessliche Datenmengen stehen derzeit zur Auswertung. Wenn die Auswertung über ein Jahr dauert, dann ist das für den zu Recht Beschuldigten ärgerlich, weil er auf

sein Handy oder sein Laptop verzichten muss. Müssen wir ihm die Gegenstände dann unausgewertet wiedergeben, sieht die Sache ganz anders aus, weil er möglicherweise straffrei nach Hause geht. Betreffen die Ermittlungen einen zu Unrecht Beschuldigten, so ist der Umstand in jederlei Hinsicht ärgerlich; denn wenn der Rechner und die dortigen Daten vielleicht noch wichtige Arbeitsmittel darstellen, kann der lange Verzicht auf diese Daten sogar existenzbedrohend wirken. Doch weder der Umstand einer unaufgeklärten Straftat noch die Existenzbedrohung Unschuldiger sind haltbare Zustände.

Und deshalb hat die Staatsregierung aus unserer Sicht die Pflicht, das Parlament und die Bürger über die wahren Zustände aufzuklären. Das Gerücht ist in der Welt, und die Staatsregierung täte gut daran, in der Öffentlichkeit über das Parlament – nicht in einem Ausschuss, sondern im Plenum – darüber zu berichten, wie die Zustände sind. Deswegen wird unsere Fraktion dem Antrag der LINKEN zustimmen, und wir würden dies auch anderen Fraktionen empfehlen.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frau Abg. Jähnigen., Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Diesem Antrag können wir zustimmen, denn er geht auf ein Alarmsignal von der Justiz, der Staatsanwaltschaft, selbst zurück. Wir wissen, dass in solchen Situationen der Überlastung polizeilicher, vielleicht auch staatsanwaltschaftlicher Ermittlungseinheiten gerade die aufwendigen Verfahren leiden, also die Verfahren von Wirtschafts- und Internetkriminalität, aber auch die Verfahren von Umweltstraftaten. Ich will an dieser Stelle noch einmal auf die aus Sicht meiner Fraktion unbefriedigenden Ergebnisse des MüllUntersuchungsausschusses im letzten Parlament erinnern. Das kann nicht hingenommen werden.